Bericht auf rbb24 zum Autokreditwiderruf

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Der Widerrufsjoker im Dieselskandal


Die rechtliche Handhabe im Dieselskandal – ein Thema, das mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. Nachdem zunächst die Konzerne im Vordergrund der allgemeinen Berichterstattung standen, fällt der Blick nun auf die eigentlichen Leidtragenden des Skandals: Die Kunden. Halter der Euro-Normen 5 und 6 müssen Fahrverbote fürchten. Die Klage gegen den Hersteller ist ein Weg. Ein anderer Weg ist der Widerrufsjoker. Rbb24 berichtete am 08.01.2018 über diese Option. Zu Wort kommt dabei auch einer unserer Partner und Experten auf dem Gebiet des Widerrufsrechts: Dr. V. Ghendler. Er erklärt was es mit dem Widerruf auf sich hat.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

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Viele fürchten Fahrverbote

Der Bericht zeigt zunächst einen unserer Mandanten, der hier pars pro toto steht. Ein Pendler, der von einem Fahrverbot massiv beeinträchtigt wäre. Er käme mit seinem Fahrzeug nicht mehr zur Arbeit, wäre an Züge gebunden, die ihn entweder zu früh oder zu spät an seinen Bestimmungsort brächten. Sein Diesel – ohne Nutzungsmöglichkeit faktisch wertlos. Unser Mandant kommt aus Berlin, er könnte aber auch aus Stuttgart, Köln oder Hannover kommen. Denn beinahe überall drohen Fahrverbote, mehr als 60 Städte stehen auf der Abschussliste.

Widerruf bei Autokredit möglich

Unser Mandant aber hat anderen Geschädigten gegenüber einen entscheidenden Vorteil: Er hat seinen Diesel über einen Kredit der Herstellerbank finanziert. Deswegen kann er den Widerrufsjoker ziehen. Wie Dr. Veaceslav Ghendler erklärt, ist die Widerrufsbelehrung eigentlich dafür gedacht, dem Kunden alle Informationen mit auf den Weg zu geben, die er braucht, um seinen Vertragsschluss innerhalb einer Frist von 14 Tagen noch einmal überdenken zu können. Hierbei unterlaufen den Banken jedoch häufig Fehler, sodass der Vertrag auch noch weit nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen werden kann. Dr. Ghendler erklärt, dass in der Folge sämtliche Zahlungen zurückerstattet werden. Der Kunde gibt das Fahrzeug zurück und kann mit der Rückzahlung ein anderes Auto finanzieren.

Fällt eine Nutzungsentschädigung an?

Einzig und allein die Frage einer etwaigen Nutzungsentschädigung ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist durchaus möglich, dass der Kunde eine solche für die Abnutzung des Wagens bezahlen muss. Dr. Ghendler ist da anderer Meinung. “Es wäre quasi eine Strafe für den Verbraucher.”, konstatiert er. Schließlich sei der Vertragspartner nicht schutzwürdig, weil er wissentlich falsche Software verbaut habe. Der Verbraucher würde dadurch womöglich von der Geltendmachung seiner Rechte abgehalten.

Nicht nur Dieselfahrer können widerrufen

Der Beitrag bei rbb24 geht auch darauf ein, dass die Widerrufsmöglichkeit keineswegs eine dieselskandalspezifische Vorgehensweise ist – im Gegenteil. Auch wer einen PKW fährt, der nicht vom Dieselskandal betroffen ist, könnte fehlerhaft belehrt worden sein. Auch in diesem Fall kann sich der Widerruf rechnen.

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