Widerruf Autokredit – Kunde gewinnt Prozess gegen Bank

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Der Ausweg im Abgasskandal: Finanzierungsvertrag widerrufen

In Ellwangen, einer schwäbischen Stadt nahe der Grenze zu Bayern, gab es erneut ein Urteil, das Geschädigten im Dieselskandal Anlass zur Hoffnung bietet. Die vierte Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen gab einem Kunden Recht. Die Entscheidung stellt das inzwischen dritte Urteil (Az.: 4 O 232/17) eines Landgerichts zur Frage der Widerrufbarkeit von Autokrediten dar. Der Widerruf der Autofinanzierung erlangt damit immer mehr Bedeutung für Dieselhalter.

Folgen des Widerrufs

Der gewonnene Prozess hat für den Kunden eine sehr erfreuliche Folge. Das gesamte Vertragsverhältnis mit der Bank wird rückabgewickelt. Gegenseitig erbrachte Leistungen werden zurückgegeben. Der Status von vor dem Vertragsschluss soll damit so weit wie möglich wiederhergestellt werden. Der Kunde muss daher keine weiteren Zins- und Tilgungszahlungen vornehmen und bekommt bereits erbrachte Zahlungen zurück. Im Gegenzug ist er allerdings zur Herausgabe des Fahrzeugs verpflichtet. Die Richter entschieden außerdem, dass der Kunde eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Ob der Kläger gegen diese Wertung Rechtsmittel einlegen möchte, ist noch nicht bekannt. Die Nutzungsentschädigung fällt jedoch geringer aus, als der Wertverlust auf den Gebrauchtwagenmarkt, insbesondere aufgrund des Abgasskandals.

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Die Kernpunkte zum Widerruf von Autokrediten

  • Wenn eine Bank einen Autokredit anbietet, muss sie den Kunden über viele wichtige Punkte informieren.

  • In der Praxis werden die Verträge aber absichtlich umfangreich und kompliziert gestaltet, so dass ein Verbraucher sie kaum noch verstehen kann. Viele wichtige Informationen versteckt die Bank dabei in hinteren Absätzen oder lässt sie gleich vollständig aus dem Vertrag heraus.

  • Mit diesen millionenfach verwendeten, fehlerhaften Verträgen befassen sich jetzt die Gerichte. Das Gesetz sieht vor, dass ein Verbraucher, der so einen Vertrag abgeschlossen hat, diesen Vertrag auch nach Jahren noch widerrufen kann. Folge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrags, insbesondere die Rückerstattung aller gezahlten Raten.

  • Der Kunde erhält dabei deutlich mehr Geld zurück, als wenn er das Auto verkaufen würde. Das gilt nicht nur für die geschädigten Kunden im Dieselskandal, sondern für alle Autobesitzer.

  • Anwaltliche Unterstützung ist beim Vorgehen gegen die Bank unerlässlich, denn der Verbraucher sieht sich einer großen, professionellen Rechtsabteilung gegenüber. Doch die Gerichte entscheiden jetzt regelmäßig für die Kunden und gegen die Bank.

Widerrufsfrist abgelaufen?

November 2014. Der spätere Kläger kauft einen Gebrauchtwagen im Autohaus. Wie es oft üblich ist, zahlt er dazu 5.000 € an. Den Restbetrag finanziert er über ein Darlehen. Dieses wurde ihm durch das Autohaus vermittelt. Die Darlehenssumme belief sich auf 26.974,30 €. Im April 2017 – nach Bekanntwerden des Dieselskandals – erklärte der Kunde den Widerruf. Die Bank reagierte prompt: Der Widerruf sei verfristet, denn der Darlehensvertrag enthalte alle erforderlichen Pflichtangaben. Dieser Auffassung stimmte der Darlehensnehmer aber nicht zu. Seiner Meinung nach fehlte es an zwingend erforderlichen Angaben nach § 492 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Artikel 247 §§ 6 bis 13 EGBGB. Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche scheiterten, erhob der Verbraucher schließlich Klage.

Informationspflicht im Kreditvertrag verletzt

Die Richter der vierten Zivilkammer setzten sich mit einer zentralen Frage des Verbraucherrechts auseinander: Wurde der Kunde korrekt und umfassend aufgeklärt, oder ist die Bank ihren Informationspflichten nicht nachgekommen? Denn nur eine vollständige Erfüllung der Informationspflichten setzt die Widerrufsfrist in Gang. Letztlich gab das Gericht dem Kläger Recht. In dem komplizierten Vertragswerk hatte die Bank es unterlassen, den Kunden auf sein Recht zur außerordentlichen Kündigung hinzuweisen. Dies ist einer der häufigsten Fehler in Kreditverträgen und gleichzeitig ein gravierender Verstoß gegen Informationspflichten. Damit konnte der Verbraucher auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Widerruf erklären. Das Gericht schließt sich damit der Auffassung der Landgerichte Berlin und Arnsberg an.

Frage der Nutzungsentschädigung noch nicht abschließend geklärt

Bild von einem Taschenrechner

Wenn eine Bank einen Autokredit anbietet, muss sie den Kunden über viele wichtige Punkte informieren.

Bei der Frage, ob der Kunde eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer und damit auch für den Verschleiß des Wagens zahlen muss, gehen die Meinungen auseinander. Bisher entschieden die Gerichte, dass eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist. Trotzdem ist die Lage nicht eindeutig. Zumindest für Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, darf nach Rechtsauffassung unserer Kanzlei keine Nutzungsentschädigung anfallen. Ob dies tatsächlich so ist, müssen wohl die Folgeinstanzen entscheiden. In beiden bisher entschiedenen Fällen legten die Kläger Berufung ein. Deswegen ist noch nicht sicher zu sagen, ob eine Nutzungsentschädigung anfällt.

Wer einen Widerruf erwägt, sollte daher beide Szenarien durchrechnen. So lässt sich schnell feststellen, ob sich der Widerruf auch beim Anfallen einer Nutzungsentschädigung rechnen würde. Hier gilt: Je weniger Kilometer das Fahrzeug zurückgelegt hat, desto geringer fällt eine etwaige Nutzungsentschädigung aus. Mit dem Rückabwicklungsrechner können Sie Ihren individuellen Vorteil mit und ohne Nutzungsersatz berechnen.

Die Funktionsweise des Widerrufsjokers

Für einen Großteil der Verbraucher ist es vermutlich schwierig nachzuvollziehen, warum ein Vertrag im Nachhinein rückgängig gemacht werden kann. Bei dem Widerrufsjoker handelt es sich jedoch keineswegs um eine juristische Spielerei, sondern um einen gesetzgeberisch gewollten Ausgleich. Kompensiert werden soll damit die Übermacht der Konzerne gegenüber dem kleinen Verbraucher. Der Verbraucher muss von seinem Vertragspartner über die ihm zustehenden Rechte aufgeklärt werden. Dazu hat der Gesetzgeber einen Pflichtenkatalog geschaffen, der zu erfüllen ist. Bei widersprüchlichen, falschen oder fehlenden Informationen, beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist nicht. Und eine Frist, die nicht beginnt, läuft auch nicht ab. Erfolgt keine entsprechende Nachbelehrung durch die Bank, kann der Verbraucher also auch Jahre später noch den Widerruf erklären.

Verbraucherfreundliche Rechtsprechung

Das Urteil des LG Ellwangen ist ein gutes Zeichen für Dieselkunden. Nach und nach scheint sich eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung herauszubilden. Nicht nur erklärte das OLG Köln einen Kaufvertrag für rückabwickelbar , auch mehren sich die positiven Urteile zum Finanzierungswiderruf. Der Kunde bleibt damit nicht ohne Handhabe im Skandal um manipulierte Motoren und ist auch drohenden Fahrverboten nicht schutzlos ausgeliefert. Er kann zum einen gegen Händler und Hersteller vorgehen. Zum anderen bietet sich ihm die Möglichkeit, seinen Finanzierungsvertrag auf Fehler untersuchen zu lassen. In jedem Fall kann ein Vorgehen bares Geld wert sein, denn die Verkaufspreise für neue und gebrauchte Diesel sind im Keller. So kann sich der Widerruf auch bei relativ neuen Fahrzeugen rechnen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen mit der kostenlosen Erstberatung einen besonderen Service ohne Kostenrisiko. Unsere versierten Mitarbeiter beraten Sie nicht nur zu Vor- und Nachteilen eines etwaigen Vorgehens, auch die Prüfung Ihres Darlehensvertrages ist von dieser Leistung inkludiert. Auf Basis der individuellen Merkmale Ihres Falles erhalten Sie eine auf Sie zugeschnittene Beratung, die es Ihnen ermöglicht, einzuschätzen, welche Optionen für Sie in Frage kommen.

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