Abgasskandal – Stilllegungswelle rollt an

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Wie Sie Ihren Diesel vor einer Stilllegung schützen


Zunächst waren es nur wenige Einzelfälle. Stillgelegte VW Diesel. Eigentümer, die ein Software Update verweigerten und dafür die Quittung ihrer örtlichen Zulassungsbehörde bekamen. Die Quittung in Form einer Stilllegung. Dieselfahrer, die den Rückruf der Hersteller ablehnten und ihren Wagen nun nicht mehr fahren dürfen. Insgesamt rollte die befürchtete Stilllegungswelle bisher langsam und leise an. Ein Umstand, der nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass man beim Rückruf alphabetisch vorging. Im April liefen nun die Umrüstfristen einiger beliebter Modelle aus. Wer sich weigerte, muss zeitnah mit Post rechnen. Die Stilllegungswelle scheint bald zu brechen.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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Diese Modelle sind von der Stilllegung betroffen

Wer eine Aufforderung zum Software Update bekommen hat, sollte jetzt aufhorchen. Denn das Schreiben begründet die Pflicht zur Teilnahme an der Rückrufaktion. Wer sich trotzdem weigert, daran teilzunehmen, riskiert Maßnahmen wir die Stilllegung oder die Verweigerung der TÜV-Plakette. Focus berichtet, dass kürzlich die Umrüstfristen für die Modelle Passat, Golf, Caddy und Touareg abgelaufen sind. Bei den meisten Modellen handelt es sich um sehr beliebte Fahrzeuge. Dementsprechend viele Eigentümer waren vom Rückruf betroffen und sind es nun auch von möglichen Stilllegungen. Zuvor wurde von mehreren stillgelegten VW Amarok berichtet. Die Stilllegung wird aber nicht nur VW Diesel treffen. Rückrufe gab es nämlich auch bei Audi, Seat und Skoda.

Wer muss eine Stilllegung fürchten?

Wer dem Aufruf der zuständigen Zulassungsbehörde nachgekommen ist, muss erst einmal keine Stilllegung befürchten. Zwar könnte der Diesel dann immer noch von Fahrverboten betroffen sein. Dabei handelt es sich aber um einen vergleichsweise kleinen Eingriff. Die Stilllegung bedeutet eine völlige Betriebseinstellung, ein Fahrverbot ist auf bestimmte Gebiete beschränkt. Knapp zehn Prozent der angeschriebenen Dieseleigentümer haben bisher keine Nachrüstung vornehmen lassen. Das sind ein paar tausend Diesel, die weiterhin ohne Update durch die Straßen fahren.
Wer dem Aufruf zur Nachrüstung bis zum Ablauf der Umrüstfrist nicht nachgekommen ist, kann von einer Stilllegung betroffen sein. In der Regel gibt es mehrere Aufrufe zum Software Update, bevor eine Stilllegung angedroht und letztlich auch vollzogen wird. Eine Stilllegung erfolgt also nicht von heute auf morgen. Focus zeigt, wie ein solches Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt aussieht (https://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/tausende-vw-modelle-betroffen-keine-panik-so-wehren-sie-sich-gegen-die-zwangs-stilllegung-ihres-diesel_id_8902634.html ).

Warum riskieren so viele eine Stilllegung?

Das Risiko einer Stilllegung ist den meisten, die das Software Update verweigern bewusst. Ebenso bewusst ist Ihnen aber auch die Tatsache, dass das Software Update nicht gerade einen guten Ruf hat. Die Betroffenen wollen keinen erhöhten Verbrauch oder schnelleren Verschleiß riskieren. Sie wollen sich nicht mit einem verminderten Marktwert zufriedengeben, den das Update zwangsläufig mit sich bringt. Trotzdem ist eine Stilllegung für die meisten das „Worst case scenario“ und gefährdet sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz.

Wie verhindere ich die Stilllegung meines Diesels?

Hat man bereits eine Stilllegungsverfügung erhalten, so kann man mit einem Widerspruch oder einer Klage dagegen vorgehen. Es empfiehlt sich, auch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Die Erfolgschancen sind schwer zu beurteilen – in der Hauptsache gab es noch keine Entscheidung, die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen erklärten den Verwaltungsakt für nicht sofortig vollziehbar, das Verwaltungsgericht Düsseldorf widersprach dem.
Es gibt allerdings auch eine andere Möglichkeit, die Stilllegung zu vermeiden. Dazu müssen Sie den Diesel loswerden. Das klassische Modell – der Verkauf – funktioniert nicht mehr. Ein Verkauf ist mit großen Verlusten verbunden, die Preise auf dem Dieselmarkt befinden sich auf einem konstanten Abwärtstrend. Dementsprechend müssen alternative Methoden her.

Stilllegung entgehen durch Schadensersatzbegehren

Bild von einem Lenkrad

Hat man bereits eine Stilllegungsverfügung erhalten, so kann man mit einem Widerspruch oder einer Klage dagegen vorgehen.

Eine Methode ist hier das juristische Vorgehen gegen den Hersteller. VW und Co. Haben über Jahre hinweg manipulierte Diesel verkauft. Dem Kunden machten sie dabei deutlich, dass alles vorschriftsgemäß sei und es sich sogar um umweltfreundliche Autos handelte. Die Abgassoftware, die bei Messungen falsche NO2-Werte ausspuckte verschwiegen sie aus Profitgier. Damit haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Denn Sie als Kunde wurden geschädigt. Sie haben ein Fahrzeug erhalten, dass nicht einmal die normalen Voraussetzungen zur Zulassung zum Verkehr erfüllt.
Im Rahmen des Schadensersatzes können Sie Ihren Diesel zurückgeben. Dafür wird man Ihnen sodann den Kaufpreis erstatten. Abgezogen wird lediglich eine Nutzungsentschädigung, die der Hersteller für die gefahrenen Kilometer erhält. Sie haben so die Möglichkeit, Ihren gebrauchten Diesel zurückzugeben und mit der Rückzahlung eine Neuanschaffung zu finanzieren – eine Neuanschaffung, der keine Stilllegung droht.

Stilllegung mithilfe des Widerrufsjokers entgehen

Ein anderer Weg bietet sich nur für diejenigen Dieselkäufer an, die Ihren Wagen über die Herstellerbank finanziert haben. Der Gesetzgeber hat hier ein besonderes Konstrukt geschaffen, um den Verbraucher gegenüber den Banken gleichzustellen. Die Bank muss ihn deswegen ausführlich über seine Rechte informieren und dabei strenge Vorgaben einhalten. Gelingt ihr das nicht, bleibt der Vertrag widerrufbar und kann jederzeit rückabgewickelt werden. Der sogenannte Widerrufsjoker sticht. Tatsächlich enthalten eine Vielzahl der Autokreditverträge eine solche fehlerhafte Belehrung. Die Rückabwicklung führt dann zum gleichen Ergebnis wie der Schadensersatz: Sie können Ihr Auto zurückgeben und kriegen Ihr Geld zurück. Bei Kreditverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, kann es sogar sein, dass nicht einmal eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.

Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten

Die Situation um den Abgasskandal ist äußerst komplex. Beinahe täglich gibt es neue Berichte zu betroffenen Fahrzeugen, neuen Verhaftungen und geplanten Maßnahmen. Hier einen Überblick zu bekommen, ist für einen Laien schwer bis unmöglich. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In einem Gespräch mit einem unserer versierten Mitarbeiter können Sie Ihren individuellen Fall schildern und sich beraten lassen. Wir überprüfen gerne Ihren Kreditvertrag auf Belehrungsfehler und erläutern Ihnen die Chancen und Risiken, die ein rechtliches Vorgehen mit sich bringt. Ebenso beraten wir Sie zu einer Finanzierung durch die Rechtsschutzversicherung.
Im Vorgehen gegen eine Stilllegung kann eine Klage gegen den Hersteller von Vorteil sein. So hatte ein Betroffener sich erfolgreich gegen die Stilllegung seines VW Amaroks gewehrt. Das Hauptargument war, dass der Dieselfahrer eine Klage gegen VW am Laufen hatte. Befreien auch Sie sich aus der Dieselmisere. Riskieren Sie keine Stilllegung, sondern nehmen Sie Ihr Schicksal und das Ihres Diesels selbst in die Hand.

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