Nach der Restschuldbefreiung – Was Sie jetzt noch beachten sollten

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    Insolvenz vorbei und Restschuldbefreiung erhalten? Diese Dinge sind noch zu beachten

    Zum Abschluss des Insolvenzverfahrens wurde Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt. Erfahren Sie, was Sie jetzt beachten müssen.

    Nachdem Ihnen am Ende des Regelinsolvenzverfahrens oder der Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung erteilt wurde, sind Sie schuldenfrei. Das bedeutet unter anderem:

    • von nahezu allen Verbindlichkeiten, die vor der Insolvenz bestanden haben, sind Sie nun endgültig befreit
    • Forderungen, die nach der Insolvenz eingetreten sind, werden hiervon nicht erfasst
    • alte Einträge über Gläubigerforderungen bei der SCHUFA werden mit einem Erledigungsvermerk versehen; der Eintrag über die Privatinsolvenz kann nach der Restschuldbefreiung bereits nach 6 Monaten gelöscht werden
    • die gestundeten Verfahrenskosten werden entweder in Raten beglichen, oder weiterhin gestundet und schließlich erlassen

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    Restschuldbefreiung – Was ist das?

    Eine Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz endet mit der Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO). Haben Sie innerhalb der Wohlverhaltensphase nach dem Insolvenzverfahren keine weiteren Schulden gemacht und sind Sie Ihren Obliegenheiten vollständig nachgekommen, so wird dem bereits gestellten Antrag auf Befreiung von Ihrer Restschuld beim Insolvenzgericht stattgegeben. Das bedeutet, dass Sie Ihre restlichen Schulden, die gegenüber Ihren Gläubigern noch bestehen, nicht mehr bezahlen müssen. Voraussetzung für eine solche Befreiung ist, dass die Restschuldbefreiung nicht versagt worden ist.

    Die Restschuldbefreiung wird Ihnen 3 Jahre nach Insolvenzeröffnung erteilt, sodass dann schuldenfrei sind.

    Für Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind, gilt: Eine Restschuldbefreiung können Sie auch vorzeitig beantragen, wenn der Rückzahlungsbetrag einen bestimmten Anteil an allen Kosten für das Insolvenzverfahren, den sonstigen Masseforderungen (§ 55 InsO) und Gläubigerforderungen erreicht hat. Schon nach drei Jahren können Sie eine Befreiung von der Restschuld beantragen, wenn Sie innerhalb von 36 Monaten die Forderungen Ihrer Gläubiger zu 35 Prozent befriedigt haben. Haben Sie alle Verfahrenskosten innerhalb von fünf Jahren beglichen, können Sie einen Antrag auf die Befreiung von der Restschuld nach fünf Jahren stellen.

    Was passiert mit den noch offenen Forderungen Ihrer Gläubiger?

    Mit dem Erhalt der Restschuldbefreiung (§ 300 InsO) sind Sie von allen Ihren Schulden gegenüber Ihren Gläubigern befreit. Ausgenommen sind nur Forderungen, die aus einer verbotenen Handlung resultieren, wie beispielsweise Geldstrafen oder hinterzogene Steuern (§ 302 Nr. 1 InsO). Auch Bürgschaften, die Dritte für Sie übernommen haben, bleiben weiterhin bestehen.

    Die Restschuldbefreiung betrifft nur Forderungen von Gläubigern, die bereits vor dem Insolvenzverfahren bestanden haben. Verlangt einer dieser Gläubiger, dass Sie eine noch offene Forderung bezahlen, müssen Sie darauf nicht reagieren. Um zu beweisen, dass der Gläubiger keine Ansprüche Ihnen gegenüber mehr hat, können Sie ihm den Beschluss des Amtsgerichts zukommen lassen. Sollte der Gläubiger mit Gericht drohen, müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen. Sie sind von Ihrer Restschuld befreit und der Gläubiger kann seine Forderung nicht durchsetzen.

    Neue Schulden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Forderungen von Gläubigern, die Ihnen gegenüber während des Insolvenzverfahrens neu entstanden sind, sollten Sie bezahlen. Diese Forderungen sind nämlich von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Wenn nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neue Verbindlichkeiten entstehen, kann der Schuldner erneut in die Schuldenfalle geraten. Eine erneute Befreiung von der Restschuld kann der Schuldner in den kommenden Jahren nicht beantragen.

    Was Sie nach der Insolvenz bei der SCHUFA beachten sollten

    Bild von Ordner, Taschenrechner und rotem Kugelschreiber

    Das Girokonto sollte nach dem Eröffnen des Insolvenzverfahrens in ein Pfändungskonto umwandeln.

    Ist die Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung beendet, werden Sie sich fragen, wie es mit Ihren negativen Eintrag bei der SCHUFA aussieht. Ein negativer SCHUFA-Eintrag wurde in der Vergangen erst nach ca. drei Jahre nach Ende des Insolvenzverfahrens gelöscht. Eine vorzeitige Löschung des Eintrags lehnte die SCHUFA früher in der Regel ab.

    Haben Sie die Restschuldbefreiung erhalten, werden dann die alten Einträge zu den Gläubigerforderungen mit einem Erledigungsvermerk versehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Forderungen der Gläubiger beglichen haben und das nachweisen können.
    Wurde Ihnen eine Restschuldbefreiung erteilt, besteht bei der SCHUFA ein Eintrag darüber.

    Die Löschung dieses Eintrages nahm die SCHUFA in der Vergangenheit grundsätzlich erst drei Jahre nach der Restschuldbefreiung vor. Allerdings zeichnet sich eine Wende ab: Mittlerweile gibt es zwei wichtige Gerichtsurteile, in denen die SCHUFA verurteilt wurde, den Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung schon nach 6 Monaten zu löschen. Wir halten Sie über die Entwicklung in unserem Artikel SCHUFA Eintrag in 6 Monaten nach Restschuldbefreiung gelöscht auf dem Laufenden.

    Umwandlung des Pfändungsschutzkontos in ein normales Girokonto

    Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Ein Girokonto, auf das Sie Zugriff haben, ist auch nach der Eröffnung der Privatinsolvenz unerlässlich, damit Sie am täglichen Leben teilnehmen und den künftigen Forderungen Ihrer Gläubiger nachkommen können. Bei bestehenden Unterhaltspflichten erhöht sich dieser Freibetrag.

    Nach der Restschuldbefreiung können Sie dieses Pfändungsschutz-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln lassen. Haben Sie nach der Eröffnung der Insolvenz keine weiteren Schulden mehr gemacht und sind Sie den Forderungen Ihrer neuen Gläubiger nachgekommen, ist eine solche Umwandlung sinnvoll.

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    Was wird mit den gestundeten Verfahrenskosten?

    Beim Insolvenzverfahren entstehen Verfahrenskosten. Diese sind Grundsätzlich vom Schuldner zu tragen. Da bei einer Privatinsolvenz jedoch häufig kein Geld mehr vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu zahlen, gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Stundung. Nach § 4a InsO haben Sie die Möglichkeit, bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen. Solle sich das Einkommen während der Insolvenz so weit erhöhen, dass pfändbare Beträge abgeführt werden, dann werden die Verfahrenskosten hieraus bezahlt.

    Haben Sie Ihre Restschuldbefreiung erhalten, ohne etwas zurückgezahlt zu haben, stellt sich für Sie die Frage: Was wird nun mit den gestundeten Verfahrenskosten? Der Staat möchte diese Kosten nun zurückbekommen. Da das Verfahren der Verbraucherinsolvenz beendet ist, wird davon ausgegangen, dass Sie wieder Geld haben könnten. Daher wird das Gericht regelmäßig bei Ihnen anfragen, ob Sie die Kosten nun tragen können.

    In der Realität kann das ganz anders aussehen und auch nach der Insolvenz liegt Ihr Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag. Sie haben dann die Möglichkeit, beim Gericht einen Antrag auf Verlängerung der Stundung zu stellen oder eine Rückzahlung in Raten zu vereinbaren. Ändern sich Ihre finanziellen Verhältnisse, können Sie eine Anpassung der Raten festlegen.

    Haben Sie während der Verbraucherinsolvenz nur ein geringes Einkommen erzielt und sind Sie auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch vermögenslos, werden Ihnen die gestundeten Verfahrenskosten vollständig erlassen.

    Fazit

    Mit der Restschuldbefreiung ist die Privatinsolvenz beendet. Sie müssen den Forderungen der Gläubiger, die bereits vor der Insolvenz bestanden, nicht mehr nachkommen. Die gestundeten Verfahrenskosten werden entweder komplett oder in Raten bezahlt. Bei weiterhin bestehender Vermögenslosigkeit werden Ihnen diese Verfahrenskosten erlassen.

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    Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Nach der Restschuldbefreiung – Was Sie jetzt noch beachten sollten”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    358 Kommentare
    1. Petra
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus,

      vielen Dank für Ihre Antwort vom 15.11.2021 um 12:39 Uhr auf meinen Kommentar vom 14.11.2021 um 21:28 Uhr.

      Zwar bezog sich meine Frage auf die Steuererklärung für 2021, die erst in 2022 erstellt werden wird und sich nicht auf den Steuersachverhalt 2020, sondern auf den Steuersachverhalt 2021 bezieht. Da dies aber auch zumindest anteilig ein Zeitraum des im August 2021 geschlossenen Insolvenzverfahrens ist, gehe ich davon aus, dass Ihre Antwort auch hierauf zutrifft.

      Allerdings ergibt sich daraus eine weitere Frage, nämlich:
      Mein Ehemann hat vor Ablauf der 3-Jahres-Frist nach Insolvenzeröffnung einen Betrag auf das Insolvenzkonto eingezahlt. Zuvor wurde mit dem Insolvenzverwalter folgendes schriftlich vereinbart: “Die Einzahlung wird mit der Treuhandauflage versehen, dass der vorgenannte Zahlbetrag ausschließlich dazu verwendet werden darf, eine Gesamtausschüttungsquote in Höhe von 35 % auf die im Schlussverzeichnis festgestellten und zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen zu erreichen zzgl. eventuell weiter anfallender Massekosten in der Rangklasse von § 54 InsO bzw. der Treuhändervergütung im Restschuldbefreiungsverfahren gemäß § 14 InsVV. Der Insoweit zur vorgenannten Zweckerreichung nicht benötigte Betrag ist an den Einzahler zurückzuerstatten.”

      Führt diese Treuhandauflage nun dazu, dass der Insolvenzverwalter das ihm vom Finanzamt (nach Erstellung des Steuerbescheids für 2021 und Aufteilung des Steuererstattungsbetrages auf meinen Ehemann und mich) zufließende Geld an meinen Ehemann als Treugeber zurücküberweisen muss, weil der ihm dann noch zufließende Betrag zur vorgenannten Zweckerreichung nicht benötigt wird?

      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen

      Petra …

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau P.,

        aus meiner Sicht stellt sich dies so dar, dass nach Zahlung der Steuererstattung an den Insolvenzverwalter nochmals eine “Bilanz” erstellt wird. Sollte der zugeflossene Steuererstattungsbetrag dazu führen, dass die Einzahlung Ihres Ehemannes mit Blick auf die Zweckgebundenheiten “überschüssig” wird, dürfte insoweit eine Rückzahlung erfolgen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Petra
      says:

      Hallo,

      mein Insolvenzverfahren wurde Anfang September 2018 eröffnet.

      In der Veröffentlichung über den Beschluss zur Aufhebung meines Insolvenzverfahrens Ende August 2021 befindet sich folgende Textpassage: “Die Aktivlegitimation des Insolvenzverwalters wird aufrechterhalten hinsichtlich des Einzuges für eventuelle Steuererstattungsansprüche bis zur Aufhebung des Verfahrens und für den Fall des Einzugs wird Nachtragsverteilung angeordnet.”

      Nachdem im August 2021 von Dritter Seite ein Betrag auf das Treuhänderkonto eingezahlt wurde, welcher den Kontostand beim Treuhänder derart erhöhte, dass die Insolvenzgläubiger zu 35 % befriedigt werden konnten, stellte ich einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.

      Das Gericht erteilte mir mit Beschluss vom Oktober 2021 die vorzeitige Restschuldbefreiung. In letztgenanntem Beschluss wurde keine Nachtragsverteilung angeordnet.

      Das Finanzamt ist der Meinung, es müsse trotzdem noch Steuererstattungsansprüche aus einem zukünftigen Steuerbescheid für das Jahr 2021 an den ehemaligen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder anteilg überweisen.

      Für mich stellt sich somit in erster Line folgende Frage:
      Stimmt das so, obwohl die Nachtragsverteilung nur im Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens angeordnet wurde, im Beschluss über die erteilte Restschuldbefreiung davon jedoch keine Rede mehr ist?

      Falls diese Frage mit “ja” zu beantworten ist, ergeben sich zwei weitere Fragen, nämlich:

      1.: Muss die Steuererklärung für 2021 wieder über den ehemaligen Insolvenzverwalter beim Finanzamt eingereicht werden?

      2.: Kann man irgendwie beantragen, dass von einer Nachverteilung abgesehen wird?

      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen

      Petra …

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau P.,

        eine abschließende Antwort kann ich Ihnen ohne Einsicht der Akten nicht geben, allerdings stellt sich dies für mich auf den ersten Blick wie folgt dar: Der Steuerbescheid 2021 bezieht sich auf den Steuersachverhalt von 2019. Da Sie nach eigenen Angaben im Jahr 2019 noch das Insolvenzverfahren durchlaufen haben, fielen Steuererstattungen (zumindest teilweise) in die Insolvenzmasse. Für die Steuerklärung ist der Insolvenzverwalter zuständig, wenn sich der Steuersachverhalt auf den Zeitraum des Insolvenzverfahrens bezieht – so wie von Ihnen angegeben. Eine Nachtragsverteilung kann nur ausnahmsweise unterbleiben, etwa dann, wenn die Nachtragsverteilung unwirtschaftlich ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Andreas
      says:

      Sehr geehrter Dr. V. Ghendler,

      ich habe eine Frage zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

      Mir wurde zum 4.Oktober 2021 die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gewährt.

      Welche Dinge muss ich jetzt beachten?

      Wird mein Arbeitgeber automatisch darüber informiert so das die Lohnpfändung beendet wird? Oder muss ich diesen darauf aufmerksam machen?

      Wird der Freibetrag auf meinem P-Konto aufgehoben so das ich über meinen vollen Gehaltseingang verfügen kann? Oder muss dieses vorher wieder in ein Giro Konto umgewandelt werden?

      Ich danke Ihnen für Ihre Zeit.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        danke für Ihre Frage. Der Insolvenzverwalter wird den Arbeitgeber informieren. In der Regel wird die Pfändung daher leider noch einen Monat weiterlaufen. Dieses Geld muss aber vom Treuhänder zurückgezahlt werden. Alternativ kann man den Arbeitgeber auch selbst informieren, doch oftmals verlangt der Arbeitgeber die “offizielle” Bestätigung durch den Treuhänder oder das Insolvenzgericht.
        Das Konto kann wieder in ein normales Konto umgewandelt werden, da der Treuhänder keinen Anspruch mehr auf Einzahlungen auf das Konto hat. Hat der Treuhänder eine Pfändung auf dem Konto erwirkt, muss er diese zurücknehmen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Thomas B.
      says:

      Hallo, habe nun auch diese Woche meine Restschuldbefreiung erhalten. Da ich nun länger schon auf der suche nach einer neuen Wohnung bin und dies Ohne Schufa nicht möglich ist , ist meine frage ob man dieses wie ja auch schon oft gelesen löschen lassen kann .Mit diesem Negativen Eintrag ( Restschuldbefreiung Angekündigt / Zahlungsstörungen )ist es nicht möglich und man sofort abgelehnt! Dieses Nervt und schrenkt ein, nun hat man ca 6 Jahre gemacht getan und muss nun nochmal 3 jahre lang warten ???? ergibt ja für mich keinen Sinn wenn die Insolvenz 6 Jahre dauert und dann doch 9 Jahre nichts bekommt , egal ob Wohnung , Auto oder wie andere schreiben eine Couch oder Ähnliches . Wenn es möglich wäre würde ich diese löschung nach 6 Monaten durchsetzen lassen bzw beantragen .

    5. M.  O.
      says:

      Guten Tag,
      meinem Freund wurde am 30.11.2018 erteilt dass die Abtretungserklärung ist am 22.10.2018 verstrichen worden.
      Ab wann ist er denn Schufafrei?
      Oktober oder erst Ende November.
      Vielen Dank.
      Freundliche Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr O.,

        grundsätzlich gilt der Zeitpunkt der Erteilung der Restschuldbefreiung. Nach aktueller Rechtslage ist umstritten, ob der Eintrag nach 6 Monaten bereits zu löschen ist oder erst nach 3 Jahren. Aktuell vertritt die SCHUFA noch die Ansicht, dass der Eintrag taggenau 3 Jahre nach der Erteilung zu löschen ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Diana A.
      says:

      Ach noch information die Schufa hat mir auch per Post geschrieben das sie alle Einträge von 2016 Restschuldbefreiung nach drei Jahren um sind gelöscht zu haben versteh dann aber nicht warum dann noch 2 Einträge von 2009 bei der Schufa vorliegen dürfte keine Einträge mehr vorhanden sein. Mit freundlichen Grüßen Aßmann.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau A.,

        setzen Sie sich mit der SCHUFA in Verbindung und machen Sie genau diesen Einwand geltend und verlangen Sie die Berichtigung.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. Diana A.
      says:

      Ich habe am 17.10.2021 meine Datenkopie erhalten von der Schufa und habe seit 2016 eine Restschuldbefreiung und da ja drei Jahre um sind versteh ich nicht das 2 schufa Einträge von 2009 drin stehen ich habe alle Schulden mit rein genommen. Es dürfte nichts mehr an Daten Einträge bei der Schufa vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Aßmann.

      • Andre Kraus
        says:

        Ihre Frage wurde soeben beantwortet.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
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    8. Sandra
      says:

      Mein Freund soll knapp 1000 Euro für die Restschuldbefreiung der Privatinsolvenz bezahlen. Kann man dagegen angehen, da sein Einkommen gerade mal 600Euro Netto sind und er somit zu wenig Geld zum Leben hat.

      MfG H.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau H.,

        falls sich bei dem genannten Betrag um die Verfahrenskosten handelt, so kann Ihre Partner eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie im verlinkten Beitrag.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Jana
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghendler,

      Auch ich habe eine Frage zum Thema.
      Meine RSB ist seit mehr als 3 Jahren durch. In der Schufa sind alle Daten darüber gelöscht, und mein PKonto habe ich such wieder in ein normales Konto umgeschrieben.
      Kann es jetzt möglich sein, das alle Insolvenzdaten in anderen Auskunfteien gespeichert sind?
      Ich habe mich nämlich gerade getrennt und muss mir ein Sofa kaufen. Würde das gerne in 3 Raten zahlen, habe einen festen Job und keine Zahlungsverpflichtungen. Trotzdem wird meine Ratenanfrage bereits nach Name und Geburtsdatum abgelehnt. Bis zur Einkommensangabe und weiteren Daten komm ich noch nicht mal.
      Irgendwo ist doch da noch was gespeichert, was mir, nach mittlerweile 5 Jahren nach der Insolvenz noch Steine in den Weg legt.
      Können Sie helfen?
      Viele Grüße
      Jana E.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau E.,

        danke für Ihre Frage. In der Beratungspraxis wird uns immer wieder von sogenannten “schwarzen Listen”, die inoffiziell neben den Listen der großen Auskunfteien geführt werden, berichtet. Ob diese Aussagen wirklich zutreffen, kann ich aber nicht beurteilen. Grundsätzlich wäre es meines Erachtens ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht, wenn solche Daten länger als drei Jahre gespeichert blieben. Die Ablehnung könnte auch andere Ursachen haben, die ich in diesem Rahmen nicht beurteilen kann. Hilfreich wäre, wenn der Verkäufer eine Auskunft geben würde, worauf die Ablehnung basiert, doch hierzu ist er wohl nicht verpflichtet.

        Möglicherweise könnten Sie noch bei anderen Auskunfteien wie Crif Bürgel, Creditreform Boniversum oder Infoscore Consumer Data nachfragen, ob dort “versehentlich” noch Daten gespeichert sind, auch dies kommt immer wieder vor.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Vanessa S. .
      says:

      Hallo liebes Team,

      Meine Restschuldbefreiung ist am 07.09.21 erteilt wurden, am 30.9 habe ich ein Brief von Jobcenter Inkasso ,eine Forderung von vor 10 Jahren bekommen, ich bin mir nicht sicher ob die in der Gläubiger Liste waren, von daher meine Frage muss ich die Forderung bezahlen wenn die nicht damals mit reingenommen wurden?

      Ich bedanke micht im vorraus
      Gruß Vanessa

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau S.,

        grundsätzlich gilt die Restschuldbefreiung auch gegenüber nicht angegebenen Gläubigern. Daher sollten Sie zunächst dem Jobcenter mitteilen, dass die Forderung aufgrund der Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar ist. Falls das Jobcenter aber darauf besteht, dass die Forderung ggf. nicht unter die Restschuldbefreiung fällt, muss der Sachverhalt individuell geprüft werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. Anna
      says:

      Ich hab folgende frage. Ich war selbstständig und habe das
      Gewerbe abgemeldet wegen Gewerbeschulden/ Steuerschulden , kann das nach 3 Jahren komplett bereinigt werden , wenn ich eine Insolvenz mache ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        auch von Gewerbe-/Steuerschulden können Sie nach 3 Jahren befreit werden. Wichtig ist hierbei bei der Antragstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine die Restschuldbefreiung gefährdenden Fehler zu machen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. Marion R. .
      says:

      Hallo und guten Tag,
      ich erwarte in den nächsten Tagen meine Restschuldbefreiung.
      Während meiner Wohlverhaltensphase hat der Gläubiger die Schulden an ein Inkasso verkauft.
      Meine Frage dazu,
      bleiben diese Schulden, weil sie verkauft wurden, jetzt in der Schufa auch noch nach 3 Jahren bestehen?
      Und kann die Inkassofirma nach der Restschuldbefreiung an mich heran treten und Geld fordern?
      Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau R.,

        Insolvenzforderungen, die an ein Inkassounternehmen verkauft wurden, sind genauso von der Restschuldbefreiung umfasst wie ohne Verkauf. D.h., Sie können deren Erfüllung verweigern. Bezüglich der Löschfristen in der SCHUFA hat der Weiterverkauf grundsätzlich keinen Einfluss. Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, Ihre Schufa im Blick zu behalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. Pose S.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Genauer
      Mir wurde im Januar 2019 die RSB erteilt. Diese endet ja dem nächsten, wird dann automatisch Schufa gelöscht und wie erfahre ich, dass alles erledigt ist?
      Liebe Grüße S.P.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau A.,

        am besten lassen Sie sich von der Schufa einen Auszug über Ihre Einträge zu schicken. Darin können Sie einsehen, ob und welche Einträge vermerkt sind. Bislang ist es so, dass der Schufa-Eintrag über die Restschuldbefreiung drei Jahre später gelöscht wird (also in Ihrem Fall Januar 2022). Allerdings bahnt sich aktuell eine Änderung der Rechtslage an. Diese können Sie in unserem Artikel SCHUFA Eintrag in 6 Monaten gelöscht nachlesen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. Ere
      says:

      Vielen lieben Dank für ihre Antwort ! Ich werde so vorgehen wie sie mir beschrieben haben, und wünsche ihnen alles beste und weiterhin viel Erfolg ! Bleiben sie gesund und danke nochmals
      Eren

    15. Ere
      says:

      Hallo Herr Ghendler
      Ich hoffe sie können mir kurze und hilfreiche Antworten geben zu meiner RSB, das Schreiben der RSB habe ich heute am 21.6.21 erhalten.
      Es steht das mir die RSB erteilt ist.
      Meine Frage dies bzgl. , da dort auch steht £302 InsO, ist mir bewusst das Gelder von Straftaten bzw OWi dennoch bezahlt werden müssen!
      Kommt das Finanzamt mit in die RSB ? Diese sind schon über 15 Jahre her und habe seit bestimmt über 10 Jahre kein Schreiben mehr von denen erhalten ,( es waren aber auch keine Gelder von Hinterziehung etc), diese stammen von meiner damaligen Selbstständigkeit (Umsatzsteuer etc), was mich im Nachhinein zur Aufgabe gebracht hatte! ? Desweiteren war damals auf meinem Konto eine Pfändung vom Finanzamt, (wie die Lage seit Jahren ist, kann ich aktuell nicht sagen, da ich damals ein P-konto eröffnet habe und dieses so gelassen habe und nicht mehr nachgefragt habe). Wenn dem so ist, wie kann dieses wieder in ein normales Konto umwandeln lassen, falls noch die Pfändung vom Finanzamt drauf sein sollte ?
      Und zuletzt, auf dem Schreiben habe ich noch eine Rechnung für den Treuhänder aufgestellt, werde ich noch eine Abschluss Rechnung vom Gericht bekommen? Da sie mir schon einige bei Zettel mit rein gelegt haben wegen wirtschaftliche Verhältnisse bei Stundung !? Wie kann dort am besten vorgehen, wenn ich derzeit unter P-Konto wert lebe ?
      Ich bedanke mich herzlichst und wünsche noch einen schönen Tag
      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller

        grundsätzlich werden Schulden beim Finanzamt von der Restschuldbefreiung umfasst. Sie sollten vor der Umwandlung in ein normales Konto bei der Bank nachfragen, ob die Pfändung noch besteht. Falls ja, schreiben Sie das Finanzamt unter Nachweis der Restschuldbefreiung an und bitten um Aufhebung der Pfändung. Falls keine weiteren Pfändungen auf dem Konto liegen, können Sie bei der Bank einfach beantragen, das P-Konto in ein normales Konto umwandeln zu lassen. Alternativ können Sie auch einfach ein neues Konto bei einer anderen Bankengruppe eröffnen und das alte Konto kündigen. Ob Sie noch eine Rechnung bekommen oder nicht kann ich nicht beurteilen, da ich Ihren Fall nicht kennen. Ich empfehle Ihnen, die Schreiben aufmerksam zu lesen und immer wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. Hans-joachim S.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      ich habe ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung hinter mir. Da ich ein kleines Transportunternehmen hatte, habe ich Krankenkassenforderungen in Raten beglichen.
      Nun bekomme ich Erwerbsminderungsrente und eine Nachzahlung von ca. 3500 €.
      Nun will die Rentenkasse 1750€ an die BG Verkehr überweisen, da ich dort noch Schulden habe. Ist dies trotz Restschuldbefreiung möglich?
      Im Voraus vielen Dank!

      Mit freundlichen Grüßen

      H.-Joachim S.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        grundsätzlich können Sie sich gegenüber der Rentenkasse auf ein Verrechnungsverbot berufen, wenn Ihr Auszahlungsanspruch nicht schon bei Insolvenzeröffnung bestand, sondern erst danach entstand. Dazu können Sie den BGH mit dessen Urteil vom 19.5.11 – Aktenzeichen: IX ZR 222/08 und das LSG NRW mit Urteil vom 15.03.2018 – Aktenzeichen: L 19 AS 1286/17 zitieren. Allerdings kann ich Ihnen keine abschließende Antwort geben, da dies einmal das LSG München mit Urteil vom 21.03.2018 – Aktenzeichen: L 13 R 25/17 in einem ähnlich gelagerten Fall anders beurteilte und zudem hierfür eine Prüfung innerhalb eines Mandats erforderlich wäre.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. Andreas L. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      ich stecke derzeit in einer Gesamtkrise. Meine Partnerin und ich haben uns getrennt, währenddessen ich noch in den letzten Zügen der Insolvenz stecke (Restschuldbefreiung für Juni 2021 beantragt,) und ich bin derzeit auf Wohnungssuche.

      Die Wohnungssuche mit negativer Schufa, den ich ja noch 3 Jahre haben werde, macht mir am meisten Sorgen – und wenn es nicht die Schufa ist, dann ist es die Mieterselbstauskunft, bei der ich angeben muss, ob ich in den letzten 5 Jahren in einem Insolvenzverfahren verwickelt war.

      Gibt es einen Weg, den negativen Schufa-Eintrag für Wohnungssuchende zu mildern oder aufzuheben? Und was mache ich mit der Mieterselbstauskunft?

      Eine Idee war, evtl. einer Wohnungsbaugenossenschaft beizutreten. Dann wäre ich Genosse und würde Dividende erhalten. Darf ich das überhaupt jetzt schon?

      Außerdem habe ich auch schon beim sozialen Wohnungsamt angefragt, die mich aber abgewiesen haben, weil ich zu viel verdiene. Wohin soll ich mich denn bitte sonst wenden? Ist es denn nicht sozial genug, dass meine Insolvenz noch 3 Jahre in der Schufa steht und ich m.E. wegen negativer Schufa und wegen diesem negativen Eintrag in der Selbstauskunft keine Chance auf dem normalen Wohnungsmarkt habe?

      Haben Sie evtl. einen Tipp? Es würde mich sehr freuen.

      Vielen Dank im voraus und beste Grüße

      Andreas L.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        auch wir bedauern, dass im Zuge der Insolvenzrechtsreform der Punkt mit der Tilgung von negativen Schufa-Einträgen nicht anders geregelt wurde. In besonders harte Fällen kann eine vorzeitige Löschung durch Antrag bei der Schufa erreicht werden. Falls diese ablehnt, kann hierauf notfalls geklagt werden. Grundlage des Anspruchs ist die DSGVO. In unserem Beitrag SCHUFA Eintrag in 6 Monaten nach Restschuldbefreiung erklären wir dies genauer. Alternativ könnten Sie sich auch um ein Untermietverhältnis bemühen, da hier der Hauptmieter selten eine SCHUFA Auskunft oder Selbstauskunft verlangt. Auch in Betracht kommt eine WG.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. Kevin S.
      says:

      Guten Tag,
      Ist es für mich unerlässlich weiterhin monatlich meine Gehaltsabrechnungen an meinen Insolvenzverwalter zu schicken, wenn ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde?

      Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        grundsätzlich trifft Sie auch in der Wohlverhaltensperiode eine, wenn auch nicht mehr so scharfe Mitwirkungsobliegenheit. Fordert Ihr Insolvenzverwalter/Treuhänder weiterhin die Gehaltsabrechnungen, so sollten Sie dieser Forderung nachkommen, um Ihre Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Alexander R.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,
      ich habe gehört, dass man bei Begleichung der Verfahrenskosten (?) eher aus der Insolvenz kommen kann, stimmt das? Und gibt es anschließend realistische Chancen, einen Antrag bei der Schufa um vorzeitige Löschung durchkriegen zu können? Für mich wäre eine möglichst rasche Anfrage zwecks späterer Finanzierung wichtig, deswegen möchte ich gerne den schnellstmöglichen Verlauf kennen, kann aber die 30% der Summe nicht aufbringen.
      Ich hoffe auf eine Antwort, und bedanke mich ganz ganz herzlich.
      Alexander R.

      • Christian Kämmerer
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        vielen Dank für Ihre Frage.
        Ja, wenn die Verfahrenskosten beglichen sind, so kann man bereits nach fünf Jahren eine vorzeitige Restschuldbefreiung erhalten.
        Nur wenn man 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt hat, kommt eine Verkürzung auf drei Jahre in Frage. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zum Thema Verkürzung der Insolvenz.
        Zur vorzeitigen Löschung des Schufa-Eintrags kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    20. Michael
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
      bei einem Familienmitglied gab es bereits 2015, nach Insolvenzverfahren von 6 Jahren, eine Restschuldbefreiung. Die erklärten Verfahrenskosten konnte die Betroffene nicht begleichen, was dem Gericht ausführlich mit geforderten Belegen und den erklärten Lebensumständen erklärt wurde. Auch war erklärt gewesen, dass sich diese Lebensumstände auf Grund von alter und Gebrechlichkeit nicht mehr ändern werden. Eine Antwort gab es auf dieses Schreiben seither nicht!
      Darf davon ausgegangen werden, dass diese Verfahrenskosten erlassen sind oder wäre eine entsprechende Schrift des Gerichts dahingehend obligatorisch?

      Mit freundlichen Grüßen und vorab vielen Dank für Ihre Antwort!

      Michael R.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        eine echter Erlass ist mir nicht bekannt. Ein Erlass würde bedeuten, dass die Forderung erlischt. Vielmehr ist es aber so, dass eine Forderung regelmäßig nicht mehr eingetrieben wird (vgl. § 4b Abs. 2 Satz 4 InsO).

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    21. Kevin M.
      says:

      Hallo meine frau hat im jahr 2018 oder 2019 bekommen , jetzt meldet ein gläubiger immer wieder der schufa das die summe noch offen sein , das heist der nimmt die restschuldbefreiung nicht an . Ob wohl er mit in die Insolvenz mit eingeflossen ist .
      Was können wir machen .

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        am besten setzen Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung und fordern Ihn zur Unterlassung auf. Stellen Sie dabei ebenfalls ins Aussicht, dass Sie sonst gewillt sind, Ihre Interessen von Rechtsanwalt durchsetzen zu lassen und das die entstehenden Kosten dem Gläubiger in Rechnung gestellt werden könnten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Emre K.
      says:

      Hallo,
      Ich wollte fragen, ob man nach der Restschuldbefreiung wieder Ratenzahlung beantragen kann und, ob man auch danach noch immer im negativen Shufa ist.

      LG Emre K. :)

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich, wenn die andere Seite dem zustimmt. Der Schufa-Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung bleibt 3 Jahre nach Erteilung bestehen und wird dann gelöscht.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Günther S. .
      says:

      Hallo Dr. Ghendler,
      können Sie mir eine Antwort darauf geben, was mit den Schulden passiert, die als unerlaubte Handlung in die Tabelle aufgenommen wurde? Gibt es da eine Frist, bis wann diese Forderung bestehen bleibt? Oder anders formuliert, wie lange kann der Gläubiger diese einfordern nach der Restschulbefreiung, bei einer Privatinsolvenz? Es handelt sich nicht um eine Straftat, sondern um Schulden, die dem Gläubiger vor dem beantragen der Insolvenz, gerichtlich zugesprochen wurde.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Wenn die Forderung als Forderung aus unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle aufgenommen wurde, so gilt der Auszug aus der Insolvenztabelle als Titel, aus dem der Gläubiger auch nach Ende der Insolvenz grundsätzlich 30 Jahre lang vollstrecken kann.
        Daher ist es um so wichtiger, Widerspruch gegen die Feststellung als Forderung aus unerlaubter Handlung anzumelden, wenn daran Zweifel bestehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. Adolf J.
      says:

      Nachfrage zu Ihrer Antwort vom 5.3.2021
      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler
      Leider trifft es Ihre Antwort nicht ganz. Mein Insolvenzverfahren ist ja noch nicht abgeschlossen,
      deshalb werden die Einträge auch nicht gelöscht. Geht das denn jetzt ewig so weiter ?
      Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass mein Insolvenzverwalter das Verfahren so lange weiter betreiben wird, bis das letzte Geld verbraucht ist.
      Damit würde der Insolvenzverwalter doch aber den Gläubigern schaden, zu denen auch meine ehemaligen treuen Mitarbeiter gehören.
      Nach meinem Kenntnisstand wäre eine wirklich sehr ansehnliche Quote möglich gewesen.
      Wenn das Verfahren aber über Jahre nicht zum Abschluss kommt, bleibt irgendwann nichts mehr übrig. Ist nicht auch ein Insolvenzverwalter verpflichtet den Schaden möglichst gering zu halten ?
      Mit ist klar, dass ich natürlich die Abläufe mit meinem Wissen nicht beurteilen kann, deshalb frage ich jetzt Sie nach Ihrer Meinung und Ihren Erfahrungen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Adolf J.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr J.,

        Verzeihung, falls meine Antwort Ihre Frage nicht klar genug beantwortet hat. Es ist so, dass die Einträge bestehen bleiben, bis es zur Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens kommt. Die Tatsache, dass sich das Insolvenzverfahren in die Länge zieht, kann ich ohne Kenntnis Ihres Falles nicht rechtlich würdigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Adolf J.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      im März 2011 wurde über meinen damaligen Handwerksbetrieb ( Einzelfirma ) das Regel-Insolvenzverfahren eröffnet, ebenso mein privates Insolvenzverfahren.
      Die Restschuldbefreiung erfolgte im April 2017 und bei der Schufa wurde mein Eintrag drei Jahre später gelöscht. So weit verlief alles wir erwartet.
      Es gibt aber nach wie vor Einträge in den Insolvenzbekanntmachungen im Justizportal der Bundesländer. Alle Einträge, z.B. Eröffnung und Mitteilungen im Verfahren bestehen aber noch immer ! Das Gericht sagt, der Insolvenzverwalter konnte das Verfahren noch nicht abschließen, weshalb die Einträge nicht gelöscht würden. Es hätte eine Immobilie noch nicht verwertet werden können. Dieses Immobilie gehörte nicht mir , sondern war ein normales Wohnhaus eines säumigen Kunden, auf dem eine Sicherungshypothek meiner damaligen Firma lastete. Kurioserweise wurde aus den Bekanntmachungen aber der Eintrag über meine Restschuldbefreiung “aus Datenschutzgründen” gelöscht. Es sieht deshalb für Außenstehende so aus, als ob mir gar keine Befreiung erteilt wurde ! Wie lange darf das denn noch so weitergehen ? Ich stehe immer noch am Pranger und werde ausgerechnet von einen damaligen Schuldner belastet, obwohl ich längst wieder in normalen Verhältnissen lebe.
      Vielen Dank im Voraus
      Adolf J.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr J.,

        Sie können sich auf § 3 Abs. 1 InsoBekV berufen, wonach ein Eintrag im Register zur Insolvenzbekanntmachung grundsätzlich spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens zu löschen ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. Michaela
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler, in 2/2017 habe ich meine Privatinsolvenz innerhalb von 1 Jahr durch Befriedigung der Gläubiger (da ich eine Rentennachzahlung erhalten habe und somit wieder zahlungsfähig war) und Zahlung aller Gerichtskosten erledigt und das Insolvenzverfahren wurde eingestellt – frühzeitig beendet. Eine Restschuldbefreiung ist in diesem Fall also nicht erfolgt, da es keine Forderungen mehr gab. Nun stehe ich heute immer noch unter Insolvenzbekanntmachungen mit der Eröffnung drin und auch in der Schufa mit dem Hinweis: es liegen Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen vor. An wen muss ich mich nun alles wenden, um diese Daten endlich zu löschen? Oder wie lang wird dies weiterhin stehen bleiben? Mit freundlichem Gruß

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragestellerin,

        herzlichen Dank für Ihre Frage, die uns Gelegenheit gibt, auf den entsprechenden Beitrag zu Ihrer Frage hinzuweisen: Schuldnerverzeichnis – Alles Wichtige. Darin erklären wir Ihnen, wie eine Löschung erfolgt und wie sich dies auf einen Eintrag bei der SCHUFA auswirkt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Christina
      says:

      Hallo,

      bei mir war die Privatinsolvenz 2015 mit der Restschuldbefreiung beendet. Ich wollte nun mein Guthabenkonto in ein Girokonto umwandeln. Dieses gelang jedoch nicht, da ich mit meiner Privatinsolvenz immer noch in der Schufa stehe. Wie kann das sein, wenn überall steht, dass dieses nach 3 Jahren automatisch gelöscht wird. Ich bin schuldenfrei. Wie soll ich jetzt weiter verfahren?

      Vielen Dank für die Rückmeldung

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        am besten prüfen Sie Ihren Schufa-Auszug. Womöglich sind dort fehlerhafte Einträge zu finden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. Peter
      says:

      Hallo ,
      ich habe eine Frage bezüglich der mir am 02.11 erteilten vorzeitigen Restschuldbefreiung , da ich annahm nach einer knapp 2 Jährigen unfreiwilligen Abstinenz habe ich so dachte ich alles abbezahlt und wäre mit der Welt wieder im reinen. Als ich bei einem online Versand etwas bestellen wollte, war mein akaunt gesperrt aber das schon seit langem inaktive ist , bei Gespräch mit dem Kundenservice
      Bekam ich diese Nachricht .

      Die Einstellung des Inkassoverfahrens bedeutet keinesfalls eine Erledigung des Sachverhaltes. Durch den Einwilligungsvorbehalt und die Vorkasse unserer Auftraggeberin besteht weiterhin eine offene Forderung, die durch die Insolvenz lediglich nicht weiter geltend gemacht wird.

      Wir beziehen uns auch auf Punkt 7 der AGB unserer Auftraggeberin:
      „Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.“

      Eine Freischaltung des Kundenkontos aufgrund Ihrer Insolvenz wird daher nicht erfolgen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Paigo

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ich kann mir vorstellen, dass Sie verärgert sind. Es ist so, dass vertragliche Bestimmungen vorsehen können, bestimmte Leistungen nicht (mehr) zu erbringen, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Dies ist grundsätzlich erlaubt und Ausdruck der Privatautonomie. Im Einzelfall können bestimmte Vertragsregelungen unwirksam sein, was jedoch einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    29. Mert
      says:

      Hi,
      Erstmal Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
      Ich wurde Betriebsbedingt Kündigt,habe jetzt die Abfindung ausgehandelt das ich meine Schulden komplett auschgleiche kann(Verhafernskosten/Treuhänder vergütung durch die Lohnpfändung seid 4 Jahren schon beglichen)das sind 42.000 € plus so wie ich es weiß da drauf 5% für den Treuhänder.
      Nach meiner Berechnung werden noch ca.25.000 € von der Abfindung bleiben.
      Muss der Arbeitgeber komplette Abfindung dem Treuhänder Überweisen oder die Forderungssumme,wenn alles Überwiesen wird wann bekomme ich das vom Treuhänder zurück.Werde natürlich den den Antrag auf vorzeitige beendung des i solvenz beim insolvenzgericht stellen.
      Mfg Mert

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragsteller,

        wie genau in Ihrem Fall verfahren wird, kann ich nicht genau sagen, da mir hierfür die Kenntnis Ihres Fall fehlt. Es dürfte so sein, dass Sie den Betrag, der zur Tilgung der restlichen Insolvenzforderungen plus Verfahrenskosten (z.B. Treuhändervergütung) nötig ist, überweisen lassen. Da Sie in der Wohlverhaltensphase und nicht mehr im Insolvenzverfahren sind, wird nicht die Abfindungszahlung beschlagnahmt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    30. Sven D.
      says:

      Hallo Herr Dr. Gendler,
      ich habe meine vorzeitige Restschuldbefreihung erhalten. Leider erkennt meine Bank dieses Schreiben von mir als Kopie vom Amtsgericht nicht an. Desweiteren sagte mir der Herr von der Bank das noch eine Pfändung auf meinem Konto vorliegt, die aber ruhendgestellt ist. Was habe ich jetzt für möglichkeiten meine Bank von der Restschuldbefreihung zu überzeugen. Mein Problem ist das mein Auto kaputt gegangen ist und ich etwas Geld benötige um wieder zur arbeit zu kommen. Sie meinten solange die nichts haben, können sie mir auch nicht weiter helfen. Würde mich freuen wenn Sie mir helfen könnten.
      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr D.,

        die Pfändung auf dem Konto kann auch nach der Restschuldbefreiung nur vom Gläubiger zurückgenommen werden. Ich empfehle Ihnen daher, den verantwortlichen Gläubiger zu kontaktieren und diesen darum zu bitten, die Pfändung aufheben zu lassen, da diese wegen Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar ist. Allerdings muss ich dazu bemerken, dass eine Ruhendstellung eigentlich dazu führen sollte, dass Sie wieder über Ihr Vermögen verfügen können.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    31. Jasmin
      says:

      Hallo Herr Dr. Gendler,

      wir haben den Beschluss für die Restschuldbefreiung Ende 2016 bekommen.
      Im Insolvenzverfahren sollte unser Haus zwangsversteigert werden, dazu kam es jedoch nicht und wir durften weiterhin darin wohnen bleiben.
      Laut Beschluss sind wir von allen Gläubigern befreit und somit Schuldenfrei. Wir möchten nun das Haus verkaufen und die Bank möchte sich nun mit uns einigen in Bezug auf deren noch offene Schuld.

      Meine Frage nun, sind wir hier verpflichtet zu zahlen oder ist die Bank aufgrund von der Befreiung aller Gläubiger gar nicht mehr berechtigt etwas einzufordern?
      Oder gibt es hier aufgrund der nicht zustande gekommenen Zwangsversteigerung etwas zu beachten?

      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jasmin S.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau S.,

        Sie können der Bank entgegenhalten, dass Sie über die offenstehenden Schulden nicht mehr verhandeln werden, da diese aufgrund der erteilten Restschuldbefreiung nicht durchsetzbar sind. Sie können deutlich machen, dass Verhandlungen auf der Grundlage von Schuldenfreiheit zu erfolgen haben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    32. Peter S.
      says:

      Guten Tag,

      Restschuldbefreiung am 11.1.2021 ausgesprochen und steht auch in meiner ( Onlineschufa ) vor 4 Wochen habe ich angerufen und gefragt was mit dem alten “Nachzügler” Inkasso Becker Wuppertal ist (Meldung am 19.1.2019), er sagt: Es würde ein Erledigungsvermerk (Taggleich) dran kommen und in 3 Jahren gelöscht! Es wurde kein Erledigungsvermerk gemacht ! und ich laufe nun der Schufa hinterher, keine Reaktion auf gesendete Dokumente ( Beschluss ) und auch Anruf fruchtete nicht !

      Bei Inkasso Becker Wuppertal melden ist absolut zwecklos, auch damals schon nicht !

      Wie gehe ich weiter vor ? mit einem Anwalt ? Gericht Informieren ? für mich ist das Schikane und ich habe eine nicht vollständige Restschuldbefreiung, nicht zu fassen.

      Mfg Peter S.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        Sie können per Einschreiben und Fristsetzung die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen androhen. Hierbei können Sie auch in Aussicht stellen, dass die weitere Rechtsverfolgung aufgrund von Nichtreaktion Kosten für die gegnerische Seite auslösen kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    33. Sarah
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      heute kam der Beschluss vom Gericht. Meine Restschuldenbefreiung wurde erteilt.
      Jetzt ist meine Frage:
      Kann ich mein P-Konto in ein normales Girokonto umwandeln?
      Unter anderem, habe ich noch ein Kautionssparbuch. Kann ich dieses jetzt einfach auflösen?

      Herzliche Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        mit der Restschuldbefreiung haben Ihre Insolvenzgläubiger keinen durchsetzbaren und vollstreckbaren Anspruch mehr gegen Sie. Vergewissern Sie sich vor der Umwandlung am besten noch davon, dass etwaige Pfändungen aufgehoben sind. Auch über Ihr Kautionssparbuch können Sie grundsätzlich wieder frei verfügen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    34. Gert S.
      says:

      Guten Tag,ich habe meine Restschuldbefreiung vor 3 Monaten erhalten. Die Abtretungszeit war 5 Jahre und es waren letztlich keine Kosten mehr offen. Daraufhin verlangte ich von der Schufa meine Daten im Zusammenhang mit der RSB zu löschen. Mir wurde geantwortet, daß eine Löschung taggenau 3 Jahre nach der RSB erfolgt. Damit würde ich rund 8-10 Jahre in der Schufa stehen, mit allen damit verbunden Nachteilen.
      Jetzt wird das mit der RSB gesetzlich neu geregelt und die RSB wird schon nach drei Jahren erteilt. Wie ich verstehe bleiben dann die Daten also rund sechs Jahre in der Schufa.
      Kann ich mit meinen 8-10 Jahre jetzt nicht von Schufa die Löschung meiner Daten verlangen? Im Zuge einer Gleichbehandlung ist es doch eine riesige Benachteiligung, wenn meine Daten 8-10 Jahre in der Schufa stehen und neue RSB nur sechs Jahre !!
      Was kann ich bei der Schufa da unternehmen ? Besten Dank für eine Antwort.
      Freundliche Grüße Gert S.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        eine Ungleichbehandlung kann zulässig sein, wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht und die Ungleichbehandlung verhältnismäßig ist. Anderenfalls könnte der Gesetzgeber nie eine Verbesserung der Rechtslage für Verbraucher einleiten, da es ja dann zu einer Ungleichbehandlung käme. Abgesehen davon, ist die von Ihnen angesprochene Gesetzesreform noch nicht eingetreten und es ist nach derzeitigem Stand nicht ersichtlich, wann es dazu kommt. Die Tatsache, dass die Restschuldbefreiung als eingetragener Vermerk noch 3 Jahre fortbesteht, ist mit dem derzeitigem Recht vereinbar. Denn die potenziellen Geschäftspartner haben nach dem Willen des Gesetzgebers das berechtigte Interesse über diesen Zeitraum von einer vorherigen Insolvenz zu erfahren. Ausnahmsweise kann eine frühere Löschung durchgesetzt werden. Hierfür haben wir in dem Artikel SCHUFA Eintrag in 6 Monaten nach Restschuldbefreiung gelöscht die Voraussetzungen erklärt. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    35. Gülsen
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      Ich habe mit 21 Jahren leichtgläubig für meine Eltern ein Geschäft eröffnet was nach nur 6 Monaten aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse pleite ging und ich mich daher hoch verschuldet hatte.
      Jahrelang wurde mein Lohn gepfändet. Nachdem ich mit 29 geheiratete hatte und später auch Mutter wurde, habe ich mich für die Privatinsolvenz entschieden.
      Ich bin im unkündbaren Verhältnis im öffentlichen Dienst und mein Mann ist Akademiker und dadurch auch der Mehrverdiener im Haus. 6 Jahre lang wurde nur mein Gehalt gepfändet, weil die Schulden vorehelich waren.
      Jetzt meine Frage:
      Mein Mann möchte schon länger ein Eigenheim kaufen und möchte, dass die Bank bei der Kreditprüfung mein einkommen mitberücksichtigt wird. Ist das überhaupt möglich/erlaubt ? Ich möchte meine Restschuldbefreiung nicht gefährden.

      Mit freundlichen Grüßen
      L.G.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau G.,

        Ihre Restschuldbefreiung hängt nicht davon ab, ob Sie nach dem Insolvenzverfahren möglicherweise neue Schulden machen würden. Außerdem sprechen Sie ja nur davon, dass das “Einkommen berücksichtigt werde”, was erst recht zulässig ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    36. Ramona
      says:

      Hallo, Herr Dr. Ghendler,
      ich habe ja Post bekommen, dass mein Insolvenzverfahren zum 26.02.2021 aufgehoben wird. Ich bin dann also ferig.
      Unter anderem steht da:
      Für dieses Verfahren fallen weitere Kosten in Höhe von jährlich 119 € an, die in der bereits beglichenen Kostenrechnung noch nicht enthalten sind.
      Heißt das, ich muss jetzt noch 714 € bezahlen?

      Mit dem letzten Satz kann ich dann auch nichts wirklich anfangen.

      ” Das Insolvenzvefahren erachtet derzeit die Entscheidung über Ihren vorliegenden Stundungsantag auch für diesen Verfahrensabschnitt auf Grund der Verfahrensentwicklung als nicht erforderlich und stellt diesen entsprechend zurück.”

      Könne Sie mir diese Aussagen erklären?
      Lieben Dank im Voraus
      R. Fritz

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau F.,

        zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen sagen, dass für das sechsjährige Insolvenzverfahren noch die von Ihnen genannten Kosten auf Sie zukommen. Zu Ihrer zweiten Frage: Der von Ihnen genannte Satz drückt mit anderen Worten aus, dass Ihr Stundungsantrag derzeit nicht bewilligt wird.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    37. Michael T.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      ich zitiere aus einem anderen Artikel/Beitrag aus dem Web:

      “Letztlich muss der Schuldner nur reagieren, wenn er sich schützen will: Er muss die Einrede der erteilten Restschuldbefreiung erheben und diese nachweisen. Zugleich muss er den Gläubiger zur Vermeidung einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO auffordern, den Vollstreckungstitel herauszugeben. Hierauf hat der Schuldner einen Anspruch nach § 371 BGB analog, da der titulierte Anspruch mit der Erhebung der Einrede der erteilten Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar ist.”

      (Quelle: https://www.iww.de/fmp/archiv/leserforum-zahlungsaufforderung-trotz-restschuldbefreiung-f12143)

      Hierzu hätte ich eine Frage, und zwar:

      Ist die Aufforderung zur Herausgabe des Vollstreckungstitels gemäß § 371 BGB für den SCHULDNER kostenfrei?

      Oder muss der Schuldner für alle anfallenden Kosten aufkommen, sobald er den Gläubiger um Herausgabe des Vollstreckungstitels bittet (Ausstellungsgebühren, Portokosten wasweißich etc.)?

      Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für Ihre für meine Frage genommene Zeit und Antwort.

