Verbraucherfreundliches Urteil des LG Meiningen im Wohnmobil-Abgasskandal

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Wohnmobilbesitzer erhält Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

    Mit einem von unserer Kanzlei erwirkten verbraucherfreundlichen Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal lässt das Landgericht Meiningen (Aktenzeichen 1 O 425/21) aufhorchen: Der italienische Fahrzeughersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) muss dem klagenden Wohnmobilbesitzer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerstatten. Im Gegenzug gibt der Wohnmobilbesitzer (= Kläger) sein Fahrzeug zurück.

    Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich im konkreten Fall um ein Wohnmobil vom Typ FIAT Ducato Bürstner Nexxo T 660 mit Multijet Dieselmotor, Abgasnorm Euro 5, den unser Mandant im Januar 2019 gebraucht erworben hatte.

    Anders als bei vielen vorherigen Gerichtsentscheidungen gegen Fiat erging dieses Mal kein Versäumnisurteil. Der italienische Fahrzeughersteller nahm an der Verhandlung teil, daher hatte das Gericht dessen Argumente und Ausführungen zu prüfen und bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund dürfte das Urteil des LG Meiningen Signalwirkung haben und auch für zukünftige gerichtliche Verfahren im Wohnmobil-Abgasskandal von Bedeutung sein.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Abgasmanipulation durch illegale Abschalteinrichtungen

    Nach VW, Mercedes, BMW und Audi ist Fiat Chrysler der nächste namhafte Fahrzeughersteller, der durch illegale Abschalteinrichtungen die Abgaswerte manipuliert. Eine im Motor eingebaute Software reguliert Stickoxid- bzw. Abgaswerte so, dass diese zwar auf dem Prüfstand (das heißt, im Abgastest), nicht jedoch im normalen Fahrbetrieb den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

    Im Rahmen des Abgasskandals verkündete im Januar 2022 nun das Landgericht Meiningen das Urteil zu einer Klage eines Wohnmobil-Besitzers auf Schadensersatz. Dieser war der Ansicht, durch Fiat Chrysler bewusst getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden zu sein.

    Verbraucherfreundliches Urteil: LG Meiningen spricht Wohnmobilbesitzer Schadensersatz zu

    Nebeneinander geparkte weiße Wohnmobile

    Wohnmobil-Abgasskandal: Die Chancen auf Schadensersatz für geschädigte Kunden sind gestiegen.

    Das LG Meiningen gab dem klagenden Wohnmobilbesitzer in der Hauptsache Recht. Bei der von Fiat im vorliegenden Fall verwendeten Steuerungssoftware handelt es sich um eine gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasgrenzwerte. Die Software schaltet, nachdem der Prüfstandbetrieb beendet ist, die Abgasrückführung zur Beschränkung des Stickoxid-Ausstoßes ab. Laut dem Gericht dient die Abgasmanipulation dabei ausschließlich dem Zweck, durch das Einhalten der Stickoxidgrenzwerte im Testbetrieb eine (Teil-)Typengenehmigung zu erlangen.

    Dieses Verhalten stellt eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden bzw. Wohnmobilbesitzers gemäß § 826 BGB dar, infolgedessen dieser Anspruch auf Schadensersatz hat. Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, dass der Kläger das Wohnmobil nicht erworben hätte, hätte er Kenntnis von der illegalen Abschalteinrichtung und möglichen juristischen Konsequenzen (einer späteren Stilllegung des Fahrzeuges und Entziehung der Betriebserlaubnis) gehabt.

    Die verteidigenden Ausführungen des italienischen Wohnmobil- bzw. Fahrzeugherstellers nahm das Gericht zwar zur Kenntnis, ließ sie aber nach eingehender Prüfung schlussendlich nicht gelten.

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    Chancen auf Schadensersatz im Wohnmobil-Abgasskandal durch Urteil gestiegen

    Ohne Zweifel stärkt das LG Meiningen mit seiner verbraucherfreundlichen Entscheidung im Dieselskandal geschädigten Wohnmobilbesitzern den Rücken. Insbesondere der Umstand, dass Fiat Chrysler im vorliegenden Sachverhalt trotz eigener Verteidigung ein Urteil gegen sich hinnehmen und Schadensersatz zahlen muss, lässt Verbraucher für die Zukunft hoffen. Die Erfolgsaussichten für Wohnmobilbesitzer bei Gerichtsverfahren im Abgasskandal haben sich durch dieses von unserer Kanzlei erstrittene Urteil vor dem Meininger Landgericht deutlich erhöht.

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