eintragen der Gründungskosten in Eröffnungsbilanz

hallo
kurze frage.
wie läuft das mit der bezahlung. sind die kosten für die leistungen dann erst am ende des gründungsprozesses zu bezahlen? ,sprich so dass man sie von dem geschäftskonto aus bezahlen kann?

und falls das nicht der fall sein sollte, wie macht man es dann eigentlich mit dem Absetzen der Gründungskosten die angefallen sind ?

übernehmen sie das eintragen der angefallenen gründungskosten in die eröffnungsbilanz?

1 Antwort
  1. Matthias Kiesche
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Unsere Kostennote ist vor dem Notartermin zu begleichen.

    Die Kosten einer Gründung sind vollständig von der Steuer absetzbar, wenn Sie mit einer individuellen UG Satzung gründen. Im Falle eines Musterprotokolls können höchstens 300,- € abgesetzt werden (Ziff. 5 der Anlage zu § 2 Abs. 1a).

    Ihre Frage und gerne auch weitere können Sie auch mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/

    Viele Grüße

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