Viele fürchten Fahrverbote
Der Bericht zeigt zunächst einen unserer Mandanten, der hier pars pro toto steht. Ein Pendler, der von einem Fahrverbot massiv beeinträchtigt wäre. Er käme mit seinem Fahrzeug nicht mehr zur Arbeit, wäre an Züge gebunden, die ihn entweder zu früh oder zu spät an seinen Bestimmungsort brächten. Sein Diesel – ohne Nutzungsmöglichkeit faktisch wertlos. Unser Mandant kommt aus Berlin, er könnte aber auch aus Stuttgart, Köln oder Hannover kommen. Denn beinahe überall drohen Fahrverbote, mehr als 60 Städte stehen auf der Abschussliste.
Widerruf bei Autokredit möglich
Unser Mandant aber hat anderen Geschädigten gegenüber einen entscheidenden Vorteil: Er hat seinen Diesel über einen Kredit der Herstellerbank finanziert. Deswegen kann er den Widerrufsjoker ziehen. Wie Dr. Veaceslav Ghendler erklärt, ist die Widerrufsbelehrung eigentlich dafür gedacht, dem Kunden alle Informationen mit auf den Weg zu geben, die er braucht, um seinen Vertragsschluss innerhalb einer Frist von 14 Tagen noch einmal überdenken zu können. Hierbei unterlaufen den Banken jedoch häufig Fehler, sodass der Vertrag auch noch weit nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen werden kann. Dr. Ghendler erklärt, dass in der Folge sämtliche Zahlungen zurückerstattet werden. Der Kunde gibt das Fahrzeug zurück und kann mit der Rückzahlung ein anderes Auto finanzieren.
Fällt eine Nutzungsentschädigung an?
Einzig und allein die Frage einer etwaigen Nutzungsentschädigung ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist durchaus möglich, dass der Kunde eine solche für die Abnutzung des Wagens bezahlen muss. Dr. Ghendler ist da anderer Meinung. “Es wäre quasi eine Strafe für den Verbraucher.”, konstatiert er. Schließlich sei der Vertragspartner nicht schutzwürdig, weil er wissentlich falsche Software verbaut habe. Der Verbraucher würde dadurch womöglich von der Geltendmachung seiner Rechte abgehalten.
Nicht nur Dieselfahrer können widerrufen
Der Beitrag bei rbb24 geht auch darauf ein, dass die Widerrufsmöglichkeit keineswegs eine dieselskandalspezifische Vorgehensweise ist – im Gegenteil. Auch wer einen PKW fährt, der nicht vom Dieselskandal betroffen ist, könnte fehlerhaft belehrt worden sein. Auch in diesem Fall kann sich der Widerruf rechnen.
Für eine erste Einschätzung empfehlen wir Ihnen hier unseren Rückabwicklungsrechner. Gerne prüfen wir Ihren Autokredit im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung und teilen Ihnen mit, ob auch Sie vom Widerrufsjoker profitieren können.
Inklusive ist auch eine Beratung zu Chancen und Risiken eines etwaigen Vorgehens. Nutzen Sie die Erfahrung und Expertise unserer Mitarbeiter – speziell auf dem Gebiet des Widerrufsrechts.
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