VW Bulli T5 und T6 von Abgasskandal betroffen

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    VW Bulli T5 und T6 von Abgasskandal betroffen

    Bei reisefreudigen Menschen überall auf der Welt erfreut er sich seit mehreren Jahrzehnten ungebremster Beliebtheit: der VW Bus, der nicht nur von seinen treuen Anhängern liebevoll „Bulli“ genannt wird. Was als Transporter in den 1950ern begann, genießt längst absoluten Kultstatus, nicht zuletzt wegen seiner zahlreichen Vorzüge als Camper oder Kleintransporter.

    Doch mittlerweile ist nicht mehr alles rosig, auch am Bulli-Himmel ziehen dunkle Wolken auf. So verdichtete sich vor einiger Zeit der Verdacht und ersten Vorwürfen wurde Recht gesprochen: die Baureihen T5 und T6 sind zum Teil vom Dieselskandal betroffen.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    100.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Bereits im April 2019 kam es zu Rückrufen beim T5

    Während die Ermittlungen im Dieselskandal nun schon einige Jahre laufen, ist eins ganz klar: Schnell kommen der VW-Konzern und die anderen Automobilhersteller nicht mehr aus dem Skandal heraus. Zu viele Modelle und geprellte Verbraucher sind seit den ersten Enthüllungen im September 2015 betroffen. Dass nun auch die Bus-Modelle des größten europäischen Automobilkonzerns von Abgasmanipulationsvorwürfen betroffen sind, ist kaum verwunderlich. Bereits im April 2019 kam es zu ersten Rückrufen und Angeboten zur Nachrüstung beim T5.

    Nachrüstungen zum Teil auf Kosten der Verbraucher

    Wer einen VW-Bus mit Dieselmotor sein Eigen nennt, gerät momentan schnell in einen Strudel an Informationen. Während VW den Vorwürfen zu illegalen Abschaltautomatiken bei den T5-Modellen scheinbar nachgibt, sind die versprochenen Nachrüstungen an der Hardware finanziell nicht allein durch den Hersteller gedeckt. Vielmehr müssen Bullibesitzer, die ihr Fahrzeug nachrüsten lassen, diese zum Teil noch selbst mitfinanzieren. Ebenso ist die Frage nach den Langzeitfolgen derartiger nachträglicher Korrekturen nicht ausreichend geklärt.

    Entwicklung: Urteile werden verbraucherfreundlicher

    Mittlerweile häufen sich die Urteile im Dieselskandal, die von VW und anderen Herstellern geschädigten Automobilbesitzern zu ihrem Recht verhelfen. Als einer der deutschlandweit größten Anwaltskanzleien im Verbraucherrecht können wir guten Gewissens behaupten, dass sich die Urteilslage mittlerweile deutlich in Richtung der Verbraucher verlagert hat.

    Nachrüstung – ja oder nein? Einiges spricht dagegen

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich in den vergangenen Jahren vermehrt mit dem Thema Stickoxidbelastung beschäftigt hat, fand in aktuellen Messungen heraus, dass die Grenzwerte im Straßenbetrieb der Fahrzeuge deutlich überschritten wurden. Laut VW-eigenen Aussagen würden die angebotenen Nachrüstungen an der Hardware etwas daran ändern, jedoch weigert sich der Konzern nach wie vor, die Kosten für die Behebung am T5-Motor EA189 in vollem Umfang zu übernehmen. Abhängig vom verbauten Katalysator hieße das, dass Kunden einen Eigenanteil von bis zu 2.000 € selbst zu tragen hätten.

    Verbraucherrechtsexperten raten zu Ablehnung der Nachrüstungen

    Was also tun? Dieser Nachrüstungsforderung nicht nachzukommen, kann mögliche Stilllegungen oder Fahrverbote in Ballungsgebieten zur Folge haben. Außerdem seien weitere Nachteile durch die Umstellung der Hardware denkbar, vermuten Verbraucherrechtsexperten wie Dr. V. Ghendler von unserer Kanzlei. So spricht er beispielsweise davon, dass das höhere Gewicht einen Anstieg des Kraftstoffverbrauchs und eine geringere erlaubte Zuladung bedeuten könnten. Auch bezüglich des AdBlue-Verbrauchs oder Verschleiß‘ des Fahrzeugs können bisher keine abschließenden Beurteilungen vorgenommen werden. Bei all dem wird klar: Die Leidtragenden sind auch hier die Verbraucher.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    100.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Manipulation an Nachfolgemodell VW T6 ebenfalls durch Urteil bestätigt

    Inzwischen sind unzählige Urteile im Dieselskandal gesprochen worden, mehrere Milliarden Euro hat der Skandal den Autobauer bereits gekostet. Und noch ist kein Ende in Sicht. Tatsächlich wurden mittlerweile auch Urteile zugunsten betrogener T6-Besitzer – also dem Nachfolgemodell aus dem Hause VW – gesprochen. Bei dem in den Baujahren 2012 bis 2016 verbauten EA288-Motor wurden ebenfalls illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) am 09.04.2021 bestätigt. Der Vorwurf vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung klingt nach.

    Rechte im Abgasskandal unbedingt anwaltlich prüfen lassen

    Schließlich erhöht diese Rechtsprechung die Chancen all jener, deren Autos mit illegaler Manipulationssoftware ausgestattet wurden, deutlich. Wenn Sie also selbst im Besitz eines betroffenen VW-Bullis sind, raten wir Ihnen dringend dazu, Ihr Recht durch einen unserer im Dieselskandal erfahrenen Rechtsanwälte prüfen zu lassen.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “VW Bulli T5 und T6 von Abgasskandal betroffen”? Wir beantworten sie kostenlos!

    The last comment needs to be approved.
    0 Kommentare

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei