Kölsche Signalwirkung? Welche Stadt ist als nächstes dran?
Wenn Sie Ihren Diesel über eine Autokredit finanziert haben, können Sie sogar zwischen einer zweiten Option und dem Schadensersatzbegehren wählen.
In der Tat ist das in Köln angeordnete Fahrverbot besonders eingriffsintensiv. Mit einem derart umfassenden Verbot hatte in der rheinländischen Metropole keiner gerechnet. Verglichen mit dem Hamburger Fahrverbot, das sich ebenfalls nur auf wenige Straßenzüge beschränkt, ist in Köln mit erheblichen Problemen für die Betroffenen zu rechnen. Es geht nicht länger um einzelne Sperrzonen, die sich problemlos umfahren lassen. In NRW drohen allerdings zeitnah weitere Urteile und Einschränkungen. Richtet man den Blick vom Rheinland ins Ruhrgebiet, so geraten Essen und Gelsenkirchen in den Fokus. Hier entscheidet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 21.11.2018 über Fahrverbote. Die Luft wird immer dünner. Aber auch außerhalb von NRW drohen noch in diesem Jahr weitere Entscheidungen. Auch der Darmstädter Prozess soll noch in diesem Jahr per Urteil beendet werden. Die DUH zieht damit eine erfolgreiche Jahresendbilanz. Nur zehn Monate nach dem historischen Fahrverbot-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ordnet ein Gericht nach dem nächsten Fahrverbote an. Viele deutsche Städte sind mit ihren Abgaswerten in den roten Zahlen. Gegen einige laufen bereits verwaltungsgerichtliche Verfahren. Gegen weitere bereitet die DUH Klagen vor. Es scheint keine schlechtere Zeit zu geben, einen Diesel zu fahren.
Vom Kölner Fahrverbot betroffen? Jetzt handeln
„Et es wie es es.“, „Wat fott es, es fott.“, „Wat wells de maache?“. Viele Betroffene reagieren empört auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts. Doch zugleich empfinden Sie Ohnmacht angesichts der scheinbar fehlenden Alternativen. Sie fügen sich dem angekündigten Verbot, weil sie das Gefühl haben, nichts ausrichten zu können. In der Tat sind die Erfolgsaussichten für ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen ein Verbot gering. Trotzdem gibt es einen, beziehungsweise mehrere Wege, sich einem Fahrverbot erfolgreich zu entziehen. Schließlich kommt die Diskussion um Fahrverbote nicht von ungefähr. Die Automobilhersteller haben zur dauerhaften Überschreitung der EU-Grenzwerte für Stickoxid erheblich beigetragen, indem sie vermeintlich saubere Diesel beworben und verkauft haben. Dass es sich hierbei um wahre Drecksschleudern handelt, hat sich erst vor wenigen Jahren unter dem Stichwort “Abgasskandal” herausgestellt. Sollte auch Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen sein, so können Sie diesen zurückgeben – auch Jahre später. Hintergrund dieses „Rückgaberechts“ ist § 826 BGB. Die Hersteller haben Sie vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und sind nun dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Und nein- ein Software-Update reicht hier nicht aus. Vielmehr können Sie im Rahmen des Schadensersatzes eine Rückabwicklung Ihres Kaufvertrags verlangen. Sie geben somit den schmutzigen Diesel ab und erhalten den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück. Mit der Rückzahlung können Sie dann eine Neuanschaffung finanzieren.
Wenn Sie Ihren Diesel über eine Autokredit finanziert haben, können Sie sogar zwischen einer zweiten Option und dem Schadensersatzbegehren wählen. In einem beträchtlichen Teil der Finanzierungsverträge finden sich erhebliche Belehrungsfehler. Diese sorgen dafür, dass der Autokredit noch Jahre später widerrufen werden kann. Dann wird der Kreditvertrag und alle mit ihm verbundenen Verträge rückabgewickelt.
Kostenfreie Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal
Unsere Verbraucherrechtskanzlei mit mehreren Standorten in Deutschland bietet Ihnen auch für die Abgasproblematik eine kostenlose Erstberatung an. Anhand Ihrer Unterlagen und Schilderungen beurteilen unsere versierten Mitarbeiter innerhalb weniger Werktage Ihre individuelle Situation. Anschließend setzen sich sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung und führen mit Ihnen ein ausführliches und kostenloses Beratungsgespräch. Ziel dieses Gesprächs ist es, Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuklären und Sie aus Ihrer Ohnmacht im Abgasskandal zu befreien. Im Rahmen dieser kostenlosen Erstberatung klären wir Ihre offenen Fragen, erklären Ihnen den Ablauf eines juristischen Vorgehens und klären Sie über eine Finanzierungsmöglichkeit durch die Rechtsschutzversicherung auf. Tatsächlich ist ein solches Vorgehen nämlich ohne ein finanzielles Risiko und ohne großen Aufwand für Sie als Geschädigten umsetzbar. Sollten Sie sich im Anschluss an unsere kostenlose Erstberatung für ein Vorgehen mit uns an Ihrer Seite entscheiden, steigen wir zunächst in die außergerichtlichen Verhandlungen mit Ihrem Anspruchsgegner ein. Sollt eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Nutzen Sie die Chance und machen Sie sich unabhängig von den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Et hätt noch emmer joot jejange.
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