Wohnmobilbesitzer erhält Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Mit einem von unserer Kanzlei erwirkten verbraucherfreundlichen Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal lässt das Landgericht Meiningen (Aktenzeichen 1 O 425/21) aufhorchen: Der italienische Fahrzeughersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) muss dem klagenden Wohnmobilbesitzer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerstatten. Im Gegenzug gibt der Wohnmobilbesitzer (= Kläger) sein Fahrzeug zurück.
Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich im konkreten Fall um ein Wohnmobil vom Typ FIAT Ducato Bürstner Nexxo T 660 mit Multijet Dieselmotor, Abgasnorm Euro 5, den unser Mandant im Januar 2019 gebraucht erworben hatte.
Anders als bei vielen vorherigen Gerichtsentscheidungen gegen Fiat erging dieses Mal kein Versäumnisurteil. Der italienische Fahrzeughersteller nahm an der Verhandlung teil, daher hatte das Gericht dessen Argumente und Ausführungen zu prüfen und bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund dürfte das Urteil des LG Meiningen Signalwirkung haben und auch für zukünftige gerichtliche Verfahren im Wohnmobil-Abgasskandal von Bedeutung sein.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.
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