VW-Abgasskandal: Dokumente des KBA beweisen Abgasmanipulation

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    KBA-Bescheide ermöglichen Diesel-Kunden neue Erfolgsaussichten im Abgasskandal

    Der Abgasskandal beschäftigt weiterhin Gerichte, Diesel-Kunden, Autokonzerne und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Durch die vom Handelsblatt kürzlich erfolgte Veröffentlichung von bisher nicht zugänglichen Dokumenten des KBA wird ein neues Kapitel in der Auseinandersetzung um manipulierte Dieselmotoren aufgeschlagen. Bei den besagten Dokumenten handelt es sich um Bescheide des KBA mit Informationen über illegale Abschalteinrichtungen in VW-, Audi- und Porsche-Fahrzeugen. Aufgrund dieser KBA-Bescheide besteht für betroffene Kunden nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz einfacher durchzusetzen. Zukünftig könnte allein durch das entsprechende KBA-Dokument der Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in einen VW, Audi oder Porsche vor Gericht bewiesen werden. Es ist daher mit einer Welle von Schadensersatzklagen zu rechnen.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

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    Richtungsweisendes Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz

    Auf Grundlage der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes fällte das Oberlandesgericht Koblenz am 12. Juni 2019 ein Urteil (Aktenzeichen 5 U 1318/18), das richtungsweisend sein dürfte. Gemäß OLG hat VW dem Käufer eines Fahrzeuges mit illegaler Abschalteinrichtung aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zu zahlen. Das OLG Koblenz führte etwa aus, dass

    ausweislich des bestandskräftigen Bescheids des KBA […] bei dem Motor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung […] vor[liegt]. Schon dies genügt dem Senat, um von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen.

    Zwar kündigte VW an, das Urteil anfechten zu wollen, doch die Entscheidung des OLG stärkt den Diesel-Kunden den Rücken. Zudem sind laut Handelsblatt [05.08.2019] neben dem VW-Sharan mit dem 2-Liter-Motor EA189 auch der VW-Touareg sowie Modelle von Porsche (Cayenne und Macan) und Audi mit 3-Liter-Motoren betroffen. Der im Audi A8 verbaute 4,2-Liter-Motor wurde ebenfalls untersucht.

    Abschalteinrichtungen und die Manipulation der Abgaswerte: Strategien A bis E

    Es gibt unterschiedliche von den Autoherstellern angewandte Methoden, die Abgaswerte zu manipulieren. Diese sind für den Laien im Allgemeinen nur schwer zu durchschauen. Was Fachausdrücke wie „Aufheizstrategie“, „Alternatives Aufheizen“, „Eindüsen“, „Adblue-Dosierung“ etc. bedeuten, ist für den Nichtfachmann meist schwer verständlich. Durch derartige Tricks können beispielsweise beim Aufheizen des Katalysators die Werte der giftigen Stickoxide (NOx) manipuliert werden. Mitunter werden gleich mehrere Methoden bei der Abgasmanipulation verwendet, die in die Strategien A bis E eingeteilt sind. Zum Beispiel hat das KBA beim Touareg gleich fünf Arten der Abgasmanipulation festgestellt. Unter anderem wird beim Aufheizen des Katalysators getrickst (Strategie A und B). Ebenfalls mehrere Strategien der Abgasmanipulation werden beim Audi A 8 (4,2-Liter-Motor) angewendet. Es wird deutlich: hinter der Manipulation steht ein ausgeklügeltes System.

    Einerseits: KBA lässt Argumentation von VW nicht gelten

    VW begründet die Notwendigkeit der Abschalteinrichtungen damit, dass der Motor geschützt werden müsse. Nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes jedoch ist das Argument des Motorschutzes hinfällig. Gemäß KBA-Bescheid müssen die unzulässigen Abschalteinrichtungen ersetzt werden.

    Andererseits: KBA gibt keine Auskunft über Dokumente

    Die KBA-Dokumente über illegale Abschalteinrichtungen vereinfachen für den Diesel-Kunden die Beweisführung bei einer Klage. Doch ist das Kraftfahrt-Bundesamt mit Informationen darüber, bei welchem Fahrzeugtyp unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, äußerst zurückhaltend. Warum hält das Kraftfahrt-Bundesamt genau diese Informationen zurück? Auf entsprechende Nachfrage gab das Bundesverkehrsministerium als übergeordnete Behörde an, dass die Bescheide Verwaltungsakte seien. Diese enthielten „unternehmensbezogene Daten“ und richten sich ausschließlich an die betroffenen Unternehmen.

    Vorwürfe gegen KBA und Bundesverkehrsministerium

    Aus diesem Grund steht allerdings das KBA genau wie das Bundesverkehrsministerium selbst “unter Beschuss”. Bereits vor einiger Zeit wurden erste Vorwürfe laut, die Behörden würden die Autohersteller schützen und den Verbrauchern den Weg zu ihrem Recht schwer machen. Das Bundesverkehrsministerium hatte zwar die Anschuldigung, das KBA schütze die Autoindustrie und lasse die betroffenen Diesel-Kunden im Regen stehen, zurückgewiesen. Die Vorwürfe einer langsamen Aufarbeitung des Abgasskandals einerseits und einer mangelnden Informationsbereitschaft andererseits werden hierdurch allerdings nicht entkräftet. Die Tatsache, dass das KBA die Dokumente über die unzulässigen Abschalteinrichtungen zurückhält, dürfte den Vorwürfen nun neue Nahrung geben.

    Bedeutung der KBA-Bescheide für Diesel-Kunden – und wie Sie zu ihrem Recht kommen können

    Die oben zitierte Entscheidung des OLG Koblenz sowie die (zum größten Teil nicht öffentlich zugänglichen) KBA-Bescheide zu zahlreichen anderen manipulierten Motoren sind für klagende Diesel-Kunden von entscheidender Bedeutung, da der konkrete Nachweis einer im jeweiligen Fahrzeugtyp eingebauten unzulässigen Abschalteinrichtung ausgesprochen mühsam ist. Mit dem nun möglichen Zugriff auf die entsprechenden Informationen des KBA ist ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen für betrogene Diesel-Kunden einfacher und schneller.

    Heute stehen die Chancen auf Schadensersatz so gut wie noch nie.

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    2 Kommentare
    1. Marianne E.
      says:

      Ich brauche dringend Hilfe. Bei mir handelt es sich um Luftverschmutzung und Beschädigungen durch
      unsachgemäßen Holzverbrennungen von einem Außenkamin, nur 5Abstanst in einer Reihenhausanlage.
      Hier scheint niemand zuständig zu sein.
      Bitte helft mir, wohin soll ich mich wenden. Wenn ich denn Kaminkehrer anrufe, anwortet er mir nicht.
      Bitte helft mir.
      Danke für Eure Hilfe.
      mit freundlichen Grüßen
      Marianne E.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau E.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn diese nicht das Tätigkeitsgebiet unserer Kanzlei betrifft möchte ich Ihnen zumindest unverbindlich antworten.
        Hierfür ist entweder das Ordnungsamt oder die Umweltbehörde in Ihrer Gemeinde/Stadt zuständig.
        Nehmen Sie daher einfach Kontakt zum Ordnungsamt auf.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler

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