Bestehende Pfändung und Aufhebung Insolvenzverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte da eine Frage bezüglich meines Bankkontos. Vor meinen Antrag auf Insolvenz bestand bereits ein Pfändungs,- und Überweisungsbeschluss eines Gläubigers für mein Bankkonto. Auf meinem Konto sind noch immer 70€ in der Guthaben Sperre aufgrund dieser Pfändung. Nun habe ich im Dezember den Beschluss zur Aufhebung meines Insolvenzverfahrens erhalten indem auch die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt wurde und befinde mich nun in der Wohlverhaltensphase. So wie ich das im Internet recherchiert habe, kann ich die Pfändung nicht aufheben lassen, da sie nicht innerhalb der Rückschlagsperre einherging.

Meine Frage ist nun:
Kann ich mit dem Beschluss zur Bank gehen und die Pfändung auf “ruhend” stellen lassen und verlangen dass mir das Guthaben ausgezahlt wird?
Welche Möglichkeiten habe ich um mir das Guthaben auszahlen zu lassen, oder muss ich damit Leben dass das bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung eingefroren bleibt?

Danke für die Hilfe

Mit freundlichem Gruß

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Bank wird Ihnen in aller Regel nicht helfen können. Beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss handelt sich um einen staatlichen angeordneten Eingriff, der in der Regel auch nur vom dahinter stehenden Gläubiger zurückgenommen werden kann. Auch in der Wohlverhaltensperiode bleiben die Pfändungen oftmals bestehen. Erst nach der Restschuldbefreiung können Sie vom Gläubiger mit Recht Aufhebung der Pfändung verlangen. Weitere Informationen enthält unser Artikel Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung – Was tun?

    Wenn sich der Gläubiger weigert, können Sie das zuständige Vollstreckungsgericht kontaktieren und hier einen Antrag auf Ruhendstellung stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert