Diesel Nachrüstung scheitert am Kraftfahrtbundesamt
Dass der soeben skizzierte Optimalfall nicht eintritt, verdeutlicht der Bericht des Handelsblatts recht anschaulich. Denn es scheitert aktuell an einer behördlichen Genehmigung. Tatsächlich ist den Automobilherstellern dieses Mal kein Vorwurf zu machen. Ein großer Teil hat das Update rechtzeitig eingereicht. Nur auf eine Freigabe warten die meisten bisher vergeblich. Der Zeitplan steht und fällt deswegen mit dem Kraftfahrtbundesamt. Sollte eine Genehmigung erfolgen, gibt es weitere praktische Umsetzungsschwierigkeiten. Die Hersteller haben schließlich nicht die Anschriften der einzelnen Halter. Diese müssen bei den Händlern erfragt werden. Erst dann können die Aufforderungen zum Update versendet werden.
Bei diesen Fahrzeugen gab es bisher keine Diesel Nachrüstung
Dass ein gerichtliches Vorgehen nicht zwangsläufig mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist, wissen die wenigsten.
Wie das Handelsblatt berichtet, sind bei Audi knapp 370.000 Fahrzeuge betroffen. Ein Großteil ist noch nicht umgerüstet, für nahezu alle Modelle liegen inzwischen Software Updates vor. Jedoch ohne Freigabe. Bei Daimler sieht es nicht anders aus. Ein Sprecher kündigt an, dass bis September alle entsprechenden Updates beim KBA eingereicht seien. Gleichwohl gesteht der Sprecher ein, dass die Diesel Nachrüstung wohl „längere Zeit“ in Anspruch nehmen wird. Vom Abgasskandal betroffen sind knapp drei Millionen Diesel, ein Drittel davon in Deutschland. Die 370.000 betroffenen VW Diesel sollen ebenfalls mit einem Software Update versehen werden. Hier gibt es bereits erste Modelle, die „durch“ sind. Gerade beim VW Amarok gibt es hin und wieder Schlagzeilen zu Stilllegungen wegen eines verweigerten Updates. Trotzdem wartet auch VW auf die Freigabe einiger Software Updates durch das KBA.
Vor- und Nachteile der verspäteten Diesel Nachrüstung
Für Betroffene hat die drohende Verzögerung durchaus Vorteile – schließlich ist das Software Update mehr als umstritten. Die Negativfolgen werden zwar von den Herstellern verneint. Trotzdem wird medial viel von erhöhtem Verbrauch und stärkerem Verschleiß berichtet. Die Verunsicherung ist groß. Selbst wenn technische Folgen ausbleiben, so wird sich das Software Update erheblich auf die Verkäuflichkeit des Diesels auswirken. Der Ruf der Diesel Nachrüstung eilt ihr leider voraus. Solange Sie keine verpflichtende Aufforderung erhalten haben, müssen Sie sich nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob Sie das Update wollen oder lieber eine Stilllegung riskieren.
Drastische Fahrverbote?
Eine weitere Auswirkung könnte eine Verschärfung etwaiger Fahrverbote oder eine Beschleunigung der Umsetzung sein. Wenn sich erst einmal medial niederschlägt, dass die Maßnahmen der Hersteller nicht oder nur verspätet wirken, wächst der Druck auf die Regierung und damit auch auf die Städte. Sie sollen ihren Teil der Abmachung wenigstens einhalten und effektive Maßnahmen für saubere Luft festsetzen. Die effektivste Maßnahme ist ein Fahrverbot. Es ist durchaus denkbar, dass die mangelhafte Umsetzung der Diesel Nachrüstung hier Einfluss auf künftige Maßnahmen haben könnte. Schließlich steht eine Klage der Europäischen Union im Raum.
Zeit spielt eine wichtige Rolle
Durch die Verzögerung gewinnen Sie als betroffener Diesel-Kunde aber einen entscheidenden Faktor: Zeit. Sie haben nun die Möglichkeit, sich in Ruhe mit Ihren Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Wollen Sie das Software Update durchführen lassen und parallel gegen den Hersteller vorgehen? Wollen Sie die Diesel Nachrüstung verweigern und eine Stilllegung riskieren? Wenn ja, wie können Sie diese verhindern und sich hier wehren? Welche Möglichkeit ist für Ihren konkreten Fall die Optimale? Auf all diese Fragen können Sie in der Zeit, die das Kraftfahrtbundesamt zur Freigabe der Updates benötigt, Antworten finden. Diese finden Sie bei uns.
Kostenlose Erstberatung zur Diesel Nachrüstung und Ihren Rechten
Unsere Mitarbeiter befassen sich intensiv mit dem Abgasskandal, der rechtlichen Situation und den neuesten Entwicklungen. Deswegen bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem spezifischen Fall an. Wir überprüfen in kürzester Zeit Ihre Unterlagen und melden uns zu einem ausführlichen Beratungsgespräch bei Ihnen zurück. Dabei klären wir mit Ihnen, ob sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller geltend machen können, ob Sie Ihren Finanzierungsvertrag widerrufen können und welche finanziellen Vorteile Ihnen das bringt. Es ist indes auch möglich, dass Sie Ihren Diesel behalten und Schadensersatz in Geld bekommen oder Ihre Finanzierungsbedingungen geändert werden. All diese Möglichkeiten besprechen wir mit Ihnen und versuchen gemeinsam mit Ihnen den für Sie optimalen Weg aus dem Abgasskandal zu finden. Gerne empfehlen wir Ihnen auch eine günstige Rechtsschutzversicherung, die das Kostenrisiko für Sie trägt. Nutzen Sie die Zeit, die Ihnen das Kraftfahrtbundesamt geschenkt hat und machen Sie sich jetzt über Ihre Rechte im Abgasskandal schlau.
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