Abgasskandal – Kraftfahrtbundesamt ordnet Rückruf von 60.000 Porsche an

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Abschalteinrichtung sorgt für Diesel Rückruf bei Porsche


Schon mehrfach stand Porsche im Kreuzfeuer der medialen Berichterstattung um den Abgasskandal. Im Juli 2017 ordnete Bundesverkehrsminister Dobrindt ein Zulassungsverbot für bestimmte Diesel des Modells Porsche Cayenne an. Es folgten der erste Rückruf und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Ende April folgte eine große Razzia bei Porsche. Heute wurde bekannt: Das Kraftfahrtbundesamt zwingt Porsche zum Rückruf von 60.000 Fahrzeugen. Der Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung hat sich erhärtet.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Wer sich gegen die illegalen Methoden von Porsche und der anderen Hersteller wehren möchte, kann dies mit anwaltlicher Unterstützung tun. Wir beraten Sie kostenfrei zu den Erfolgsaussichten. Vorab können Sie ermitteln, welche Beträge Ihnen zustehen könnten.

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Der Rückruf – betroffene Fahrzeuge

Von dem unfreiwilligen Rückruf sind Porsche-Modelle in aller Welt betroffen. Namentlich handelt es sich um das Modell Cayenne 4,2 TDI und das SUV-Modell Macan 3,0 TDI. Wie die FAZ berichtet müssen knapp 53.000 Macan und 6.800 Cayenne in die Werkstatt. Allein in Deutschland sind 19.000 Porsche-Diesel von dem Rückruf betroffen. Grund für die Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes sind – wie gewohnt – Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung. Beim Macan sollen ganze fünf illegale Abschalteinrichtungen gefunden worden sein. Das Bundesamt teilte mit, dass diese zu einem erhöhten Stickoxidausstoß im realen Betrieb führten. Schon 2016 bot Porsche für den Macan eine „freiwillige Serviceaktion“ an. Auch dabei ging es um eine Nachrüstung, wie sie jetzt vorgenommen werden soll.

Was passiert beim Rückruf?

Die Rückrufaktion wird vermutlich nicht anders ablaufen als die der anderen Hersteller. Der Wagen muss in die Werkstatt, dort wird ein Software Update aufgespielt. Durch den Rückruf soll das vorherige Versäumnis ausgebessert werden. Anschließend soll die Abgasreinigung funktionieren – und das nicht nur auf dem Prüfstand. Was in der Theorie nach einer schnellen, effektiven und kostengünstigen Lösung klingt, ist in der Praxis höchst umstritten. Während die Deutsche Umwelthilfe die Software Updates als Placebo Updates bezeichnet, warnen EU und ADAC vor Negativfolgen einer Nachrüstung. In Wahrheit hat das Update mehr Schwachstellen als die Hersteller eingestehen wollen. Das zeigt auch ein Gutachten der TU München .

Kann der Rückruf verweigert werden? Drohen Konsequenzen?

Dadurch, dass der Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet wurde, bleibt dem betroffenen Porschefahrer eigentlich keine Wahl. Anders als beim freiwilligen Rückruf besteht nun praktisch eine Verpflichtung, den Wagen in die Werkstatt zu bringen und dem Rückruf zu folgen. Weigert sich der Dieseleigentümer, das Update vornehmen zu lassen, droht ihm schlimmstenfalls die Stilllegung. Er wird dann mehrfach zum Update aufgefordert, bevor die örtliche Zulassungsbehörde eine Stilllegungsverfügung erlässt. Die Stilllegung kommt faktisch einer Enteignung gleich. Schließlich darf der Eigentümer seinen Diesel nicht mehr im Straßenverkehr nutzen. Für viele kann das sogar existenzbedrohend sein. Die bloße Weigerung, dem Rückruf nachzukommen, kann somit sehr riskant sein. Riskant ist es aber auch die Nachbesserung. Viele Kunden klagen über einen erhöhten Verbrauch, ruckelnde Motoren und einen stärkeren Verschleiß. Die geforderten Hardware Nachrüstungen verweigern die Hersteller nach wie vor.

Wege aus dem Abgasskandal

Eine Möglichkeit, dem Rückruf zu entgehen, ohne eine Stilllegungsverfügung zu erhalten, kann ein Vorgehen gegen den Hersteller sein. Es ist dabei auf einen Fall in Euskirchen zu verweisen. Der VW-Fahrer war einer der ersten, dessen Diesel wegen der Rückruf Verweigerung stillgelegt wurde. Mit anwaltlicher Unterstützung konnte er sich erfolgreich dagegen wehren. Ein wichtiges Argument war, dass der Kunde Ansprüche gegen den Hersteller geltend machte.

Rückruf und Stilllegung entgehen – durch Schadensersatz

Bild von dem Porsche Logo

Wer einen Diesel im Porsche Abgasskandal gekauft hat, wurde durch den Hersteller geschädigt. Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, so wie viele Richter bereits anerkannt haben.

Unabhängig davon, ob ein Vorgehen letztlich gegen eine bereits ergangene Stilllegungsverfügung hilft, haben betroffene Porschefahrer dadurch auch eine Möglichkeit, der Stilllegung sicher zu entgehen – indem Sie Ihren manipulierten Macan oder Cayenne loswerden. Im Rahmen des Schadensersatzes kann der Kunde eine vollständige Rückabwicklung erreichen. Schadensersatz steht ihm deswegen zu, weil er von Porsche einen Diesel bekommen hat, der gleich in mehreren Punkten nicht vertragsgemäß ist. Zum einen entspricht er nicht den Herstellerangaben. Zum anderen erfüllt er nicht einmal die Mindestanforderungen zur Zulassung zum Straßenverkehr. Viele Kunden von VW und Audi klagten deswegen bereits erfolgreich auf Schadensersatz wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe erstinstanzlicher Urteile, die den Käufern der Schummeldiesel Recht geben. In den Urteilsbegründungen ist von erschlichenen Zulassungen (LG Würzburg, Urteil vom 23.02.2018, Az. 71 O 862/16 ), manipulierten Kaufentscheidungen(LG Frankfurt, Urteil vom 02.11.2017, Az. 2-03 O 104/17) und der erheblichen Nachteiligkeit eines Software Updates (LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017 – 7 O 967/16) die Rede. Außerdem beeinflusse bereits das schlechte Image des Updates im Rahmen des Rückrufs den Fahrzeugwert (LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017 – 7 O 967/16). Viele Gerichte sprachen den Klägern das Recht zu, den Diesel gegen eine Kaufpreiserstattung abzugeben. Abgezogen wurde lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Widerruf statt Rückruf

Eine andere Möglichkeit, einen manipulierten Porsche loszuwerden, ist der Widerruf der Finanzierung. Diese Option bietet sich denjenigen, die beim Kauf Ihres Diesels einen Autokredit bei der Herstellerbank aufgenommen haben. Hat die Herstellerbank in ihrer Widerrufsbelehrung einen Fehler gemacht, besteht ein praktisch ewiges Widerrufsrecht für den Kunden. Die Folge eines Widerrufs ist, dass sich beide Geschäfte in ein Rückgewährschuldverhältnis verwandeln. Gegenseitig erbrachte Leistungen müssen zurückgegeben werden. Der Kreditnehmer gibt also den Wagen zurück; die Bank das Geld, das sie bereits vom Kreditnehmer erhalten hat. Am Ende sollen beide so stehen, als hätten sie niemals einen Vertrag geschlossen. Mit der Rückzahlung kann der Kreditnehmer einen anderen Wagen finanzieren, der nicht vom Abgasskandal betroffen ist. Offen ist bislang noch die Frage nach der Nutzungsentschädigung bei Kreditverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden. Der Gesetzeswortlaut legt nahe, dass bei diesen jüngeren Verträgen kein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anfällt. Der Rückzahlungsanspruch des Kunden würde dann noch höher ausfallen. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage steht allerdings noch aus.

Interview zum Widerrufsjoker

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erläutert Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei Ilja Ruvinskij Näheres zum Widerrufsjoker:

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Ihre Rechte im Abgasskandal

Sie fahren einen der 19.000 Porsche, die Gegenstand des jüngsten Pflichtrückrufs sind? Nun sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen und sich unschlüssig, wie Sie sich verhalten sollen? Sie fürchten Fahrverbote, zweifelhafte Nachrüstungen und Stilllegungsverfügungen könnten auch Ihnen bald drohen? Vom Hersteller fühlen Sie sich im Abgasskandal alleine gelassen?
Wir helfen Ihnen, die dringendsten Fragen zu klären und einen Überblick über Ihre Möglichkeiten im Abgasskandal zu erhalten. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung beraten unsere versierten Mitarbeiter Sie zu Ihrem individuellen Fall. Sofern Ihr Fahrzeug finanziert wurde, untersuchen wir Ihren Kreditvertrag kostenlos auf Belehrungsfehler. Anschließend sprechen wir unsere Ergebnisse mit Ihnen durch und beraten Sie zu den Chancen eines Vorgehens. Auch prüfen wir, ob die Voraussetzungen für Schadensersatz bei Ihnen vorliegen. Sollten beide Vorgehensweisen möglich sein, wägen wir gemeinsam mit Ihnen nach wirtschaftlichem Vorteil und Erfolgschancen ab. Gerne beraten wir Sie auch zu Finanzierungsmöglichkeiten über die Rechtsschutzversicherung. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie mit unserer Hilfe gegen die Bank oder den Hersteller vorgehen wollen. Sollten Sie uns mandatieren, werden wir uns zunächst um eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Anspruchsgegner bemühen. Bleiben diese Bemühungen fruchtlos, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Nutzen Sie unseren Rückabwicklungsrechner für eine erste Berechnung Ihres wirtschaftlichen Vorteils.

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