Die „Abgasskandal-Sammelklage“ von MyRight
Im November schlug die in den Medien als „Sammelklage gegen den VW-Konzern” bezeichnete Klage von MyRight hohe Wellen. Die eingeforderte Schadensersatzsumme beläuft sich auf insgesamt 350 Millionen Euro. Schließlich hat der Rechtsdienstleister nach § 260 ZPO die Ansprüche von 15.000 VW-Kunden angehäuft. Die Vorschrift des § 260 ZPO erlaubt die Geltendmachung mehrerer Ansprüche, die sich gegen denselben Beklagten richten, sofern das selbe Gericht zuständig ist. Von der Sammelklage, wie man sie aus den USA kennt, ist sie jedoch zu differenzieren.
Richterin scheint Partei für VW zu ergreifen
Spiegel Online berichtet nun, die von MyRight beauftragte Kanzlei Hausfeld habe am LG Braunschweig einen Befangenheitsantrag eingereicht. Hausfeld hegt scheinbar Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Richterin im Abgasskandal-Prozess. Nicht nur soll diese dem Klagegegner Volkswagen Argumente zur Verteidigung geliefert haben – und das noch bevor dieser sich offiziell äußerte. Auch stellte sie die Wirksamkeit der Anspruchsabtretung an den Rechtsdienstleister in Frage. Sie wies „vorsorglich“ darauf hin, dass das OLG Düsseldorf in einem anderen Fall die Abtretung für unwirksam erklärte. In diesem Fall hatte der Prozessfinanzierer aber nicht die Mittel, die Verfahrenskosten zu tragen, eine Konstellation, die bei MyRight nicht vorliegt. Hausfeld-Anwalt Christopher Rother sagt Spiegel Online gegenüber dazu : “Das ist ein Zivilprozess, da erforscht das Gericht nicht von Amts wegen den Sachverhalt. Die Beweislast liegt auf Seiten der Kläger und Beklagten”. Während VW sich bislang nicht einmal selbst zur Klage geäußert habe, übernehme die Richterin den Aufbau einer Verteidigungslinie. Außerdem wurde MyRight von ihr zu einer Stellungnahme aufgefordert, obwohl aus Sicht der Anwälte, zunächst VW seine Standpunkte darlegen muss.
Klagen gegen VW in Niedersachsen keine gute Idee
Eine nicht zu verachtende Rolle bei der Bewertung, ob die Richterin befangen ist, spielt hier der Ort des Geschehens: Das LG Braunschweig. Keine 40 Minuten Fahrt trennen das Gericht von der Autostadt Wolfsburg. Beide Orte liegen im Bundesland Niedersachsen, das zufällig mehr als 20 Prozent VW-Anteile hat. Damit hat das Land sogar eine Sperrminorität.
Tatsächlich gab es im vergangenen Jahr dutzende Urteile von deutschen Gerichten, die den VW-Klägern Recht gaben – keines davon erging jedoch in Braunschweig. Braunschweig tanzt hier aus der Reihe, wie Analysen des ADAC, aber auch von Stiftung Warentest zeigen.
Wie geht es bei der MyRight-Sammelklage weiter?
Wie es jetzt mit der VW-Sammelklage von MyRight weiter geht, ist noch unklar. Ist die Richterin befangen, so liegt darin eine Verletzung der Klagepartei in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG. Sollte ein etwaiges Ablehnungsgesuch Erfolg haben, tritt an die Stelle der Richterin ihre Vertretung wie sie sich aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt. Der Befangenheitsantrag wird das Verfahren also nicht gerade beschleunigen.
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