Innerhalb des Diesel-Abgasskandals waren bisher Personenkraftfahrtwagen von den Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen.
Doch nun beunruhigt der aktuell laufende Rückruf des Herstellers Iveco mit dem internen Rückruf-Code 13T, auch Wohnmobil-Besitzer. Betroffen sind Diesel-Motoren, die in einer Vielzahl von Wohnmobilen zu finden sind.
Folge eines verpflichtenden Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt könnte die Stilllegung des kostspieligen Urlaubsgefährten sein. Viele Besitzer eines Wohnmobils investieren 5 – 6-stellige Beträge für das Fahrzeug selbst und auch Umbauten, wie Anpassungen.
Den Experten zufolge ist dem freiwilligen Rückruf nicht nachzukommen, solange dieser nicht verpflichtend ist oder eine Aufforderung direkt vom KBA erhalten worden ist. Vermutet wird nämlich, dass Iveco im Rahmen eines Software-Updates das Ziel verfolgt, die illegalen Abschalteinrichtungen zu beseitigen. Zusätzlich könnte Iveco anschließend behaupten, dass die rechtswidrigen Maßnahmen am Fahrzeug nachträglich beseitigt worden sind, ein rechtswidriger Zustand damit nicht mehr besteht. Durch die Beseitigung kann es zu unvorhersehbaren und unbehebbaren Schäden am Motor kommen.
Problematisch daran ist, dass die Beweislast bei dem Kläger liegt, sodass der betroffene Kunde beweisen müsste, dass die Motorschäden durch das Software-Update entstanden sind. Dies ist jedoch lediglich durch aufwändige Sachgutachten möglich.
Der Hersteller gibt jedoch vor, dass es sich angeblich um einen Fehler, welcher in der Qualitätskontrolle aufgefallen war, gehandelt habe.
Der Rückruf wird nun auch vom KBA unter der Nummer 010493 geführt.
Betroffene Wohnmobil-Besitzer haben damit jetzt schon die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Händler oder Hersteller geltend zu machen.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.
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