Abgasskandal – DUH erhebt Klage in elf weiteren Städten

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Auf welche Städte zielt die DUH mit ihrer Klage?


Ende Februar konnte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen historischen Erfolg vor dem BVerwG erzielen. Das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands gab der Klage des Umweltvereins Recht und erklärte Fahrverbote für eine verhältnismäßige Lösung im Kampf der Städte gegen schmutzige Luft. Das Urteil ebnet den Weg für Fahrverbote in den Städten, in denen der Stickoxidausstoß den EU-Grenzwert übersteigt. Beschleunigt wird das durch neue Klagen der DUH in den jeweiligen Städten. Nun hat sie elf weitere Städte auf dem Kieker. In diesen drohen nun gerichtlich angeordnete Fahrverbote.

In diesen Städten drohen neuerdings Fahrverbote

Die elf neu beklagten Städte sind nicht neu auf dem Radar der DUH. Sie zählen mit einer besonders hohen NO2-Belastung zu den schmutzigsten Städten Deutschlands. Die Klagen sind zwar nicht ausschließlich auf Fahrverbote gerichtet, es ist jedoch klar, dass die DUH genau darauf abzielt. Sie klagt auf die Einhaltung der Luftqualitätswerte und eine solche ist kurzfristig nur durch Fahrverbote zu erreichen – wie es die Luftreinhaltepläne einiger Städte belegen. Die folgenden Städte sind von den Abgasklagen betroffen:

Dortmund, Bochum, Düren, Paderborn, Offenbach, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen, Marbach und Reutlingen

Viele dieser Städte haben trotz erhöhter Belastungswerte von 50µg NO2/m noch keine kurzfristigen Maßnahmen ergriffen. Manche haben nicht einmal einen Luftreinhalteplan, auf dessen Grundlage entsprechende Handlungen geschehen könnten.

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Inzwischen 28 Städte auf Fahrverbote verklagt

Mit den jüngsten elf Klagen müssen nun insgesamt 28 deutsche Städte fürchten, zum Erlass von Fahrverboten gezwungen zu werden. Erst im November 2017 erschienen mit Kiel, Halle und Hannover drei neue Klagegegner auf der Liste der DUH. Zuvor waren es bereits 16 Städte, die Ihr Schicksal in die Hände der Verwaltungsgerichte legen mussten. Verfahren laufen derzeit in Aachen, Berlin, Bonn, Darmstadt, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Köln, Limburg, Mainz, München, Offenbach, Reutlingen und Wiesbaden. Die Fälle Stuttgart und Düsseldorf landeten sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht – der Ausgang ist bekannt. Dreizehn verbleibende Städte, in denen die Gerichte noch nicht entschieden haben, plus die drei Städte, in denen seit November 2017 ebenfalls der Klageweg gegangen wird, zuzüglich der elf neuen Klagen. Das ergibt die 28 Städte, bei denen unklar ist, ob und wann ihnen gerichtlich angeordnete Fahrverbote drohen.

Weitere Klagen auf Fahrverbote drohen

Doch mit der neuesten Klagewelle ist noch lange nicht das Ende erreicht. Dass dieses Mal „nur“ elf Städte verklagt wurden, begründet DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch mit der Knappheit finanzieller und personeller Ressourcen. Ursprünglich waren nämlich ganze 40 Städte angeschrieben und zu luftreinigenden Maßnahmen aufgefordert worden. Verklagt wurden zunächst nur jene, bei denen eine besondere Eilbedürftigkeit festgestellt wurde. Für den Fall, dass die anderen kontaktierten Städte nicht bald gegen die Luftverschmutzung aktiv werden, droht Resch noch dieses Jahr weitere Klageerhebungen an.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)

Bei der Deutschen Umwelthilfe handelt es sich um einen eingetragenen Verein (e.V.) mit Sitz in Hannover. Die DUH ist als gemeinnützig anerkannt und hat sich Umwelt- und Verbraucherschutz zur Aufgabe gemacht. Damit scheint der Abgasskandal ein ideales Betätigungsfeld für Klagen der Deutschen Umwelthilfe zu sein. Die DUH hatte im Jahr 2016 rund 90 Mitarbeiter. Die DUH betrachtet sich selbst als politisch unabhängig und definiert das Ziel, die Umwelt für die späteren Generationen zu erhalten. Daher sind Klimaschutz und Schutz der Natur wichtige Ziele der DUH. Auch der umweltbezogene Verbraucherschutz spielt eine große Rolle bei den Aktivitäten der DUH. Kritisiert wird die DUH aufgrund ihrer umstrittenen Finanzierung. Einerseits führt sie Massenabmahnungen durch, die teilweise als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden. Andererseits erhält die DUH Zuwendungen von Industrieunternehmen wie beispielsweise Toyota.

Prognose: Werden die Gerichte Fahrverbote anordnen?

Könnte man die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte im Einzelnen vorhersagen, so wären die Verfahren überflüssig und eine höchstrichterliche Entscheidung wie die des Bundesverwaltungsgerichtes würde genügen. Letztlich bestimmt sich eine derartige Entscheidung nach den Maßgaben des Einzelfalls und ist unter anderem davon abhängig, wie hoch die jeweilige Grenzwertüberschreitung ist und welche Maßnahmen dagegen möglich sind. Trotzdem hat das historische Urteil des Bundesverwaltungsgerichts massiven Einfluss auf die Entscheidungen der untergeordneten Gerichte.

Gerichte werden vermutlich dem Urteil folgen

Bild von Autos auf der Straße

Ende Februar konnte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen historischen Erfolg vor dem BVerwG erzielen.

Eine normative Bindungswirkung besteht zwar nicht. Dennoch ist es nicht besonders wahrscheinlich, dass sich ein Gericht dem Bundesverwaltungsgericht entgegenstellt und Fahrverbote ablehnt. Dies zöge mit hoher Wahrscheinlichkeit einen kostspieligen Rechtsstreit in den Folgeinstanzen nach sich. Außerdem ist nicht zu verleugnen, dass Fahrverbote zwar besonders eingriffsintensiv, aber ebenso effektiv bei der Bekämpfung von Luftverschmutzung sind. Sperrt man eine der Hauptursachen für die hohe Stickoxidkonzentration aus – den Diesel – wird sich diese logischerweise entsprechend reduzieren. Deswegen ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Gerichte der Wertung des Bundesverwaltungsgerichts anschließen und sich für Fahrverbote aussprechen.

Wie Sie Fahrverbote vermeiden können

Ihre Stadt steht auf einer der schwarzen Listen der DUH und Sie befürchten Fahrverbote in Ihrer Region? Schlimmer noch – Sie fahren zusätzlich einen der manipulierten Diesel? Machen Sie sich jetzt über Ihre Rechte im Diesel Abgasskandal schlau. Nicht nur können Sie gegebenenfalls über einen Widerruf Ihrer Finanzierung eine Rückabwicklung erreichen. Auch ein Schadensersatzanspruch steht Ihnen unter Umständen zu. Selbst im Rahmen des Schadensersatzbegehrens können Sie die Rücknahme Ihres Diesels gegen die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Vielfältiges Vorgehen zur Vermeidung von Fahrverboten

Die Möglichkeiten eines Vorgehens sind vielfältig und ihr wirtschaftlicher Mehrwert bestimmt sich nach dem konkreten Einzelfall. Auch Ihr Fall zeichnet sich durch unterschiedliche Faktoren aus, wie sie individueller nicht sein könnten. Deswegen ist es für Sie als Geschädigter auch schwierig, Ihre Ansprüche pauschal bewerten zu können. Wir übernehmen die Prüfung im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Im Anschluss an diese Beratung durch unsere Mitarbeiter wissen Sie, welche Rechte Sie im Abgasskandal haben, wie Sie diese am besten durchsetzen können und welche Kosten auf Sie zukommen. Sie können die Chancen und Risiken eines Vorgehens einschätzen, sind über die Kostentragung durch die Rechtsschutzversicherung informiert und können sich anhand des wirtschaftlichen Mehrwerts leicht für eine Option entscheiden. Nutzen Sie unseren Rückabwicklungsrechner für einen ersten Orientierungswert und profitieren Sie anschließend ohne ein Kostenrisiko von der Expertise unserer erfahrenen Mitarbeiter.

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