      Mit freundlichen Grüßen

      M. T.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine Bringschuld des Gläubigers. Der Gläubiger muss also lediglich den Titel zur Abholung durch den Schuldner bereithalten. Er ist nach herrschender Meinung nicht einmal verpflichtet, den Titel per Post zu versenden, da er ansonsten unter Umständen bei einem Verlust auf dem Postwege Beweisschwierigkeiten hätte. Erklärt er sich dennoch zur Versendung bereit, kann er entstehende Porto- und Versandkosten dem Schuldner berechnen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    38. Edinger
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit Interesse ihren blockier durchgelesen und möchte den beteiligten hier gerne mal mitteilen, das bei einer beendeten Insolvenz nicht nur in der Schufa dieser Datensatz für drei Jahre gespeichert wird sondern auch bei anderen Auskunfteien wie z.b. infoscore consumer data, crifbürgel und weitere mehr. Es ist heute nicht mehr für Banken ausschlaggebend eine Auskunft bei der Schufa zu nehmen, wenn man sich ein neues Girokonto eröffnen möchte, sondern die Banken Frage mittlerweile bei mir Auskunfteien nach der Kreditwürdigkeit des zukünftigen Kunden an. Das ist für jemanden, der eine Privatinsolvenz durchlaufen hat wirklich in diesen drei Jahren sehr schwer und fast unmöglich, trotz Erfolg der Restschuldbefreiung diesem Problem aus dem Wege zu gehen.
      Ich persönlich denke ebenfalls, dass nach erfolgter Restschuldbefreiung, und hier muss auch beachtet werden, dass eine Insolvenz dann nicht mehr in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen zu finden ist und im öffentlichen Schuldnerverzeichnissen wie die insolvenzbekanntmachungen gelöscht werden, auch im privaten Auskunfteien wie der Schufa und anderen diese gelöscht werden sollten und nicht noch drei Jahre stehen bleiben. Man bekommt ja auch nur die Restschuldbefreiung erteilt, wenn man in den sechs Jahren der Wohlverhaltensphase sich strikt an alle Regelungen der Privatinsolvenz gehalten hat. Ansonsten wäre einem ja die rechtsschuld Befreiung nicht erteilt worden.

    39. Johan P.
      says:

      Hallo Herr Dr. Ghendler,

      eventuell können Sie mir aufgrund Ihres Fachwissens und Ihrer Erfahrung weiterhelfen – oder vielleicht möchte auch jemand seine eigenen Erfahrungen mit mir/uns teilen!?
      Mir wurde die rechtskräftige RSB zum 28.12.2017 erteilt und dies so auch bei der SCHUFA (auch als Erledigungsvermerk bei den Schulden) eingetragen. Seitdem ist mein Leben – bis auf die Lohnpfändungen – eigentlich immer noch so, als sei ich noch in der PI. Aber so sind leider die Umstände – ich hoffe, dass sich dies irgendwann ändern wird, denn es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit und Stigmatisierung von Menschen, die “ihre Strafe” abgesessen und aus ihren Fehlern gelernt haben. Aber darum geht es hier gar nicht bzw. nur am Rande.

      Denn mir ist nun tatsächlich zu Ohren gekommen, dass es so auch weitergehen wird!? Selbst, wenn zum Ende des Jahres alle Einträge aus der SCHUFA gelöscht werden müssen, würde dies noch lange nicht bedeuten, dass sich auch mein SCHUFA Score verbessert.
      Da die SCHUFA diesbezüglich ja keinerlei Angaben macht, wie sie zu diesem Score-Wert genau kommt, fände ich es echt schlimm, wenn sie dadurch immer noch in der Lage wären, mich von der Teilnahme am “normalen” Leben abzuhalten.
      Ich rede hier nicht davon, wieder neue Schulden in großem Stil zu machen. Aber irgendwann mal wieder ein Dispo (ich bekomme bei keiner Bank auch nur einen Euro Dispo mit diesem Stigma – und ich bin seit langem in ungekündigter, unbefristeter Anstellung mit recht hohem Einkommen), Handyvertrag, der nicht über die Mutter läuft, neue Wohnung, Leasing-Vertrag (Auto bar bezahlen ist schon eine Hausnummer) u.s.w. – wäre schon sehr nett.
      Von daher meine Frage: Wie sind da Ihre/Eure Erfahrungen?
      Danke!

      Mit freundlichen Grüßen
      Johan

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihren Beitrag, den wir gerne veröffentlichen und zur Diskussion aufrufen möchten.

        In der Tat handelt es sich bei dem intransparenten Schufa-Score um eine enorme Ungerechtigkeit, von der ich hoffe, dass sie mit der kommenden Neuregelung des Insolvenzrechts geändert wird.
        Grundsätzlich würde ich annehmen, dass sich in Ihrem Fall bereits mit Ablauf des Stichtags 28.12.2020 eine deutliche Verbesserung des Scores zeigen wird. Dies wurde mir bereits von Mandanten berichtet. Da die Kriterien der Schufa jedoch intransparent sind, kann ich dies nicht abschätzen.
        Zumindest der Hinweis auf die erteilte Restschuldbefreiung wird in jedem Fall gelöscht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    40. Kw
      says:

      Guten Tag,
      im November 2019 erhielt ich die Benachrichtigung meines Insolvenzverwalters, dass die Verfahrenskosten beglichen sind und ich zum 16.Oktober 2020 die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen kann. Dies habe ich gemacht und warte nun auf eine Rückmeldung seitens des Insolvenzgerichts.
      Meine Frage: Seit November werden jeden Monat ca. 700€ gepfändet, obwohl die Verfahrenskosten beglichen sind und die Gläubiger auf ihren Teil verzichten. Das wären nun ungefähr 7000€. Steht mir dieses Geld zu, oder bekommt dies der Insolvenzverwalter?

      Vielen Dank im Voraus

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich fallen alle pfändbaren Beträge bis zum Ende der Abtretungserklärung, also im genannten Fall bis zum Ablauf von fünf Jahren, in die Insolvenzmasse. Es kommt nicht darauf an, ob die Bedingung der bezahlten Verfahrenskosten schon vorher erfüllt war oder nicht.

        Wenn Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten und dies dazu führt, dass die gesamten Verbindlichkeiten erfüllt sind, dann könnten Sie die darüber hinausgehenden Beträge behalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    41. Anabel
      says:

      Hallo,
      August 2019 habe ich es geschafft und die Insolvenz ist geschafft.
      Letzte Woche wollte ich mein Konto umwandeln, da ich bald mehr verdienen werde als der Freibetrag.
      Die Frau der Sparkasse druckte mir von 2003 an 8 Pfändungen auf dem Konto aus , die noch zu sehen sind und empfiehl mir das nicht zu tun.
      Warum sind die Pfändungen noch auf dem Konto und was kann ich tun?
      Danke für ihr Hilfe

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau G.,

        Sie sollten sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen und diese dazu veranlassen, die Pfändungen mit Hinweis auf die Restschuldbefreiung aufzuheben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    42. Michael
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Ghendler.

      Im März 2020 habe ich meine RSV erhalten die in der Schufa bis Ende März 2023 ersichtlich bleibt.

      Für mich ist es dennoch unverständlich warum die Schufa das Recht hat, jemanden für weitere 3 Jahre teils am öffentlichen Leben auszuschließen. Es ist tatsächlich nicht möglich günstigere Verträge abzuschließen, da man Geld einsparen möchte. Keine neue Wohnung, Strom oder sogar ein neues Bankkonto bei einer anderen Bank. Man wird in der Tat daran gehindert, sich finanziell zu verbessern. Man fühlt sich in solch einer Situation, gedemütigt.

      Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit dies abzuändern, um den Menschen die eine RSV erhalten haben, einen neuen Start zu gewähren?

      Vielen Dank für Ihre Antwort!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ich verstehe Ihren Unmut. Der Gesetzgeber stimmt dieser Praxis grundsätzlich zu, weil zwar auf einer Seite Ihr Interesse an wirtschaftlicher Bewegungsfreiheit steht, auf der anderen Seite mögliche Vertragspartner auch das berechtigte Interesse haben, sich über die wirtschaftliche Zuverlässigkeit Ihres Vertragspartners zu informieren. Es kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, eine frühere Löschung zu erwirken, aber das muss sehr gut begründet werden und die Gründe hierfür müssen gewichtig sein. In unserem Beitrag SCHUFA Eintrag schon nach 6 Monaten gelöscht zeigen wir auf, wie ein solcher Einzelfall gelagert sein kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    43. Frank S. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Mir wurde 2017 die RSB erteilt und nun 2020 auch aus der Schufa gelöscht.
      Da ich noch ein P-Konto habe wollte ich dieses nun wieder in ein normales Girokonto umwandeln lassen.

      Die Bank verweigert dies weil auf dem Konto noch 2 alte Pfändungen (eintragunfsdatum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

      Wie sollte ich hier nun am besten vor gehen?
      Reicht es der Bank die Kopie oder das Aktenzeichen des erledigten Verfahrens zukommen zu lassen?
      Oder muss man sich an die alten Gläubiger wenden?

      Mit freundlichen Grusen
      Frank S.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte,

        ich würde Ihnen zunächst empfehlen, sich mit Ihren alten Gläubigern in Verbindung zu setzen. Bitten Sie sie unter Hinweis auf die Restschuldbefreiung, die Pfändung aufzuheben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    44. Frank
      says:

      Hallo,
      Ich habe ein Privatinsolvenzverfahren laufen, beginn war Juli 2017 ich habe im Februar 2020 alle Notwendigen Forderungen, 35% für die Gläubiger sowie die Insolvenzverwalterkosten und Amtsgerichtskosten abbezahlt. Einen Antrag auf Verkürzung auf 3 Jahre habe ich gestellt. Dieser ist aktuell noch in Bearbeitung. Was passiert mit der Überzahlung ab März 2020? Bekomme ich diese wieder zurück? Der Insolvenzverwalter sagte mir Anfang des Jahres das dies auf einem extra Konto gelagert wird. Heute habe ich nochmal angerufen und man sagte mir das ich nur ab Juli die Überzahlungen bekomme. Laut meiner Rechnung sind das von März bis Oktober knapp 7000€. Wie kann ich hier verfahren? Welche Optionen habe ich mein Geld zurückzubekommen?

      Vielen Dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        im Streitfall zwischen Ihnen und dem Insolvenzverwalter, können Sie zunächst das Insolvenzgericht einschalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    45. Petra
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,
      Ich habe 2014 die Restschuldbefreiung erhalten. 2007 startete meine Privatinsolvenz. Nach Prüfung meiner Bonität, ist mir aufgefallen, dass ein Gläubiger seit 2016, jährlich eine offene Forderung an die Schufa meldet. Die Forderung entstand im Jahr 2004 und wurde 2005 tituliert. Dabei handelt es sich um eine Telekommunikationsdienstleistung. Auf Nachfrage bei meinem Insolvenzverwalter, hat sich herausgestellt, dass der Gläubiger nicht im Insolvenzverfahren war.
      Ist die Forderung noch rechtens nach der Restschuldbefreiung? Bzw muss ich sie noch begleichen?
      Vielen Dank im voraus
      Petra

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        vielen Dank für Ihre Frage. Nein, Sie müssen die Forderung nicht mehr bezahlen und sollten dies daher keinesfalls tun, denn falls Sie sie dennoch bezahlen, können Sie das Geld nicht mehr zurückfordern.
        Eine Ausnahme würde allerdings gelten, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren absichtlich verschwiegen wurde. Dies muss der Gläubiger jedoch beweisen. Bei einer bereits titulierten Forderung ist dieser Beweis grundsätzlich zwar etwas leichter. Doch da es normalerweise keinen Grund gibt, eine Forderung absichtlich zu nicht anzumelden, dürfte es dennoch nicht in Betracht kommen.
        Sie können den Gläubiger auffordern, die Meldung an die Schufa zu unterlassen und der Schufa mitteilen, dass die Forderung aufgrund der Restschuldbefreiung erledigt ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    46. Ramona
      says:

      Hallo,
      ich habe Post bekommen, dass die Erteilung der Restschuldbefreiung zum 26.02.2021 erteilt werden kann. Somit habe ich die Insolvenz wohl geschafft.
      Nun meine Frage:
      Wo ist der Unterschied zwischen “wird in der Schufa vermerkt” und “gelöscht”? Wenn ich Verträge abschließen will, zb eine neue Versicherung, oder etwas auf Raten kaufen möchte, bekomme ich dann immer noch ein Ablehnung?

      Mit freundlichen Grüßen
      Ramona

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die Restschuldbefreiung wird als Fakt in der SCHUFA für drei Jahre gespeichert. Das drückt für Geschäftspartner aus, dass möglicherweise ein Bonitätsrisiko besteht. Nach den drei Jahren wird der Eintrag gelöscht und ist für Geschäftspartner nicht mehr zu sehen. Es kann – je nach Vertragstyp – dazu kommen, dass Ihr Geschäftspartner aufgrund des Eintrags einen Vertrags mit Ihnen nicht oder nur zu bestimmten Bedingungen abschließt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    47. Uwe
      says:

      Hallo, mir wurde Restschuldbefreiung erteilt, was ist mit den Einträgen in der Schufa, Abwicklungskonto.
      Es gibt drei Einträge von Universum Inkasso aber nur einer wurde erledigt von Schufa, die anderen beiden stehen nach wie vor drin, Schufa reagiert nicht. Dann keine Abgabe der Vermögensauskunft, Sache wurde bezahlt und habe betreffend Schuldnerverzeichnis vom Amtsgericht Löschungsbestätigung. Im Schuldnerverzeichnis bin ich raus, Schufa reagiert nicht. Was soll och machen ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich gilt, dass der Vermerk über die Restschuldbefreiung taggenau drei Jahre nach erteilter Restschuldbefreiung gelöscht wird. Bei Einträgen das Schuldnerverzeichnis betreffend können diese vorzeitig gelöscht werden, wenn Sie die Löschungsbestätigung der SCHUFA vorlegen. Ignoriert die SCHUFA dies, so sollten Sie nochmal mit Nachdruck die Löschung verlangen und ggfls. anwaltlich Beihilfe aufsuchen. Sollten Sie dies erwägen, können Sie sich gerne an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon wenden (0221 6777 00 55).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    48. Gisela M. T.  B.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Gendler, nach 5 Jahren habe ich die vorzeitige Restschuldbefreiung erhalten, Gerichtskosten und die des Insolvenzverwalter sind beglichen. Auf dem Insolvenzkonto ist ein Guthaben aufgelaufen, weil nach Abschluss des Insolvenzverfahrens weitere Abtretungsbeträge gepfändet sind.
      Meine Fragen:
      Erfolgt vom Insolvenzverwalter eine Abrechnung des Kontos und habe ich Anspruch auf das Guthaben? Innerhalb welcher Zeit ab Restschuldbefreiung kann/sollte die Abrechnung erfolgen und bedarf es einer Aufforderung?
      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        wenn alle Schulden der Gläubiger, die Verfahrenskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters bedient wurden und die Abtretungsbeträge nach der Restschuldbefreiung auf das Insolvenzkonto geflossen sind, dann sind diese grundsätzlich rückforderbar. Es spricht nichts dagegen, den Insolvenzverwalter hierauf anzusprechen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    49. Ralf W.
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghendler,

      vielen Dank für Ihre rasche Antwort!

      freundliche Grüße,
      Ralf Wiegand

    50. Ralf W.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      danke für die interessanten Informationen auf ihrer Website und die unentgeltliche Beantwortung von Fragen!

      Ich möchte Sie nun auch etwas fragen:
      Haben Sie Erfahrungen oder Hinweise wie schnell sich der Schufa Score (Basis- oder Branchenscore) erholt nachdem alle Einträge aus einer Privatinsolvenz gelöscht wurden (3 Jahre nach RSB)? Hintergrund: ich habe mit jemandem finanzielle Differenzen. Die Person war in einer Privatinsolvenz und hatte in 11/2019 einen Score von 21,x. Am 15.08.20 wurden die Einträge gelöscht und sofort sei sein Score auf 98,x gestiegen weshalb er ohne Probleme nun einen Kredit bekäme.

      Ich halte das für wenig glaubwürdig und denke eher es geht darum mich weiter hinzuhalten.

      Vielen Dank für eine Einschätzung,
      viele Grüße,
      Ralf Wiegand

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        die Schufa erteilt leider keine genauen Auskünfte, wie der Score ermittelt wird. Dies ist stark vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich möchte ich daher nicht ausschließen, dass der Score nach Löschung des Eintrags über die Restschuldbefreiung wieder bei nahezu perfekten 98,x liegen kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    51. Andreas S.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      meine Wohlverhaltensphase endet am 20.11.2020, also im November – meine Lohnabrechnung für den November bekomme ich am 15 Dezember, darf dann noch mal gepfändet werden ? Die Pfändung beim Arbeitgeber sollte dann durch eine Nachricht vom Verwalter am 21.11.2020 von meinem Konto weg sein,oder ? der Pfändbare Anteil liegt bei 160 Euro im Monat, oder wird für die Tage vom 1 bis zum 20 November ein Anteil berechnet ? Mfg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        grundsätzlich endet die Abtretungsfrist zum Ende der Wohlverhaltensphase. Einkünfte und Gehaltsüberweisungen, die nach Ende der Abtretungsfrist eingehen, darf der Schuldner grundsätzlich wieder voll behalten, auch wenn die Arbeitszeit anteilig noch vorher lag.
        Letztendlich gibt es jedoch noch keine BGH-Rechtsprechung zu dieser Frage und die Insolvenzverwalter handhaben dies in der Praxis teilweise unterschiedlich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    52. Danke
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      Ich habe eine Frage, wenn Sie freundlicher Weise mir die beantworten können? Ich arbeite Teilzeit und das nur nachts, mein Nettoeinkommen ( mit Zuschläge: Nacht-/Feiertag-/Sonntagzuschlag) ist deutlich über den pfändbaren Bereich um fast das doppelte. Da ich aber meine Schulden kaum begleichen kann, will ich die Privatinsolvenz beantragen. Wird bei mir was von Lohn gepfändet? (Mein eigentlicher Bruttolohn ist 1650 €, Netto etwa 1300€)
      Vielen Dank

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage.
        Grundsätzlich wäre anhand Ihrer Angaben vermutlich nichts pfändbar, da die Nachtzuschläge und sonstigen Zulagen unpfändbar sind.
        Allerdings ist eine Teilzeitbeschäftigung in der Insolvenz in der Regel nicht ausreichend, um die Erwerbsobliegenheit zu erfüllen.

        Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung zur Privatinsolvenz an. Rufen Sie dafür mein Sekretariat unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    53. Kristina
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      meinem Vater wurde mit Beschluss vom 03.09.20 die Restschuldbefreiung erteilt. Nun haben wir erfahren, dass seit dem Umzug 2014 noch ein Genossenschaftsanteil bei der Wohngenossenschaft vorliegt. Allerdings muss mein Vater noch die Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz zahlen.
      Darf er trotzdem das Geld bei der Wohngemeinschaft einfordern oder kann das Geld noch gepfändet werden?

      Und was geschieht nach der Zahlung der Verfahrenskosten? Wird das Verfahren dann geschlossen? Kriegen wir hierüber einen Bescheid?
      Ist mein Vater dann schuldenfrei und muss keine Auskünfte mehr erteilen?

      Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus.

      LG

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        in Ihrem Fall würde ich Ihnen empfehlen, sich an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 67770055) zu wenden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    54. Christiane
      says:

      Sehr geehrtes Team,
      Meine Restschuldbefreiung erfolgte am 4.November 2017. Macht es jetzt schon Sinn das Bankkonto zu wechseln? Mein Scorewert ist bei der Schufa bei 92 die restschuldbefreiung steht aktuell noch drinnen oder sollte ich warten bis der Eintrag gelöscht ist, Hintergrund ist, das ich ein kostenloses Girokonto möchte, mit EC Karte und Online Banking. Vielleicht gibt es Erfahrungswerte? Grüße und danke für die Info

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, jetzt das Bankkonto zu wechseln. Ob man Ihnen trotz des Schufa-Eintrags das kostenlose Girokonto anbieten wird, kann ich nicht beurteilen, ich würde aber davon ausgehen. Sie könnten aber auch noch die zwei Monate bis zur Löschung des Schufa-Eintrags abwarten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    55. Lölfing
      says:

      Guten Abend

      Am 26.5.2013 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet und 2019 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Laut Schufa Datum des Ereignisses: 26.08.2019 bislang konnte ich es im Internet auch nach lesen auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de

      Wenn ich jetzt aber auf die Seite gehe finde ich nichts mehr über mein Insolvenzverfahren weder das es eröffnet wurde noch das mir die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Wie kann das sein ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich werden gemäß § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) die Daten aus dem Insolvenzverfahren bereits nach sechs Monaten von der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de gelöscht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    56. Alexej
      says:

      Hallo Herr Ghendler,

      Ich habe in Januar 2020 Restschuldbefreiung erteilt bekommen. Jetzt am 28.08.2020 habe ich ein Brief von BKK bekommen, dass ich für die Zeit von 1.02.2012 bis 31.12.2012 Schulden für meine ehemalige Mitarbeiter inkl. Zinsen von 13805,45 aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen, innerhalb 7 Tagen bezahlen soll. Kann ich wieder den Insolvezverwalter kontaktieren oder hat er damit nichts mehr zu tun? Ich hatte auf keinen Fall vorsätzliche unerlaubte Handlung gehabt, wie kann man das beweisen? Kann das Gläubiger selber entscheiden oder doch ein Gericht?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        laut eines Urteils des BGH gilt, dass eine Forderung aus unerlaubter Handlung, die nicht bis spätestens zum Schlusstermin zur Tabelle angemeldet wurde, von der Restschuldbefreiung umfasst ist.
        Falls die BKK die Forderung also nicht zur Tabelle angemeldet hat, wäre sie von der Restschuldbefreiung umfasst.
        Andernfalls hätte bereits in einem früheren Stadium Widerspruch gegen die Feststellung als unterlaubte Handlung eingelegt werden müssen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    57. Frau M.
      says:

      Sehr geehrtes Team,

      vielen Dank für den Beitrag. Nun ergibt sich mir in meiner Situation allerdings doch die ein oder andere Frage.

      Meine Privatinsolvenz ist lt. Beschluss auf 5 Jahre begrenzt. Allerdings strebe ich den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren an.
      Meine Verfahrenskosten wurden lt. Beschluss gestundet.
      Die Insolvenzmasse wird nach Ablauf der 3 Jahre ungefähr ca. 14000 bis 15000 betragen.
      35% der Gläubigerforderungen belaufen sich auf 14516,97€.
      Wenn ich den Ablauf richtig verstanden habe, dann muss ich die 35% zuzüglich der Verfahrenskosten zahlen, um die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erhalten.

      Daraus resultieren für mich nun folgende Fragen:

      – Muss ich trotz Stundung die Verfahrenskosten auch innerhalb der 3 Jahre aufbringen? Also es würde nicht reichen die 35% zahlen zu können, um dann die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erhalten?

      – Muss ich wegen der Stundung der Verfahrenskosten vor dem Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung zwingend einen Antrag auf Bereinigung der Verfahrenskosten stellen oder ist die Restschuldbefreiung auch nur mit dem Antrag auf selbige erteilbar?

      – Wie hoch werden denn bei der angegebenen Insolvenzmasse die Verfahrenskosten sein?
      Die Berechnung ist doch sehr individuell und komplex. Ich kam in meiner Recherche auf ca. 7000€. Ich habe aber auch von Fällen gelesen, bei denen die Verfahrenskosten der Insolvenzmasse gleich waren. Können Sie mir hier einen Anhaltspunkt über die Summe geben?

      Sie sehen Fragen über Fragen. Ich hoffe Sie damit nicht all zu sehr in Anspruch genommen zu haben und danke Ihnen herzlichst für Ihre Antwort und die daraus entstandene Mühe.

      Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Resttag.

      Mit freundlichstem Gruß
      Frau M.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        vielen Dank für Ihr Lob für unseren Artikel und vielen Dank für Ihre Fragen.

        Ja, auch bei Stundung der Verfahrenskosten ist es für die Verkürzung auf drei Jahre erforderlich, dass sowohl die 35 % der Schulden als auch die Verfahrenskosten bezahlt sind. Es muss aber nicht extra beantragt werden, dass die Stundung aufgehoben wird. Es reicht, wenn der bis dahin eingezahlte Betrag hoch genug ist, um die Verfahrenskosten zu bezahlen.

        Bezüglich der voraussichtlichen Höhe der Verfahrenskosten kann ich in diesem Rahmen leider keine Einschätzung abgeben. Die Faustregel, dass ca. 50 % der gesamten Schuldensumme benötigt werden, hat sich in der Praxis bewährt. Aber es kommt beispielsweise auch darauf an, wie lange es bis zum Beginn der Wohlverhaltensphase gedauert hat und wie stark die Insolvenzmasse danach noch angewachsen ist, denn die Vergütung des Verwalters reduziert sich in dieser Zeit.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    58. Patrick B.
      says:

      Sehr geehrter Dr. V. Ghendler,

      ich musste krankheitsbedingt 2015 in die Insolvenz gehen. Das Verfahren ist am 30.06.2015 eröffnet worden und wäre theoretisch am 30.06.2021 beendet gewesen. Ich habe jedoch jetzt vor kurzem nach Antrag die vorzeitige RSB erhalten und der Beschluss war auch schon dabei. Meine Frage ist nun, ob ich bei meiner Bank ein Sparkonto eröffnen darf/kann und ob es der Schufa gemeldet wird und ob dann noch die Gläubiger davon erfahren und an das Guthaben des Sparkontos heran dürfen?

      Mit freundlichen Grüßen

      P. Bollmann

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        wenn es sich um Ihre Insolvenzgläubiger handelt, dann dürfen diese nach der Restschuldbefreiung nicht mehr in Ihr Vermögen vollstrecken. Durch die Restschuldbefreiung haben Sie ein dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht gegenüber den Insolvenzgläubigern. Daher können Sie bedenkenlos wieder ein Sparkonto anlegen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    59. Giovanni
      says:

      Hallo ich bin Giovanni ich hab folgendes Problem mein Insolvenz endet jetzt am 7.10.2020 Ich hab mich noch nicht richtig erkundigt über die Sache SCHUFA eintragen ich habe rum gehört dass wenn ich jetzt die Gerichtskosten sofort bezahlen kann ich auch den SCHUFA Antrag auch sofort löschen ist das wahr oder nur Schwachsinn übrigens ich hab meine Insolvenzverfahren vor kurzem fünf Jahre weil ich die Anwaltsgebühr bezahlt habe und habe ich auch vor das Gerichtskosten sofort zu bezahlen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in der SCHUFA bleibt die Erteilung der Restschuldbefreiung drei Jahre lange nach ihrer Erteilung stehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    60. Bernd M.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,
      welche Obliegenheiten bestehen nach dem Erhalt des Beschlusses über die Restschuldbefreiung weiter? Weil Gläubiger grundsätzlich bis ein Jahr nach dem Beschluss noch Widerspruch einreichen könnten, glaube ich, dass zumindest noch Mitteilungspflichten bestehen über Wohnortwechsel. Wie ist denn mit den anderen Verpflichtungen, z.B. Arbeitgeberwechsel mitteilen oder Erwerbsobliegenheit?
      Danke im Voraus für eine Antwort.
      Mit freundlichen Grüßen
      Bernd Meier

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Meier,

        grundsätzlich bestehen keine Obliegenheiten fort. Ein Wohnortwechsel ist dem Gericht nicht unbedingt mitzuteilen, es kann sich die Informationen auch beim Einwohnermeldeamt holen. Jedenfalls kann dies nicht mehr zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
        Bei fortgesetzter Stundung der Verfahrenskosten ist das Gericht grundsätzlich über Änderungen der Einkommensverhältnisse zu informieren, da dies Einfluss auf die Stundung bzw. Ratenzahlung hat. Auch hier führt ein Verstoß jedoch nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung.
        Eine Erwerbsobliegenheit nach der Restschuldbefreiung besteht nicht mehr.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    61. D. A.
      says:

      Guten Tag,
      meine RSB Stichtag 03.07.20 läuft mit der 2 Wochen Frist.
      Frage: Der P- Freibetrag bei Lohn und Pfändungskonto weich ja voneinander ab und dadurch ist ein Guthaben auf das Konto von ca 4000 Euro. Da ja mein Gehalt vom Verwalter bereits um die P-Summe beim Arbeitgeber gekürzt wurde, aber mein Freibetrag beim P-Konto geringer war.
      Frage ich mich jetzt, ob ich das Guthaben bekomme, da es ja eigentlich von mein Gehalt ist aber aufgrund der anderen Freigrenze vom P Konto nicht ausgezahlt wurde. Der Verwalter sagt mit Bank klären aber die brauchen ein Schriftstück aber woher wenn mir keiner was sagt oder gibt ??

      Für Ihre Mühe und Zeit recht herzlichen Dank

      Gruß DA

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr A.,

        grundsätzlich ist es möglich, den monatlichen Freibetrag um die Abweichung zwischen P-Konto-Freibetrag und Pfändungstabelle anheben zu lassen, hierzu ist ein Antrag beim Gericht notwendig.
        Nach erteilter Restschuldbefreiung sind aber auch sämtliche evtl. noch bestehenden Pfändungen der Insolvenzgläubiger hinfällig und müssen aufgehoben werden. In diesem Fall ist die Verfügung auch nicht mehr auf den Freibetrag begrenzt. Sollten einzelne Gläubiger die Pfändung nicht aufheben, besteht die Möglichkeit, diese dazu aufzufordern oder rechtliche Schritte einzuleiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    62. T.  K.
      says:

      Liebes Team,
      ich habe meine Restschuldbefreiung seit einem Jahr.
      Ich würde mich gerne selbständig machen, ist das jetzt schon möglich, oder muss ich damit warten, bis der SCHUFA Eintrag in 2 Jahren erloschen ist?
      Vielen Dank für eine Antwort.
      MfG T. Küsters

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Küsters,

        grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie sich bereits jetzt selbstständig machen.
        Leider könnte es aufgrund des Schufa-Eintrags Vorbehalte bei der Eröffnung neuer Bankkonten oder der Aufnahme von geschäftlichen Krediten geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    63. Annette W.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich habe letztes Jahr im Oktober meine RSB erhalten. Allerdings habe ich bis heute keine Rechnung für die Verfahrenskosten des Gerichts erhalten. Muss ich da noch warten oder kann es sein, das ich keine bekomme? Ich habe zu. Damaligen Zeitpunkt das erste Jahr Krankengeld erhslten, welches teilweise wegen der Insolvenz gepfändet wurde und danach habe ich Erwerbsminderungsrente bekommen und konnte dann auch nix mehr an meinen Treuhänder zahlen, da mein Einkommen zu gering war.

      Danke für Ihre Antwort.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Wiegold,

        in der Regel teilt das Gericht bereits kurz nach der Restschuldbefreiung mit, ob die Verfahrenskosten weiterhin gestundet werden oder ob weitere Raten zu zahlen sind.
        Wenn ein Jahr lang pfändbare Beträge in die Insolvenzmasse geflossen sind kann es sein, dass die Verfahrenskosten bereits beglichen sind.
        Die Verfahrenskosten liegen in einem solchen Verfahren in der Regel bei bis zu 2.500 Euro, es müssten also etwa 200 Euro monatlich pfändbar gewesen sein, oder bei Eröffnung des Verfahrens waren noch Vermögenswerte vorhanden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    64. M. R.
      says:

      sehr geehrter Herr Ra,

      Ich wollte einigen Ihrer Leser hier auf Ihre Anfrage zur vorzeitigen Löschung der RSB und die Löschung der Gläubigerdaten aus eigener Erfahrung antworten, sofern das für Sie ok ist.
      Ich habe ebenfalls die Schufa angefragt bezüglich vorzeitiger Löschung meiner Restschuldbefreiung aus dem Datenbestand .
      Allerdings wurde das von der Schufa abgelehnt.
      Da es zu meiner Privatinsolvenz aus krankheitsbedingten Gründen kam, habe ich mittels Rechtsanwalt und Gerichtsverfahren versucht, diese Daten löschen zu lassen, allerdings ist dieses verfahren noch schwebend und es ist noch kein urteil gesprochen worden, es ist nicht so einfach, diese Daten vorzeitig löschen zu lassen.
      Auch zu dem Punkt dass, dass Gläubiger Daten vorzeitig von der Schufa gelöscht werden, die vor der privat Insolvenz in der Schufa eingetragen worden sind, kann ich nur so viel sagen das die Schufa diese Daten nicht löscht sondern nur mit einem Erledigungsvermerk stehen lässt.
      Entgültig gelöscht wird alles erst tag genau nach erteilung der restschuldbefreiung.
      Man muss wirklich kämpfen um eine vorzeitige löschung dieser daten aus der schufa zu beantragen und dies ist nur mittels rechtsanwalt und gerichtsverfahren möglich.

      Beste grüsse

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Robert,

        vielen Dank für Ihren Beitrag, den wir gerne veröffentlichen. Ich wünsche Ihnen jedenfalls von hier aus viel Erfolg für Ihr laufendes Verfahren gegen den Schufa-Eintrag. Sehr gerne können Sie über den Ausgang des Verfahrens auch hier einen Kommentar verfassen, wenn Sie möchten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    65. Älex
      says:

      Hallo,
      mein Bruder ist seit 5 Jahren in Privatinsolvenz und hat vor ein paar Tagen die RSB erhalten.
      Wir, Geschwister und meine Mutter, sind noch in einer ungeteilten Erbengemeinschaft als Eigentümer in unserem Grundbuch zum Elternhaus/Grundstück eingetragen. Hier hat meine Mutter ein Wohn-/Nieß-/Nutzrecht auf Lebenszeit eingetragen, dass wir ihr vor über 20 Jahren nach dem Tod unseres Vaters zugesprochen haben.
      Der Versuch den Erbteil meines Bruders aus der Insolvenzmasse raus zu kaufen, scheiterte an Umsetzungswillen des Insolvenzverwalters.
      Was bedeutet die RSB nun für die Erbengemeinschaft? Ist davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter noch versuchen das Objekt/den Erbteil zu veräußern? Wie lange kann er da noch drauf zu greifen?
      Vielen Dank für Ihre Antwort

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich könnte es sein, dass hinsichtlich des Grundstücks eine Nachtragsverteilung angeordnet wurde. Dies könnte aufgrund des geringen Wertes, der ja aufgrund des Nießbrauchsrechts geschmälert wird, auch unterblieben sein. Die Nachtragsverteilung müsste bereits bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens angeordnet worden sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    66. Gregor
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      ich bitte darum mir mitzuteilen, ob die alten Gläubiger – Forderungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung automatisch von der SCHUFA gelöscht werden oder ich die Löschung beantragen muss.

      Des Weiteren wollte ich fragen, wie Sie die Erfolgsaussichten einstufen, wenn es um den Versuch geht den Eintrag des Restschuldbefreiungseintrags vorzeitig zu löschen, in dem ich mich auf das folgende Urteil beziehe (LG Frankfurt / AZ 2-05 0 151/18 vom 20.12.2018 / vergl. auch ZInsO 2109, 263 ), wo im Nachhinein auch das OLG Frankfurt am Main (11. Senat) den Einspruch der SCHUFA negativ bewertet hat (Az 11 U 13/19 vom 08.05.2019) und dieser empfohlen hat binnen zwei Wochen die Berufung zurück zu nehmen, darauf hin hat die SCHUFA die Berufung zurück genommen und das Urteil vom 20.12.2018 wurde somit rechtskräftig?

      Mit freundlichen Grüßen

      Gregor

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Schufa löscht die Einträge nach Ablauf der Frist in der Regel automatisch.

        Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Jedenfalls ist es notwendig, darzulegen, weshalb man konkrete Nachteile durch das Fortbestehen des Schufa-Eintrags hat, beispielsweise ein nicht genehmigter Kredit oder Mietvertrag.
        Zu meinem Bedauern besitzt unserer Kanzlei derzeit keine Kapazitäten, um die vorzeitige Löschung von Schufa-Einträgen zu bewirken.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    67. Melanie
      says:

      Hallo,

      Ich bin seit dem 4.7.2020 mit der wohlverhaltensperiode fertig und komme jetzt in die restschuld Befreiung. Meine Frage ist ich bekomme erwäbsminderungsrente und hab ein Mini Job. Was muss ich an Kosten die jetzt noch auf mich zukommen bezahlen und gibt es eine Möglichkeit das man das stünde oder muss ich das nicht bezahlen durch wenig Lohn da ich im Monat ca 1000 Euro zur Verfügung habe

      Danke und lg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        das Gericht wird auf Ihren Antrag hin gemäß § 4b InsO entweder die Stundung der Gerichtskosten verlängern oder eine Ratenzahlung festsetzen, sofern die Kosten nicht bereits aus der Insolvenzmasse berichtigt sind.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    68. Jg
      says:

      Guten Tag,
      erst einmal möchte ich Ihnen sagen, dass ich von der Art und Weise Ihrer Geduld, und dem Willen auf alle Fragen zu Antworten, beeindruckt bin. Chapeau!

      Nun zu mir: Am 18.05. dieses Jahres wurde mir die RSB erteilt. Sowohl bei der SCHUFA als auch bei der Creditreform habe ich mir Auszüge besorgt und weiß, dass die Einträge natürlich noch vorhanden sind. Wie bekomme ich beide Institutionen dazu, meine nun nicht mehr benötigten, personenbezogenen Daten zu löschen – und nicht erst in 3 Jahren?
      Ich bin zweifache Mutter, verdiene sehr gut und möchte mich von meinem Mann trennen und dringend fürs Alter vorsorgen. Dafür muss ich kreditwürdig sein, um ein entsprechendes Konto, eine neue Wohnung, Kreditkarte etc. zu bekommen.

      Was muss ich also tun, um all dies zeitnah umzusetzen? Gibt es Formulierungen, Gerichtsbeschlüsse, die ich “einfach so” an beide Institutionen schicken kann?

      Tausend Dank, einen wundervollen Tag und beste Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        vielen Dank für das Lob, ich freue mich, dass unser Forum Ihnen gefällt.

        Bezüglich Ihrer Frage nach Urteilen ist mir derzeit nur das Urteil des LG Frankfurt, Aktenzeichen 2-05 0 151/18, bekannt. Dieses Urteil ist rechtskräftig, nachdem auch das OLG Frankfurt in einem Hinweisbeschluss bekräftigt hat, dass es diesem Urteil zustimmt.
        Aus dem Urteil lässt sich erkennen, dass es keine allgemeine Musterformulierung gibt, um die Schufa zur vorzeitigen Löschung zu bewegen. Es ist vielmehr eine individuelle Begründung notwendig.
        Die von Ihnen genannten Probleme bei der Wohnungssuche wären hierbei in erster Linie maßgeblich. Es sollte konkret aufgeführt sein, welche Wohnung Sie aufgrund des Schufa-Eintrags nicht erhalten haben. Auch Probleme beim Abschluss von Verträgen zur privaten Altersvorsorge wären ein denkbarer Grund und sollten konkret angegeben werden.

        Zu meinem Bedauern besitzt unsere Kanzlei derzeit keine Kapazitäten, um Sie bei dem Antrag zu unterstützen. Daher besitzen wir auch keine Erfahrungswerte zu den Erfolgsaussichten. Ich bitte Sie um Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    69. M.  T. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      ich bitte sie um die Beantwortung der folgenden Frage:

      Darf die Deutsche Rentenversicherung (DRV Hessen) einem Schuldner nach erteilter Restschuldbefreiung im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens eine Regelaltersrente wegen Krankenkassenbeitragsschulden (z. B. wegen nicht bezahlter Beiträge als Unternehmer etc.) weiterhin (teil-)pfänden/verrechnen?

      Oder erlischt mit Erteilung der Restschuldbefreiung auch diese Verbindlichkeit komplett?

      Was könnte man als Schuldner in solch einem Fall am besten tun?

      Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich werden von der Restschuldbefreiung alle Verbindlichkeiten erfasst, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner begründet waren (vgl. §§ 301, 38 InsO). Daher ist relevant, wann die Krankenkassenschulden entstanden sind. Ferner ist aber zu beachten, dass ein Sozialversicherungsträger seine Forderung mit der Geldleistung eines Sozialversicherungsträgers dem Grundsatz nach verrechnen kann (vgl. § 52 SGB I). Die Verrechnung darf dabei nur soweit reichen, dass der Betroffene nicht auf Sozialhilfeniveau fällt. Falls die Verrechnung rechtens ist, kann man zumindest um eine Absenkung der Pfändungs-/Verrechnungsbetrags bitten, weil die finanzielle Belastung zu hoch ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    70. Sema
      says:

      Hallo,
      Meine RSB wurde mir vor 2 Tagen zugestellt. Allerdings habe ich jetzt noch einen Gläubiger der, aus der Liste rausgekommen ist. So sind seine Forderungen noch offen. In dem Bescheid der RSB ist noch ein Bestand von über 6.700€ vorhanden. Was passiert mit diesem Betrag? Habe ich ein Recht darauf dies zurück zu erhalten, denn das Geld würde ich zu einem Vergleich mit dem Gläubiger gut gebrauchen.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        ohne nähere Kenntnis des Bescheids kann ich nicht beurteilen, was es mit dem genannten Bestand auf sich hat.
        Falls es sich um eine Überzahlung handelt, also entweder weil Sie bereits sämtliche Verbindlichkeiten bezahlt haben, oder weil die Insolvenz vorzeitig nach drei oder fünf Jahren beendet war und trotzdem noch einige Monate lang das pfändbare Einkommen durch den Treuhänder einbehalten wurde, so steht Ihnen das Geld zu. Ob dies der Fall ist, kann ich aber nicht beurteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    71. U. G. .
      says:

      Hallo Dr. V. Ghendler,

      mein Insolvenzverfahren vom 20.07.2010 ist am 20.03.2018 mit einer Restschuldbefreiung aufgehoben worden. wann ist es möglich, den Schufaeintrag löschen zu lassen?
      Mit freundlichen Grüßen
      U.G.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nach derzeitigem Stand wird der Schufa Eintrag am 20.03.2021 gelöscht. Die Erfolgsaussichten für eine vorzeitige Beantragung der Löschung kann ich nicht beurteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    72. Markus G. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      ich habe vor kurzem die RSB erhalten. Ein Teil meiner Schulden resultierte aus den Dispos zweier Girokonten. Diese Schulden dürfen ja nun nicht mehr eingetrieben werden. Ich erhalte aber weiterhin Post von den betreffenden Banken mit z.b. neuen EC-Karten so als ob diese Girokonten weiterhin bestehen. Allerdings waren die Girokonten vor 6 Jahren noch kostenlos, mittlerweile nehmen die Banken dafür aber eine monatliche Gebühr. Daher meine Frage: Endet mit der RSB automatisch die Geschäftsbeziehung zu diesen Banken oder muss ich diese separat kündigen, damit nicht neue Kosten auflaufen?

      Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr G.,

        solange das Konto nicht durch Sie oder durch die Bank gekündigt ist, besteht es auch in der Privatinsolvenz bzw. danach weiter. Kontoführungsgebühren fallen dann ebenfalls an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    73. Claudia K. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr.V Ghendler,

      ich habe eine Frage zur Löschung des Eintrags bei der Schufa.
      Mein Restschuldbefreiungsverfahren, ist mit dem Beschluss vom 15.11.18, rechtskräftig.
      Ich habe verschiedene Varianten im Internet gelesen.
      Auf der Schufa Seite steht, taggenau nach drei Jahren. Dann z.B. zum 01.01. 21, bzw. zum 01.01.22.
      Es ist ein wenig verwirrend.
      Wird der Eintrag nur in der Schufa gelöscht oder auch bei anderen Institution en (Creditreform usw.)?
      Ich danke Ihnen im voraus
      Mfg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        grundsätzlich haben auch die übrigen Auskunfteien nach drei Jahren den Eintrag zu löschen, was jedoch in der Praxis oftmals unterlassen wird. Daher ist Ihnen zu raten, die einschlägigen Auskunfteien zu kontaktieren und darauf hinzuwirken, dass etwaige Einträge zu löschen sind. Bevor Sie das tun, sollten Sie sich jedoch von den Auskunfteien die dort vermerkten Informationen zu Ihrer Person geben lassen. Erst dann sollten Sie eine Löschung von etwaigen Einträgen ansprechen. Ansonsten könnte es Ihnen nämlich passieren, dass Sie gewissermaßen “schlafende Hunde wecken”.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    74. Hanna
      says:

      Guten Tag!
      Mein Mann ist seit dem 02.12.19 nach 3 Jahren Insolvenz restschuldbefreit. Abtretungen durch den Arbeitgeber erfolgten jedoch 3 Monate länger; es dauerte einfach, bis alles durch den Verwalter geprüft war. Frage eins: Wir gehen davon aus, dass jegliches seit dem 02.12. einbehaltenes Geld meinem Mann zusteht, also eine Rückzahlung erfolgen muss. Ist dem so? Frage zwei: Gibt es hier Fristen? Angeblich liegt die Sache abschließend beim Rechtspfleger, mittlerweile haben wir Anfang Juni.
      Vielen Dank vorab
      Gruß
      Hanna

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn nach der Restschuldbefreiung weiterhin Teile des Einkommens rechtsgrundlos an den Insolvenzverwalter zugeflossen sind, so ist Ihr Arbeitgeber grundsätzlich noch zur Zahlung des ausstehenden Lohnes verpflichtet. Dann müsste sich Ihr Ehemann an Ihren Arbeitgeber halten, weil dieser von seiner Lohnauszahlungsverpflichtung nicht ganz frei wurde. Falls der Arbeitsvertrag diese Situation zugunsten des Arbeitgebers anders regelt, könnte es auch sein, dass sich Ihr Ehemann an den Insolvenzverwalter halten muss, um das rechtsgrundlos zugeflossene Geld zurückzufordern. Bezüglich Ihrer Fristfrage kann ich Ihnen sagen, dass die Durchsetzung eines Anspruchs von vielen Einzelfallumständen abhängt, die ich hier nicht abschließend aufzählen kann. Da Ihre Angelegenheit aber schon in Prüfung ist, ist mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    75. Peter G. .
      says:

      Sehr geehrte Herr Ghendler,
      ich bin seit 6 Jahren im Insolvenzverfahren und im Oktober letzten Jahres wurde die Restschuldbefreiung erteilt.
      Nunmehr sind wir immernoch mit dem Insolvenzverwalter im Gespräch über den Freikauf meiner 50 %igen Anteile der beiden Häuser von meiner Frau und mir.
      Dies ist alles sehr kurios gelaufen, am Anfang des Verfahrens standen 20.000€ im Raum (Verkehrswert – Darlehen) inzwischen sind wir bei 150.000€, da der Verkehrswert gestiegen ist und meine Frau unsere Tilgung in den letzten Jahren geleistet hat.
      Meine Frage ist, müssen wir die Häuser rechtlich überhaupt noch Freikaufen? Die Restschuldbefreiung wurde ja bereits erteilt. Eine Forderung ist zur Zeit wohl noch aus unerlaubter Handlung in der Forderungstabelle, wobei ich dieser damals dem Grunde nach widersprochen habe und dies vorm Gericht auch anerkannt wurde.
      Da meine Frau die Tilgung geleistet hat und zeitgleich auch Gläubigerin in meinem Verfahren ist, könnte Sie die gelisteter Tilgung als Forderung gegen mich gelten machen?
      Der Insolvenzverwalter hat in unserem letzten Gespräch zugegeben, dass das Verfahren von deren Seite nicht gut lief und der vorherige Sachberabeiter auch nicht mehr für sie tätig ist, da er viele Verfahrenfehler in anderen Verfahren getätigt hat. Wie sind die Chancen im allgemeinen Verfahrensfehler aufzudecken?
      Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
      Viele Grüße
      Peter G.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr G.,

        die Erfolgschancen hängen vom Einzelfall ab. Da in Ihrem Fall einige Details eine entscheidende Rolle spielen, lässt sich eine verlässliche Prognose nur nach eingehender Prüfung treffen. Sie können sich hierfür gerne an unsere telefonische kostenlose Erstberatung wenden. Sie erreichen uns werktäglich unter 0221 67770055.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    76. Hajo
      says:

      Guten Tag,
      meine Ex-Frau hat im Jahr 2013 die Restschuldbefreiung Befreiung erhalten. Doch nach wie vor gibt es Probleme beim Abschließen von Verträgen wie z.B. günstigere Stromverträge oder Kaskoversicherungen zur kfz. Versicherung. Warum ist dies so? Sollte sie eine Löschung der Einträge bei der Schufa beantragen oder werden diese automatisch nach 3 Jahren gelöscht?

      Vielen Dank für Ihre Antwort, HaJo

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        mit Ihrer Vermutung liegen Sie wahrscheinlich richtig. Des Weiteren gibt es noch andere Auskunfteien, in denen ebenfalls Informationen über die Bonität Ihrer geschiedenen Frau enthalten sind. Grundsätzlich werden negative Einträge nach Jahren gelöscht. Aber es kommt häufig vor, dass dies “vergessen” wird. Ich empfehle Ihnen als ersten Schritt bei der Schufa einen kostenlosen Auszug der gespeicherten Einträge anzufordern und diese auf Ihrer Richtigkeit hin zu überprüfen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    77. Stefan M. .
      says:

      Hallo, ich habe eine einfache Frage. Mir wurde vor kurzem die vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt, der Beschluss ist bereits rechtskräftig. Den Gerichtsbeschluss habe ich beim Arbeitgeber eingereicht um die Abtretungen einzustellen. Dieser weigert sich nun die Abtretung zu beenden und überweist noch immer den pfändbaren Betrag an den Treuhänder mit der Begründung, er wurde nicht vom Treuhänder über die Rsb informiert sondern “nur von mir auf den Beschluss hingewiesen” was wohl nicht genug ist. Mein Treuhänder versicherte mir aber am Telefon, dass der Gerichtsbeschluss völlig ausreichend ist, um die Abtretung einzustellen. Ein Telefonat zwischen Personalbüro und Treuhänder gab auch kein Ergebnis.
      Wie ist Ihre Meinung dazu?
      Besten Dank im Voraus!
      Stefan M.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        bitten Sie den Treuhänder freundlich darum, ein formloses Schreiben an den Arbeitgeber zu schicken. Dort soll der Treuhänder dem Arbeitgeber kurz bestätigen, dass die Restschuldbefreiunng erteilt worden und die Abtretungsfrist beendet ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    78. Pessro
      says:

      Hallo,

      meine Privatinsolvenz wurde am 19.06.2018 beendet und habe auch vom Amtsgericht den Beschluss dafür. Ich hätte heute um eine Rechnung zu bezahlen mein Konto überziehen müssen, das hat aber meine Hausbank nicht genehmigt, da Ihnen kein Dokument vorliegt von der Beendigung der Wohlverhaltungsphase.

      Ich bin mir nicht sicher, aber nach der RSB ist doch auch die Wohlverhaltensphse abgeschlossen oder gibt es da seitens des Treuhändlers noch ein gesondertes Dokument?

      Ich bedanke mich jetzt schon mal für Ihre Hilfe.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vermutlich konnten Sie die Rechnung nicht durch Überziehung zahlen, da Ihnen während des Insolvenzverfahrens die Dispositionskreditmöglichkeit gekündigt wurde. Es liegt also nicht daran, dass es noch eine zweite Wohlverhaltensphase gäbe.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    79. M. M.
      says:

      Guten tag.

      Eine frage. 2008 hatte ich ein privates insolvenzverfahren. Dies ist mittletweile durch und auch komplett erledigt. Jetzt kam ein schreiben von einem inkasdounternehem, welches eine forderung aus dem jahr 1999 an mich hat. Muss ich diese nun begleichen, oder hat dieses inkassounternehmen kein Anrecht mehr darauf? Wie verhalte ich mich jetzt?

      MfG

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        die Restschuldbefreiung umfasst grundsätzlich alle Verbindlichkeiten, die während des Insolvenzverfahrens dem Grunde nach bestanden (§§ 304, 286, 301 InsO). Ausgenommen sind etwa Forderungen aus deliktischer Handlung, nicht gezahltem Unterhalt oder einer Steuerstraftat (§ 302 InsO). Auf Basis der geschilderten Umstände, können Sie dem Inkassounternehmen entgegenhalten, dass Sie aufgrund der Restschuldbefreiung nicht mehr leisten brauchen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    80. Yesim
      says:

      Guten Tag,
      ich habe eine Frage, mir wurde eine Restschuldbefreiung seit 13.06.2013 erteilt.
      Mir wurde von der Gewerbesteuerstelle für das Jahr 2005, das ich die Gewerbesteuer zahlen soll haben die Summe eingezogen. Ist das so richtig?
      Oder kann ich das Geld zurückfordern?
      Weil Verjährung spielt da ja auch eine große Rolle.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        von der Restschuldbefreiung werden grundsätzlich alle Forderungen erfasst (§§ 304, 301 InsO). Das gilt auch für Steuerschulden. Eine Ausnahme gibt es bei einer Steuerschuld im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat. Ich empfehle Ihnen daher, die betreffende Behörde über Ihre Restschuldbefreiung zu informieren.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    81. Ralf F. .
      says:

      Hallo,

      Am 16.8.2019 habe ich die Restschuldbefreiung erteilt bekommen.

      Ist es richtig das die Löschfrist nachdem Referentenentwurf nur nch 1 Jahr beträgt?

