Handelsblatt interviewt DUH-Anwalt
Gegenstand der Klage war eine Aufforderung seitens der Deutschen Umwelthilfe gegenüber den Kfz-Zulassungsstellen. Der Umweltverband wollte, dass diese den Autos mit Abgas-Schummelsoftware den Betrieb auf öffentlichen Straßen verbieten. Das Handelsblatt hat hierzu den Anwalt der deutschen Umwelthilfe, Reno Klinger, interviewt.
Marginale Stickoxidreduktion nicht ausreichend
Klinger konstatiert, dass in vielen deutschen Großstädten eine dauerhafte Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte gegeben ist. Dafür seien vor allem Dieselfahrzeuge verantwortlich. Klinger kritisiert, dass sich nach der Entdeckung des Abgabetrugs noch nichts getan habe. Die Zulassungsstelle habe keine Konsequenzen aus dem Skandal gezogen. Der staatlich angeordnete Rückruf und die Software-Updates bewertet die Umwelthilfe als unzureichend. Der Stickoxidausstoß werde nur “marginal reduziert”. An den Grenzwertüberschreitungen ändere sich nichts. Außerdem seien viele Fahrzeuge nicht einmal nachgerüstet. Es sind also auch weiterhin noch Fahrzeuge mit der Betrugssoftware auf den öffentlichen Straßen unterwegs. Aus diesem Grund fordert die Deutsche Umwelthilfe nicht nur Fahrverbote, sondern auch die Stilllegung der Diesel, die den Vorgaben nicht entsprechen.
Stilllegungen von Schummel-Dieseln gefordert
Auf den Hinweis, dass Stilllegungen gerade für Arbeitnehmer erhebliche Konsequenzen haben könnten, reagiert Klinger mit einem Verweis auf die Verantwortung der Automobilindustrie. Wessen Fahrzeug stillgelegt wird, der hat einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller. Es gehe nicht um ein generelles Dieselverbot, sondern darum, dass nur Diesel auf den Straßen unterwegs sind, die die Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehört auch eine legale Abgasreinigung.
Klinger betont die Tatsache, dass es sich bei den Grenzwerten um kein Fantasieprodukt handelt, sondern Menschen vor schweren Erkrankungen geschützt werden sollen.
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