Widerruf Darlehen

Mein Vater hat Ende August 2018 seine beiden Darlehen bei der Sparkasse aus 2008 und 2011 um 10 Jahre prolongiert mit festem Sollzinssatz. Bei einem Darlehen (2008) wurden zudem die Sondertilgungen weggelassen.
Mein Vater war zu dem Zeitpunkt 80 Jahre alt, saß seit 2016 nach 2 Schlaganfällen halbseitig gelähmt im Rollstuhl. Im April 2019 verstarb er.
Die Sparkasse verweigert mir eine Neuverhandlung des Darlehensvertrag zu derzeit üblichen Zinsen, bei Ablösung der Darlehen besteht sie auf der Vorfälligkeit ca 17.000 Euro.
Meine Frage: ist es angreifbar, dass die SK einem 80jährigen schwerbehinderten Kunden Darlehensverträge 10 Jahre zum festen Sollzins verlängert und dazu noch bisher vorhandene Sondertilgung weglässt, was die Vorfälligkeit erhöht. Zudem hatte mein Vater in der Vergangenheit nie 10jährige Verlängerungen vereinbart.
Ich habe Generalvollmacht über den Tod hinaus

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Leider ist es grundsätzlich nicht verboten, eine Prolongation mit schlechteren Konditionen anzubieten. Auch einem alten Menschen darf man langfristige Verträge anbieten. Eine überlange Bindungsdauer kann im Einzelfall zur Nichtigkeit führen, allerdings ist dies bei zehn Jahren in der Regel nicht gegeben.
    Ob man die Geschäftsfähigkeit in diesem Fall anzweifeln könnte, kann ich ohne nähere Kenntnis nicht beurteilen.
    Gerne können Sie uns aber die Unterlagen übermitteln und wir prüfen kostenfrei, ob ein Widerruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung in Frage kommen könnte.

    Mit freundlichen Grüßen

    I. Ruvinskij
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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