Effektivzins

Effektivzins

Der Effektivzins muss inzwischen in allen Darlehensverträgen angegeben werden. Er zeigt dem Darlehensnehmer auf, welche Kosten tatsächlich bei der Inanspruchnahme des Darlehens entstehen. Hierfür wird der Sollzins berechnet, der die einfache Verzinsung darstellt. Darüber hinaus werden aber auch Kosten, wie z.B. Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren, miteinbezogen. So hilft der Effektivzins dem Kunden, Angebote verschiedener Institute zu vergleichen. Achtung: Der Effektivzins beinhaltet nicht alle mit dem Darlehen verbundenen Kosten. Einige Kosten, wie z.B. die Kontoführung, kommen bei der Inanspruchnahme des Kredits noch hinzu.

ALTERNATIVE BEGRIFFE: effektiver Jahreszins

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei