Schock für Anleger: Sparkassen kündigen Verträge

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    Prämiensparverträge für Sparkassen nicht mehr rentabel

    Geld anlegen und für das Alter vorsorgen… Klingt einfach und verlockend. Doch nicht immer lassen sich derartige Pläne dauerhaft umsetzen. Aktuell bekommen dies Kunden verschiedener Sparkassen zu spüren, die in den 1990er und frühen 2000er Jahren langfristig angelegte, hochverzinste Prämiensparverträge abgeschlossen haben. Insbesondere Sparer in Bayern sind derzeit von einer Kündigungswelle erfasst. Nachdem die Sparkasse Nürnberg zu Oktober über 20.000 Sparverträge gekündigt hat, löst nun auch die Stadtsparkasse München zum Jahresende mehrere Zehntausend Verträge auf. Rund 28.000 Kündigungen sind bereits “über den Tisch gegangen”, weitere 15.000 sollen in den kommenden Jahren folgen. Betroffen sind Kunden, deren Verträge unbefristet sind und seit mindestens 15 Jahren laufen. Begründet werden die Kündigungen durch die anhaltend niedrigen Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) und die damit verbundenen immer weiter steigenden Kosten für die Sparkasse. 

    Für unzählige Kunden bedeuten die Kündigungen ihrer Sparverträge den Verlust von viel Geld – und für die Sparkassen enormen Vertrauensverlust ihrer treuen Kunden.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von Verbrauchern gegen Banken und Großkonzerne durch.

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    Prämiensparverträge – Gewinne in Form von Zinsen und Prämien

    Langfristige Prämiensparverträge waren besonders in den 1990er und 2000er Jahren lukrativ und erfreuten sich großer Beliebtheit. Neben den Grundzinsen für das gesparte Geld erhalten Sparkunden zusätzlich festgelegte Prämien. Den jeweiligen jährlichen Grundzins kann die Bank variabel an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt anpassen. Die Prämie ist abhängig von der Dauer des Sparvertrages: Je länger der Vertrag gilt, desto höher ist die Prämienzahlung. Bei den nun in Streit stehenden Verträgen der Stadtsparkasse München betrug die Prämie 50 %, wenn der Sparer 15 Jahre eingezahlt hatte. Allerdings wird die Prämie für gewöhnlich nicht dem Kunden ausgezahlt, sondern dem angesparten Guthaben hinzugerechnet. Mit der Aussicht auf eine Prämie wurden Kunden dazu verlockt, langfristige Verträge abzuschließen. Doch wie kommen die Sparkassen nun dazu, die Verträge zu kündigen und das Vertrauen langjähriger Kunden zu verspielen? 

    Niedrige Leitzinsen der EZB als Kündigungsgrund

    Um einen Sparvertrag kündigen zu können, muss seitens der Bank ein sogenannter „sachgerechter“ Grund vorliegen. Die anhaltend niedrigen Leitzinsen der Europäischen Zentralbank stellen nach Ansicht der Sparkassen einen derartigen Grund dar. Kreditinstitute lebten unter anderem lange von der Zinsspanne zwischen niedrigeren Einlagezinsen und höheren Kreditzinsen. Das bedeutet, dass sie mehr Zinsen für die Kredite von den Kunden erhielten, als sie Anlegern an Sparzinsen auszahlen mussten. Diese Spanne ist durch die niedrigen Leitzinsen jedoch erheblich gesunken, wodurch die Sparkassen mit den alten Prämiensparverträgen nun statt Gewinne zu erzielen Verluste schreiben. Hinzu kommt, dass die Kreditinstitute für ihre eigenen Geldeinlagen bei der EZB, die als Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit dienen, zur Zeit Strafzinsen zahlen müssen; der Zinssatz liegt momentan bei -0,5 %.

    Kündigung gemäß BGH unter bestimmten Umständen rechtens

    Die Sparkassen berufen sich bei der Kündigung der Sparverträge auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser entschied im Mai diesen Jahres, dass die Kündigung der Prämiensparverträge zulässig ist, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen muss die Höchstverzinsung erreicht sein, zum anderen muss es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln. Da der BGH allerdings lediglich über einen Einzelfall entschied (die betroffenen Verträge hatten eine Laufzeit von 15 Jahren) und das Urteil nicht auf alle Fälle respektive Sparverträge anwendbar ist, sind die aktuell ausgesprochenen Kündigungen gegebenenfalls unwirksam.

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    4 Kommentare
    1. Krause C.
      says:

      Uns wurde zum April 2020 das Zuwachssparen gekündigt. Ich habe Widerspruch einlegt aber das hat die Ostsäch. Sparkasse nicht interessiert ich habe den Musterbrief der Verbraucherzentrale zugesandt. Eas kann ich jetzt weiter tun?

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, entweder per E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de oder unter 0221 – 6777 0055.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt

    2. Elsayed
      says:

      Guten Tag

      Meine Sparkasse Konto läuft im Dezember ab. Und ich möchte nicht mehr bei der Sparkasse sein. Muss ich trotzdem kündigen oder bekomme neu geschickt oder wie funktioniert das.

      Mfg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in der Regel sind Konten nicht zeitlich begrenzt und laufen daher auch nicht ab. Daher kann ich Ihre Frage ohne nähere Angaben leider nicht beantworten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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