15.000 Kläger schließen sich Sammelklage von MyRight an

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Hat die Sammelklage gegen VW überhaupt Erfolgsaussichten?


Aus der Berichterstattung rund um den Abgasskandal ist ein Thema aktuell nicht wegzudenken: Die Sammelklage von MyRight gegen VW, der sich inzwischen 15.000 Kläger angeschlossen haben. Ein Vorgehen, das sich für viele richtig anfühlt, hat VW doch in Deutschland noch keine Verantwortung für den Skandal übernehmen wollen. Während in den USA großzügige Entschädigungssummen gezahlt wurden, gingen die deutschen Kunden bislang leer aus.
Mit dem neuen Aktionismus einher geht allerdings die Verunsicherung etlicher Verbraucher. Es gibt doch gar keine Sammelklage in Deutschland? Welche Erfolgsaussichten hat damit das Vorgehen eines Konzerns, der gut 35 Prozent Erfolgshonorar einstreicht?

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Rechtsdienstleister verlangt 357 Millionen von VW

Am 06.11.2017 reichte das Unternehmen Klage beim Landgericht Braunschweig ein. Allerdings nicht zum ersten Mal. Die als Testballon geplante Einzelklage wurde durch das Landgericht erst am 31.08.2017 abgewiesen.

Angriffspunkt ist auch dieses Mal die manipulierte Software, die Volkswagen in mehreren Millionen Fahrzeugen verbaut hat. Hausfeld, die US-amerikanische Kanzlei hinter MyRight, ist der Ansicht, dass mit dem Einbau die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erlischt. Die betroffenen Käufer fahren also praktisch Wagen, welche bei rein rechtlicher Betrachtung nicht fahren dürften. Auf dieser Grundlage verlangt Hausfeld die Rücknahme des PKW und die Rückerstattung des Kaufpreises. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf eine Summe von 357 Millionen Euro. Ein Betrag, den selbst ein Großunternehmen wie Volkswagen kaum aus der Portokasse zahlen kann.

Nach eigenen Angaben vertritt MyRight in Deutschland mehr als 100.000 VW-Kunden. Noch dieses Jahr soll auch in der Schweiz Klage eingereicht werden.

Sammelklage in Deutschland – wie geht das?

Unzählige Zeitungen titeln, das Start-Up habe Sammelklage eingereicht. Ein verwirrender Terminus, denn in der Politik wird seit Monaten diskutiert, wie man eine Sammelklage nach dem US-amerikanischen Vorbild auch in Deutschland realisieren kann. Verbraucherschützer kritisierten nämlich schon lange, dass eine derartige Rechtsschutzmöglichkeit hierzulande noch nicht existiert. Während der vergangenen Legislaturperiode scheiterten derartige Pläne. Ob es einen neuen Anlauf für die Sammelklage in Deutschland geben wird, ist in Anbetracht der Koalitionsverhandlungen noch unklar.

Faktisch macht MyRight also keine Sammelklage, wie sie aus den USA bekannt ist. Es geht vielmehr um eine Häufung mehrerer Ansprüche nach § 260 ZPO. Diese in Deutschland eher ungewöhnliche Konstellation sieht vor, dass Ansprüche, die sich gegen denselben Beklagten richten und für welche das selbe Gericht zuständig ist, in einer Klage verbunden werden können.

Ungewisse Erfolgsaussichten

Bild von einem blauen VW

Die als Testballon geplante Einzelklage wurde durch das Landgericht erst am 31.08.2017 abgewiesen.

Der starke Zulauf bei MyRight dürfte aktuell weiter steigen. Schließlich äußert sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen durchaus positiv zum Vorgehen und Stiftung Warentest nennt die Sammelklage einen „interessante[n] Deal für viele VW-Kunden“. Ob das Ganze aber letztlich zu einem Erfolg führt, ist fraglich.

Bereits im August scheiterte MyRight vor dem LG Braunschweig. Die Richter stellten zwar fest, dass eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, ein Schadensersatzanspruch wurde jedoch verneint. Ob das LG Braunschweig die Klage von MyRight überhaupt zulässt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Das Gericht gilt als ausgesprochen VW-freundlich.

Aufgrund der hohen Provision, die der Verbraucher im Erfolgsfall zahlen muss, sieht auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Vorgehen mittels dieser Sammelklage nicht als den „optimalen Weg“ an.