      §301 wird wie folgt geändert:a)Der Überschrift werden ein Semikolon und die Wörter „Löschen von Informationen“angefügt.b)Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:„(4)Ein allein aufgrund der Insolvenz des Schuldners erlassenes Verbot, eine gewerbliche, geschäftliche, handwerklicheoder freiberufliche Tätigkeit aufzuneh-men oder auszuüben, tritt mit Rechtskraft der Erteilung der Restschuldbefreiung außer Kraft. Satz 1 gilt nicht für die Versagung und die Aufhebung einer Zulassung zu einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit.(5)Von Auskunfteien zum Zweck der geschäftsmäßigen Auskunftserteilung gespeicherte Informationen über Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungs-verfahren sind binnen eines Jahres zu löschen. Die Frist beginnt mit dem Eintritt der Rechtskraft der Erteilung der Restschuldbefreiung. Ist zu diesem Zeitpunkt das Insolvenzverfahren noch nicht beendet, so beginnt die Frist mit der Rechtskraft der das Insolvenzverfahren beendenden Entscheidung.“

      Ist das nun schon durch und würde das bedeuten das der Eintrag bei mir dann am 16.8.2020 aus der Schufa raus wäre?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr F.,

        zunächst handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der – soweit ersichtlich – noch nicht geltendes Recht ist. Sie haben recht, dass das Insolvenzrecht für Verbraucher freundlicher werden soll, aber für Sie gelten zunächst die derzeit geltenden Regelungen fort.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    82. Lotte
      says:

      Guten Tag,

      wie läuft das Ende der Insolvenz ab?

      Ich bin im Juni 2021 nach 6 Jahren fertig und frage mich ob es dann noch mal zu einer “Gegenüberstellung” der ganzen Jahre kommt.
      Muss ich zum Schluss noch mal alle Einnahmen und Ausgaben mit meinem Insolvenz Verwalter durchgehen und erklären?
      Ich habe in der Zeit öfters einen Arbeitgeber Wechsel gehabt, welche ich jedoch immer gemeldet habe.

      Auch hatte ich zu Beginn der Insolvenz noch eine nebenberuflich Selbständigkeit, welche nie richtig geklärt wurde von meinem Verwalter-ich muss auch gestehen das ich mich nie getraut habe das noch weiter zu erörtern, da ich Angst hatte er sagt dann irgendwann das ich sie komplett abführen muss, was für mich gleichstellend wie das Ende der nebenberuflichen Selbstständigkeit gewesen wäre.
      Er meinte ganz am Anfang nur zu mir ( leider nur wörtlich nicht schriftlich ) das man mal gucken muss wie rentabel diese ist. Es kamen bei den Jährlichen Abfragen aber nie Fragen nach den Jahresbilanzen dieser Tätigkeit, nur die Frage ob ich Sie noch ausübe-was aber wohl darauf greift das ich nur in Teilzeit gearbeitet hatte ( ich habe die Selbständigkeit vor einem Jahr still gelegt da es nie gut lief).

      Nun wo die Zeit fast um ist frage ich mich halt auch ob ich noch irgendetwas vorbereiten muss. 6 Jahre ist kein kleiner Zeitraum und ich wäre gerne gut vorbereitet falls es normal ist zum Ende der Insolvenz noch mal ein treffen mit dem Verwalter zu haben.

      Auch habe ich oft gelesen, dass man dem Bescheid zur Restschuldbefreiung hinterher laufen muss, dass einige Verwalter die Zeit nicht einhalten und dann noch darüber hinaus fleißig weiter gepfändet wird. kommt das vor? Kann ich dies mit Anrufen beim Verwalten entgegenwirken?

      So Viele Frage es tut mir Leid ich freue mich trotzdem wenn Sie die ein oder andere beantworten könnten.

      Vielen Dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        auch am Ende des Insolvenzverfahrens trifft Sie weiterhin eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht (§ 97 InsO). Es kann nicht schaden, wenn Sie Ihre Unterlagen beisammen haben, um ggfls. darauf zurückgreifen zu können. Der Restschuldbefreiung müssen sie nicht “hinterher laufen”. Nach Ablauf der Abtretungsfrist werden alle Beteiligten angehört und anschließend entscheidet das Insolvenzgericht über Ihre Restschuldbefreiung. Wird Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt, so wird Ihnen diese zugestellt. Nach Ende der Abtretungsfrist wird wegen Insolvenzforderungen nicht mehr gepfändet.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    83. Andreas
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Meine Restschuldbefreiung wurde am 16.7.2019 erteilt. Ich bin meinen Zahlungen und Verpflichtungen in den letzten Jahren zuverlässig nachgekommen. Ich habe vor, einen Antrag zur vorzeitigen Löschung des Eintrages bei der SCHUFA zu beantragen.
      Mein Score Wert ist zwar etwas gestiegen, aber immer noch mit „Risiko“ behaftet.
      Ist es ratsam, mit der Schufa ein Gesprächstermin zu vereinbaren? Oder ist der Schufa dies reichlich egal?.
      Ich habe zurzeit das „OnlinePaket für 3,95 € monatlich und kann jederzeit meine Schufa-Einträge bzw. auch den Scorewert (der alle drei Monate aktualisiert wird) einsehen.

      Ich möchte alles dafür tun, dass ich in der Lage bin eine Immobilie zu finanzieren und ohne einen ordentlichen ScoreWert bei einem „seriösen“ bsp. Bausparpartner nicht möglich.

      Vielleicht können Sie mir eine kleine Auskunft geben.

      Bleiben Sie gesund

      Mit freundlichen Grüßen
      Andreas

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        unserer Erfahrung nach lässt die Schufa hier nicht mit sich reden. Da es zuletzt jedoch eine Gerichtsentscheidung gab, in der die Schufa zur Löschung des Eintrags verurteilt wurde, könnten sich die Erfolgsaussichten etwas gebessert haben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    84. Marina D.
      says:

      Guten Tag,

      Ich habe eine Frage : Zum 6.5. Wird meine Rsb erteilt. Wie lange steht es dann in der Schufa?
      Ich habe gelesen alles was im Jahr 2020 erledigt ist wird am 31.12.2024 gelöscht
      Nun habe ich in einem ihrer Antworten gelesen, daß es Tag genau 3 Jahre danach gelöscht wird, in meinem Fall am 6.5.23
      Was stimmt nun
      Mit freundlichen Grüßen
      Marina Dabrowski

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Dabrowski,

        die Schufa wird den Eintrag taggenau nach drei Jahren löschen, also laut Ihrer Angaben zum 06.05.2023.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    85. Martin
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe eine kurze Frage.

      Meine Restschuldbefreiung wurde mir am 06.07.2017 erteilt. Diese steht nun in meiner Schufa und der dazugehörige Eintrag des Gläubigers als erledigt. Wie bereits hier gelesen werden diese beiden Einträge dieses Jahr am 06.07.2020 gelöscht. Mein Score ist seit dem 06.07.2017 von 5% auf 53% gestiegen.

      Meine Fragen wären:

      Wird mein Score dann ab der Löschung wieder komplett perfekt sein?

      Kann ich gleich nach der Löschung einen Kredit beantragen?

      Bin ich dann wieder ein unbeschriebenes Blatt, sodass ich Neu starten kann?

      Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

      Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Martin

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        leider kann ich dies nicht zuverlässig beurteilen. Mandanten berichten uns jedoch davon, dass sie nach Ablauf der drei Jahre wieder einen Kredit erhalten haben. Die genaue Ermittlung des Schufa-Scores ist intransparent, die Kriterien kennt nur die Schufa selbst. Es kommt aber unter anderem darauf an, ob man seine bislang aufgenommenen Kredite pünktlich gezahlt hat. Dies wird besser bewertet, als wenn man überhaupt keinen Kredit aufgenommen hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    86. Jörg
      says:

      Nachtrag meiner Frage vom 3.April 2020:
      Es ging um eine Zahlung meiner Frau an mich, keine Schenkung. Aber halt ähnlich. Nur muss ich an den Insolvenzverwalter weiterhin zahlen, oder an meine Frau, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Hallo und vielen Dank für die Nachfrage.

        Es handelte sich also um eine angefochtene Zahlung. Diese fließt in die Insolvenzmasse, ist also an den Insolvenzverwalter zu zahlen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    87. Markus R.
      says:

      Hallo
      Ich hab meine privatinsolvenz nach 3 Jahren hinter mir!!! Jetzt möchte ich gerne meine negativen Einträge bei der Schufa löschen lassen. Sie schrieben oben dass es eine Möglichkeit gibt dass die Einträge sofort gelöscht werden können.. Unter welchen voraussetzungen wäre dass möglich???

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Rosenmayer,

        bislang gab es Fälle, in denen erfolgreich die vorzeitige Löschung des Schufa-Eintrags durchgesetzt werden konnte, wenn besondere Gründe dafür vorlagen. In erster Linie kann es erfolgreich sein, wenn man seit der Restschuldbefreiung all seinen Zahlungspflichten wieder pünktlich nachgekommen ist und man aufgrund des Schufa-Eintrags trotzdem Probleme hat, einen wichtigen Kredit zu bekommen.
        Leider besitzt unsere Kanzlei jedoch derzeit keine Kapazitäten, um Ihnen bei der Beseitigung des Schufa-Eintrags Unterstützung zukommen zu lassen. Ich bitte Sie um Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    88. Christian
      says:

      Hallo,
      ich habe folgende Frage zur Restschuldbefreiung.
      Wenn die Restschuldvefreiung erteilt wir, erhält dann auch der Arbeitgeber die Info?
      Was passiert mit den Pfändzngen, die vor der Insolgenz beim Arbeitgeber vorhanden sind?

      Sind diese dann automatisch gegenstandslos oder muss ich gegen diese Pfändungen vorgehen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        der Arbeitgeber erhält ebenfalls die Information, dass die Abtretungsfrist nun beendet ist, dass also Ihr Einkommen wieder vollständig Ihnen zusteht. Dies können Sie dem Arbeitgeber zur Sicherheit auch selbst noch einmal mitteilen, da der Insolvenzverwalter hierzu oft noch etwas länger benötigt.
        Die Lohnpfändungen dürfen nicht weiter bedient werden, sonst würde sich der Arbeitgeber Schadensersatzpflichtig machen. Diese Pfändungen sind also erledigt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    89. David
      says:

      Guten Tag.
      Meine Frage wäre kann ich nach meiner restschuldbefreiung ein Kfz anmelden oder sollte man damit noch warten?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Sie dürfen bereits während der Wohlverhaltensphase wieder ein Auto/Motorrad besitzen und auf sich selbst anmelden. Nach der Restschuldbefreiung stellt dies erst Recht kein Problem mehr dar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    90. Birgit
      says:

      Guten Tag,
      mein Partner hat am 18.07.2019 seine Restschuldbefreiung erhalten. Auch am 18.07.2019 erhielt er einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt über Herabsetzung der EST Vorauszahlung. Das Guthaben der Vorauszahlungen für das 1. und 2. Quartal wurde nun vom Finanzamt auf die Steuerschuld aus dem Jahr 2010 angerechnet. Ist das korrekt, da wirklich die Schreiben die gleichen Daten (18.07.2019) haben? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        dies wäre in der Tat sehr ärgerlich. Es wäre zu prüfen, wann genau die Rechtskraft der Restschuldbefreiung eingetreten ist, denn es ist noch die Einspruchfrist der Gläubiger abzuwarten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    91. Jörg
      says:

      meiner frau wurde die restschuldbefreiung erteilt. während der insolvenz musste ich als ehemann wegen einer erbschaft kurz vor der insolvenz 4000 € an den insolvenzverwalter zahlen. dies tat ich in kleinen raten a 40,- . daher ist die forderung noch lange nicht getilgt. muss ich nach der rstschuldbefreiung nun weiter an den anwalt zahlen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ich kann leider ohne nähere Auskunft nicht beurteilen, weshalb Sie als Ehemann eine Summe an den Insolvenzverwalter zahlen sollen, wenn Ihre Frau in der Insolvenz ist. Hat Ihre Frau Ihnen die Summe geschenkt und die Schenkung wurde angefochten, so müssen Sie den Betrag weiterhin zurückzahlen, auch nach der Restschuldbefreiung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    92. Kai
      says:

      Hallo,

      ich habe eine Frage wo ich nicht genau die Antwort selber finden kann im Internet.

      Kurze Sachlage.
      Ich habe meine vorzeitige Restschuldbefreiung vom Insolvenz Gericht am 25.02.2019 erhalten.
      Alle Alten Forderungen wurde von der Schufa gelöscht bis auf einen.
      Dieser letzte Eintrag vom Gläubiger wurde an die Schufa am 17.05.2018 gemeldet, sozusagen das er noch Offen ist und der Betrag weiter steigt.
      Obwohl ich schon in der Insolvenz war zu diesem Zeitpunkt ist dieser Eintrag richtig ?

      Ich habe dem Inkasso dienst via Email angefragt ob Sie nicht darüber bescheid wussten das ich in der Insolvenz bin.
      Daraufhin wurde mir mitgeteilt das sie darüber keine Informationen hatten bzw. auch keinen Beschluss erhalten haben.

      Meine Frage ist kann ich die letzte gemeldete Forderung anfechten ?
      Ich habe alle meine Schulden innerhalb von 2 1/2 Jahren selbst zu 100% beglichen.
      Somit entfiel die Wohlverhaltensphase und wurde am 25.02.2019 Vom Gericht als Schuldenfrei beglaubigt.

      Macht es Sinn den Eintrag der meine Kreditwürdigkeit runterzieht anzufechten in irgendeiner form ?
      Wie kann ich den Eintrag löschen lassen oder meinen Score verbessern.
      Was gibt es für Möglichkeiten?

      Vielen Lieben Dank vorab.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich gilt, dass Insolvenzforderungen ab eröffnetem Insolvenzverfahren “eingefroren” sind. Es kommt nicht darauf an, dass der Insolvenzgläubiger tatsächlich Kenntnis erlangt hat, sondern dass er Kenntnis erlangen konnte (siehe: Insolvenzbekanntmachungen). Daher dürfte grundsätzlich gelten, dann nach dem eröffneten Insolvenzverfahren keine neue Meldung bei der SCHUFA über eine Insolvenzforderung stattfinden darf. Damit gilt die grundsätzliche Löschungsfrist von drei Jahren beginnend mit dem Meldungszeitpunkt, der zuletzt und rechtmäßig in der SCHUFA gespeichert ist. Ob es Sinn macht, diesen Umstand zu monieren, hängt von Ihren wirtschaftlichen Zielen ab. Zu der Frage, wie Sie Ihren Score allgemein verbessern können, kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt

    93. Emanuela
      says:

      Hallo zusammen,
      Ich habe meine Restschuldbefreiung noch nicht erhalten, da sich nun erst die Gläubiger äußern sollen, nachdem die 6 Jahre abgelaufen sind . Was kommt auf mich zu ? Kommt es zu einem Gerichtsverfahren ?

      Danke für Ihre Hilfe.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        in der Regel ist dies nur eine Formalität, denn falls die Gläubiger Ihnen etwas vorzuwerfen hätten, hatten sie ja bereits genügend Zeit, dies zu tun. Sie selbst müssen dabei normalerweise nicht anwesend sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    94. Gruner
      says:

      Guten Tag,

      Ich haben am 27.02.2020 den Beschluss zur Restschuldenbefreiung vom Amtsgericht bekommen. Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich die ganzen Unterlagen bzw. die Inkasso Schreiben meiner Schuldner aufbewaren muss und wenn ja wie lange. Ich bin ehrlich ich hatte 80 verschiedenen Gläubiger und somit 4 Große Aktenordner voll mit den Schreiben von Mahnung über Inkasso schreiben bis hin zu Vollstreckungsbescheiden.

      Können Sie mir da weiterhelfen.

      Die andere Frage die ich mir stelle ist, ich habe im Internet gelsen das man die Möglichkeit hat auf eine vorzeitige Löschung der negativ Einträge bei der Schufa & Co. Was ist da dran. Zum Schluss muss ich sagen das von den 80 Gläuber und eine Gesamtsumme von etwas über 50.000 sich nur 2 Gläubiger mit insgesamt 4 Forderrungen in Höhe von 4800,- gemeldet haben und ich somit eine Vorzeitige Restschuldenbefreiung angestebt habe. Ich war gerade mal 11 Monate in der Privatinsolvent da ich schnell sie 100% Quote erreicht hatte.

      Vielen Dank für die Mühen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Korrespondenz noch einmal benötigt wird, wäre es dennoch ratsam, sie aufzubewahren.

        Eine vorzeitige Löschung des Schufa-Eintrags kann in einigen Fällen erfolgversprechend sein. Allerdings muss der Antrag sorgfältig begründet sein. Leider kann unsere Kanzlei aus Kapazitätsgründen keine derartigen Fälle bearbeiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    95. Frank
      says:

      Guten Tag Dr. V. Ghendler,

      am 12.02.20 wurde meine RSB in den Insolvenzbekanntmachungen des Justizportals veröffentlicht. Es erfolgte aber bis dato noch keine Zustellung an mich.

      Frage: Am 10.03. gibt es das nächste Gehalt. Am 10.02. wurde noch der Pfändungsbetrag an den TH abgeführt. Muss der AG das beim nächsten Mal auch noch abführen? Auf welcher Weise wird der AG davon – und wann – entlastet, so dass ich das volle Gehalt ausbezahlt bekomme?

      Vielen Dank im Voraus!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        mit der Restschuldbefreiung ist das Ende der Abtretungsfrist erreicht. Hierüber können Sie den Arbeitgeber auch selbst in Kenntnis setzen, wenn der Insolvenzverwalter es nicht tut. Sie können auch den zuständigen Rechtspfleger am Insolvenzgericht bitten, den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    96. Rhonda A.
      says:

      Guten Tag,
      Ich habe folgendes Problem.
      Meine Restschuldbefreiung wurde mir am 21.7.2017 erteilt. In Laufe der Insolvenz hat eine Bank die Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft. Bei dieser wurde der Erledigungsvermerk erst am 17.10.2017 vermerkt. Wie kann ich vorgehen das dieser auch diesen Juli gelöscht wird?

      Es handelt sich ja um eine Forderung von vor der Insolvenz die ohne unsere Kenntnisnahme im Laufe verkauft wurde.

      Ich brauche Hilfe. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung.

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Aretz,

        leider kann unsere Kanzlei aktuell aus Kapazitätsgründen keine derartigen Fälle bearbeiten. Ich bitte Sie um Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    97. Jan B. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      ich habe am 05.10.2019 meinen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren gestellt, da alle Obliegenheiten erfüllt wurden.

      Jetzt habe ich noch ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass die Treuhändervergütung festgesetzt wurde, die der Insolvenzmasse aber bereits entnommen wurde.

      Meine Frage ist jetzt eigentlich, wie lange muss ich jetzt noch auf den Beschluss warten, da der Antrag schon vier Monate her ist und weiter von meinem Gehalt Pfändungen an den Insolvenzverwalter abgekehrt werden, die ich aber meines Wissens rückwirkend mit dem Beschluss zurückerhalte oder?

      Wenn Versagungsgründe seitens der Gläubiger hätten vorgelegen, hätte mir ja das Gericht dies sicher mitgeteilt zwecks Stellungnahme.

      Mit freundlichen Grüßen

      Jan B.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        vier Monate sind in der Tat ein langer Zeitraum, in der Regel sollten Sie den Beschluss innerhalb dieser Zeit bereits erhalten haben. Leider kann ich keine Auskunft darüber geben, warum es länger dauert oder wie lange es noch dauern wird.
        Die vom Treuhänder in dieser Zeit vereinnahmten Zahlungen erhalten Sie zurück.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrehct

    98. Rhonda A.
      says:

      Guten Tag,
      meinem Mann und mir wurde im Sommer 2017 die Restschuldbefreiung erteilt.
      Verstehe ich es richtig das diese jetzt diesen Sommer in der Schufa gelöscht wird und nicht erst am 31.12.2020?

      Dies würde uns wegen einer Baufinanzierung und dem Baukindergeld sehr weiterhelfen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rhonda Aretz

    99. Ralf
      says:

      Hallo,

      meine Freundin und ich haben im November 2019 die Restschuldbefreiung erteilt bekommen.Seid 2012 leben wir in einer Wohnung wo wir regelmässig zum Winterende Schimmel hatten.2018 hatten wir ein Verfahren über Mieterbund,Rechtsanwalt,Gericht gemachtwo festgestellt wurde das es bauliche Mängel sind.Vermieter wurde verurteilt zur Sanierung.Leider hatte er dieses nur halbherzig gemacht.Wir wären schon längst ausgezogen wenn die Schufa nicht im Wege stehen würde.Leider ist es ja so das fast überall eine Schufauskunft eingeholt wird.Da wir auch eine Tochter von 13 Jahren haben ist der Zustand unhaltbar.Meine Frage wäre ob es nicht Grund genug über Verfahren den Eintrag löschen zu lassen um endlich eine andere Wohnung zu bekommen? Eine Rechtschutzversicherung wäre vorhanden.
      Mit freundlichen Grüßen

    100. Nina
      says:

      Hallo kurze Frage,

      Ich habe heute erneut das Schreiben über meine wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten ,um Kosten des Verfahrens nach Restschuldbefreiung zu stunden…..an meinem Vermögen hat sich aktuell nur folgendes geändert …..Geburt 2 Kind im Dezember sowie Heirat im November. Muss ich alle Spalten für meinen Ehemann mit ausfüllen ,obwohl dieser mit der ganzen Sache nichts zu tun hat?Haus ,Konten usw. oder bezieht sich das nach wie vor nur auf mich ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich besteht gemäß § 1360a Abs. 4 BGB die Pflicht des Ehegatten, die Kosten für bestimmte Prozesse zu tragen.
        Eine Einstandspflicht dürfte in diesem Fall jedoch nicht in Betracht kommen, da die Schulden logischerweise aus der Zeit vor der Eheschließung stammen und eine Inanspruchnahme des Ehegatten daher unbillig wäre.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    101. Bettina
      says:

      Hallo,
      ich war bis Januar 2016 in der PI und mir wurde die Restschuldbefreiung erteilt. Am 31.12.2019 waren ja die 3 Jahre, wo es noch in der Schufa steht, vorbei. Wie kann ich jetzt die negativen Einträge löschen lassen ? Kann ich einfach einen Vordruck aus dem Internet nehmen, reicht ein Anruf oder soll ich mir einen Anwalt dafür nehmen ? Ich habe gelesen, das die ehemaligen Gläubiger der Löschung zustimmen müssen. Ist das richtig ?

      Vielen Dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die Zustimmung der Gläubiger ist nach der Restschuldbefreiung nicht erforderlich. Es reicht ein formloser Antrag bei der Schufa, einen kostenlosen Vordruck zu verwenden wäre ebenfalls möglich. Ob es auch telefonisch geht, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis. Grundsätzlich geschieht die Löschung auch bereits automatisch, sobald die dreijährige Frist abgelaufen ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    102. Daniela
      says:

      Hallo ich habe bereits meine Restschuldbefreiung erhalten. Ein Inkassobüro versucht aber immer noch eine Forderung der Telekom einzutreiben und droht ständig mit Kontopfändung. Die Forderung entstand drei Jahre vor Beginn der Insolvenz. Ich reagiere auf die Schreibe mit kleine Zahlunge , da ich mein Einkommen und die Witwenrente für den Unterhalt meiner Kinder und mich brauche. Muss ich Angst haben, das das Inkassobüro mein Koto schließt, wenn ich nicht auf die Forderungen reagiere? Freue mich über Antwort da das Inkassobüro meint, ich hätte zu zahlen da die Schuld vor der Insolvenz tituliert wurde.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        anhand Ihrer Angaben würde ich davon ausgehen, dass die Forderung nicht mehr durchsetzbar ist, da sie von der Restschuldbefreiung umfasst war. Diese gilt auch gegenüber titulierten Forderungen. Sie können dem Inkassobüro also den Nachweis über die Restschuldbefreiung in Kopie zusenden. Sie müssen keine Zahlungen tätigen, allerdings können Sie die zu unrecht gezahlten Beträge auch nicht mehr zurückfordern. Das Inkassobüro kann keine Kontopfändung durchführen lassen. Das Inkassobüro muss Ihnen den Titel aushändigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    103. Ralph
      says:

      Hallo ich habe seit 23.10.2018 Restschuldbefreiung erhalten, laut Schufa wird er taggenau nach 3 Jahren gelöscht, alles was in dem Zusammenhang steht.
      Nun die Frage ich lese immer das innerhalb dieser Zeit der Score steigt, nur leider steht meiner bei 9 Prozent und steigt nicht.
      Wie sieht dies nach 3 Jahren aus steigt er automatisch?

      Gruß

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        dies ist vom Einzelfall abhängig, die genaue Berechnung des Scores ist von außen nur schwer vorherzusagen und hängt von sehr vielen Faktoren ab, aber grundsätzlich sollte er spätestens nach Ablauf der drei Jahre und Löschung des Vermerks wieder ansteigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    104. Laura
      says:

      Guten Tag,

      ich stecke seit ca. 4,5 Jahren in der Insolvenz. Bis vor einem Jahr hatte ich noch eine nebenberufliche Selbstständigkeit, welche aber in die Masse nicht rein geflossen ist ( zu geringer verdienst ). Diese musste ich nun leider doch still legen und arbeite derzeit in Teilzeit weiter. Mein Arbeitgeber stellt mir eine VZ-Stelle in Aussicht, ich würde auch sehr gerne bei dem Arbeitgeber bleiben. Jedoch weiß ich nicht, wie lange es noch dauert bis die VZ-Stelle für mich frei wird. Ist dies ein Problem, also gilt das als Verstoß gegen die Insolvenz Auflagen? Meine Verwalterin hatte mich letztes Jahr schon darauf angesprochen und ich habe Ihr auch erzählt das ich die Aussicht auf eine VZ-Stelle bekomme in dem Unternehmen. Da meinte Sie nur, dass Sie mir viel Glück wünscht. Also hat es mir gegenüber nicht als Problem dargestellt.
      Über eine Antwort würde ich mich freuen.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        es könnte allerdings ein Problem sein, denn die Anforderungen sind grundsätzlich streng. Wer nur in Teilzeit beschäftigt ist, muss sich um eine Vollzeitbeschäftigung bemühen. Die Bemühungen müssen umfangreicher sein, als nur den Arbeitgeber um eine Umwandlung in Vollzeit zu bitten.
        Eine Versagung der Restschuldbefreiung kann allerdings nur auf Antrag eines Schuldners erfolgen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    105. A.  S.
      says:

      Hallo,

      mein Insolvenzverfahren ist seit letztem Jahr abgeschlossen. Vor kurzem hat mich ein Gläubiger angesprochen ( seine Vorderung hat er dem Insolvenzverwalter mitgeteilt ) wann ich ihm das restliche Geld zurückzahlen kann. Er hat auch eine kleine Summe aus der Insolvenz bekommen und möchte nun die restliche Differenz von mir zurück haben.
      Darf ich ihm das restliche Geld zurück zahlen, oder mache ich mich strafbar ?

