Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt über VW-Stilllegungen

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Umwelthilfe fordert Stilllegung von Schummeldiesel


Verwaltungsrechtlich gesehen ist der 22. Februar 2018 von großer Bedeutung. Schließlich entscheidet dann das Bundesverwaltungsgericht über die Fahrverbote in Stuttgart und Düsseldorf. Ein Urteil, das Einfluss auf etwaige Fahrverbote in der gesamten Bundesrepublik haben könnte. Doch in der Zwischenzeit halten auch die anderen Gerichte nicht still. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wird heute ebenfalls zu Fahrverboten verhandelt (Az.: 6 K 12341/17). Das Verfahren ist einer von zehn Fällen, die zeitnah entschieden werden sollen.

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Handelsblatt interviewt DUH-Anwalt

Gegenstand der Klage war eine Aufforderung seitens der Deutschen Umwelthilfe gegenüber den Kfz-Zulassungsstellen. Der Umweltverband wollte, dass diese den Autos mit Abgas-Schummelsoftware den Betrieb auf öffentlichen Straßen verbieten. Das Handelsblatt hat hierzu den Anwalt der deutschen Umwelthilfe, Reno Klinger, interviewt.

Marginale Stickoxidreduktion nicht ausreichend

Klinger konstatiert, dass in vielen deutschen Großstädten eine dauerhafte Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte gegeben ist. Dafür seien vor allem Dieselfahrzeuge verantwortlich. Klinger kritisiert, dass sich nach der Entdeckung des Abgabetrugs noch nichts getan habe. Die Zulassungsstelle habe keine Konsequenzen aus dem Skandal gezogen. Der staatlich angeordnete Rückruf und die Software-Updates bewertet die Umwelthilfe als unzureichend. Der Stickoxidausstoß werde nur “marginal reduziert”. An den Grenzwertüberschreitungen ändere sich nichts. Außerdem seien viele Fahrzeuge nicht einmal nachgerüstet. Es sind also auch weiterhin noch Fahrzeuge mit der Betrugssoftware auf den öffentlichen Straßen unterwegs. Aus diesem Grund fordert die Deutsche Umwelthilfe nicht nur Fahrverbote, sondern auch die Stilllegung der Diesel, die den Vorgaben nicht entsprechen.

Stilllegungen von Schummel-Dieseln gefordert

Auf den Hinweis, dass Stilllegungen gerade für Arbeitnehmer erhebliche Konsequenzen haben könnten, reagiert Klinger mit einem Verweis auf die Verantwortung der Automobilindustrie. Wessen Fahrzeug stillgelegt wird, der hat einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller. Es gehe nicht um ein generelles Dieselverbot, sondern darum, dass nur Diesel auf den Straßen unterwegs sind, die die Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehört auch eine legale Abgasreinigung.

Klinger betont die Tatsache, dass es sich bei den Grenzwerten um kein Fantasieprodukt handelt, sondern Menschen vor schweren Erkrankungen geschützt werden sollen.

DUH-Anwalt optimistisch

Reno Klinger ist optimistisch, dass die Deutsche Umwelthilfe auf dem juristischen Weg Erfolg haben wird. Er geht aber auch davon aus, dass das Verfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Parallel würden noch viele weitere Verfahren laufen. Eines davon gegen das Kraftfahrtbundesamt wegen illegaler Abschalteinrichtungen beim Automobilherstelller Opel. Weitere richten sich gegen die Kommunen, die im Kampf gegen die Luftverschmutzung nichts oder zu wenig unternehmen. Zusätzlich wird infolge eines öffentlichen Aufrufs der DUH weiterer Druck ausgeübt. 1300 Orte für neue Stickoxidmesssungen wurden inzwischen durch die Bevölkerung vorgeschlagen.

Stilllegungsklage juristisches Neuland

In den Verfahren gegen die Städte und Kommunen war die Deutsche Umwelthilfe bisher sehr erfolgreich. So gaben beispielsweise das Verwaltungsgericht Stuttgart, sowie das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Umweltverband Recht. Neuland betritt dieser hingegen, indem er direkt gegen die Zulassungen klagt. Es gibt Zweifel, ob ein Verband wegen möglicher rechtswidriger Zulassungen klagen kann. Zwar hat der Europäische Gerichtshof erst im Dezember geklärt, dass alle einem Klagerecht entgegenstehenden Vorschriften keine Anwendung finden. Trotzdem ist diesbezüglich noch keine gerichtliche Entscheidung gefallen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf befasst sich mit dieser Frage als erstes Gericht.

Kunden fürchten Stilllegungen

Eine Stilllegungsverfügung wäre für viele Dieselfahrer eine Katastrophe. Während ein Fahrverbot nur partielle Wirkung hat, wirkt eine Stilllegungsverfügung absolut. Es macht einen Unterschied, ob das Fahren in bestimmten Bereichen verboten ist oder der Wagen überhaupt nicht mehr am Verkehr teilnehmen darf. Eine Stilllegung kommt für viele deswegen einer Enteignung gleich.
Dem entgehen können Kunden, indem sie einen Weg suchen, ihr Fahrzeug loszuwerden.
Sinkende Restwerte machen einen Verkauf unmöglich. Denkbar ist es deswegen, wegen Mängeln vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine andere Möglichkeit wäre, einen etwaigen Finanzierungsvertrag auf ein nach wie vor bestehendes Widerrufsrecht prüfen zu lassen. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung beraten wir Sie nicht nur zum Vorgehen im Dieselskandal. Auch können Sie Ihren Finanzierungsvertrag durch unsere erfahrenen Mitarbeiter kostenlos prüfen lassen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und kommen Sie Fahrverboten und Stilllegungsverfügungen zuvor.

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