Diesel-Abgasskandal: Verdeckter Rückruf des Seat Leon III mit EA288 Motor

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Von den bisherigen Vorwürfen der Abgas-Manipulation war nicht allein der Automobilhersteller VW, sondern die ganze VW-Gruppe, also auch die Marken Audi, Seat und Skoda, betroffen.
    Lange Zeit war nicht erwiesen, ob auch der Motor EA288, als Nachfolger des EA187, von rechtswidrigen Abschalteinrichtungen betroffen ist. Nun wurde durch das OLG Köln ein Urteil gefällt:
    Im Februar dieses Jahres wurde VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Verdeckter Rückruf von VW

    Knapp ein halbes Jahr nach Verkündung des Urteils erhalten Käufer eines Fahrzeugs mit dem EA288 Motor Post von VW mit der Forderung, ihr Fahrzeug zu einer Überprüfung in die Werkstatt zu bringen, da Probleme bei der Fehlererkennung im SCR-System vorlägen, welches die Abgasreingung steuert.
    Der manipulierte Motor ist in Millionen Fahrzeugen der Automobilhersteller VW, Audi, Skoda und Seat verbaut.
    Dieser „getarnte“ Rückruf ist nicht durch das Kraftfahrt-Bundesamt veranlasst worden, sondern von VW selbst, indem die Händler ihre Kunden informierten.
    Was die Besitzer der Fahrzeuge mit dem genannten Motor jedoch nicht wissen ist, dass im Rahmen der „Werkstattaktion“ die Abgasreinigung manipuliert bzw. die illegale Abschalteinrichtung entfernt wird, um den Schadensersatzanspruch der Besitzer zunichtezumachen.

    Nutzung mehrerer Abschalteinrichtungen bekannt

    Die Nutzung verschiedenster Abschalteinrichtungen durch VW ist bereits gerichtlich festgestellt worden.

    Mittlerweile ist bekannt, dass VW mehrere Abschalteinrichtungen zur Manipulation nutzt. Neben dem Thermofenster sind dies beispielsweise eine Lenkwinkelerkennung und eine Aufheizstrategie. Bezweckt wird mit diesen Manipulationen, dass die Abgaswerte sich bei den durchgeführten Tests der Zulassungsbehörde innerhalb der Norm befinden, im öffentlichen Straßenverkehr die Abgasgrenzwerte jedoch erheblich überschritten werden.
    VW streitet weiterhin ab, dass der Motor EA288 mit jeglichen illegalen Manipulationstechniken ausgestattet ist.

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    Verbraucherfreundliches Urteil des OLG Köln

    Immer wieder urteilten Landgerichte zulasten des Automobilherstellers über die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung bezüglich des Motors EA288 und bejahten damit den Schadensersatzanspruch. Andere Gerichte hingegen verlangten eine präzise Aufklärung hinsichtlich der Manipulationsvorwürfe.
    Letztendlich hat das OLG Köln den Automobilhersteller am 19.02.2021 wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatzzahlungen verurteilt (Az. 19 U 151/20). Dies ist das erste Urteil zu der Frage von Abgas-Manipulationen im Motor EA288, welches von einem Oberlandesgericht beschlossen wurde.
    Die Richter*innen sehen es als bewiesen an, dass im Motor EA288 eine rechtswidrige Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Kläger sei durch diese Manipulation vorsätzlich und auf sittenwidrige Weise geschädigt worden, sodass der Anspruch aus § 826 BGB zu bejahen ist, ein Schadensersatzanspruch folglich vorliegt.
    Durch dieses Urteil, welches das erste verbraucherfreundliche Urteil zu der Frage der Manipulation des Motors EA288 auf oberlandesgerichtlicher Ebene darstellt, ist die Wahrscheinlichkeit für ein erfolgreiches Verfahren auf Schadensersatz gegen VW und die VW-Gruppe immens gestiegen.

    Mithilfe des „verdeckten“ Rückrufs der Fahrzeuge mit dem genannten Motor, versucht VW offenbar, die illegalen Vorrichtungen zu beseitigen. Anderenfalls könnte eine erneute Klagewelle auf VW zukommen.

    Es wird betroffenen VW-Kunden daher geraten, der Aufforderung VWs nicht nachzukommen und ihr Fahrzeug nicht zur Werkstatt zu bringen. Softwareupdates, die zu der Beseitigung der Manipulation führen sollen, könnten Motorschäden oder einen erhöhten Kraftstoffverbrauch mit sich bringen. Im Nachgang lässt sich kaum noch beweisen, dass das Update hierfür verantwortlich ist. Betroffenen Kunden ist stattdessen zu empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen, bevor man seine Ansprüche leichtfertig aufs Spiel setzt.

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