Verjährung im Abgasskandal – ist Schadensersatz noch möglich?
Wer ein Unrecht tut, das heißt, gegen gesetzliche Vorschriften und rechtliche Normen verstößt, hat juristische Konsequenzen zu erwarten. Ein derartiges Unrecht kann dabei auf unterschiedliche Weise geschehen und ebenso unterschiedlich geahndet werden, zum Beispiel strafrechtlich durch Freiheits- oder Geldstrafen oder zivilrechtlich durch die Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Es gibt hierbei unzählige Komponenten, die für die juristische Ahndung wesentlich und zentraler Bestandteil des Rechtssystems sind. Eine Rolle spielt dabei auch die sogenannte Verjährung: ist die Verjährungsfrist eingetreten bzw. die Tat/das Unrecht verjährt, erhält der Täter keine Strafe mehr oder der Anspruch auf materiellen Schadensausgleich (Schadensersatz oder Schmerzensgeld) erlischt.
Speziell auch im Abgasskandal ist die Verjährungsfrist von Bedeutung. Kunden bzw. Fahrzeugbesitzer, in deren Kfz eine illegale Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgaswerte eingebaut ist, stellen sich nicht selten die Frage, über welchen Zeitraum sie Ansprüche geltend machen können. Inwiefern verjähren der Betrug bzw. die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und damit ihre möglichen Schadensersatzansprüche? Denn in diesem Fall würden sie keine Entschädigung mehr erhalten.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.
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