Wohnmobil-Abgasskandal: Neuer Rückruf durch das KBA – zahlreiche Wohnmobile manipuliert

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Innerhalb des Diesel-Abgasskandals waren bisher Personenkraftfahrtwagen von den Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen.
    Doch nun beunruhigt der aktuell laufende Rückruf des Herstellers Iveco mit dem internen Rückruf-Code 13T, auch Wohnmobil-Besitzer. Betroffen sind Diesel-Motoren, die in einer Vielzahl von Wohnmobilen zu finden sind.
    Folge eines verpflichtenden Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt könnte die Stilllegung des kostspieligen Urlaubsgefährten sein. Viele Besitzer eines Wohnmobils investieren 5 – 6-stellige Beträge für das Fahrzeug selbst und auch Umbauten, wie Anpassungen.
    Den Experten zufolge ist dem freiwilligen Rückruf nicht nachzukommen, solange dieser nicht verpflichtend ist oder eine Aufforderung direkt vom KBA erhalten worden ist. Vermutet wird nämlich, dass Iveco im Rahmen eines Software-Updates das Ziel verfolgt, die illegalen Abschalteinrichtungen zu beseitigen. Zusätzlich könnte Iveco anschließend behaupten, dass die rechtswidrigen Maßnahmen am Fahrzeug nachträglich beseitigt worden sind, ein rechtswidriger Zustand damit nicht mehr besteht. Durch die Beseitigung kann es zu unvorhersehbaren und unbehebbaren Schäden am Motor kommen.
    Problematisch daran ist, dass die Beweislast bei dem Kläger liegt, sodass der betroffene Kunde beweisen müsste, dass die Motorschäden durch das Software-Update entstanden sind. Dies ist jedoch lediglich durch aufwändige Sachgutachten möglich.
    Der Hersteller gibt jedoch vor, dass es sich angeblich um einen Fehler, welcher in der Qualitätskontrolle aufgefallen war, gehandelt habe.
    Der Rückruf wird nun auch vom KBA unter der Nummer 010493 geführt.
    Betroffene Wohnmobil-Besitzer haben damit jetzt schon die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Händler oder Hersteller geltend zu machen.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Nicht nur Iveco-Fahrzeuge betroffen

    Grund für den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes ist die Verschlechterung der Abgasreinigung aufgrund einer mangelhaften Software, wodurch eine erhöhte Menge gesundheitsschädlicher Stickoxide ausgestoßen wird.
    Es liegt nahe, dass durch das Software-Update, welches im Rahmen des Rückrufs aufgespielt werden soll, die illegale Abschalteinrichtung entfernt wird.
    Fahrzeug-Halter, deren Fahrzeuge mit einem „Heavy Duty“ Motor und dem Motorcode F1C ausgestattet sind, werden seitens Iveco aufgefordert ihr Fahrzeug in einer Werkstatt vorzuzeigen. Betroffen sind Transporter aus den Jahren 2016 bis 2019.
    Zu erwarten ist, dass zukünftig für viele Wohnmobile, die mit einem Iveco Diesel-Motor ausgestattet sind, ebenfalls ein Rückruf mit einer entsprechenden Aufforderung zum Software-Update gelten wird.
    “Erst einmal sind in Deutschland nur Transporter betroffen. Entsprechende Motoren werden laut Iveco aber auch bei beliebten Wohnmobil-Marken wie Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke verwendet. Damit stehen etliche Wohnmobile unter Verdacht, die gesetzlichen Grenzwerte für Abgas nicht einzuhalten.”, so Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner unserer auf Verbraucherrechte im Abgasskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ.
    Zu erwarten ist also eine Rückruf-Welle entsprechend derjenigen im VW Diesel-Abgasskandal.

    Erstes Urteil spricht Wohnmobil-Inhaber Schadensersatzanspruch zu

    Auch Wohnmobile sind vom Abgasskandal nicht unverschont geblieben.

    Auch Wohnmobile sind vom Abgasskandal nicht unverschont geblieben.

    Immer mehr Wohnmobil-Besitzer machen ihre Schadensersatzansprüche nun gerichtlich geltend.
    So erging bereits am 1. März 2021 das erste Urteil in einem „Wohnmobil-Prozess“. Der Hersteller wurde verpflichtet, dem Kläger eine Schadensersatzsumme von 50.000,00 € zu zahlen (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20), wohingegen der Kläger sein Fahrzeug an den Hersteller zurückgibt.
    Das betroffene Fahrzeug in dieser Verhandlung, in der es zu einem Versäumnisurteil kam, weil die Anwälte des Herstellers dem Verfahren fernblieben, war ein Reisemobil der Marke Roller Team mit einem Fiat Ducato 2,3 Liter Motor mit 150 PS (Typ Multijet) und der Abgasnorm Euro 6. Gezahlt werden muss von dem Hersteller nun der Kaufpreis abzüglich der vom Kläger getätigten Nutzungen. Die Nutzungsentschädigung errechnet sich anhand des Alters des Wohnmobils.
    Anstelle der Rückgabe des Fahrzeugs ist es auch möglich, das Wohnmobil zu behalten und einen Schadensersatz für die Wertminderung zu verlangen.
    Durch dieses Urteil ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun den Abgas-Manipulationen nachgeht und ggf. sogar eine Stilllegung der Fahrzeuge anzeigt, erheblich gestiegen. Denn nach Zulassung des Fahrzeugs ist das KBA für den Rückruf aufgrund festgestellter Abgas-Manipulationen zuständig.
    Immer mehr Informationen bezüglich der vorhandenen illegalen Abschalteinrichtungen gelangen an die Öffentlichkeit. So sind die in den Wohnmobilen vorzufindenden Maßnahmen weniger komplex als jene anderer Hersteller. Es soll sich bei den Wohnmobilen um eine einfache zeitabhängige Abschaltung handeln.
    Ein Abgastest dauert nämlich grundsätzlich 22 Minuten. Festgestellt wurde, dass sich die Abgasreinigung, die bei den genannten Motoren vorhanden ist, nach ca. 20 Minuten ausschaltet, also nur für die Dauer eines Tests aktiv bleibt.

    Es ist dringend zu raten, schnellstmöglich seine Rechte geltend zu machen und nicht zu warten. Anderenfalls könnte man auf seinem Schaden sitzen bleiben.

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