      Mit freundlichen Grüßen

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Strippel,

        Sie dürfen die Summe bezahlen, Sie machen sich dadurch nicht strafbar. Ihre Insolvenz ist ja bereits abgeschlossen, Sie dürfen jetzt wieder tun was Sie möchten.
        Allerdings müssen Sie diese Forderung nicht bezahlen. Es besteht keine Pflicht dazu. Sie könnten dem Gläubiger einfach mitteilen, dass Sie aufgrund der Restschuldbefreiung nun die Forderung als erledigt betrachten.
        Beachten Sie auch, dass Sie das Geld nicht mehr zurückfordern können, falls Sie die Rechnung bezahlen, obwohl keine Pflicht dazu besteht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    106. Ldk
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr.Ghendler,

      seit laengerem bekomme ich Werbung von “bonify”,die,wie auch die Schufa persoenliche Auskuenfte erteilt.Ist das ein anerkanntes und glaubwuerdiges Unternehmen und wie gut ist die Bonitaetspruefung?

      Mit freundlichen Gruessen
      LDK

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Bonify ist ein Unternehmen, welches eine Bonitätsprüfung anhand vergleichbarer Kriterien wie die Schufa durchführt. Der große Unterschied ist, dass Bonify Ihre gesammelten Finanzdaten dann zu personalisierten Werbezwecken nutzt. Das heißt, wenn das Unternehmen darauf schließt, dass Sie in Geldsorgen sind, wird es Ihnen einen Kredit anbieten.
        Erstens ist es aus Sicht einer Schuldnerberatung generell nicht ratsam, Verbraucherkredite aufzunehmen, die nicht gerade zur Finanzierung unbedingt nötiger Güter wie Auto oder Immobilie dienen. Daher sind Anbieter, die dies vorschlagen, aus meiner Sicht nicht empfehlenswert.
        Zudem wird der angebotene Kredit nicht der “beste” sein, sondern derjenige, an dem Bonify am meisten verdient. Aus unserer Sicht ist Bonify daher nicht empfehlenswert.
        Die Schufa bietet immer wieder 100-tägige kostenlose Test-Zugänge zum Online-Angebot “Meineschufa” an. Man muss hier aber unbedingt rechtzeitig daran denken, innerhalb der Frist wieder zu kündigen! Allerdings wird man von der Schufa keine Kreditangebote erhalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    107. Ldk
      says:

      Herzlichen Dank,Herr Dr.V Ghendler,sie sind eine sehr grosse Hilfe auf diesem Weg Unterstuetzung zu zu gewaehren!
      Mit freundlichen Gruessen
      LDK

    108. Christin
      says:

      Sehr geehrter Dr. V. Ghendler,

      wo kann man nochmals die Unterlagen bzw. den Bescheid über die Eröffnung des Verfahrens sowie die Restschuldbefreiung beantragen, da diese leider nicht mehr vorhanden sind. Diese Unterlagen werden nun gebraucht um eine Forderungsbeitreibung zu stoppen, da die Forderungen vor der Eröffnung entstanden sind. Diese sollen nun aber noch bezahlt werden, solange die Unterlagen nicht vorgelegt werden können.

      Mit freundlichen Grüßen
      Christin

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        ich rate Ihnen dazu sich in dieser Sache mit Ihrem örtlich zuständigen Insolvenzgericht in Verbindung zu setzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        V. Ghendler

    109. Ldk
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr.V.Ghendler,
      nun habe ich dennoch eine Frage zur Restschuldbefreiung! Wie verhaelt es sich bei der Restschuldbefreiung von Steuern und der Krankenversicherung?Sind die von der Restschuldbefreiung ausgenommen?

      Mit freundlichen Gruessen
      LDK

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nein, diese sind nicht ausgenommen. Steuerschulden sowie Schulden bei der Krankenversicherung sind von der Restschuldbefreiung umfasst. Eine Ausnahme würde bei einer Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung gelten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    110. Steffen
      says:

      Das Finanzamt hat vor meiner Insolvenz meinen Bausparvertrag gepfändet.Nun ist meine Insolvenz schon 2 Jahre vorbei.Die Pfändung ist aber immer noch darauf.Auf Anfrage der Bausparkasse reagiert das Finanzamt seitn den 2 Jahren nicht.Was kann ich tun?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenden Sie sich dafür mit dem Beschluss der Restschuldbefreiung an das Finanzamt. Wenn dieses die Pfändung nicht aufhebt, müssten Sie eine Vollstreckungsgegenklage erheben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    111. Gerhard F.
      says:

      Hallo,
      Hier meine Frage.
      Meine Restschuldbefreiung habe ich im Februar 2017 bekommen und in der Schufa steht Datum der Ereignisses 21.02.2017.
      Dann mal meine Frage,dann müsste doch der Eintrag am 21.02.2020 automatisch gelöscht werden,was ist wenn das die Schufa nicht automatisch löschen tut?
      Was muss ich dann tun?
      Mfg
      Gerhard Fritz

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Fritz,

        zunächst sollten Sie die Schufa dann in einem formlosen Brief an die Einhaltung der eigenen Löschfrist erinnern und zur Löschung auffordern. In der Regel ist dies ausreichend.
        Sollte dies nicht erfolgreich sein, hilft nur die Einleitung rechtlicher Schritte.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    112. Ldk
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr.V.Ghendler,

      kann ein Glaeubiger,nach Loeschung des Schufa Eintrags und der Restschuldbefreiung noch Ansprueche auf Forderungen erheben?In diesem Fall die BGN,Berufsgenossenschaft fuer Nahrungsmittel und Gastgewerbe!

      Mit freundlichen Gruessen
      LDK

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nach der Restschuldbefreiung sind Forderungen aus dem Zeitraum vor Insolvenzeröffnung nicht mehr vollstreckbar.
        Ansprüche können natürlich trotzdem erhoben werden – nur eben nicht mehr durchgesetzt. Das bedeutet auch: Wenn Sie die Rechnung dennoch bezahlen, können Sie dieses Geld nicht zurückfordern, obwohl Sie es nicht hätten bezahlen müssen.
        Sollte die genannte Berufsgenossenschaft Ihnen eine Zahlungsaufforderung zusenden, können Sie ja eine Kopie der Mitteilung über die Restschuldbefreiung zurücksenden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    113. Birol
      says:

      Servus
      Meine frage ist ich habe die restschuldbefreiung meiner firmen insolvent
      Erteilt bekommen kann ich mich wiederselbststândig machen oder ein gewerbe im
      Rathaus anmelden.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich spricht nichts dagegen, sofern gegen Sie keine explizite Gewerbeuntersagung vorliegt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    114. Mario
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      habe die Restschuldbefreiung erteilt bekommen und möchte gegen die Schufa auf Löschung klagen.

      1. muss ich mich aufgrund meines Berufes selbständig machen und ein eigenes Studio eröffnen. Ich kann meinen Beruf im angestellten Verhältnis nicht ausüben, weil die Jobs fehlen. Bin nun Krankengeld und bald arbeitslos gemeldet.

      2. Ein Umzug ist auch nicht möglich, da ich ab dem Zeitpunkt, wo in der ausgedruckten Schufa Auskunft für Vermieter steht Erteilung Restschuldbefreiung, ist die Suche sofort vorbei.

      Fragen:

      1. Welches Gericht ist für die Klage zuständig?

      2. Wie sieht die Erfolgsaussicht wegen Selbständigkeit aus ?

      3. Wie sieht die Erfolgsaussicht wegen Umzug aus ?

      Viele Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        zu meinem Bedauern kann unsere Kanzlei derzeit wegen fehlenden Kapazitäten nicht bei einer Klage gegen die Schufa auf Löschung unterstützen. In diesem Rahmen kann ich auch keine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten abgeben. Ich bitte um Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    115. Ldk
      says:

      Sehr geehrter Dr.V.Ghendler,

      kann ein Glaeubiger,nach Loeschung des Schufa Eintrags und der Restschuldbefreiung noch Ansprueche auf Forderungen erheben?In diesem Fall die BGN,Berufsgenossenschaft fuer Nahrungsmittel und Gastgewerbe!

      Mit freundlichen Gruessen
      LDK

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Forderung ist in diesem Fall nicht mehr durchsetzbar, wenn sie von der Restschuldbefreiung umfasst war, also beispielsweise nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung basiert.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    116. A. .
      says:

      Hallo,

      Ich habe die Restschuldbefreiung erteilt bekommen und möchte ein Bankkonto eröffnen. Ich wurde während der PI immer abgelehnt (negative Schufaeinträge), aber wie kann ich jetzt wo die PI vorbei ist ein Bankkonto für Jedermann öffnen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        das Jedermannkonto (Basiskonto) darf keine Bank ablehnen, sofern Sie noch kein Konto bei einer anderen Bank besitzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    117. D.  S. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,
      auch ich habe eine Frage zu meiner RSB.
      Meine RSB läuft am 19.04.2020 aus.
      Muss ich etwas unternehmen? Muss ich das Gericht anschreiben und um Beendigung der
      Kann der ISV im Mai noch meine Rente pfänden? Kann ich etwas dagegen machen? Liegt es in seiner Hand, die Einstellung der Pfändungen zu beenden. Er hat alle Pfändungen von meinem Rentenkonto durchgeführt.
      Meine diesbezüglichen Schreiben beantwortet er nicht.
      Mit freundlichen Grüßen.
      D. S.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        Ihre Frage ist für mich so nicht nachvollziehbar, da eine Restschuldbefreiung nicht “auslaufen” kann. Falls Sie damit meinen, dass die Restschuldbefreiung voraussichtlich zum genannten Datum erteilt wird, so kann ich Ihnen sagen, dass dann die Pfändungen aufhören. Ist die Restschuldbefreiung angekündigt, müssen Sie keine weiteren Schritte einleiten, es sei denn, dass Insolvenzgericht oder der Insolvenzverwalter fordern Sie im Rahmen derer Befugnisse zu einer Mitwirkung auf.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    118. Krüger
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghendler,

      Vor 3 Jahren wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt.
      Die Schufa und Kreditreform wurden entsprechend bereinigt.
      Bei der Beantragung einer Autofinanzierung wurde mir die Privatinsolvenz vorgehalten und die Finanzierung abgelehnt. Führen die Banken eigene Listen und werden diese nicht bereinigt bzw. gelöscht? Gibt es hier auch gesetzliche Löschungsfristen und wo könnte ich das nachlesen?

      Vielen Dank im Voraus..!

      Beste Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Krüger,

        mir sind jedenfalls keine derartigen Listen bekannt. Ausschließen kann ich jedoch nichts. Wenn Sie sicher sind, dass die Schufa den Eintrag mittlerweile gelöscht hat, sollte ein Autokredit eigentlich wieder möglich sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    119. Jürgen H.
      says:

      Sehr geehrter Hr. Gendler

      Nach Verbraucherinsolvenz erfolgte der Beschluss der Restschuldbefreiung im Januar. 2019
      Ich habe bis heute keine Schulden mehr . Nun möchte ich ein Elektro-Auto Leasen oder Finanzieren. Mein montl. Einkommen beträgt 2500.- Euro aus Regelmässig fester Arbeit. ,..Ich lebe allein, angemessene durchschnittliche Lebenshaltungskosten. Sämtliche Deutsche Banken lehnten eine Kreditanfrage über 6000- Euro ab. Nur eine Bank in Liechtenstein würde mir einen Kredit gewähren aber mit hohen Zinsen. Meine 2 Fragen: Ab wann kann ich es wieder bei einer Deutschen Bank mit einem Darlehen versuchen und kennen Sie noch eine andere Möglichkeit die ich versuchen könnte ausser diese Wucherzinsen zu bezahlen.?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr Herbst,

        grundsätzlich sind die von Ihnen genannten Argumente, ein fester Arbeitsplatz und keine neuen Schulden, sehr gut. Wenn die Bank sich davon nicht überzeugen lässt, müssen Sie vermutlich noch etwas abwarten. Als einziges weiteres Argument kämen Sicherheiten oder eine Bürgschaft in Frage.
        Leider wird es noch bis Januar 2022 dauern, bis der Schufa-Eintrag über die Privatinsolvenz gelöscht wurde.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    120. A.  Y. .
      says:

      Guten Tag, Herr Dr. Ghendler, ich habe eine Frage zu der vorzeitigen Löschung nach der Restschuldbefreiung aus der Schufa.
      In welchen Fällen würde es per Gerichtsverfahren bewillen, was können wichtige Gründe dafür sein? Auf welche Präzedenzfälle kann man sich berufen?

      Viele Grüße

      A. Y.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        sich auf Präzedenzfälle zu berufen, ist schwierig, denn kein Fall ist genau wie der Andere.
        Grundsätzlich sind gute Argumente notwendig, daher sollte ein Anwalt diesen Antrag formulieren.
        Erfolgsaussichten bestehen dann, wenn man aufgrund des Schufa-Eintrags einen besonders wichtigen Kredit nicht erhalten würde oder ein Umzug unmöglich wird, da man keine Wohnung findet. Dazu ist es wichtig, dass man sich seit der Restschuldbefreiung redlich verhalten hat, also keine neuen, unbezahlten fälligen Schulden hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    121. Da
      says:

      Hallo,

      ich habe eine Frage zu Forderungen aus unerlaubten Handlungen. Ich habe noch ca. 800€ Schulden bei der Krankenkasse, diese sind von der Restschuldbefreiuung ausgenommen. Wenn die Krankenkasse dieses danach noch weiter verfolgen will, teilt mir das Gericht sowas mit oder vollstrecken sie dann einfach?? Danke für Ihre Antwort.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        für die Anmeldung einer solchen von der Restschuldbefreiung nicht umfassten Forderung gelten besondere Regeln. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden, ob die Forderung bereits vor Insolvenzveröffnung tituliert war oder nicht.
        Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass Ihnen die Fortsetzung bzw. Wiederaufnahme der Zwangsvollsteckung in diesem Fall mitgeteilt wird. Es ist dennoch in jedem Fall empfehlenswert, das P-Konto beizubehalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    122. S. B. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      auch ich habe eine Frage zu meiner RSB.
      Obwohl hier schon viele offen ??? In meinem Kopf beantwortet werden konnten.
      Im September 2016 endete bei mir die WVP , aber die Schufa hat erst am 7.1.2017 den Vermerk “Restschuldberfreiung erteilt” eingebucht.
      Ist das rechtens bzw. warum dauerte es fast 4 Monate ?
      Sowie ich es aus vielen Antworten von Ihnen rauslesen konnte, müsste dies doch schon im September 2016 erfolgt sein, oder bin ich da auf dem Holzweg?

      Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und verbleibe

      mit freundlichen Grüßen
      S.B.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        zumindest sollte die Löschung taggenau drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgen. Dies ist auch in den Verhaltensregeln der Schufa so festgelegt.
        Sollte der Eintrag noch bestehen, könnten Sie also die Löschung beantragen. Zum 7.1. sollte der Eintrag dann spätestens entfernt sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    123. Jens
      says:

      Hallo,
      ich darf eine merkwürdige Insolventes Geschichte berichten:

      Ursprünglich wurde mir vom Insolvens Verwalter gesagt das mein Verfahren 3 Jahre dauern würde. Nach 3 Jahren (Emails vorhanden) wurde mir immer geschrieben das mein Verfahren sich im Abschluss befinde und bald beim Gericht eingereicht sei. 6 Jahre später wird mir vom Insolvenz Verwalter geschrieben das mein Verfahren abgeschlossen sei und bald die Restschuldbefreiung vom Gericht komme müsse. 6 Jahre und 3 Monate Es fehlen Unterlagen Antwort vom Gericht und Insolvenz Verwalter. 6 Jahre und 6 Monate das Gericht schreibt das ein Gutachter bestimmt wird um das Insolvens Verfahren zu Überprüfen. Auf die Frage beim Insolvents Verwalter was das für mich heißt und wie lange ich noch warten müssen kam: Die Prüfung habe nichts mit mir zu tun und betreffe nur den Insollvenzverwalter.
      Jetzt zu meinen Hilfe Ruf:
      Hat jemand schon mal von sowas gehört und wie lange muss ich noch warten bis ich endlich frei bin? Ich möchte mich als Künstler selbstständig machen und alles ist komplizierter so lange ich noch im Insolvenzverfahren bin. Sollte ich mich noch auf eine weitere lange warte Zeit einstellen? Ich habe nicht falsch gemacht in den 6 Jahren. Noch schlimmer ist das ich nicht unfreiwillig in das Insollventsverfahren gegangen bin aber wenn der Gegner ein großer Immobilen Konzern ist hat man keine Change auch wenn alle Beweise auf meiner Seite waren.
      Ich währe sehr Glücklich wenn Sie mir ein paar Tips geben könnten bezw. wie lange ich noch warten muss konnte nichts im Internet finden.
      Mit freundlichen Grüßen Jens

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich muss der Antrag auf Verkürzung auf drei Jahre vom Schuldner selbst gestellt werden. Aber da bei Ihnen bereits sechs Jahre vergangen sind, müssten Sie tatsächlich längst die Bestätigung der Restschuldbefreiung erhalten haben.
        Die Nachricht, dass das Verhalten des Insolvenzverwalters überprüft wird, ist allerdings für Sie positiv, denn anscheinend besteht kein Grund zur Annahme, dass Sie Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt haben. Näheres kann ich leider ohne genaue Kenntnis der Sachlage nicht beurteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    124. Ali A. .
      says:

      Hallo,

      mein Vater hat vom Amtsgericht ein Schreiben über die Erteilung der Restschuldbefreiung erhalten. Nun wollte er einen Dispokredit bei seiner Hausbank haben. Die meinten, dass die Schufa den Eintrag “Reschuldbefreiung erteilt” löschen muss damit er einen Dispo freigeben kann.

      Was bedeutet das genau? Kann ich das irgendwie seitens Schufa beschleunigen und wie lange steht so ein Eintrag denn bis zur Löschung?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        es handelt sich um einen Eintrag, der besagt, dass die betreffende Person in einer Privatinsolvenz war. Leider dauert es drei Jahre ab Erteilung der Restschuldbefreiung, bis die Schufa diesen Eintrag wieder löscht.
        Bei Vorliegen besonderer Gründe kommt eine frühere Löschung unter Umständen in Betracht. Hier muss jedoch der Einzelfall genau berücksichtigt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    125. M. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren

      Ich habe auch eine Frage.
      Mir wurde die Restschuldbefreiung am 04.12.2012 erteilt und erlangte am 06.02.2013 ihre Rechtskraft.
      Meine Schufa ist seit langem bereinigt und und ich konnte auch schon wieder am Finanzleben teilnehmen.
      Nun möchte ich eine Immobilie finanzieren und in der Selbstauskunft der Finanzierungsbank wird gefragt ob in den letzten 10 Jahren !!!!! ein Insolvenzverfahren bestand. Das tat es ja. Aber nun frage ich mich, ob das für die Bank nachzuverfolgen ist. Haben Sie dazu Erkenntnisse ?? Ich möchte mir die Finanzierung mit diesem alten Thema nicht versauen.
      Wenn ich hier “nein” ankreuze und die Bank das irgendwie herausbekommt, hat dann die informierende Stelle gegen den Datenschutz verstoßen ??
      Denn mit Löschung aus der Schufa sollte ich ja ein unbeschriebenes Blatt sein.
      Können Sie mir raten, ob es “ungefährlich” ist, hier “nein” anzukreuzen ??

      Vielen Dank für Ihre Hilfe
      Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        leider ist eine solche Frage, die den Zeitraum der letzten zehn Jahre betrifft, relativ üblich.
        Eine unwahre Aussage, also das Ankreuzen von “nein”, könnte die Bank zu einer Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigen, falls die Bank nachträglich davon erfahren sollte. Daher ist ein solches Vorgehen auf jeden Fall mit hohem Risiko verbunden. In diesem Fall wäre ein eventueller Verstoß gegen Datenschutzvorschriften zweitrangig.
        In erster Linie nutzen auch die Banken Auskunfteien wie die Schufa oder Crif Bürgel. Diese dürften keine Auskünfte mehr gespeichert haben. Allerdings wird auch immer wieder berichtet, dass die Banken noch eigene Listen führen, in denen die gängigen Speicherfristen nicht beachtet wären. Ob die Bank also tatsächlich noch davon erfahren kann, halte ich für unwahrscheinlich, kann es jedoch nicht ausschließen.
        Ich werde Ihren Kommentar anonymisieren, denn ansonsten könnte er per google auffindbar sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        Andre Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    126. Astrid H.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
      Im September 2020 endet meine Insolvenz. Nun meine Frage, da mein Arbeitgeber mir verspätet einen Arbeitsvertrag ausgehändigt hat lastet mir das Insolvenzgericht dies als nicht mitwirkend und es könnte sein dass ich am Ende die gesamten Gerichtskosten tragen muss. Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen? Freundliche Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Herzog,

        eine genaue Einschätzung ist in diesem Rahmen nicht möglich, denn wenn tatsächlich Ihre Restschuldbefreiung auf dem Spiel steht, ist eine genauere Beratung notwendig.
        Grundsätzlich müsste es für Sie jedoch ausreichend gewesen sein, wenn Sie sich redlich darum bemüht haben, dem Treuhänder rechtzeitig die Auskünfte zu erteilen und den Gläubigern kein Nachteil durch die Verspätete Mitteilung entstanden ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    127. Schulz
      says:

      Hallo,

      mein Inso Verfahren wurde am 10.09.2013 eröffnet. Die Abtretung lief somit bis 10.09.2019. meine rechtskräftige RSB erhielt ich am 25.09.2019. Also alles super. Mein Gehalt für September erhielt ich am 30.9.2019 und der komplette Pfändungsbetrag wurde vom Treuhänder einbehalten?‘ Ich dachte wenn überhaupt, wird bis 10.09.2019 anteilig abgerechnet, aber lat. Treuhänder bekomme ich nichts zurück? Darüber gibt es doch aber einen BGH Beschluss, oder nicht?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Schulz,

        hierbei handelt es sich generell um eine Frage von “Recht haben aber nicht Recht bekommen”. Diese Frage wurde meines Wissens bislang nicht vom BGH geklärt. Wenn der Treuhänder sich auf den Standpunkt stellt, dass er den Betrag nicht anteilig berechnen wird, bleibt nur ein juristisches Vorgehen mit zweifelhafter Erfolgsaussicht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    128. Dominic S.
      says:

      Guten Abend,

      seit dem 21.12.17 ist bei mir die RSB erteilt worden. Es steht aber immer noch ein Abwicklungskonto in der Auskunft.

      Nach Ihrer Aufzählung hier auf der Seite müssten doch alle alten Eintragungen gelöscht werden.
      WIe kann ich jetzt die Löschung des Eintrags einfordern

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        dieser Eintrag wird leider erst drei Jahre nach Erledigung der Forderung gelöscht, die Forderung gilt erst mit der Restschuldbefreiung als erledigt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    129. Stb Juergen B.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
      eine Mandantin fragt bei mir an, ob sie nach erteilter Restschuldbefreiung wieder unbegrenzt Einnahmen erzielen kann, ohne Gefahr zu laufen, dass der Insolvenzverwalter oder ehemalige Gläubiger einen Zugriff haben. Meines Erachtens müssten doch sämtliche Einnahmen pfändungsfrei sein.
      Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar.
      Mit freundlichen Grüßen
      Jürgen Bremes
      Steuerberater

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Bremes,

        es besteht grundsätzlich kein Grund zur Annahme, dass das Einkommen Ihrer Mandantin gepfändet werden könnte. Die häufigsten Ausnahmen davon sind:
        – Gestundete Kosten des Insolvenzverfahrens, sofern diese noch nicht aus der Insolvenzmasse berichtigt wurden. Wenn Einkommen vorhanden ist, müssen diese Kosten beglichen werden.
        – Forderungen aus unerlaubter Handlung, oder sonstige nicht von der Restschuldbefreiung umfasste Forderungen
        – Verbindlichkeiten, die nach Eröffnung des Verfahrens neu entstanden sind

        Beachten Sie, dass dies keine abschließende Aufzählung ist, allerdings handelt es sich um Ausnahmen die in den meisten Fällen nicht gegeben sind.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    130. Frank
      says:

      Sehr geehrte Herr RA Dr. V. Ghendler,
      mir wurde nach meiner Privatinsolvenz, in welcher mir die Restschuldbefreiung zum 26.09.2016 erteilt wurde, am 27.09.2019 nach Ablauf der 3 Jahren die Schufa komplett geleert. Jedoch am 27.10.2019, bekam ich von meinem Bankberater einen Anruf, dass in meiner Schufa an diesem Tage ein alter Gläubiger wiedermals einen Eintrag in die Schufa getätigt hat, welcher aber in der Restschuldbefreiung mit drin war. Somit musste ich erst mal wieder einen Schufaauszug besorgen (welchen ich schon am 27.09.2019 angefordert hatte und dieser komplett sauber war) und dann konnte ich mich mit den Leuten bei der Schufa erst über diese Titulierung unterhalten. wo mit mitgeteilt wurde, dass ich den Beschluss über die Restschuldbefreiung an die Schufa unter „dokumente@schufa.de“ senden möchte und die Damen es zeitnah bearbeiten werden… Wobei meine Bank mir für unseren geplanten und gerade in Bearbeitung befindlichen Kauf unserer Wohnung, bis Donnerstag nächster Woche Zeit gegeben hat dieses zu bereinigen.

      Darf der alte Gläubiger welcher in der Insolvenz 10 Jahre drin war, nach Ablauf bzw Löschung meiner Schufa (dieser hatte zwei Wochen Zeit, gegen den Beschluss der Restschuldbefreiung ab Datum der Bekanntmachung, welchen er nicht tat) wieder einen Eintrag machen?

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nein, der Gläubiger, dessen Forderung von der Restschuldbefreiung umfasst war, darf nach der Restschuldbefreiung keinen neuen Schufa-Eintrag bewirken.
        Sie haben bereits richtig reagiert und mit der Schufa kommuniziert. Auch mit dem Gläubiger können Sie Kontakt aufnehmen und mitteilen, dass der unberechtigte Schufa-Eintrag zu löschen ist, und eine Löschung ggf. gerichtlich geltend gemacht wird.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    131. Mialara
      says:

      Sehr geehrte Hr. Dr. Ghendler,
      nach Erteilung der Restschuldbefreiung (2019) müssen Schufa und anderen Auskunfteien ja (erst) nach 3 Jahren diese Information löschen. Wie steht es aber mit dem Eintrag in das öffentliche Schuldnerverzeichnis? Erfolgt der Eintrag bei der Eröffnung der Insolvenz oder wird anders als ich dachte dort ebenfalls der Zeitpunkt der Restschuldbefreiung eingetragen? Die Einträge müssen ja meines Wissens nach ebenfalls nach 3 Jahren gelöscht werden. Die Schufa nennt vorliegende Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen als Grund dafür dass aktuell kein Score erstellt wird. Ist dies zutreffend – sprich ist für die Schufa dieses Verzeichnis die Informationsquelle über die Restschuldbefreiung – oder beruft sich die Schufa da auf veraltete und schon gelöschte Einträge und müsste diese bei sich ebenfalls löschen? Ich hoffe meine Frage war verständlich… Vielen Dank schon einmal!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis erfolgt nach Maßgabe von § 882b ZPO. In Abs. 3 ist geregelt, dass Aktenzeichen und Gericht des Insolvenzverfahrens eingetragen werden. Ein Eintragung wird grundsätzlich drei Jahre nach Eintragungsanordnung gelöscht (§ 882e Abs. 1 ZPO). Eine vorzeitige Löschung erfolgt gemäß § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO nur dann, wenn der Gläubiger/die Gläubiger vollständig befriedigt worden ist/sind. Da die Berechnung des Score-Werts Geschäftsgeheimnis der SCHUFA ist (und auch so höchstrichterlich anerkannt), kann es sein, dass die SCHUFA aufgrund des Eintrags im Schuldnerverzeichnis für Sie keinen Score-Wert erstellt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    132. Herr G.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      ich bin seit dem 8.11.16 in der Insolvenz, lt dem Insolvenzverwalter ist der 8.11.19 Stichtag der Insolvenz. Die Gerichtskosten sind gedeckt, sowie 51% der Forderungen. Sollte das Gericht nicht vor dem 8.11.19 die Restschuldbefreiung erteilen, wird dann weiterhin gepfändet?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr G.,

        in der Tat wird vermutlich noch eine gewisse Zeit lang weiter gepfändet, bis Ihnen der Beschluss über die Restschuldbefreiung zugeht. Das Geld, das nach dem 8.11. noch gepfändet wird, können Sie aber zurückfordern.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    133. Frau N.
      says:

      Sehr geehrte Dr.V. Ghendler,

      mein Partner ist seit August 2019 fertig mit der Privatinsolvenz. Nun ist folgende Situation: im Mai diesen Jahres hat die Firma wo er 32 Jahre tätig war auch noch geschlossen ( die Firma ist nicht Pleite sondern schliesste hier in Berlin) nun haben wir heute erfahren das die Firma ein Rechnungsfehler tat und meinem Partner eine Abfindung noch zu stehe. Müssen wir das bei der ehemaligen Treuhändlerin Melden!? obwohl mein Partner die Restschuldbefreiung hat seit August 2019. Wir hoffen Sie können uns eine Antwort bzw. ein Rat geben. Wir bedanken uns im vorraus und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Nowald

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Nowald,

        bei dem von Ihnen geschilderten Fall gibt es diverse mögliche Konstellationen. Es könnte durchaus sein, dass die Abfindung noch aufgrund einer Nachtragsverteilung in die Insolvenzmasse fällt. In diesem Fall können sie aber einen Antrag auf Pfändungsschutz gemäß § 850i ZPO stellen. Wenn die Abfindung bisher nicht vereinbart wurde, könnte man auch argumentieren, dass der Anspruch auf die Abfindung erst nach Ablauf der Insolvenz entstanden ist und somit die Abfindung nicht pfändbar ist.
        Da es sich hier um einen komplexen Sachverhalt handelt, kann ich leider keine verbindliche Auskunft geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    134. Sandra
      says:

      Hallo,
      Ich habe im Januar nächsten Jahres nach nach 4,5 Jahren alle Schulden die angemeldet wurden abbezahlt + Verfahrenskosten. Wie geht es weiter wenn ich die letzte Zahlung an meinen Insolvenzverwalter leiste? Muss ich dann trotzdem weiter Zahlen und wenn ja, was passiert mit dem überschüssigen Geld?
      Wann kann ich einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen oder muss das mein Insolvenzverwalter machen? Muss ich ihn darauf hin weisen?
      Ich freue mich auf Antworten.
      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        in der Regel werden zunächst weiterhin die pfändbaren Beträge einbehalten. Diese können Sie aber nach der endgültigen Beendung des Insolvenzverfahrens zurückfordern.
        Den Antrag müssen Sie selbst beim zuständigen Amtsgericht stellen. Hierin müssen Sie darlegen, dass nunmehr sämtliche Verbindlichkeiten und die Verfahrenskosten bezahlt sind. Falls möglich können Sie eine Bestätigung darüber vom Insolvenzverwalter erhalten und beifügen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    135. Jörg
      says:

      Hallo, meine Frage wäre wenn ich die private Insolvenz beantrage und am Ende eine restschulderteilung zugeteilt kriege, bin ich dann auch von den Kreditschulden der Bank die ich nicht bezahlen konnte befreit ?

      Lg jörg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Kreditschulden bei der Bank sind eine der häufigsten Schuldenarten und sind in aller Regel von der Restschuldbefreiung umfasst.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    136. Peter F.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      meine Restschuldbefreiung wurde mir am 01.10.2018 erteilt, ich bin noch im besitz eines Sparbuch auf dem sich ein kleiner Betrag in Höhe von 70€ befindet. Heute, ein Jahr nach meiner Restschuldbefreiung wollte ich dieses Sparbuch bei der Sparkasse auflösen. Man sagte mir dass es nicht möglich wäre, da es in ihrem System noch einen Gläubiger gäbe. Ich hatte den Beschluß vom Gericht vorgelegt und trotz Abfrage bei der Schufa haben sie es verweigert. Was bitte kann ich unternehmen ?

      mit freundlichen Grüßen
      Peter Franken

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Franken,

        Sie können nur den entsprechenden Gläubiger auffordern, die Pfändung zurückzunehmen, da sie sowieso nicht mehr vollstreckt werden kann. Wenn er dies nicht freiwillig tut, müssten Sie Klage erheben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    137. Demiri
      says:

      Hallo,
      mir wurde die Restschuldbefreiung nach 16 Monaten mit keinerlei Rest forderung erteilt. Hat das Auswirkungen auf den Eintrag der Restschuldbefreiung bei der Schufa oder stehen in meinem Fall auch die 3 Jahre an ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich bleibt leider auch in diesem Fall der Eintrag über die Restschuldbefreiung drei Jahre lang bestehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    138. Sarah
      says:

      Hallo,

      ich habe diesen Monat meine Restschuldbefreiung erteilt bekommen. Jetzt lese ich immer mal wieder das es eine Möglichkeit gegen die Eintragung weiterer 3 Jahre bei der Schufa vorzugehen und die Löschung sofort zu beantragen (per Anwalt). Es gab wohl auch schon Erfolge, setzt aber voraus das man Probleme durch den Eintrag haben würde. Wir wollen gemeinsam 2020 bauen und ich möchte gerne mit im Baukredit aufgenommen werden, reicht das als Grund aus?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Allerdings sollte die Löschungsaufforderung an die Schufa sorgfältig begründet sein, dies kann in der Regel nur ein geschulter Anwalt leisten. Leider kann unserer Kanzlei derzeit aus Kapazitätsgründen keine derartigen Fälle übernehmen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    139. Manfred H. .
      says:

      Guten Morgen Herr Dr. Ghendler,
      meine Restschuldbefreiung endete bzw. wurde am 10.09.2016 erteilt. Somit müsste ja zum Ablauf des 10.09.2019 der Eintrag gelöscht sein.
      Die Schufa aber hat Ihn bis dato noch nicht gelöscht, da diese erst die Meldung zur Erteilung am 24.10.2016 erhalten haben und sich somit an dieses Enddatum halten wollen! Meine Frage:
      Ist dies rechtens was die Schufa da veranstaltet oder kann ich dagegen vorgehen?

      Viele Grüße aus NRW

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Da es sich um “nur” ca. sechs Wochen handelt, wären die Kosten für ein anwaltliches Vorgehen in dieser Sache vermutlich nicht lohnenswert.
        Grundsätzlich hat die Schufa sich aber verpflichtet, die Daten taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder der Erteilung der Restschuldbefreiung zu löschen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    140. Jan
      says:

      Hallo,

      ich erwarte in Kürze vom Amtsgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung nach drei Jahren, alle Obliegenheiten sind erfüllt. Das dauert leider ein wenig, da ja noch Stellungnahmen und Fristen bezüglich sofortiger Beschwerde seitens der Insolvenzgläubiger abzuwarten sind. Es finden also noch weiter Abtretungen von meinem Gehalt an meinem Insolvenzverwalter statt.

      Kann ich diese mit Beschluss des Amtsgerichts rückwirkend zurückfordern, ich habe mal gelesen, dass er diese separat führen muss, ich hatte auch mit der Kanzlei bezüglich des Antrags auf vorzeitige Restschuldbefreiung gesprochen, also die wissen auch Bescheid, dass die drei Jahre jetzt im Oktober vorbei sind!

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ja, diese Beträge muss der Insolvenzverwalter Ihnen wieder zurückerstatten, dies ergibt sich aus § 300 Abs. 4 Satz 3 InsO in Verbindung mit § 300a InsO.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    141. Alexander
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wie lange ist die vom Gericht erteilte Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren von den Gläubigern anfechtbar?
      Im Internet findet man unterschiedliche Angaben zwischen 6-12 Monaten. Könnten Sie mir hier bitte weiterhelfen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        es hängt davon ab, aus welchem Grund die Restschuldbefreiung widerrufen werden soll. Dies ergibt sich aus § 303 InsO.
        Normalerweise beträgt die Frist für die Gläubiger 12 Monate ab der rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung. Nur in dem Ausnahmefall, dass das Insolvenzverfahren nach sechs Jahren immer noch nicht abgeschlossen ist und nach dieser Zeit eine Mitwirkungspflicht verletzt wird, beträgt die Frist nur 6 Monate.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    142. Anika
      says:

      Hallo,
      ich habe eine Frage zur Löschung des Schufaeintrages. Das Gesetz ist ja im Moment etwas widersprüchlich, wegen der DSGVO.
      Meine Restschuldbefreiung war am 06.10.2016 durch. Das heißt die 3 Jahre danach sind in 3 Tagen abgelaufen.
      Wird der Eintrag bei der Schufa genau an dem Tag gelöscht?
      Wie kann ich herausfinden, ob er gelöscht wurde und was tue ich, sollte dies nicht der Fall sein?

      Vielen Dank.
      Mit freundlichen Grüßen
      Anika

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        ja, der Antrag müsste taggenau mit Ablauf der drei Jahre gelöscht werden.
        Sie können eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anfordern. Sollte der Eintrag nicht gelöscht sein, können Sie dies der Schufa schriftlich mitteilen und die Löschung beantragen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    143. Steffi
      says:

      Hallo, ich bin mit meiner Privatinsolvenz und der Restschuldbefreiung nun durch. Ich habe hier in einer Antwort von Ihnen gelesen das die Restschuldbefreiung noch 3 Jahre in der Schufa drin steht. Kann ich somit während dieser 3 Jahre keinen Kredit oder Ratenkauf vornehmen?
      Frage aus dem Grund, da sich mein Mann nun von mir trennt und scheiden lassen will und ich mir gegebenfalls neue Möbel/Küche kaufen müsste und ich nun nicht weiss darf ich das jetzt dann überhaupt, bzw. was Verträge dürfte ich jetzt wieder machen? Ich würde mich für eine schnelle Antwort freuen.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        es stimmt, dass ein Schufa-Eintrag noch drei Jahre bestehen bleibt. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass man gar keine Ratenkredite mehr erhält. Dies hängt dann auch vom Einkommen ab. Grundsätzlich sind viele Anbieter von Krediten jedoch durchaus vorsichtiger.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    144. Gerry
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
      an der anschließenden 3-jährigen Speicherzeit bei der Schufa kommt man scheinbar nicht vorbei – oder soll sich hier möglicherweise etwas ändern?
      Wie sieht es denn mit anderen Auskunfteien aus?
      Gilt dort auch grundsätzlich diese Frist oder dürfen diese den Eintrag auch noch länger speichern?
      Bei welchen relevanten Auskunfteien sollte man die Löschung noch prüfen und/oder beantragen?
      Ich werde in unserem Familienunternehmen nach der RSB wieder in verantwortlicher Position arbeiten, aber natürlich ohne irgendwelche Titel (Prok., GF), um der Firma nicht mit meinen Einträgen im HR zu schaden. Es besteht keinerlei Risiko auf Neuverschuldung. Trotzdem ist das natürlich eine sehr unbefriedigende Situation…
      Darf ich Ihnen in dem Zusammenhang noch eine letzte Frage: Könnte ich über unsere Firma (eine solide GmbH + Co KG) eine Firmenkreditkarte auf meinen Namen beantragen lassen, oder werde da auch ich als „Berechtigter“ geprüft und das könnte dann wieder negativ auf die Firma wirken??

      Für Ihre Antwort besten Dank bereits an dieser Stelle.
      Gerry

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        auch die anderen Auskunfteien unterliegen grundsätzlich dieser dreijährigen Frist. Insbesondere die großen Auskunfteien Infoscore, EOS und Crif Bürgel in Frage.
        Grundsätzlich dürfte dem Nutzen der Firmenkreditkarte nichts im Wege stehen, allerdings kann ich hierzu keine genaue Auskunft geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler

        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    145. Kuhnt
      says:

      Meine Frage
      Ich bin mit der Insolvenz fertig muss jetzt noch die ķosten für das Verfahren zahlen
      Kann ich Lohnsteuer einreichen und wie viele Jahre rückwirkend
      Gehe seit der insolvenz arbeiten hab aber noch nie Lohn Steuern eingereicht

      Mit freundlichen Gruß

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich kann eine Steuerrückerstattung ein Fall der Nachtragsverteilung sein, also noch in die Insolvenzmasse fallen.
        Dem Insolvenzgericht ist während der Dauer der Stundung mitzuteilen, wenn sich bei Ihrem vermögen signifikante Änderungen ergeben haben, so auch, wenn Sie eine Summe Geld erhalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    146. Mathias
      says:

      Hallo,

      Ich habe im Juli 2019 meine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung hinter mich gebracht.
      Wie kann oder soll ich nun vorgehen um meine Einträge bei der Schufa zu löschen?
      Können Sie mir da weiterhelfen?

      Mit freundlichen Grüßen
      Mathias

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Grundsätzlich beträgt die Löschfrist drei Jahre, nur auf Antrag kann der Eintrag vorzeitig bereinigt werden.
        Diesem Antrag wird die Schufa nur nachkommen, wenn eine sorgfältige und stichhaltige Begründung vorliegt. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung stark zu empfehlen.
        Leider hat unsere Kanzlei aktuell keine freien Kapazitäten zur Bearbeitung derartiger Fälle.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    147. Son
      says:

      Guten Morgen Herr Ghendler,
      ich möchte Sie um eine Antwort bitten, da ich etwas irritiert bin, wann genau ich nun aus der Privatinsolvenz raus und damit wieder voll schuldenfrei bin.
      Ich möchte demnächst umziehen und in die Gehaltserhöhungsgespräche gehen. Möchte aber vorher die Gewissheit haben, dass ich zum einen, bei dem künftigen Vermieter ruhigen Gewissens eine saubere Schufaauskunft vorlegen kann, zum anderen aber auch einen “Stichtag” für meine Gehaltserhöhung anvisieren kann.
      Für Ihr verständliche Antwort danke ich jetzt schon mal und hoffe, Sie können mich erhellen.
      Hier meine Eckdaten:
      28.06.2014 Privatinsolvenz gestellt
      22.03.2016 aufgehoben (was auch immer das bedeuten man…)
      ca. 21.03.2020 kommt die letzte Datenabfrage, wo ich all meine Daten angeben soll.
      15.07.2020 ist der wahrscheinliche Enddatum der gesamten Insolvenzzeit?

      Seit wann befinde ich mich in der Restschuldbefreiung und was genau bedeutet das für mich?
      Wie lange dauert diese noch an?
      Laienhaft gefragt; wann genau also bin ich mit dieser Thematik “Privatinsolvenz” durch und kann es endlich hinter mir lassen?
      Viele Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        das “Aufheben” des Insolvenzverfahrens bedeutet, dass Sie sich nunmehr in der Wohlverhaltensperiode befinden. Die Restschuldbefreiung erhalten Sie voraussichtlich zu dem von Ihnen genannten Enddatum der Insolvenz. Von einer Gehaltserhöhung könnten Sie also erst ab diesem Datum in voller Höhe profitieren, allerdings könnten Sie bis dahin bereits rund 30 Cent von jedem mehr verdienten Euro behalten.
        Die Schufa wird leider den Eintrag über die Privatinsolvenz bis zum Juli 2023 speichern.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    148. Can
      says:

      Guten tag,
      Ich habe meinen privatinsolvenz am 2011 eingereicht und ihabe am oktober 2017 mein restschulbefreung beschluss bekommen, meine frage währe am oktober 2020 sind die 3 jahre im eintrag bei der Schufa vorbei es wird am taggenau die löschung durchlaufen wird mein score wert wieder auf 97prozent gestuft kann ich mir eine Immobilie eigenheim bzw finanzieren ohne probleme wenn sie dazu was kommentieren würden währe ich ihnen sehr dankbar mein alter ist 39. Mfg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich dürfte sich ab Oktober 2020 die Privatinsolvenz bzw die Restschuldbefreiung nicht mehr negativ auf Ihre Bonität auswirken und damit auch dem Kredit nicht mehr im Wege stehen.
        Immer wieder hören wir jedoch von Mandanten, dass Banken ohne erkennbaren Grund den Kredit dennoch nicht gewähren. Grund dafür könnte sein, dass Banken neben der Schufa noch auf andere Datenbanken zurückgreifen.
        Außerdem hängt die Kreditwürdigkeit natürlich noch von anderen Faktoren ab.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    149. Schmidt
      says:

      meine insolvenz ist jetzt 6 monate vorbei und 2 gläubiger haben immer noch bei meinem sparkassen konto einen eintrag. ich bat diese gläubiger jetzt zum widerholten mal dies dort löschen zu lassen,damit ich endlich vom p-konto auf ein normales girokonto umsteigen kann, aber die löschen es einfach nicht. die melden sich nicht einmal! frechheit.
      selbst die bank hat schon aufforderungen geschickt, auf die einfach nicht reagiert wird!

      was kann ich tun?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        leider können Sie in diesem Fall lediglich eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO androhen und, falls weiterhin jegliche Reaktion ausbleibt, diese durchführen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, wenn die Gläubiger nicht bereit sind, die mittlerweile sinnlos gewordene Pfändung aufzuheben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    150. Kaan C.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich hätte eine Frage was das Restschuldbefreiung betrifft.
      Wenn die 7 Jahre Privat Insolvenz abgelaufen ist und vom Gericht eine Restschuldbefreiung erteilt bekommen hat kann der Gläubiger trotzdem sein Geld verlangen trotz Restschuldbefreiung?
      Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Kaan Can

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        sofern die Forderung des Gläubigers von der Restschuldbefreiung umfasst war, kann er die Summe nicht länger von Ihnen verlangen. Die Restschuldbefreiung stellt dann auch ein echtes Vollstreckungshindernis dar, welches beispielsweise einem Gerichtsvollzieher entgegengehalten werden kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    151. Michael
      says:

      Hallo! Ich habe die Restschuldbefreiung bekommen. Die Insolvenz wurde Anfang 2013 gestellt, da ich gegenüber dem Finanzamt Steuerschulden hatte. Es gab und gibt keine weiteren Gläubiger. Steuerberater und Anwälte, haben mir zu einer Privatinsolvenz geraten. Nun erhalte ich den Beschluss, in welchem auf § 302 Inso. hingewiesen wird. Mit erschrecken lese ich im Internet, das es 2014 eine Änderung im Gesetz gab. Nun soll die Steuerschuld nicht in der Restschuldbefreiung berücksichtigt sein? Warum bin ich dann 6 Jahren in die Insolvenz gegangen? Ist dies korrekt, das die Steuerschulden nicht erlassen sind? Wie muss und kann ich jetzt verfahren. Meine Ängste werden noch größer, da ich keinerlei Kenntnis der diesen § hatte. Weder Steuerberater, noch Insolvenzanwalt haben mich darüber informiert. Wie Handel ich jetzt. Wie komme ich nun überhaupt von diesen Schulden runter?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        bitte lesen Sie § 302 Nr. 1 InsO (Insolvenzordnung) genau. Einzig wenn es sich um Verbindlichkeiten handelt, die in Zusammenhang mit einer Steuerstraftat stehen, werden diese nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Normale, rückständige Steuerforderungen sind selbstverständlich umfasst.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    152. Jan
      says:

      Hallo,

      auch ich strebe das Insolvenzverahren nach drei Jahren zu Beenden an. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Kann ich mit Erhalt der Restschuldbefreiung dann wieder auf mein volles Gehalt zugreifen, also keine Abgaben mehr an den Treuhänder zu leisten habe (Verfahrens- und Gerichtskosten samt Treuhänderkosten sind beglichen). Dann würde doch eine Vorlage des Beschlusses des Amtsgerichts beim Arbeitgeber reichen oder?

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        auch wenn Sie die Voraussetzungen für die Verkürzung erfüllen, wird noch während der gesamten, dreijährigen Laufzeit der pfändbare Betrag bei Ihnen eingezogen werden. Erst mit deren Ablauf wird Ihnen die vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt werden. Mit diesem Beschluss können Sie dann auch Ihren Arbeitgeber informieren. Des Weiteren darf ich Sie darauf hinweisen, dass der Antrag auf Verkürzung innerhalb der dreijährigen Frist zu stellen ist. D.h., die Voraussetzungen müssen regelmäßig vor deren Ablauf vorliegen und nachgewiesen werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    153. Ba P. .
      says:

      Hallo, bekommt man eine Restschuldbefreiung vor 3 Jahren gelöscht? Natürlich mit einem Anwalt? Wie hoch stehen die Chancen und wurden sie das übernehmen? Danke.

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        eine vorzeitige Entfernung dieses Merkmals aus der Schufa ist nach momentaner Rechtslage schwerlich möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    154. Klaudia
      says:

      Hallo,
      laut meiner Insolvenzverwalterin bin ich am 11.02.2020 mit meiner Insolvenz nach fünf Jahren fertig.
      Jetzt steht allerdings noch ein Erbe aus, welches meine Restschulden begleichen würde. Selbstverständlich
      weiß meine Insolvenzverwalterin sowie die Gläubiger davon.
      Ich warte eigentlich schon lange auf dieses Erbe, es müsste eigentlich jeden Monat ausgezahlt werden.
      Meine Frage dazu: Sollte ich nun über den 11.02.2020 hinaus auf mein Erbe warten müssen, kann mir dann die Restschuldbefreiung
      untersagt werden?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        es kann nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden, wenn das Erbe verzögert ausgezahlt wird. Allerdings könnte es unter Umständen zu einer Nachtragsverteilung kommen und das Erbe doch noch zur Hälfte an den Insolvenzverwalter fallen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    155. Andreas
      says:

      Guten Tag, meine Restschuldbefreiung ist nun zwei Jahre her. Ich hatte zwischenzeitlich kein Bankkonto. Nun lehnen alle Banken eine Kontoeröffnung ab. Haben Sie eine Idee, was ich tun könnte?
      Danke und viele Grüße
      Andreas

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Sie besitzen zumindest das Recht, ein sogenanntes Basiskonto oder “Jedermann-Konto” zu eröffnen. Dieses darf die Bank nur unter besonderen Umständen ablehnen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    156. Helga T.
      says:

      Hallo,habe im Juni meine Restschuldbefreiung erhalten,aber auf meinen Konto ist immer noch ein Gläubiger der eine Pfändung hat,was kann ich machen.Frau Trintwedel

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Trintwedel,

        in diesem Fall können Sie mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und ihn bitten, die mittlerweile sinnlos gewordene Pfändung aufzuheben.
        Sollte er nicht dazu bereit sein, können Sie die Pfändung nur noch mit einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO entfernen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    157. Joyce
      says:

      Guten Tag,

      meine Insolvenz mit Restschuldbefreiung ist jetzt fast 10 Jahre her.

      Heute hatte ich Post von Anwälten, die sich auf eine alte Forderung beziehen. Sie schreiben zwar: “Sie ist bereits rechtskräftig tituliert, so daß Einwände gegen das Bestehen der Forderung an sich nicht mehr maßgeblich sind” – fordern aber dennoch die Zahlung ein.

      Jetzt habe ich meine alten Insolvenz-Unterlagen immer noch und mit Schrecken festgestellt, daß ich diesen Gläubiger darin nicht finden kann. Aber sie muß ja mit dabei sein, wenn sich die Anwälte darauf beziehen …

      Wie muß ich denn jetzt reagieren ?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        gem. § 301 Abs. 1 InsO (Insolvenzordnung) gilt die Restschuldbefreiung auch ggü. Gläubigern, deren Forderung nicht zur Tabelle angemeldet wurden. Sofern die Forderung aus der Zeit vor der Antragstellung stammt und Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie den Gläubiger unverschuldet nicht im Insolvenzantrag berücksichtigt haben, können Sie dem Gläubiger den Beschluss über die erteilte Restschuldbefreiung entgegenhalten. Sollte der Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben, müssten Sie eine Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO erheben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    158. Carl Helmut B.
      says:

      Sehr geehrter Dr Ghendler!

      Die Restschuldbefreiung habe ich erst jetzt,9 Jahre nach Insolvenzeröffnung am 1.7.10 erhalten. Kann ich aufgrund dieser Tatsache bei der Schufa auf eine komplette Löschung bestehen? Also nicht nur der Gläubiger, sondern auch der Eintrag generell? Wie sind da die Chancen?
      Denn sonst muss ich ja noch bis 1.7.22 warten! Davon abgesehen, wird dann automatisch gelöscht oder muss man das beantragen?
      Über eine Rückantwort würde ich mich freuen! P.S.: Ich hatte eine Regelinsolvenz.

      Freundliche Grüße

      Carl Helmut Balser

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Balser,

        bedauerlicherweise ist für die Schufa der Erhalt der Restschuldbefreiung maßgeblich. Eine Löschung müsste des Weiteren automatisiert erfolgen. Ich rate Ihnen jedoch dazu, jedes Jahr von Ihrem Recht auf eine kostenfreie Selbstauskunft Gebrauch zu machen und die Schufa zu überprüfen. Sollte nach Ablauf der drei Jahre ab Erhalt der Restschuldbefreiung noch eine Eintragung vorhanden sein, so können Sie die Schufa aktiv zur Löschung auffordern.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    159. A. W.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      in meiner Schufa steht nur Insolvenz aufgehoben, keine Info das die Restschuldbefreiung erteilt wurde, heißt das für mich das die 6 Jahre umsonst waren bzw. geht es noch eine weitere Zeit weiter?
      Vielen Dank vorab für die Information.

      Mit freundlichen Grüssen

    160. A. W.
      says:

      Das Insoverfahren wurde im Juli 2014 eröffnet und Im Januar 2019 war Abschlusstermin und die Restschuldbefreiung wurde erteilt laut Beschluss vom Amtsgericht. Was muss ich jetzt noch an den Insolvenzverwalter abführen? Ich bekomme laut Finanzamt eine Rückzahlung und erhalte im November ein 13. Monatsgehalt.
      Leider ist mein Verwalter ein sehr schlechter und kommt nur wenn er was will.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        mit der Erteilung der Restschuldbefreiung ist die Insolvenz in aller Regel beendet. Evtl. könnte der Insolvenzverwalter ein Teil Ihrer Rückzahlung vom Finanzamt pfänden, wenn dieses aus dem Insolvenszeitraum beruht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    161. Gigi
      says:

      Hallo,

      Meine Insolvenz befand sich nach 3 Jahren immer noch im Insolvenzverfahren. Mit Stichtag 3 Jahre und Antrag bei Gericht habe ich die 35% sowie Verfahrenskosten aufgebracht. Jetzt 3 Wochen später schreibt mir das Gericht, dass 1. Restschuldbefreiung nach Ablauf einer Frist von 3 Wochen erteilt wird, wenn kein Gläubiger dem widerspricht. Soweit so gut. Aber es kam noch ein Schreiben, dass ich ab jetzt in der WVP bin. Ist das denn richtig vom Gericht? Und muss ich jetzt im Folgemonat weiter zahlen und der IV kassiert 119 Euro für nix?

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen

      MfG G.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        leider ist ohne Einsicht in die Dokumente zu nehmen eine seriöse Antwort nicht möglich. Ich bitte daher um Ihr Verständnis und verbleibe

        mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    162. Angela
      says:

      Hallo,
      Meine Restschuldbefreiung war Anfang 2017 mein Arbeitgeber hat allerdings immer noch die Pfändungen von damals im System und will diese nicht löschen da die insolvenzverwalterin Ihnen nichts zugeschickt hat. Ich hatte meinen Arbeitgeber den Beschluss vom Amtsgericht vorgelegt was aber nicht reicht. Nun ist eine gehaltspfändung von fast 100 Euro rausgegangen die nicht mehr gerechtfertigt ist. Meine damalige Insolvenz Verwalterin kann ich nicht mehr erreichen da sie dort nicht mehr tätig ist. Was kann ich noch tun damit die Gehaltspfändung entlieh rausgenommenen wird .
      Mit freundlichen Grüßen
      Angela

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        in diesem Falle sollten Sie nochmals höflich auf Ihren Arbeitgeber einwirken. Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, bleibt Ihnen wohl nur die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    163. Bel
      says:

      Hallo, ich war in der privatinsolvenz 2007, jetzt ist es durch und bei der Schufa liegt immer noch eine negativ Auskunft vor. Da ich vor 2 Wochen eine Haftpflicht abschließen wollte und das aufgrund der Schufa aber nicht möglich .
      Meine Frage wäre,warum ist es noch nicht gelöscht. Da ich leider meine Unterlagen über die restschuldbefreiung vom Amtsgericht nicht habe , kann ich das nicht nachweisen. Wo erhalte ich den Beschluss über die Restschuldbefreiung .
      Und wo kann ich die Löschung der Schufa beantragen ?
      Danke….

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        der Schufa-Eintrag über die Insolvenz sollte drei Jahre nach Ende des Insolvenzverfahrens gelöscht werden. Eine Kopie der Bescheinigung über die Restschuldbefreiung kann Ihnen das zuständige Insolvenzgericht, also das Amtsgericht Ihres damaligen Wohnortes, ausstellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    164. Beatrice
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
      meine Restschuldbefreiung wurde am 10.05.16 beschlossen und laut Schufa wurden die negativen Einträge auch gelöscht. Nachdem ich aber einen Kreditantrag gestellt habe, wurde dieser abgelehnt weil die komplette Löschung noch nicht abgeschlossen ist. Der Termin wurde auf den 27.07.19 gesetzt. Könnten Sie mir bitte erklären worum es sich handelt und warum laut Schufa alles ok ist aber bei den Banken noch nicht?

      Viele Grüße
      Beatrice

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        in der Regel sollte die Schufa nach genau drei Jahren den Eintrag löschen. Warum es in Ihrem Fall über zwei Monate länger dauert, kann ich leider ohne nähere Informationen nicht beurteilen.
        Unter Umständen kann man bei der Schufa die Löschung bewirken, doch auch dieser Prozess dauert seine Zeit. Immerhin haben Sie ja die Aussage erhalten, dass der Eintrag ab dem 27.07. gelöscht sein wird.
        Möglicherweise hat die Bank auch bei anderen Auskunfteien eine Abfrage gestartet.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    165. Cem
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,
      meine Insolvenz und die folgenden drei Jahren sind bereits beendet, alle Einträge bei der Schufa, Infoscore und bei allen anderen Auskunfteien sind vollständig gelöscht. Meine Schufa-Score beträgt jetzt 96,4 %. Meine Frau und ich haben vor zwei Wochen nach Baufinanzierungen recherchiert und dabei festgestellt dass die Deutsche Bank und Targobank die Anfrage sofort ohne weiteres abgelehnen, es hieß dass ich vor 11 Jahren Probleme hatte und die Bank mich auf sogenannten Blacklist hat. Meine Frage; dürfen die Banken bei denen ich Schulden hatte und durch Insolvenz auch nicht zurückbezahlt habe, mich auf sogenannten Blacklist speichern? Müssen diese Banken meine Daten nicht vollständig löschen?

      Ich würde mich auf ein feedback freuen.
      Beste Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Banken sind sogar verpflichtet, eine Liste bestimmter Personen zu führen, bei denen bestimmte Risiken vorliegen. Dies sind jedoch eigentlich nur Fälle, in denen beispielsweise Geldwäsche vermutet wird. Da es sich bei Ihnen jedoch nur um finanzielle Schwierigkeiten handelt, dürften die Banken diese Daten eigentlich nicht weiter speichern. So sieht es auch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Möglicherweise könnte ein rechtliches Vorgehen gegen die Bank daher erfolgreich sein und die Bank zur Löschung der Daten gezwungen werden.

        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

      • Torben
        says:

        Konnte ich mir denken, dass gewisse Banken schwarze Listen führen.
        Hier müsste es doch möglich sein, dass eine Grundsatzklage gegen solche Banken mit Erfolg durchgeführt wird.
        Denn so macht eine Insolvenz in Deutschland keinen Sinn. In praktisch allen anderen Ländern kann man seine “Pleite” viel schneller durchziehen.
        Hier ist man schon rund 10 Jahre gebrandmarkt und erhält nicht mal mehr einen Mietvertrag.
        Das ist auch so ein Witz. Wenn jemand durch gewisse Umstände einen Autokredit nicht mehr bedienen kann, aber so klug ist alle anderen Dinge wie Gas, Wasser, Strom, Miete, Nebenkosten, Versicherungen usw. zu bedienen, erhält bei Pfändung des Autokredites keine Wohnung mehr.
        Das Scoring ist nicht realitätsbezogen.
        Schon ein negativer Eintrag aufgrund eines Handyvertrags führt zur Verweigerung eines Mietvertrages.

        Mal Städte wie Gelsenkirchen ausgenommen, wo die Vermieter eine Mietschuldfrei-Bescheinigung verlangen, weil dort jeder zweite Mensch in der Schufa einen negativen Eintrag besitzt.

        Und andererseits kann ich bei positiver Bonität etliche Kreditkarten und Kleinkredite über Kaufhäuser und Versandhäuser laufen lassen.

        Das System stimmt vorne und hinten nicht. Die Leute sollen sich verschulden. Vorher wird keine Bremse gezogen. Bei Überschuldung wird sich “geeinigt”, weil keiner einen negativen Eintrag haben will und aus 5.000 Euro werden 10.000 Euro plus Zinsen (!!!!) , die die Inkassogesellschaft dann mit 50 Euro lächelnd 20 Jahre bedienen lässt, weil sie die Forderung für 2000 angekauft hat und nach 40 Monaten schon glatt ist.
        Wenn aber einer dann sagt “Ich kann nicht mehr” wird aus allen Rohren geschossen.
        – lange Zeit der gesamten Insolvenzgesamtabwicklung (bis überhaupt die Insolvenz eröffnet ist, vergeht ja auch noch Zeit)
        – drei Jahre in der Schufa danach
        – schwarze Listen
        Dazu kommen noch unsere immer geringer werdenden Löhne und dass wir uns das dringend benötigte Geld (dann leihen müssen, um überhaupt zur Arbeit zu kommen.
        – PKW Finanzierung
        – PKW Reparatur Finanzierung
        Plus die horrenden Mieten und bei Umzügen die Makler und Kautionskosten.
        Vom Umzug mal ganz zu schweigen.

        Es ist sicherlich auch der leichtfertige Konsum. Aber viele Menschen werden arm durch Arbeit.

        • Dr. V. Ghendler
          says:

          Sehr geehrter Fragesteller,

          ich stimme Ihnen grundsätzlich zu. Das System krankt an vielen Ecken. Wir sind stets bemüht, für unsere Mandanten die schnellste und effektivste Entschuldungsmöglichkeit durchzusetzen und führen selbstverständlich auch Verfahren gegen Banken und Finanzierer. Dennoch muss hier der Gesetzgeber tätig werden. Wir erwarten mit der Verkürzung der Laufzeit der Insolvenz auf drei Jahre bereits eine deutliche Entlastung für unsere Mandanten: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/dauer-der-privatinsolvenz-soll-einheitlich-auf-drei-jahre-verkuerzt-werden/

          Mit freundlichen Grüßen

          Dr. V. Ghendler
          Rechtsanwalt

    166. Sonja
      says:

      Hallo meine privat Insolvenz ist seit einen halben Jahr beendet. Gibt es eine Möglichkeit sich vorzeitig aus der Insolvenz löschen zu lassen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        bislang lautet die Rechtslage, dass der Eintrag drei Jahre ab der Restschuldbefreiung noch bei der Schufa gespeichert bleibt. Nur in Einzelfällen konnte bislang eine frühere Löschung erreicht werden, und dies erst nach einer Klage vor Gericht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

        • Wolfgang R.
          says:

          Womit kann ich so eine Klage begründen? MfG W. Richter

          • Dr. V. Ghendler
            says:

            Sehr geehrter Herr Richter,
            begründet wird die Klage damit, dass die Schufa eben kein berechtigtes Interesse an der Speicherung der Daten mehr hat, bzw. dass das Interesse des Betroffenen an einer wiederhergestellten Kreditwürdigkeit schwerer wiegt, als das Gewinnerzielungsinteresse der Schufa und das Interesse am Schutz für Kreditgeber.
            Ein spezialisierter Anwalt kann diese Begründung für Sie formulieren und dabei alle Erwägungen ins Feld führen, die Ihnen dienen könnten.

            Mit freundlichen Grüßen
            Dr. V. Ghendler
            Rechtsanwalt

    167. Marcel B.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe eine frage bezüglich der SCHUFA Einträge. Ich befinde mich in den letzten Zügen meiner Insolvenz. Abschluss und Schuldenfrei bin ich am 16.07.2019 (Eröffnung war am 16.07.2013)
      Ich bin jedoch nicht in der Privatinsolvenz sondern in der Regelinsolvenz und habe mich auch recht schnell wieder Selbständig gemacht (ende 2013)
      Meine frage ist ob die Schufa auch bei der Regelinsolvenz die Negativeinträge weitere 3 Jahre also bis 2022 Speichert?

      Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
      Mit freundlichen Grüßen Marcel Brosen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Brosen,

        vielen Dank für Ihre Frage. Leider gilt auch für die Regelinsolvenz, dass im Anschluss noch drei Jahre lang ein negativer Schufa-Eintrag bestehen bleibt. Wir kritisieren diese lange Speicherfrist, da sie es einem redlichen Schuldner erschwert, wieder am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Aber derzeit gilt noch die Löschfrist von drei Jahren, also in Ihrem Fall zum Juli 2022.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ihre KGR Anwaltskanzlei

    168. Manu
      says:

      Hallo…
      Meine Restschuldbefreiung habe ich 06.2018 bekommen.
      Ich beziehe Erziehungsrente und bekam heute von der Rentenanstalt ein Schreiben das man mir eine Nachzahlung bzw ein Teil meiner Rente zur Verrechnung kürzen würde.
      Ist dieses rechtens? Ich meine das Wort Restschuldbefreiung besagt doch das man mir kein Geld mehr abziehen kann bzw das ich keine Schulden mehr habe. Der Gläubiger ist von 95/96…

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Hallo, an die erteilte Restschuldbefreiung sind alle Gläubiger gebunden, deren Schulden vor der Eröffnung der Insolvenz entstanden sind. Daher sollten Sie die Rentenanstalt und Ihren Gläubiger darauf hinweisen. Die Rentenanstalt darf das Geld nicht an Ihren Gläubiger auszahlen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    169. Thomas R. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      kurze Frage zur endgültigen Löschung des Insolvenzeintrages.

      Was ich nicht ganz verstehe, der Insolvenzeintrag ist aus meiner Schufa gelöscht, jedoch ist dieser laut meiner Bank immer noch bei der Bank sichtbar und wird laut Bank, erst nach 10 Jahren gelöscht.

      Bei Bonify ist mein Score hervorragend, jedoch sehe ich den Eintrag als Gerichtsdaten vermerkt.
      Mein Score bei der Schufa beträgt 99,07 und es ist kein Eintrag zu finden.

      Ich bitte Sie um einen Rat.

      Beste Grüße
      Thomas R.

      Besteht die Möglichkeit diese Lösung voranzutreiben?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        Ihre Bank dürfte diesen Eintrag eigentlich nicht mehr sehen, wenn die Löschfrist bei der Schufa abgelaufen ist. Zumindest dürfte die Bonität nicht mehr negativ durch den Eintrag beeinflusst sein.
        Verweigert die Bank Ihnen einen Kredit oder haben Sie andere negative Auswirkungen dadurch erlitten?

        Mit freundlichen Grüßen

        Ihre KGR Anwaltskanzlei

        • Andreas F.
          says:

          Die Banken, u.v.a. Auskunfteien, haben eigene Datenbanken, da wird man nie gelöscht. Man müsste extra überall die Löschung beantragen. Restschuldbefreiung und Privatinsolvenz ist nur eine Farce. Die Schufa ist nicht der einzige Player auf diesem Markt!

        • Andrea Z.
          says:

          Hallo Herr Dr. Ghendler,
          mir geht es genauso wie Thomas R.
          Meine Bank sagte mit, das selbst nach der 3 Jahre der negativ Eintrag zu sehen sei. Somit sind /werden mir negative Auswirkungen meine Zukunft belasten.
          Was kann ich dagegen tun?
          Grüße
          Andrea Z.

          • Dr. V. Ghendler
            says:

            Sehr geehrte Frau Zimmermann,

            grundsätzlich darf die Bank Ihnen kein Konto auf Guthabenbasis verweigern. Zur Aufnahme eines Kredits sollten Sie es zunächst bei einer anderen Bank versuchen. Grundsätzlich ist es äußerst schwierig, sich gegen dieses negative Scoring bei der Bank zu wehren, da es sich ja offenbar nicht um einen Schufa-Eintrag handelt, sondern um eine andere Auskunftei. Zunächst müsste man herausfinden, in welcher Datenbank der Eintrag noch gespeichert ist und dann dort eine Löschung aufgrund des Ablaufs der Speicherfrist beantragen.

            Mit freundlichen Grüßen
            Dr. V. Ghendler
            Rechtsanwalt

    170. Michael
      says:

      Guten Morgen,

      am 25.08.2018 bekam ich die Restschuldbefreiung. Alle Pfändungen auf meinem Konto wurden von den Gläubigern zurück genommen, bis auf eine. Ich schrieb den Gläubiger und auch dessen Anwalt an, mit der Bitte diese von meinem Konto zu nehmen. Bis heute reagiert keiner von beiden auf meine Anfragen und die Bank kann nicht tätig werden, sagt Sie. Gibt es noch Möglichkeiten die Pfändung von meinem Konto zu bekommen ?
      Die Schuld ist, welche die Pfändung betrifft, ist teil des Insolvenzverfahrens gewesen und ist keine Steuerschuld oder ähnliches. Neue Schulden, nach der Befreiung gibt es nicht.

      Über einen Hinweis bin ich Ihnen sehr dankbar.

      Viele Grüße
      Michael Wagner

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Wagner,

        in diesem Falle können Sie eine Vollstreckungsgegenklage erheben. Dies dürfte Abhilfe schaffen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    171. Alan
      says:

      Guten Tag.
      Ich war am 1.12.2016 fertig mit meine Insolvenz jedoch beglich ich alle gerichtskosten erst zum 01.08.2017 wegen ratenzahlung.
      Daher meine Frage wann steht meine Insolvenz nicht mehr in der Schufa? Löschung Ende 2019 oder 2020? Sie steht ja drei Jahre drin?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Ihr Schufa-Eintrag verjährt nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ablauf desjenigen Jahres, in welchem Ihre Restschuldbefreiung in der Schufa vermerkt wurde.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    172. Juliane P.
      says:

      Hallo, meine Privat Insolvenz war am 10.07.2016 mit Restschuldbefreiung beendet. Meine Frage: wann erfolgt die Löschung bei der Schufa. Ich möchte eine neue Wohnung beziehen.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Peters,

        gemäß der Verhaltensregeln, die der Verband der Wirtschaftsauskunfteien festgelegt hat, sollte Ihr Schufa-Eintrag über die Privatinsolvenz zum 11.07.2019 gelöscht sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

        • Rene W.
          says:

          Hallo,
          Dazu habe ich auch eine Frage, ich habe gelesen das der Eintrag Restschuldbefreiung bei der Schufa nach drei Jahren gelöscht wird… Aber erst nach Ende des Kalenderjahres. Ich habe das selbe Problem meine Restschuldbefreiung habe am 6.6. 2016 bekommen also müsste der Eintrag nächsten Monat gelöscht werden… Die Schufa aber sagt erst nach dem 31.12.2019.
          Was kann ich tun? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung.. Können Sie mir evtl. Helfen?

          • Dr. V. Ghendler
            says:

            Sehr geehrter Herr Weiß,

            bis vor Kurzem war es so, dass der Eintrag erst nach drei Jahren zum Ablauf des Kalenderjahres gelöscht wurde.
            Mittlerweile hat sich aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung eine taggenaue Löschung nach genau drei Jahren etabliert. Geregelt ist dies in den “Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018”. Diese Regeln hat die Schufa selbst mit beschlossen.
            Sollten Sie mit dem Hinweis auf die gerade vereinbarte, taggenaue Löschfrist bei der Schufa nichts erreichen, können sich aber gerne mit Ihren Kontaktdaten unter kontakt@anwalt-kg.de melden und wir rufen Sie umgehend für ein kostenloses Erstberatungsgespräch zurück.

            Mit freundlichen Grüßen

            Dr. V. Ghendler
            Rechtsanwalt

    173. Thorsten Kulla R&g I.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mir wurde die Restschuldbefreiung zum 19.5.2017 erteilt. Heißt das nun das erst Ende 2020 mein Eintrag bei der Schufa gelöscht wird. Mir wurde damals immer etwas vom Ende des zweiten Jahres also zum 31.12.2019 gesagt. Ursprünglich bin ich sogar von Mai 2019 ausgegangen. Und gibt es hierfür überhaupt eine gesetzliche Grundlage?

      Vielen Dank!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Kulla,

        leider ist es richtig, dass der Eintrag in der Schufa noch drei Jahre lang bestehen bleibt. Die Löschung erfolgt aber drei Jahre nach Ende der Insolvenz, also in Ihrem Fall im Mai 2020.
        Die gesetzliche Grundlage bildet die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Schufa ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO berechtigt, die Daten zu speichern und an Dritte weiterzugeben.
        Es könnte möglich sein, eine vorzeitige Löschung des Schufa-Eintrags zu erreichen, wenn man belegen kann, dass ein “besonderes Interesse” an der vorzeitigen Löschung besteht (Art. 11 Abs. 1 lit. c) DSGVO). Allerdings kann ich nicht beurteilen, wie gut die Erfolgsaussichten hierfür stehen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

        • Thorsten Kulla R&g I.
          says:

          Vielen Dank!

    174. Regina
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die Restschuldbefreiung wurde mir im November 2016 erteilt. Ich möchte nun ( Stand Mai 2019) einen Kredit für die Immobilienfinanzierung aufnehmen. Muss ich noch damit rechnen, dass es einen Eintrag in der Schufa immer noch stehen könnte und ich somit keine Finanzierungszusage von der Bank bekomme?

      Vielen Dank!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die auch von uns häufig kritisierte Löschfrist bei der Schufa beträgt leider drei Jahre. Daher ist damit zu rechnen, dass der Eintrag erst Ende dieses Jahres gelöscht wird und aktuell noch besteht. Sie können auch eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft einholen.
        Es ist aber nicht gesagt, dass die Bank deswegen den Kredit verweigern wird. Vermutlich wird sie jedoch weitere Sicherheiten verlangen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    175. Regine K.
      says:

      Guten Tag ich habe eine Frage zu meinem Insolvenz das Gericht schickt mir dieses Schreiben ende Mai kann ich sie dann anrufen wenn ich das Schreiben habe Mit freundlichen Grüßen Regine Kraska

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Kraska,

        vielen Dank für Ihre Frage. Eine kostenlose telefonische Beratung bieten wir nur im Vorfeld einer Insolvenz oder eines Schuldenvergleichs an. Ich bitte Sie um Verständnis, dass zur Beantwortung von Fragen zu einer bereits abgeschlossenen Insolvenz nur ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch möglich ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    176. Marina W.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir eine Frage kurz beantworten könnten
      1992 und 1995 nahm ich je einen Kredit bei einer großen Bank auf . Den ersten Kredit musste ich absichern , indem ich eine Lebensversicherung in Höhe des Kredites abschloss. Den kleinen Kredit musste ich von Beginn an Abtreten . Aufgrund einer schweren Krankheit musste ich schon 3 Jahre später meine Selbstständigkeit aufgeben. Da in der kurzen Zeit der große Kredit noch längst nicht abgetragen war würde meine Versicherung gepfändet. Der kleine Kredit war eh abgetreten. Von 2002-2008 durchlief ich eine Insolvenz wo ich am Ende die Restschuldbefreiung bekam. Die Bank war von Anfang an dabei .
      Zum 1.2. lief meine Versicherung aus und ich müsste mein Geld ausbezahlt bekommen. Bei der Versicherung steht aber die Pfändung und die Abtretung da. Die Versicherung braucht jetzt von der Bank eine Freigabe über die Pfändung und die Abtretung. Nun erteilt die Bank keine Freigabe und besteht auf die komplette Versicherungssumme. Mir wurde jetzt eine „ Rechnung „ zugestellt wo sogar im Nachhinein komplette Zinsen neu berechnet wurden . Es ist jetzt so das ich keine Versicherung ausbezahlt bekomme und jetzt noch Geld an die Bank zurück zahlen soll . Meine Frage . Befindet die Bank im Recht ?
      Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir mitteilen könnten ob die Bank hier im Recht ist .
      Zwischen der Restschuldbefreiung und dem heutigen Stand sind 11 Jahre vergangen. Selbst wenn die Bank Recht hat, dann hätte diese sich doch längst melden können um Forderungen zu stellen.
      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Mit freundlichen Grüßen
      Marina Wende

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Wende,

        vielen Dank für Ihre Frage. Hierbei handelt es sich allerdings um einen äußerst komplexen Sachverhalt, der sich anhand Ihrer Angaben nicht in Kürze beantworten lässt. Um die Frage zu beantworten, sind noch weitere Informationen erforderlich, beispielsweise wie die Kündigungsbedingungen der Lebensversicherung waren. Auch ob die Forderung der Bank schon verjährt ist oder nicht möchte ich ohne weitere Angaben nicht abschließend beantworten.
        Ich würde Ihnen empfehlen, bei meinem Sekretariat unter 0221 – 6777 0055 einen Termin zu vereinbaren.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    177. Bettina
      says:

      Hallo,
      mein Verfahren wurde am 3.5.13 eröffnet und 3/2015 aufgehoben. Meine Wohlverhaltensphase endet nun in ein paar Tagen.
      Der Erteilung der Restschuldbefreiung dürfte nichts im Wege stehen, so dass ich mich schon freue, bald endlich schuldenfrei zu sein.
      Nun habe ich in Wikipedia folgenden Abschnitt gelesen und mache mir Gedanken darüber, ob mir weitere Pfändungen meiner Rente drohen können, trotz Restschuldbefreiung.
      Hier der Wikipediaeintrag:

      Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so erlöschen die Forderungen gegen den Schuldner nicht; die Bezeichnung als Restschuldbefreiung ist also missverständlich. Der Schuldner kann aber den Insolvenzgläubigern gegenüber die Leistung verweigern. Die Forderungen werden also zu sogenannten unvollkommenen Verbindlichkeiten (Naturalobligationen), die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht durchgesetzt werden können. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Konsequenzen:

      Zahlungen, die der Schuldner an den Gläubiger geleistet hat, können nicht zurückverlangt werden (siehe § 301 Abs. 3 InsO). Dies gilt auch, wenn ein Dritter (zum Beispiel Arbeitgeber oder Rententräger) gezahlt hat. Dem Schuldner verbleibt dann nur ein Schadensersatzanspruch gegen den Dritten (Drittschuldner).

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Sie müssen sich keine Sorgen machen. Durch den Restschuldbefreiungsbeschluss kann keiner Ihrer Gläubiger mehr eine Pfändung der Rente oder von sonstigem Vermögen betreiben. Die einzige Konsequenz ist die, dass Sie, wenn Sie einem Schuldner trotzdem Geld zahlen, dieses nicht mehr zurückfordern könnten. Dies könnte beispielsweise eine Rolle spielen, wenn Sie erneut eine Rechnung bei einem der alten Gläubiger hätten und diese bezahlen. Dann sollten Sie bei der Zahlung genau angeben, dass sich die Zahlung nicht auf die alte, sondern auf die neue Rechnung bezieht.
        Dies ist aber ein äußerst seltener Sonderfall.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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