Diesel Zwangsvollstreckung in Stuttgart – Fahrverbot ab 31.08.2018?

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Verwaltungsgericht droht Zwangsgeld an


Es ist noch nicht lange her, dass Stuttgart einen Entwurf für Fahrverbote vorgelegt hat. Der Plan sorgte bei vielen zunächst für Verwunderung, schließlich enthielt er mehr Ausnahmen als Regeln. Dass die schmutzigste Stadt Deutschlands, die letztlich sogar ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts provozierte, derart großzügige Fahrverbote durchsetzen will, gab vielen Betroffenen neue Hoffnung. Vielleicht sind die Einschränkungen doch nicht so stark wie anfangs befürchtet. Jetzt aber hat das Verwaltungsgericht Stuttgart einem Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Es drohen Fahrverbote für Euro 5-Diesel ab dem 31. August.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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DUH klagt auf Diesel Zwangsvollstreckung – mit Erfolg

Alles fing an mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe aus dem Jahr 2015 an. Stuttgart hielt sich nicht an den EU-Grenzwert für Stickoxidausstoß. Dieser Klage hatte das VG Stuttgart am 19. Juli 2017  stattgegeben. Der dem Gericht vorliegende Luftreinhalteplan wurde für unwirksam erklärt. Der Streit landete letztlich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Februar 2018 erging das legendäre Fahrverbot-Urteil. Damit ist die ursprüngliche Entscheidung des VG Stuttgarts rechtskräftig. Trotzdem gibt es immer noch keinen gültigen Luftreinhalteplan. Die Deutsche Umwelthilfe reagierte prompt und stellte am 26. März 2018 Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg.

Pressemitteilung der DUH zufolge jetzt auch Stuttgart. In der ersten Stufe der Diesel Zwangsvollstreckung entschied das VG nun, dass Stuttgart bis zum 31.08.2018 Fahrverbote in seinen Luftreinhalteplan aufnehmen muss. Andernfalls müsse das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro bezahlen. Betroffen von diesem Fahrverbot sollen zunächst nur Euro 5-Diesel sein. Der DUH zufolge stellt das Urteil eine „schallende Ohrfeige“ für die grün-schwarze Landesregierung dar.

Aktuelle Pläne der Politik unzureichend

Diese ist jetzt im Zugzwang. Das Diesel Zwangsvollstreckung Urteil veranschaulicht, dass Lari-Fari-Fahrverbote und Kompromisse in der Abgaskrise nicht geduldet werden. Schon die nichtöffentliche Verhandlung am 28. Juni diesen Jahres zeigte, dass Baden-Württemberg mehr Verantwortung übernehmen muss. Das Gericht forderte schon im Rahmen der Verhandlung zu einer Überarbeitung des Planentwurfs auf. Es verlangte eine erhebliche Verschärfung anhand der Maßgaben des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils. Der aktuelle Entwurf für das Fahrverbot sei unzureichend. Es enthalte außerdem zu viele Ausnahmen und schließe insbesondere Euro 5-Diesel aus. Der Verzicht eines Fahrverbots für die schmutzigen Euro 5-Diesel konnten die Richter nicht nachvollziehen. Dementsprechend wenig überraschend kommt die jüngste Entscheidung im Diesel Zwangsvollstreckungsverfahren.

Diesel Zwangvollstreckung – Fahrverbote ab September unmöglich

Dass es ab dem 31.08.2018 Diesel Fahrverbote in Stuttgart geben wird, ist mehr als nur unwahrscheinlich. Grund dafür ist die schwierige Umsetzung eines solchen Verbots. Ein Fahrverbot bedarf akribischer Vorbereitung. Allein das Aufstellen der Schilder und die Einrichtung von Kontrollinstanzen für Einhaltung und etwaige Verstöße nimmt viel Zeit und Aufwand in Anspruch. Trotzdem könnte das angekündigte Fahrverbot in den kommenden Wochen noch weiter verschärft werden. Um der Zwangsgeldzahlung von 10.000 Euro zu entgehen, muss es auch für Euro 5-Diesel Verbote geben.

Urteil mit Symbolcharakter im Abgasskandal

Das Diesel Zwangsvollstreckung Urteil des VG Stuttgart hat symbolischen Charakter. Es zeigt, dass diejenigen Städte, die die NO2-Grenzwerte der EU stark überschreiten, nicht mit halbgaren Maßnahmen und Ausnahmeregelungen davon kommen werden. Ein Fahrverbot ist nur dann effektiv zur Bekämpfung der Luftverschmutzung, wenn die wirklich schmutzigen Diesel auch wirklich ausgeschlossen werden. Auch eine Verlagerung der Problematik auf andere Bereiche der Stadt, indem nur einzelne Straßenzüge gesperrt werden, wird in den meisten Fällen nicht ausreichend. Aktuell laufen viele Klagen der DUH vor den deutschen Verwaltungsgerichten noch – der Ausgang dieser wird nach dem Fahrverbot-Urteil in den meisten Fällen wohl negativ sein – für die Dieselfahrer.

Ihre Rechte im Dieselskandal

Dieselfahrer müssen sich also auf umfassende Fahrverbote in ganz Deutschland einstellen. Fahrverbote, deren Eingriff in die persönliche Freiheit größer sein wird, als es der erste Entwurf aus Stuttgart vermuten ließ. Vermeiden lässt sich das mit 100%iger Sicherheit nur, indem Sie keinen Diesel fahren. Da der Verkauf sich nicht mehr lohnt, ist ein juristisches Vorgehen gegen den Hersteller hier Mittel der Wahl, um den schmutzigen Diesel loszuwerden.
Sie können auf zwei unterschiedlichen Wegen eine Rückabwicklung erreichen. Wenn Sie Ihren Diesel finanziert haben, lohnt ein Blick auf die Widerrufsbelehrung Ihres Autokreditvertrags. Viele Herstellerbanken belehren den Kunden inkorrekt über sein Widerrufsrecht. So kann dieser auch Monate oder sogar Jahre später noch den Widerruf erklären und seinen Diesel zurückgeben. Dann erhält er seine Anzahlung und die gezahlten Raten zurück. Eine etwaige Restschuld entfällt.
Ein anderer Weg steht auch denjenigen offen, die keine Finanzierung haben oder deren Widerrufsbelehrung korrekt war. Über den Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kann der Vertrag rückabgewickelt werden. Der Kunde kann so nahezu den vollständigen Kaufpreis zurückerhalten, angerechnet wird ihm lediglich eine Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer – sprich die Abnutzung des Diesels.

Gerne beraten unsere Mitarbeiter Sie kostenlos zu Ihren Rechten im Abgasskandal. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen unsere versierten Mitarbeiter Ihre Unterlagen und teilen Ihnen innerhalb von drei Werktagen mit, welche Rechte Ihnen zustehen. Zu unserer kostenlosen Erstberatung gehört außerdem die Beantwortung Ihrer offenen Fragen, sowie eine Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten über die Rechtsschutzversicherung. Im Anschluss an diese Beratung kennen Sie Ihre Rechte im Abgasskandal und können sich gegen Fahrverbote, Software Updates und Stilllegungen zur Wehr setzen.

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