Rechtsschutzversicherung muss zahlen

Die Zahl derer, die sich der Sammelklage von MyRight angeschlossen haben, mag zunächst sehr hoch klingen. Im Verhältnis zu den mehr als zwei Millionen Geschädigten ist sie jedoch gering.

Es stellt sich die Frage, warum so wenige der Betroffenen gegen die Automobilindustrie vorgehen. Ist es der Respekt vor einem wirtschaftlich überlegenen Gegner oder die Angst hoher Gerichtskosten?

Das Konzept von MyRight minimiert das zumindest das Kostenrisiko. In Anbetracht dessen, sind viele verärgerte Kunden bereit, auf einen nicht unerheblichen Anteil von 35 Prozent zu verzichten. Dieses sogenannte Abtretungsmodell birgt einen Mehrwert für beide Seiten. Doch es gibt auch eine Alternative. Erst kürzlich wurde gerichtlich festgestellt, dass Rechtsschutzversicherungen verpflichtet sind, die Kosten von Verfahren, welche die Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatzzahlungen zum Gegenstand haben, zu übernehmen. Auch wenn VW Schadensersatzzahlungen in Deutschland bislang verweigert, gibt es Möglichkeiten, sich gegen den Konzern zur Wehr zu setzen. Ob Diesel-Geschädigte nun den Weg der Sammelklage gehen oder ein individuelles Vorgehen ohne Kostenrisiko vorziehen, bleibt ihnen selbst überlassen. In jedem Fall ist es ratsam, sämtliche Möglichkeiten zu prüfen und sich nicht mit steigendem Wertverlust und möglichen Fahrverboten abzufinden.

Unsere im Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei befasst sich intensiv mit dem Abgasskandal und den daraus resultierenden Ansprüchen der Geschädigten. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung, um sich individuell und unverbindlich zu einem etwaigen Vorgehen beraten zu lassen.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “15.000 Kläger schließen sich Sammelklage von MyRight an”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

6 Kommentare
  1. Werner W.
    says:

    Sehr geehrter RA.
    habe mich bei einer myRight Sammelklage angeschlossen jetzt wäre keine Einzelklage möglich weil keine Rechtschutzversicherung besteht. Auto Q5 Baujahr 2011 31.000 km.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr W.,

      grundsätzlich kann eine Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung geführt werden. Aufgrund des Risikos einer Verjährung müssten vorher die Erfolgsaussichten jedoch genau geprüft werden.
      Nutzen Sie gerne unseren Abgas-Schnell-Check um nähere Informationen anzufordern.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Jochen R. .
    says:

    Wie kann ich gegen myRight vorgehen, da diese mir selbst empfohlen haben, meine Sammel- in eine Einzelklage umzuwandeln mit Aussicht auf bis zu 38.000 € von VW, dann aber offensichtlich Fehler in der Bearbeitung gemacht haben (Sammelklage wurde nicht per Gericht geschlossen), und mir nun mitteilen, das die schon zugesagte Einzelklage mit Angabe des Vertragsanwaltes und versenden der Vollmacht für die Einzelklage (10.5.20) mir nun lapidar schreiben: “Sollte ein Wechsel nicht möglich sein, wird Ihr Fall Teil der Sammelklage bleiben.”
    Das akzeptieren des VW-Vergleichs aus der Musterfeststellungsklage ist aber schon am 30.4.20 ausgelaufen. Muss ein Treuhänder nicht auch im meinen Interesse handeln?
    Gibt es Wege, da raus zu kommen?
    gez. Jochen R., 18.6.2020

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr. R.,

      herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Um Ihnen sagen zu können, welche Vorgehensweise für Sie die Beste ist, müssten wir Ihren Fall eingehend prüfen. Hierbei ist insbesonders auf die Vereinbarung zwischen Ihnen und myRight einzugehen. Rufen Sie uns am besten an und erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung am Telefon unter 0221 67770055; alternativ können Sie uns auch eine kurze E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@anwalt-kg.de schicken.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Peter B.
    says:

    Hallo wie bekomme ich eine Rückabtretung der an myright treuhänderisch erfolgten Abtretung hin ?…und verlangen die dafür Geld bei meinem Auto was über 200.000 gelaufen ist und wo ich bei myright vermutlich auch wenig bekommen werde?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Blank,

      bei einer Laufleistung von über 200.000 Kilometern würden wir Ihnen von einem Vorgehen normalerweise abraten. Ich würde Ihnen empfehlen, das Gespräch mit myright zu suchen. Ohne Kenntnis der Inhalte der Abtretungserklärung kann ich diese Frage leider nicht näher beantworten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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