Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 22. Februar
Ob und inwieweit Fahrverbote tatsächlich rechtens sind, entscheidet sich am 22. Februar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter verhandeln in der Sprungrevision. Zunächst geht es um die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Das Urteil könnte richtungsweisend für das weitere Vorgehen gegen die Luftverschmutzung in Deutschland sein.
Ansprüche prüfen lassen
Kunden müssen keineswegs abwarten, wie die Richter entscheiden werden und ob ein Fahrverbot auch in der eigenen Stadt umgesetzt wird. Für einen Verkauf ist es nämlich dann zu spät. Schon aktuell lohnt es sich kaum noch, seinen Diesel zu verkaufen, betrachtet man den einstürzenden Dieselmarkt und die stetig sinkenden Preise. Eine Option ist es, gegen den Händler oder den Hersteller vorzugehen, um eine Rückabwicklung oder Schadensersatz zu erhalten. Dieselhalter, die ihr Fahrzeug mittels eines Autokredits über die Herstellerbank finanziert haben, könnten außerdem womöglich ihren Finanzierungsvertrag widerrufen und den Vertrag so rückabwickeln. Die Rückzahlung beliefe sich auf einen Betrag, der den Restwert des Wagens um ein vielfaches übersteigt.
Unsere Kanzlei betreut aktuell viele Mandanten, die vom Abgasskandal betroffen sind. Wir sind nicht nur Experten auf dem Gebiet des Widerrufsrechts, auch beraten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten im Abgasskandal. All das ist Teil unserer kostenfreien Erstberatung. Sie können uns in diesem Rahmen auch Ihren Finanzierungsvertrag zukommen lassen, den wir auf Fehler hin untersuchen. Finden Sie mit uns an Ihrer Seite den für Sie optimalen Ausweg aus dem Dieselskandal.
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