Warum keine Hardware-Updates?
Ob auch eine Umrüstung der Hardware steuerlich absetzbar ist, ist bislang nicht bekannt. Jedoch sind solche Maßnahmen durchaus mit den Software-Updates zu vergleichen. Es besteht daher Anlass zu der Annahme, dass auch die Hardware-Nachrüstung absetzbar wäre.
Seit Monaten lehnen VW und Co. allerdings technische Nachrüstungen an ihren Fahrzeugen ab. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass ein reines Software-Update nicht nur sinnlos ist, sondern auch zu erheblichen Folgeschäden an den PKW führen kann. EU und ADAC warnen deswegen davor, die Updates durchführen zu lassen. Eine technische Nachrüstung hingegen soll zu einer deutlich höheren Reduktion des Schadstoffausstoßes führen. Zwar ist auch die Hardware-Lösung nicht unumstritten, dennoch erscheint diese weitaus effektiver zu sein als ein Software-Update. Die Hersteller verweigerten Hardware-Nachrüstungen bisher unter Verweis auf die hohen Kosten. Während ein Software-Update mit nicht mehr als 200 € zu Buche schlägt, beläuft sich die technische Lösung auf knapp 1500 Euro je Fahrzeug. Wirtschaftlich gesehen wäre das bei fünf Millionen Nachrüstungen eine enorme Belastung für die Autobauer. Aber ist diese Weigerung in Anbetracht einer steuerlichen Absetzbarkeit noch nachvollziehbar?
Verbraucher als Leidtragende
Ob auch eine Umrüstung der Hardware steuerlich absetzbar ist, ist bislang nicht bekannt. Jedoch sind solche Maßnahmen durchaus mit den Software-Updates zu vergleichen.
Dass die Automobilhersteller ihre Kosten steuerlich absetzen können, verdeutlicht die Widersprüchlichkeit in der gesamten Affäre um den Dieselskandal. Während die Verursacher ihre Folgekosten geltend machen können, bietet sich den Geschädigten diese Möglichkeit gerade nicht. Der Restwertverlust steigt ins Unermessliche, ein Verkauf ist nur noch mit hohen Einbußen möglich. Privatpersonen und Unternehmen bleiben auf dem Schaden sitzen. Anders als bei den Automobilkonzernen handelt es sich hier nicht um “Betriebsausgaben”. Während Verbraucher und Händler Fahrverboten, Stilllegungsverfügungen und Wertminderungen nicht entgehen können, brauchen die Hersteller bloß ihre Steuererklärung machen.
Widerruf als letzte Chance
Doch ganz ohne Handhabe ist auch der Verbraucher nicht. Er kann gegen Händler und Hersteller rechtliche Schritte einleiten. Sogar die Händler lassen inzwischen etwaige Schadensersatzansprüche gegen den VW-Konzern prüfen. Doch nicht nur gewährleistungsrechtliche Ansprüche bestehen. Käufer, die ihren Wagen mittels eines Kredites der Herstellerbank finanziert haben, sollten ihre Kreditverträge prüfen lassen. Schließlich hat nahezu jede Autobank in ihren Widerrufsbelehrungen Fehler gemacht, die zum Widerruf berechtigen. Der Kunde kann also noch Jahre später den Widerruf erklären. In der Folge wird das Geschäft rückabgewickelt und der gezahlte Betrag zurückerstattet. Käufer, die ihren Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, müssen nicht einmal eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des Widerrufsrechts spezialisiert und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz. Unsere kostenlose Erstberatung umfasst auch die Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen und eine individuelle Beratung zu Chancen und Risiken des Widerrufs mit einem unserer Mitarbeiter. Der Widerrufsjoker bietet Ihnen die einmalige Gelegenheit, sich verlustfrei von Ihrem Diesel zu lösen. Lassen Sie diese Gelegenheit nicht ungeprüft verstreichen.
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