Diesel Zwangvollstreckung – Fahrverbote ab September unmöglich
Dass es ab dem 31.08.2018 Diesel Fahrverbote in Stuttgart geben wird, ist mehr als nur unwahrscheinlich. Grund dafür ist die schwierige Umsetzung eines solchen Verbots. Ein Fahrverbot bedarf akribischer Vorbereitung. Allein das Aufstellen der Schilder und die Einrichtung von Kontrollinstanzen für Einhaltung und etwaige Verstöße nimmt viel Zeit und Aufwand in Anspruch. Trotzdem könnte das angekündigte Fahrverbot in den kommenden Wochen noch weiter verschärft werden. Um der Zwangsgeldzahlung von 10.000 Euro zu entgehen, muss es auch für Euro 5-Diesel Verbote geben.
Urteil mit Symbolcharakter im Abgasskandal
Das Diesel Zwangsvollstreckung Urteil des VG Stuttgart hat symbolischen Charakter. Es zeigt, dass diejenigen Städte, die die NO2-Grenzwerte der EU stark überschreiten, nicht mit halbgaren Maßnahmen und Ausnahmeregelungen davon kommen werden. Ein Fahrverbot ist nur dann effektiv zur Bekämpfung der Luftverschmutzung, wenn die wirklich schmutzigen Diesel auch wirklich ausgeschlossen werden. Auch eine Verlagerung der Problematik auf andere Bereiche der Stadt, indem nur einzelne Straßenzüge gesperrt werden, wird in den meisten Fällen nicht ausreichend. Aktuell laufen viele Klagen der DUH vor den deutschen Verwaltungsgerichten noch – der Ausgang dieser wird nach dem Fahrverbot-Urteil in den meisten Fällen wohl negativ sein – für die Dieselfahrer.
Ihre Rechte im Dieselskandal
Dieselfahrer müssen sich also auf umfassende Fahrverbote in ganz Deutschland einstellen. Fahrverbote, deren Eingriff in die persönliche Freiheit größer sein wird, als es der erste Entwurf aus Stuttgart vermuten ließ. Vermeiden lässt sich das mit 100%iger Sicherheit nur, indem Sie keinen Diesel fahren. Da der Verkauf sich nicht mehr lohnt, ist ein juristisches Vorgehen gegen den Hersteller hier Mittel der Wahl, um den schmutzigen Diesel loszuwerden.
Sie können auf zwei unterschiedlichen Wegen eine Rückabwicklung erreichen. Wenn Sie Ihren Diesel finanziert haben, lohnt ein Blick auf die Widerrufsbelehrung Ihres Autokreditvertrags. Viele Herstellerbanken belehren den Kunden inkorrekt über sein Widerrufsrecht. So kann dieser auch Monate oder sogar Jahre später noch den Widerruf erklären und seinen Diesel zurückgeben. Dann erhält er seine Anzahlung und die gezahlten Raten zurück. Eine etwaige Restschuld entfällt.
Ein anderer Weg steht auch denjenigen offen, die keine Finanzierung haben oder deren Widerrufsbelehrung korrekt war. Über den Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kann der Vertrag rückabgewickelt werden. Der Kunde kann so nahezu den vollständigen Kaufpreis zurückerhalten, angerechnet wird ihm lediglich eine Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer – sprich die Abnutzung des Diesels.
Gerne beraten unsere Mitarbeiter Sie kostenlos zu Ihren Rechten im Abgasskandal. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen unsere versierten Mitarbeiter Ihre Unterlagen und teilen Ihnen innerhalb von drei Werktagen mit, welche Rechte Ihnen zustehen. Zu unserer kostenlosen Erstberatung gehört außerdem die Beantwortung Ihrer offenen Fragen, sowie eine Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten über die Rechtsschutzversicherung. Im Anschluss an diese Beratung kennen Sie Ihre Rechte im Abgasskandal und können sich gegen Fahrverbote, Software Updates und Stilllegungen zur Wehr setzen.
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