Weitere Stilllegungen im Abgasskandal

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Örtliche Zulassungsbehörden legen Diesel still


Mit dem Dieselgipfel ging es damals los. Im Anschluss an das Treffen von Vertretern der Politik und der Automobilindustrie verkündeten die Beteiligten stolz: alle betroffenen Diesel werden nachgerüstet – kostenlos. Das Software Update stand nun als offizielle “Lösung” für die Dieselproblematik fest. Es wurde verpflichtend. Aber nicht jeder Dieselfahrer möchte dieser Pflicht nachkommen. Dafür gibt es viele gute Gründe. Trotzdem reagiert das Kraftfahrtbundesamt hart auf die Update-Verweigerer: Ihnen drohen Stilllegungen. Nachdem es zunächst nur Einzelfälle waren, berichten immer weitere Lokalnachrichten über Stilllegungen in ihrem Umkreis. Schnell wird klar: Die Behörden lassen hier nicht mit sich reden. Wer nicht hören will, muss laufen.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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Ab welchem Zeitpunkt drohen Stilllegungen?

Die Software Updates werden nach und nach aufgespielt. Der Rückruf in die Werkstätten erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Kunden werden angeschrieben und zur Nachrüstung aufgefordert. Ihnen wird eine Frist gesetzt, in welcher eine Nachrüstung zu erfolgen hat. Das Ganze dauert nicht lang und der Kunde kann schon kurze Zeit später mit seinem umgerüsteten Diesel nach Hause fahren. Zu diesem Zeitpunkt ist noch von keiner Stilllegung die Rede. Reagiert der Dieselhalter aber nicht auf die Aufforderung, so verpetzt ihn das Kraftfahrtbundesamt bei der örtlichen Zulassungsbehörde. Bald gibt es wieder Post. Eine neuerliche Frist wird gesetzt. Verstreicht auch diese fruchtlos, muss der Halter mit einer Stilllegungsverfügung rechnen. Seinen Diesel darf er dann nicht mehr fahren.

Bisher fünf Stilllegungen im Kreis Unna

Inzwischen sind solche Stilllegungen kein Einzelfall mehr. Allein im Kreis Unna gab es in den letzten Wochen fünf solcher Stilllegungen. Der Westfälische Anzeiger berichtet, die Betriebserlaubnis der Dieselfahrzeuge sei aufgrund der fehlenden Nachrüstung erloschen. Insgesamt seien von der Problematik knapp 70 Halter betroffen. Aber nicht bei allen werden die Stilllegungen direkt vollstreckt. Drei der Verfahren sollen aktuell ruhen, weil die Betroffenen Klage eingereicht haben.

Erste Stilllegungen auch in Bad Tölz

Auch weit weg vom Ruhrgebiet – in Bad Tölz – gibt es die ersten Stilllegungen. Dort wurden mehr als zwei Dutzend Halter erneut zur Nachrüstung ihrer Dieselautos aufgefordert. Die erste Frist hatten sie verstreichen lassen. Nun hat das Landratsamt ihnen geschrieben, um sie doch noch zu einer Nachrüstung zu bewegen. Bleibt auch dieses Schreiben wirkungslos, wird es Stilllegungen geben. Eine Betriebsuntersagung habe es bereits für zwei Fahrzeuge gegeben. Trotzdem wirken die Stilllegungen nicht zwangsläufig unmittelbar. Wird Klage dagegen eingereicht, so hat diese aufschiebende Wirkung. Es wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass eine angeordnete “sofortige Vollziehbarkeit” sich mangels Eilbedürftigkeit nicht durchsetzen lässt. Schließlich dauert der Abgasskandal schon mehr als drei Jahre an. Eine besondere Eile scheint bei der Lösung des Problems von vornherein also nicht gegeben zu sein. Weiterhin ist es äußerst zweifelhaft, dass die sofortige Stilllegung eines einzelnen Fahrzeugs zum Wohle der Gesundheit aller notwendig ist.

Gründe, Stilllegungen zu riskieren

Der ganzen Problematik um die Stilllegungen entgeht man am besten, indem man die Nachrüstung vornehmen lässt. Wer seinen Diesel direkt nach der Aufforderung in die Werkstatt bringt, muss hier nichts befürchten. Außer vielleicht einen höheren Verbrauch. Und schnelleren Verschleiß von Einzelteilen. Und möglichen Motorstörungen. Die Gründe, der Nachrüstung gegenüber kritisch zu stehen, sind vielfältig und nachvollziehbar. Trotzdem müssen sich die örtlichen Zulassungsbehörden dem Druck des Kraftfahrtbundesamts beugen. Obwohl es inzwischen einige Gutachten gibt, die die Unwirksamkeit der Updates belegen, fährt das Kraftfahrtbundesamt weiter mit der Software-Nachrüstung. Im Rahmen des Dieselgipfels ließen sich die Hersteller zu der deutlich teureren und aufwändigeren Hardware-Lösung nicht überreden. Auch auf Nachfrage wurden Hardware- Nachrüstungen bis zuletzt ausgeschlossen.

Ihr Weg aus dem Dieselskandal ohne Stilllegungen

Für Dieselkunden ist das eine sehr ärgerliche Entwicklung. Sie tragen damit direkt die Konsequenzen aus dem Abgasskandal. Vor wenigen Monaten waren sie noch überzeugt, einen sauberen Diesel gekauft zu haben. Nun müssen sie nachteilige Veränderungen in Kauf zu nehmen, um ihr Auto überhaupt weiterfahren zu dürfen. Eine Ungerechtigkeit, der sie mit einem rechtlichen Vorgehen gegen den Hersteller begegnen können.

Widerruf statt Stillegungen

Sie können eine Widerrufsmöglichkeit Ihres Finanzierungsvertrags prüfen lassen. Wenn Sie Ihren Diesel beim Kauf nicht vollständig bezahlt, sondern über einen Autokredit finanziert haben, steht Ihnen hier ein Hintertürchen offen. Ein großer Teil der Finanzierungsverträge ist nämlich derart fehlerhaft, dass Sie auch Jahre später noch den Widerruf des Kreditvertrags erklären können. Dann heißt es: alles auf Anfang. Sie geben Ihren Diesel ab. Die Anzahlung und sämtliche Raten bekommen Sie zurück. Weitere offene Raten? Entfallen. Briefe von der Zulassungsbehörde? Können Ihnen egal sein. Mit dem zurückgezahlten Betrag können Sie dann ein Fahrzeug finanzieren, dem keine Stilllegungen drohen.

Schadensersatz statt Stilllegungen

Ähnlich verhält es sich auch mit der Rückabwicklung über den Schadensersatz. Dieser Weg steht auch denjenigen offen, die keinen Finanzierungsvertrag haben. Die einzige Voraussetzung ist, dass Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist. Über den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung können Sie den Hersteller zu einer Rückabwicklung bewegen. Sie bekommen dann Ihren Kaufpreis zurück. Es wird lediglich eine verhältnismäßig geringe Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Eine solche fällt bei einigen Finanzierungsverträgen womöglich nicht an.

Kostenlose Erstberatung

Unsere Sozietät berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten im Abgasskandal. Dabei ist unsere erste Prüfung und Beratung kostenlos. Sie können sich also völlig unverbindlich über Ihre Rechte informieren. Unsere versierten Mitarbeiter analysieren Ihren individuellen Fall anhand Ihrer Unterlagen und helfen Ihnen, noch offene Fragen zu klären. Außerdem erklären wir Ihnen den Ablauf eines etwaigen Vorgehens und stellen Ihnen Finanzierungsmöglichkeiten über die Rechtsschutzversicherung vor. Nutzen Sie diese Chance, um vor Stilllegungen durch Ihre örtliche Zulassungsbehörde sicher zu sein.

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