Bürger dürfen Einrichtung weiterer Messstellen verlangen
Eine weitere Aussage der EuGH-Richter birgt ebenfalls Zündstoff: Bürger oder auch Verbände wie etwa die Deutsche Umwelthilfe haben das Recht, die Luftqualität an einem bestimmten Standort prüfen zu lassen. Sie können also per Klage verlangen, dass eine Messstation an einem mutmaßlich dreckigen Ort eingerichtet wird.
Und nicht nur dass, die EU-Regeln verlangen außerdem eine Auswahl von Standorten, die sicherstellt, dass keine Überschreitung der Grenzwerte unentdeckt bleibt. Die am stärksten belasteten Orte müssen also von vornherein berücksichtigt werden.
Weitere Fahrverbote auch in Deutschland?
Fahrverbote sind ein großer Einschnitt in die Mobilität der Menschen.
Gerade in Deutschland pocht die Deutsche Umwelthilfe immer wieder auf die Einhaltung der Grenzwerte. Daher ist damit zu rechnen, dass die Umweltorganisation auch das aktuelle Urteil nutzen wird.
Im ersten Schritt forderte die DUH als Reaktion auf das Urteil, endlich Hardware-Umrüstungen für die Millionen vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge verpflichtend umzusetzen, bezahlt natürlich von den Herstellern.
Eine Forderung nach weiteren Diesel-Fahrverboten gab es zunächst nicht offiziell. Aber sie ergibt sich dennoch aus dem Urteil, denn bislang ist nicht absehbar, wie eine Einhaltung der Grenzwerte auf anderem Wege erreicht werden sollte. Zudem hat sich die Deutsche Umwelthilfe bislang als die treibende Kraft hinter vielen Fahrverboten gezeigt.
Fahrverbote und Wertverlust – So kann man sich davor schützen
Die Debatte um Diesel-Fahrverbote nimmt also neue Fahrt auf. Auch flächendeckende Fahrverbote in ganzen Städten sind wieder möglich. So wie die Bundesregierung um CSU-Verkehrsminister Scheuer eine realistische Messung der Schadstoffwerte ablehnt, so weigert sie sich auch, die Hersteller zu wirksamen Hardware-Nachrüstungen der Betrugs-Diesel zu verpflichten. Dies wäre ein Weg, wie betroffene Diesel um die Fahrverbote herumkommen.
Kunden bleibt aber ein anderer Ausweg: Sich rechtlich gegen die Hersteller zur Wehr zu setzen.
Wer einen vom Abgasskandal betroffenen Diesel fährt, kann vom Hersteller Schadensersatz verlangen. Auch die Ansprüche gegen VW sind noch nicht verjährt.
Ein anderes Vorgehen ist vielleicht noch eleganter: Spezialisierte Anwälte haben herausgefunden, dass Auto-Kreditverträge in der Regel fehlerhaft sind. Aus diesem Grund kann der Kunde seinen Vertrag widerrufen und die gezahlten Raten zurückerhalten. Er ist sein Auto in der Zwischenzeit kostenlos gefahren und kann sich, wenn er möchte, auch seines Diesels entledigen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Widerruf Autokredit.
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