Abgasskandal: Täuschung bei hochpreisigen Audi-Modellen entdeckt

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Audi A6 fällt mit Abgas-Manipulationen auf

Der Abgasskandal lässt den VW-Konzern nicht los. Volkswagen-Tochter Audi musste nach einem Bericht des Spiegel eingestehen, dass in der Oberklasse, bei den Modellen A6 und A7, weiterhin manipuliert wird. Betroffen sind in Deutschland etwa 33.000 Audi-Modelle. Ein Fakt dürfte Verbraucher dabei besonders ärgern: Viele Kunden erhielten beim Kauf des A6 eine “Umweltprämie” für die Rückgabe ihres alten Autos, durften also davon ausgehen, einen besonders sauberen Wagen zu erwerben. Nun sehen sie sich mit ganz anderen Fakten konfrontiert. Doch die Gerichte stellen sich im Abgasskandal mittlerweile vermehrt auf die Seite der Kunden. Die selben Rechte wie Käufer können auch Leasingnehmer geltend machen.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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Audi A6: AdBlue-Einspritzung manipuliert

Damit ein Diesel die angegebenen Schadstoffwerte auch nur annähernd erfüllen kann, müssen die Abgase mit einer „AdBlue“ genannten Flüssigkeit gereinigt werden. Bei einer ordnungsgemäßen Abgasreinigung würde jedoch innerhalb regulärer Werkstattintervalle viel mehr von der Harnstofflösung benötigt, als in den kleinen Tank passt, den die Hersteller aus Platzgründen verwendet haben. Den Tank müsste der Kunde also regelmäßig selbst mit der unangenehmen Harnflüssigkeit nachfüllen – ein Fakt, der sich schlecht vermarkten lässt. Daher ließ Audi laut Spiegel in den Modellen A6 und A7 die Menge des eingesetzten AdBlue drosseln, mit der Folge, dass der umweltfreundliche Audi im Realbetrieb zur Dreckschleuder wird, und nur auf dem Prüfstand die erforderlichen Abgaswerte einhält.

Sonderfall Leasing und Dienstwagen: Audi A6 bei Unternehmen beliebt

Statt dem Kunden den Service zu erleichtern, hat Audi seinen Käufern einen Bärendienst erwiesen. Davon werden auch viele gewerbliche Kunden betroffen sein, denn der A6 ist ein beliebter Firmenwagen. Die ständigen Negativ-Schlagzeilen über Audi sowie Diesel-Motoren haben das Vertrauen der Unternehmen in Diesel-Fahrzeuge schwinden lassen, so der Vorsitzende des Bundesverbands Fuhrparkmanagement. Die gute Nachricht für Unternehmer lautet jedoch: Auch Unternehmerverträge von Firmenwagen können rückabgewickelt werden, wenn wie in diesem Fall ein Mangel am Fahrzeug vorliegt. Dies gilt ebenso, wenn es sich um einen Leasingvertrag handelt.

Aktuelle Baureihe des Audi A6 betroffen

Bei den Autos, die derzeit im Fokus stehen, handelt es sich um den Audi A6 und A7 der aktuellen Baureihe C7. Diese Baureihe erfüllt bei der Zulassung die Abgasnorm Euro 6.  Bislang richten sich die Vorwürfe jedoch nur gegen einen bestimmten Motor, einen 3,0 Liter Motor mit 200kW (272 PS) des Typs V6 TDI Gen2 Evo. Dieser Motor ist seit September 2014 im Verkauf. Die Baureihe wird im Sommer durch einen Nachfolger abgelöst, die Produktion daher eingestellt. Auch die Auslieferung bereits verkaufter A6-Modelle an die Käufer könnte gestoppt werden.

Audi verspielt das Vertrauen der Kunden

Der VW-Abgasskandal schwelt nun seit fast drei Jahren. Man sollte meinen, VW und die anderen Hersteller hätten den Ernst der Lage begriffen und spielten mit offenen Karten. Doch nach Spiegel-Informationen geht Audi weiterhin nach der altbewährten Salami-Taktik vor und streitet Vorwürfe so lange ab, bis sie letztlich doch nachgewiesen werden. Audi gab erst zu, dass man “Auffälligkeiten entdeckt” habe, als die Prüfer des Kraftfahrtbundesamtes sich bereits zu einer Prüfung angemeldet hatten. Bei diesen Auffälligkeiten handelte es sich offenbar um die Abschalteinrichtung, die man selbst installiert hatte. Von einer “Entdeckung” kann also keine Rede sein. So ein dreistes Vorgehen im Abgasskandal macht es schwierig, zukünftigen Äußerungen des VW-Konzerns Glauben zu schenken.

Rückrufaktion für Audi A6 sehr wahrscheinlich

Für Kunden, die den Audi A6 oder A7 gekauft haben, sind die Abgas-Manipulationen mehr als nur lästig. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Kraftfahrtbundesamt nach Abschluss seiner Ermittlungen einen amtlichen Rückruf der Audi-Modelle A6 und A7 anordnen wird, um die illegale Abschalteinrichtung wieder zu entfernen bzw. durch eine legale Variante zu ersetzen. Doch dieser Aufwand ist längst nicht die einzige Folge.
Der VW-Konzern möchte die Kunden zwar glauben machen, dass die Mängel durch einen Rückruf und das zweifelhafte Software-Update vollumfänglich behoben werden. Doch mit offenen Augen betrachtet ist dies gar nicht möglich, denn sonst hätten VW und Audi ja keine Manipulations-Software einsetzen müssen. Einbußen bei der Haltbarkeit und dem Fahrverhalten oder schlechtere Abgaswerte und damit mögliche Fahrverbote dürften nach Meinung von Gutachtern die Folge sein. Das ramponierte Image der Diesel-Fahrzeuge macht auch einen Weiterverkauf des A6 nur noch zu Schleuderpreisen möglich. Ein Käufer des hochpreisigen Audi-Neuwagens dürfte sich mit keiner dieser Folgen anfreunden können.

Das können Audi A6 Käufer und Leasingnehmer jetzt tun

Unsere Kanzlei berät Unternehmer und Verbraucher dabei, den richtigen Ausweg aus der Abgas-Manipulation zu finden. Da Audi freiwillig keine Zugeständnisse macht, ist ein rechtliches Vorgehen unvermeidlich. Aus unserer Sicht gibt es zwei Alternativen, die gute Erfolgschancen besitzen:

  • Einmal können Sie Audi oder den Autohändler wegen der Abgasskandal-Manipulationen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung in Anspruch nehmen.
  • Alternativ ist Privatpersonen im Fall einer Finanzierung ein Widerruf des Darlehensvertrags mit dem Widerrufsjoker möglich.

Vorgehen im Abgasskandal

  • Die Abschalteinrichtungen und Abgas-Manipulationen sind eine klare Täuschung des Kunden. Der Audi A6 besitzt nicht die Eigenschaften, die Sie als Kunde beim Kauf erwarten durften. Sie haben deswegen Ansprüche gegen Audi bzw. den VW-Konzern.

  • Für Betroffene Audi-Besitzer und andere Kunden des VW-Konzerns gilt: Sie können direkt gegen den VW-Konzern Schadensersatzansprüche geltend machen

  • Zudem bestehen Ansprüche gegen den Verkäufer:

    • Sie könnten zum Einen Nachbesserung oder sogar Neulieferung verlangen

    • Zum Anderen könnte der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich sein

    • Sie könnten den Kaufvertrag anfechten

    • Sie könnten eine Minderung des Kaufpreises, die Rückabwicklung des Kaufs oder Schadensersatz verlangen

    Diese Ansprüche können ohne Weiteres auch von Unternehmern geltend gemacht werden.

Widerrufsjoker

  • Alternativ beraten wir Sie auch zum Widerrufsjoker. Hierbei geht es um den Widerruf eines Darlehensvertrags. Der Gesetzgeber ermöglicht dies, wenn dem Kunden vom Darlehensgeber unvollständige oder falsche Vertragsunterlagen ausgehändigt wurden. Insbesondere eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berechtigt auch Jahre nach Vertragsschluss noch zum Widerruf.

  • Der Vorteil des Widerrufs: Sie müssen keinen Schaden wegen des Abgasskandals geltend machen und beweisen. Stattdessen erhalten Sie Ihre bisher gezahlten Raten zurück und geben das Auto zurück. Sie sind also so gestellt, wie vor dem Kauf, und sind das Auto in der Zwischenzeit zu traumhaften Konditionen gefahren. Der Abgasskandal berührt Sie nicht.

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen wurden von der Audi Bank und vielen weiteren Banken verwendet.

    Allerdings steht der Widerrufsjoker nur Verbrauchern zu, somit können Unternehmer davon im Regelfall nicht profitieren.

Das können Audi A6 Leasingnehmer tun

Bild von einer Frau in einem Audi


Die Abschalteinrichtungen und Abgas-Manipulationen sind eine klare Täuschung des Kunden. Der Audi A6 besitzt nicht die Eigenschaften, die Sie als Kunde beim Kauf erwarten durften.

Viele Fahrzeuge werden mittlerweile nicht gekauft, sondern geleast. Dies trifft insbesondere auf Dienstwagen zu, bei denen der Audi A6 relativ häufig vertreten ist. Gerade Nutzer eines Dienstwagens werden kein Interesse daran haben, von Fahrverboten betroffen zu sein. Außerdem stellt sich die Frage, ob der Leasingnehmer möglicherweise sogar verpflichtet ist, während der Leasingzeit Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Denn ansonsten könnte der Leasinggeber nach Ablauf des Vertrags womöglich den Schaden auf den Leasingnehmer abwälzen, weil Ansprüche bis dahin verjährt sein könnten. Um dieses Risiko nicht einzugehen, beraten wir Sie, wie Sie aus dem Leasingvertrag aussteigen können sowie Ansprüche des Leasinggebers vermeiden.

Das Vorgehen im Abgasskandal gegen Audi

Um die richtige Vorgehensweise für Sie zu finden, bedarf es anwaltlicher Unterstützung. Wir bieten Ihnen im ersten Schritt eine kostenfreie Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Erst danach entscheiden Sie, wie es weitergehen soll.

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Für die kostenlose Prüfung benötigen wir den Kaufvertrag sowie bei einer Kfz-Finanzierung den Darlehensvertrag.

Überprüfung Ihrer Unterlagen

Unsere spezialisierten Mitarbeiter überprüfen Ihre Unterlagen kostenfrei. Innerhalb von drei Werktagen melden wir uns wieder bei Ihnen und teilen Ihnen das Ergebnis mit.

Beratungsgespräch

Sollte das Ergebnis so ausfallen, dass wir Ihnen ein Vorgehen gegen den VW-Konzern oder Ihre Bank empfehlen, erhalten Sie ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch. Hierbei teilen wir Ihnen alle Details des weiteren Vorgehens mit. Sie haben die Gelegenheit, alle Ihre übrigen Fragen zu stellen. Wir verschaffen Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte und die Optionen, die Sie haben, um diese durchzusetzen. Bis hierhin berechnen wir keinerlei Kosten.

Mandatierung und Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Damit wir die ersten Schritte einleiten können, benötigen wir eine Vollmacht für Ihre anwaltliche Vertretung von Ihnen. Im Anschluss stellen wir eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Im Regelfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten. Gegebenenfalls ist es auch möglich, noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann die Kosten übernimmt. Gerne beraten wie Sie auch hierzu.

Außergerichtliche Einigung

Der Hersteller oder die Bank wird nun auf Zeit spielen. Etwas Geduld ist also notwendig. Wir versuchen zunächst, auf eine außergerichtliche Einigung oder einen Vergleich hinzuwirken, so dass Sie möglichst schnell Ihren Schaden ersetzt bekommen.  Sollte sich der Konzern jedoch nicht verhandlungsbereit zeigen, leiten wir notfalls das Gerichtsverfahren ein.

Gerichtliches Vorgehen

Immer mehr Gerichtsurteile geben den Kunden Recht. Daher gehen wir davon aus, dass ein gerichtliches Vorgehen immer seltener notwendig sein wird. Dennoch werden unsere spezialisierten Anwälte Ihre Interessen falls notwendig auch gerichtlich vertreten.

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