Frage der Nutzungsentschädigung noch nicht abschließend geklärt
Wenn eine Bank einen Autokredit anbietet, muss sie den Kunden über viele wichtige Punkte informieren.
Bei der Frage, ob der Kunde eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer und damit auch für den Verschleiß des Wagens zahlen muss, gehen die Meinungen auseinander. Bisher entschieden die Gerichte, dass eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist. Trotzdem ist die Lage nicht eindeutig. Zumindest für Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, darf nach Rechtsauffassung unserer Kanzlei keine Nutzungsentschädigung anfallen. Ob dies tatsächlich so ist, müssen wohl die Folgeinstanzen entscheiden. In beiden bisher entschiedenen Fällen legten die Kläger Berufung ein. Deswegen ist noch nicht sicher zu sagen, ob eine Nutzungsentschädigung anfällt.
Wer einen Widerruf erwägt, sollte daher beide Szenarien durchrechnen. So lässt sich schnell feststellen, ob sich der Widerruf auch beim Anfallen einer Nutzungsentschädigung rechnen würde. Hier gilt: Je weniger Kilometer das Fahrzeug zurückgelegt hat, desto geringer fällt eine etwaige Nutzungsentschädigung aus. Mit dem Rückabwicklungsrechner können Sie Ihren individuellen Vorteil mit und ohne Nutzungsersatz berechnen.
Die Funktionsweise des Widerrufsjokers
Für einen Großteil der Verbraucher ist es vermutlich schwierig nachzuvollziehen, warum ein Vertrag im Nachhinein rückgängig gemacht werden kann. Bei dem Widerrufsjoker handelt es sich jedoch keineswegs um eine juristische Spielerei, sondern um einen gesetzgeberisch gewollten Ausgleich. Kompensiert werden soll damit die Übermacht der Konzerne gegenüber dem kleinen Verbraucher. Der Verbraucher muss von seinem Vertragspartner über die ihm zustehenden Rechte aufgeklärt werden. Dazu hat der Gesetzgeber einen Pflichtenkatalog geschaffen, der zu erfüllen ist. Bei widersprüchlichen, falschen oder fehlenden Informationen, beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist nicht. Und eine Frist, die nicht beginnt, läuft auch nicht ab. Erfolgt keine entsprechende Nachbelehrung durch die Bank, kann der Verbraucher also auch Jahre später noch den Widerruf erklären.
Verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Das Urteil des LG Ellwangen ist ein gutes Zeichen für Dieselkunden. Nach und nach scheint sich eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung herauszubilden. Nicht nur erklärte das OLG Köln einen Kaufvertrag für rückabwickelbar , auch mehren sich die positiven Urteile zum Finanzierungswiderruf. Der Kunde bleibt damit nicht ohne Handhabe im Skandal um manipulierte Motoren und ist auch drohenden Fahrverboten nicht schutzlos ausgeliefert. Er kann zum einen gegen Händler und Hersteller vorgehen. Zum anderen bietet sich ihm die Möglichkeit, seinen Finanzierungsvertrag auf Fehler untersuchen zu lassen. In jedem Fall kann ein Vorgehen bares Geld wert sein, denn die Verkaufspreise für neue und gebrauchte Diesel sind im Keller. So kann sich der Widerruf auch bei relativ neuen Fahrzeugen rechnen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen mit der kostenlosen Erstberatung einen besonderen Service ohne Kostenrisiko. Unsere versierten Mitarbeiter beraten Sie nicht nur zu Vor- und Nachteilen eines etwaigen Vorgehens, auch die Prüfung Ihres Darlehensvertrages ist von dieser Leistung inkludiert. Auf Basis der individuellen Merkmale Ihres Falles erhalten Sie eine auf Sie zugeschnittene Beratung, die es Ihnen ermöglicht, einzuschätzen, welche Optionen für Sie in Frage kommen.
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