Verbraucherfreundliches Urteil des OLG Köln
Immer wieder urteilten Landgerichte zulasten des Automobilherstellers über die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung bezüglich des Motors EA288 und bejahten damit den Schadensersatzanspruch. Andere Gerichte hingegen verlangten eine präzise Aufklärung hinsichtlich der Manipulationsvorwürfe.
Letztendlich hat das OLG Köln den Automobilhersteller am 19.02.2021 wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatzzahlungen verurteilt (Az. 19 U 151/20). Dies ist das erste Urteil zu der Frage von Abgas-Manipulationen im Motor EA288, welches von einem Oberlandesgericht beschlossen wurde.
Die Richter*innen sehen es als bewiesen an, dass im Motor EA288 eine rechtswidrige Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Kläger sei durch diese Manipulation vorsätzlich und auf sittenwidrige Weise geschädigt worden, sodass der Anspruch aus § 826 BGB zu bejahen ist, ein Schadensersatzanspruch folglich vorliegt.
Durch dieses Urteil, welches das erste verbraucherfreundliche Urteil zu der Frage der Manipulation des Motors EA288 auf oberlandesgerichtlicher Ebene darstellt, ist die Wahrscheinlichkeit für ein erfolgreiches Verfahren auf Schadensersatz gegen VW und die VW-Gruppe immens gestiegen.
Mithilfe des „verdeckten“ Rückrufs der Fahrzeuge mit dem genannten Motor, versucht VW offenbar, die illegalen Vorrichtungen zu beseitigen. Anderenfalls könnte eine erneute Klagewelle auf VW zukommen.
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