Folgen für Schadensersatzbegehren Geschädigter VW Kunden
Angesichts der jüngsten Schlagzeilen über eine beträchtliche Summe, mit der Winterkorn persönlich für das Dieselgate haften könnte, fragen viele Kunden sich, ob sie von diesem Kuchen auch ein Stück bekämen. Dabei sind die Kunden keineswegs raffgierig. Viele stehen hohen Wertverlusten gegenüber und fürchten, Ihren Diesel bald nicht mehr fahren zu dürfen. In dem verzweifelten Versuch, die Folgen des VW Abgasskandals nicht alleine tragen zu müssen, versuchen viele mit juristischer Unterstützung Schadensersatz geltend zu machen. Und das ist auch ihr gutes Recht.
Persönliche Haftung wegen fahrlässiger Pflichtverletzung
Informationen der Deutschen Presseagentur zufolge prüft Volkswagen selbst eine Schadensersatzpflicht des ehemaligen Chefs. Eine solche Haftung ist über die fahrlässige Pflichtverletzung möglich. Hier gibt es eine sogenannte „Beweislastumkehr“ im Rahmen der „Organhaftung“, die dafür sorgt, dass Martin Winterkorn selbst beweisen muss, sein Möglichstes getan zu haben, um die Abgasmanipulationen zu erkennen und entsprechend zu ahnden. Dieser Nachweis wird jedoch schwer. Die persönliche Haftbarkeit des Ex-VW-Chefs hat jedoch keinen Einfluss auf die Rechte der Verbraucher und deren Durchsetzbarkeit.
Ihre Rechte im VW Abgasskandal
Ob und welchen Anspruch Sie als VW Diesel Kunde haben, ist vollkommen unabhängig von der Beteiligung Martin Winterkorns am VW Abgasskandal. Dass VW betrogen und manipuliert hat, wurde –im Gegensatz zu anderen Automobilherstellern – bei VW bereits gerichtlich festgestellt. Außerdem hat der Konzern die Manipulationen eingestanden. Damit ist die Rechtslage für Sie günstig. Es gibt kein laufendes Ermittlungsverfahren, das erst noch zeigen soll, ob der von Ihnen behauptete Vorwurf stimmt. Hier gilt keine Unschuldsvermutung mehr. Viele Kunden wenden sich daher erfolgreich mit Schadensersatzforderungen gegen VW. Sie haben schließlich einen Wagen erstanden, der Ihnen als sauber verkauft wurde. 2015 zeigte sich dann, dass dieser „saubere“ Diesel nicht einmal die Mindestvoraussetzungen erfüllt, um überhaupt zum Straßenverkehr zugelassen zu werden. Dementsprechend können Sie als Geschädigter aus „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ oder sogar aus „Betrug“, den Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens verlangen.
Möglichkeiten eines Schadensersatzes im VW Abgasskandal
Neben der allseits bekannten Schadensersatzzahlung gibt es auch andere Rechtsfolgen, auf die Sie Ihr Vorgehen ausrichten können. Viele Kunden fordern die Rücknahme ihres Diesels gegen die Rückzahlung des Kaufpreises. So wird der Zustand wiederhergestellt, der vor dem Kauf des Wagens bestand. Ein Weg, der angesichts der prekären Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt immer attraktiver wird. Mit der Rückzahlung, von der Sie lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen müssen, können Sie eine Neuanschaffung finanzieren. Kunden, die ihren Diesel über einen Autokredit finanziert haben, können diese Rückabwicklung auch durch den Widerruf des Finanzierungsvertrags erreichen.
Gute Erfolgsaussichten für VW Kunden
Gerade wenn Sie ein VW Kunde sind, stehen Ihre Chancen auf Schadensersatz im VW Abgasskandal nicht schlecht. Es gab bereits viele positive Urteile, die die Rechte der Verbraucher im Dieselgate stärken. Kunden konnten ihre Diesel zurückgeben. Außerdem stellte das OLG Düsseldorf Erfolgsaussichten in einem Vorgehen gegen VW fest. Es verpflichtete eine Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme.
Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im VW Abgasskandal
Was Sie als VW Abgasskandal Geschädigter verlangen können, bestimmt sich nach dem Einzelfall. Die Höhe Ihres Schadensersatzanspruchs ist von vielen Faktoren abhängig, die wir gerne kostenlos für Sie überprüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung können Sie sich unverbindlich zur Ihrer individuellen Situation beraten lassen und die Voraussetzungen des Widerrufs sowie eines Schadensersatzes prüfen lassen. Auch zu Finanzierungsmöglichkeiten durch eine Rechtsschutzversicherung beraten wir Sie dabei gerne. Einen ersten Orientierungswert können Sie sich durch unseren Rückabwicklungsrechner verschaffen.
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