Daimler weist die Vorwürfe zurück
Der Autokonzern bestreitet die Vorwürfe. Ein Sprecher bezeichnet die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als “legal”. Zudem sei die Anhörung noch nicht abgeschlossen, sodass man keine Aussage über die “tatsächlich betroffenen Motoren, Baureihen und Modelljahre” machen könne. Die Äußerungen über einen Rückruf seien Spekulation. Solche Aussagen sind im Mercedes-Abgasskandal bereits bekannt, der Hersteller bedient sich der Taktik, abzuwarten, bis die Manipulationen genau bewiesen sind.
Unzulässige Abschalteinrichtung bereits vor dem LG Stuttgart verhandelt
Es ist nicht das erste Mal, dass Daimler in die Schlagzeilen gerät. Die erneuten Vorwürfe und Rückrufaktionen dürften für weiteren Zündstoff sorgen und den Autokonzern nicht zur Ruhe kommen lassen. Bereits im Januar hatte Daimler im Rahmen des Abgasskandals vor dem Landgericht Stuttgart mehrere Niederlagen kassiert und war dazu verurteilt worden, den Klägern Schadensersatz in Höhe von 25.000 bis 40.000 Euro zu zahlen. Auch hier war eine unzulässige Abschalteinrichtung Gegenstand des Verfahrens. Sollten die aktuellen Ermittlungen ergeben, dass der Konzern die Stickoxidwerte anderer Motoren durch eine Abschalteinrichtung abermals manipuliert hat, könnte dies die identische Konsequenz nach sich ziehen – Schadensersatz in fünfstelliger Höhe für betroffene Kunden.
So streitet ein Anwalt für Ihren Schadensersatz
Das Vorgehen ist nicht neu. Schon gegen Volkswagen gab und gibt es viele Verfahren, die genau diesen Schadensersatz zum Ziel haben. Viele Betroffene haben bereits positive Urteile erstritten. Rechtlicher Hintergrund ist die Frage, ob eine “vorsätzliche sittenwidrige Schädigung” durch den Verkauf eines schmutzigen Diesels gemäß 826 BGB nachgewiesen werden kann.
Dieser Nachweis wird extrem erleichtert, wenn das Kraftfahrtbundesamt selbst die notwendigen Beweise liefert. Der Kunde muss dann nicht mehr seklbst die Beweise liefern.
Der Autokonzern bestreitet die Vorwürfe. Ein Sprecher bezeichnet die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als “legal”.
Die Rechte des Kunden bestehen insbesondere darin, dass der Konzern das Auto zurücknimmt und den Kaufpreis erstatten muss. Zwar behauptet Daimler nach wie vor, nicht manipuliert zu haben. Doch die Rückrufaktionen sprechen eine deutliche Sprache. Betroffenen des Dieselskandals, die bei Daimler gekauft haben, ist deswegen zu einem rechtlichen Vorgehen zu raten.
Haben auch Sie einen Mercedes Diesel gekauft, der jetzt vom Abgasskandal betroffen ist? Hat Mercedes auch Sie aufgefordert, an einer freiwilligen “Nachbesserung” teilzunehmen? Oder möchten Sie all den damit verbundenen Problemen wie erhöhtem Verschleiß und Spritverbrauch zuvorkommen? Wir unterstützen Sie dabei, jetzt die Tat zu ergreifen sich Ihren Kaufpreis zurückzuholen.
Ein weiteres Problem: Fahrverbote in zahlreichen deutschen Großstädten und Ballungsräumen. Eine Rückabwicklung Ihres Dieselkaufs kann Ihnen dabei helfen, von diesen verboten nicht betroffen zu sein. Unsere Kanzlei bietet Ihnen vollkommen unverbindlich eine kostenlose Erstberatung an
Ich habe gestern vom KBA eine Aufforderung erhalten für unserer Kfz- Mercedes c 200 204 K mit Motor OM 651 ein Update vornehmen zu lassen. Bei einer Nachfrage im Servicecenter von Mercedes in Rostock, welche Probleme mit dem Update gelöst werden sollen, erklärte mir der Servicemitarbeiter, da hält sich Mercedes sehr bedeckt und sie wüssten es auch nicht. Ich habe bei meiner Rechtsschutzversicherung angefragt, ob eine Klage gegen Mercedes in meinem Vertrag enthalten ist, wurde dem zugestimmt. Ich möchte Mercedes auf Schadensersatz wegen Täuschung verklagen.
Bernd Stukowski
Sehr geehrter Herr Stukowski,
vielen Dank für Ihre Anfrage. So wie Ihnen geht es zahlreichen Mercedes-Kunden. Eine Klage auf Schadensersatz ist durchaus möglich. Einer unserer Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich zur Vereinbarung eines Termins zur kostenlosen Erstberatung bei Ihnen melden.
Gerne können Sie vorab bereits eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins an kontakt@anwalt-kg.de senden oder über unsere Upload-Seite hochladen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt