Ab welchem Zeitpunkt drohen Stilllegungen?
Die Software Updates werden nach und nach aufgespielt. Der Rückruf in die Werkstätten erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Kunden werden angeschrieben und zur Nachrüstung aufgefordert. Ihnen wird eine Frist gesetzt, in welcher eine Nachrüstung zu erfolgen hat. Das Ganze dauert nicht lang und der Kunde kann schon kurze Zeit später mit seinem umgerüsteten Diesel nach Hause fahren. Zu diesem Zeitpunkt ist noch von keiner Stilllegung die Rede. Reagiert der Dieselhalter aber nicht auf die Aufforderung, so verpetzt ihn das Kraftfahrtbundesamt bei der örtlichen Zulassungsbehörde. Bald gibt es wieder Post. Eine neuerliche Frist wird gesetzt. Verstreicht auch diese fruchtlos, muss der Halter mit einer Stilllegungsverfügung rechnen. Seinen Diesel darf er dann nicht mehr fahren.
Bisher fünf Stilllegungen im Kreis Unna
Inzwischen sind solche Stilllegungen kein Einzelfall mehr. Allein im Kreis Unna gab es in den letzten Wochen fünf solcher Stilllegungen. Der Westfälische Anzeiger berichtet, die Betriebserlaubnis der Dieselfahrzeuge sei aufgrund der fehlenden Nachrüstung erloschen. Insgesamt seien von der Problematik knapp 70 Halter betroffen. Aber nicht bei allen werden die Stilllegungen direkt vollstreckt. Drei der Verfahren sollen aktuell ruhen, weil die Betroffenen Klage eingereicht haben.
Erste Stilllegungen auch in Bad Tölz
Auch weit weg vom Ruhrgebiet – in Bad Tölz – gibt es die ersten Stilllegungen. Dort wurden mehr als zwei Dutzend Halter erneut zur Nachrüstung ihrer Dieselautos aufgefordert. Die erste Frist hatten sie verstreichen lassen. Nun hat das Landratsamt ihnen geschrieben, um sie doch noch zu einer Nachrüstung zu bewegen. Bleibt auch dieses Schreiben wirkungslos, wird es Stilllegungen geben. Eine Betriebsuntersagung habe es bereits für zwei Fahrzeuge gegeben. Trotzdem wirken die Stilllegungen nicht zwangsläufig unmittelbar. Wird Klage dagegen eingereicht, so hat diese aufschiebende Wirkung. Es wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass eine angeordnete “sofortige Vollziehbarkeit” sich mangels Eilbedürftigkeit nicht durchsetzen lässt. Schließlich dauert der Abgasskandal schon mehr als drei Jahre an. Eine besondere Eile scheint bei der Lösung des Problems von vornherein also nicht gegeben zu sein. Weiterhin ist es äußerst zweifelhaft, dass die sofortige Stilllegung eines einzelnen Fahrzeugs zum Wohle der Gesundheit aller notwendig ist.
Gründe, Stilllegungen zu riskieren
Der ganzen Problematik um die Stilllegungen entgeht man am besten, indem man die Nachrüstung vornehmen lässt. Wer seinen Diesel direkt nach der Aufforderung in die Werkstatt bringt, muss hier nichts befürchten. Außer vielleicht einen höheren Verbrauch. Und schnelleren Verschleiß von Einzelteilen. Und möglichen Motorstörungen. Die Gründe, der Nachrüstung gegenüber kritisch zu stehen, sind vielfältig und nachvollziehbar. Trotzdem müssen sich die örtlichen Zulassungsbehörden dem Druck des Kraftfahrtbundesamts beugen. Obwohl es inzwischen einige Gutachten gibt, die die Unwirksamkeit der Updates belegen, fährt das Kraftfahrtbundesamt weiter mit der Software-Nachrüstung. Im Rahmen des Dieselgipfels ließen sich die Hersteller zu der deutlich teureren und aufwändigeren Hardware-Lösung nicht überreden. Auch auf Nachfrage wurden Hardware- Nachrüstungen bis zuletzt ausgeschlossen.
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