Behörden beginnen mit Stilllegung von VW-Dieseln

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Erste nicht umgerüstete Fahrzeuge stillgelegt


Nachdem es bereits die ersten Berichte zur Stilllegung des VW Amarok gab, scheinen sich die Fälle nun zu häufen. Mehr als zehn Fahrzeuge des Typs haben die zuständigen Kraftfahrtämter inzwischen stillgelegt. Weitere werden folgen.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Stilllegungswelle rollt an

Hintergrund der Stilllegungswelle, die langsam aber gewaltig anrollt, ist ein in 2016 erfolgte Rückruf der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugmodelle. Seit diesem Zeitpunkt wurden 2,2 Millionen VW-Autos zurückgerufen, um das viel diskutierte Software-Update aufzuspielen. Knapp 90 % der Fahrer sind der Aufforderung bislang nachgekommen. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: etwa 220.000 Wagen fahren noch ohne Umrüstung. Und für diese laufen nun nach und nach die Fristen zur Umrüstung ab.

Software-Update – Warum nicht?

Mehrfach wurden die betroffenen Fahrzeughalter aufgefordert, ihre Autos zur Nachrüstung in die Werkstatt zu bringen. Doch viele Eigentümer möchten das nicht. Zu groß sind die Ängste vor etwaigen Nebenwirkungen, wie zum Beispiel erhöhter Verbrach oder stärkerer Verschleiß. Die Ängste entspringen dabei nicht der Fantasie der Autofahrer, sondern resultieren aus Warnungen des ADAC und der Europäischen Union. Auch dass die Nachrüstung womöglich die Position vor Gericht schwächen könnte wird befürchtet. Zwar hat das LG Augsburg bereits im Juni entschieden, dass der Wagen nach einer Nachbesserung nicht als mangelfrei gilt. Die Richter bezweifelten sogar, dass das Update grundsätzlich geeignet ist, den ursprünglichen Mangel zu beheben. Trotzdem könnte das Update die Position des Klägers schwächen, denn nicht jeder Richter vertritt zwangsläufig die gleiche Rechtsauffassung.

Vorgehen der Behörden

Wer das Update nicht vornehmen lassen möchte, bekommt irgendwann eine letzte Aufforderung, die Umrüstung vornehmen zu lassen. Diese ist versehen mit einer Frist. Danach droht die Stilllegung. Bisher waren nur Modelle des VW Amarok betroffen, doch das wird sich schnell ändern. Bei der Bearbeitung geht man schließlich alphabetisch vor. Deswegen werden die Stilllegungsverfügungen kein Randphänomen mehr sein, sobald G wie Golf oder T wie Touran erreicht wurde.
Jeder, der sich bis dahin der Nachrüstung nicht unterworfen hat, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug stillgelegt wird. Die Fälle, in denen ein Kunde das Update verweigert, werden dem Kraftfahrtbundesamt gemeldet, welches sodann erneut auffordert. Scheitern alle Versuche fruchtlos, wird die örtliche Zulassungsstelle informiert, um die finalen Schritte einzuleiten. Der Inhaber erhält eine Stilllegungsverfügung.

Folgen der Stilllegungsverfügung

Doch was heißt das eigentlich genau?

Eine Zwangsstilllegung bringt für den Autofahrer erhebliche Einschränkungen mit sich. Im Vorhinein erhält der Fahrzeuginhaber durch eine letzte Aufforderung die Chance, doch noch eine Umrüstung vornehmen zu lassen. Anschließend wird die Stilllegung per Ordnungsverfügung veranlasst. Die Kennzeichenschilder werden entsiegelt, der Fahrzeugschein I eingezogen. Das Fahrzeug darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen.

Der Stilllegung entgehen – aber wie?

Bild von dem VW Logo

Die betroffenen Fahrzeughalter wurden mehrfach dazu aufgefordert, ihre Autos zur Nachrüstung in die Werkstatt zu bringen.

Der einfachste Weg, einer solchen Stilllegungsverfügung zu entgehen, wird wohl die Umrüstung des PKW sein. Doch der leichteste Weg ist nicht immer der beste. Denn wenn erst Mängel auftreten und der Wagen in die Werkstatt muss, lässt sich gar nicht so leicht nachweisen, dass der Schaden auf der Umrüstung beruht. Im Zweifel bleibt der Kunde also auf den Mehrkosten sitzen. Deswegen sollten Betroffene auch Alternativen prüfen lassen. Eine Option wäre es, gegen den Hersteller oder den Händler rechtlich vorzugehen. Der Kunde, der die erste Stilllegungsverfügung erhielt, wehrte sich erfolgreich gegen diese. Das Hauptargument dafür, dass die Behörde die Verfügung schließlich widerrief, war, dass der Mann gegen VW geklagt hatte. Aber auch der Widerruf ist ein Mittel, das sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Er bietet Kunden, die ihr Auto finanziert haben, die Möglichkeit, Kauf- und Finanzierungsvertrag rückabzuwickeln. Dazu muss die Widerrufsbelehrung des Finanzierungsvertrages einen entsprechenden Fehler aufweisen, sodass die Frist für den Widerruf nicht zu laufen beginnt und ein praktisch ewiges Widerrufsrecht besteht. Welche Option für Sie die beste ist, bestimmt sich nach vielen individuellen Faktoren. Ist das Fahrzeug finanziert? Wer ist der Hersteller? Wie viel Kilometer hat es zurückgelegt? Zur Klärung des persönlich optimalen Vorgehens können Sie unsere kostenfreie Erstberatung heranziehen. Ohne dass für Sie ein finanzielles Risiko entsteht, prüfen unsere versierten Mitarbeiter Ihre Unterlagen und Optionen. Anschließend werden Sie telefonisch zu Ihren Möglichkeiten beraten.

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