VW-Abgasskandal in den Niederlanden: Gericht spricht Kunden Schadensersatz zu

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Nicht nur in Deutschland hat der weltweit bekannte Automobilhersteller VW seine Kunden mit den Abgas-Manipulationen und dem damit einhergehenden Abgasskandal verärgert. Auch in den Niederlanden sind Kunden von diesem betroffen und wollen ihr Recht auf Schadensersatz durchsetzen.

    So hat ein Amsterdamer Gericht mit seinem Urteil vom 14.07.2021 entschieden, dass der Klage des kollektiven Vereins „Car Claim“ gegen den Hersteller VW, sowie den zur VW-Familie dazugehörigen Marken Audi, Skoda und Seat stattzugeben ist. Die Volkswagen-Gruppe wurde dazu verurteilt, den betroffenen Klägern Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zu zahlen. Insgesamt sind von diesem Urteil rund 150.000 Fahrzeuge betroffen.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    100.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Der VW-Abgasskandal in Deutschland

    Der Automobilhersteller Volkswagen hat vor 6 Jahren die Manipulation der Abgaswerte bei Dieselautos durch eine Software zugegeben. Diese Manipulationen wurden vorgenommen, um die vorgegebenen Abgasgrenzwerte einzuhalten.
    Was danach folgte war eine Welle von Gerichtsverfahren, welche bis heute vor Gericht verhandelt werden. Durch das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs besteht jedoch weitestgehend Rechtssicherheit:
    Halter betroffener Fahrzeuge können diese an den Hersteller zurückgeben und erhalten im Gegenzug eine Entschädigung, welche sich an dem Kaufpreis des Fahrzeugs orientiert. Von dieser können die gezogenen Nutzungen, beispielsweise die gefahrenen Kilometer und der Verschleiß, abgezogen werden. Hierbei fällt nicht ins Gewicht, ob die Fahrzeuge vor oder nach Bekanntwerden des Skandals erworben worden sind.
    Auch sind bereits weitere Automobilhersteller in den Fokus geraten und werden durch Verfahren vor Gericht auf ähnliche Manipulationen der Abgaswerte geprüft.

    Niederländische Gerichte schließen sich den Deutschen an

    Ähnlich wie im Rahmen der Gerichtsverfahren im deutschen Rechtsraum, nahmen auch die niederländischen Richter die absichtliche Irreführung und damit sittenwidriges Verhalten durch Volkswagen gegenüber Aufsichtsbehörden und Kunden, insbesondere Verbrauchern, an.
    Dies sei eine rechtswidrige Handlung, welche den Schadensersatzanspruch begründet.
    Denn die Käufer dürfen davon ausgehen, dass sie ein Fahrzeug erwerben, dass den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sei dies nicht der Fall, so mindert sich der Wert des betroffenen Fahrzeugs.

    Auch in den Niederlanden wird es eng für VW

    Pauschal hat das Gericht jedem Kläger, welcher Käufer eines Neuwagens ist, einen Schadensersatzanspruch von je 3.000,00€ zugesprochen. Bei Gebrauchtfahrzeugen entschied sich das Gericht für je 1.500,00€.
    Nach Verkündung des Urteils kündigten der Automobilhersteller an, in Berufung gehen zu wollen.

    Demnach müssen die niederländischen Halter von betroffenen Dieselfahrzeugen des Automobilherstellers VW noch den Ausgang des Berufungsverfahrens abwarten.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    100.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Verfahren in weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    Nicht nur in Deutschland und den Niederlanden wird VW in die Enge getrieben; auch in Italien hat man bereits erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen den Automobilhersteller geführt.
    So ist nicht auszuschließen, dass weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Verfahren gegen die Volkswagen-Gruppe führen werden. Denn für diese gelten die europäischen Verordnungen, die mitunter auch die Emissionswerte von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen regeln (Verordnung (EG) Nr.715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates). Damit hat VW nicht allein deutsches Gesetz, sondern auch europäisches Gesetzes gebrochen.
    Doch auch außerhalb der Europäischen Union hat die Abgas-Manipulation den Automobilhersteller bereits viel gekostet: In den USA summieren sich die Schadensersatzkosten und Strafzahlungen zu 32 Milliarden Euro.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “VW-Abgasskandal in den Niederlanden”? Wir beantworten sie kostenlos!

    The last comment and 2 other comment(s) need to be approved.
    0 Kommentare

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei