BGH-Hinweisbeschluss: Abschalteinrichtung als Sachmangel

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Was ändert sich jetzt für die Diesel-Kläger?

Es hat ein paar Jahre gedauert, bis auch der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit dem Abgasskandal und seinen Folgen auseinandersetzen musste. Da ist es nur verständlich, dass der erste Hinweisbeschluss des BGHs auf große mediale Aufmerksamkeit stieß.Schließlich ist es das erste Mal, dass die Bundesrichter sich im Dieselgate äußern. Nicht selten haben diese Äußerungen Signalwirkung für die Rechtsprechung und wirken sich spürbar aus. Viele Geschädigte im Abgasskandal sehnen deswegen schon lange ein höchstrichterliches Urteil herbei. Tatsächlich schlug sich das Gericht auf die Seite der Verbraucher und wies darauf hin: Die von den Automobilherstellern verwendete Abschalteinrichtung stelle einen Sachmangel dar. Was viele Anwälte in ihren Klagen schreiben, wurde nun endlich bestätigt. Aber verbessert sich die Position der Dieselgeschädigten dadurch? Und welche Aussagekraft kommt dem Hinweisbeschluss zu?

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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BGH erteilt Hinweisbeschluss trotz außergerichtlichen Vergleichs

Ein Hinweisbeschluss wie der des BGHs vom 08.01.2019 (Az.: VIII ZR 225/17) hat zunächst einmal nicht die gleiche Aussagekraft wie ein Urteil. Zivilprozessrechtlich gesehen handelt es sich um einen Beschluss, in welchem das Gericht einen nach § 139 Abs. 1 bis 3 ZPO erforderlichen Hinweis erteilt. Dabei geht es meist um wichtige Tatsachen, mit denen der Anspruch des Klägers steht und fällt. Im vorliegenden Fall nutzten die Richter des achten Zivilsenats die Möglichkeit des Hinweisbeschlusses, um ihre Einschätzung zur rechtlichen Bedeutung der Abschalteinrichtung zu geben.
Der Fall selbst wird wohl aber nicht mehr entschieden werden. Ein Autokäufer hatte den VW-Vertragshändler wegen eines Schummeldiesels verklagt. Nach einem Vergleich hat der klagende Autokäufer seine Revision nun zurückgenommen. Kurz bevor die Entscheidung des BGHs anstand. Ein Vorgang, der nicht unbekannt ist. Wie es scheint, wollen die Automobilriesen ein Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof um jeden Preis vermeiden. Ein solches würde die unteren Zivilgerichte in ihren Entscheidungen beeinflussen und könnte zu weiteren Klagen führen. Zwar gibt es keine normative Bindungswirkung von Urteilen höherer Gerichte. Trotzdem orientieren sich die Amts- und Landgerichte häufig an den Entscheidungen des BGH, um eine Aufhebung in der nächsthöheren Instanz zu vermeiden. Ein Grundsatzurteil könnte daher die gesamte Rechtsprechung im Abgasskandal revolutionieren. Hinzu käme ein erheblicher Imageverlust der Automobilindustrie, die ohnehin schon unter dem Misstrauen potentieller Kunden leidet. Schon länger wird den Automobilriesen vorgeworfen, Klägern mit guten Erfolgsaussichten lukrative Vergleichsangebote zu unterbreiten, um ein Urteil zu verhindern. Dass es trotz des Vergleichs dieses Mal zu einer Positionierung des BGH gekommen ist, ist eine kleine Sensation.

BGH: Abschalteinrichtung ist ein Sachmangel

Die Richter des achten Zivilsenats ließen sich nicht mundtot machen. In einer Pressemitteilung informierten Sie darüber, dass bereits vor der Einigung der Parteien ein umfassender Hinweisbeschluss des Senats ergangen sei. In diesem habe der BGH darauf hingewiesen, dass die verwendete Abschalteinrichtung einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB darstelle. Außerdem sei der Anspruch gegen den Händler auf Lieferung eines Ersatzfahrzeugs nicht deshalb ausgeschlossen, weil das Fahrzeug in der gekauften Generation nicht mehr hergestellt wurde. Der festgestellte Sachmangel ist Grundvoraussetzung dafür, dass der Käufer der mangelhafteten Sache Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Er kann dann die Reparatur verlangen, den Ersatz durch eine vergleichbare Sache oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Der Hinweisbeschluss des BGHs hat für Geschädigte des Dieselskandals also durchaus Signalwirkung.

Was ändert der Hinweisbeschluss für welche Verfahren?

Leider ist es keineswegs so, dass der Hinweisbeschluss blind auf alle Fälle übertragbar ist. Im Gegenteil: Denn er bezog sich lediglich auf Klagen gegen den Verkäufer des Fahrzeugs. Deren Position ist durch den Beschluss deutlich gestärkt worden. Zumindest eine der vielen streitigen Rechtsfragen dürfte hiermit geklärt sein. Andere wie etwa das Fristsetzungserfordernis für eine etwaige Nacherfüllung oder die Erheblichkeit der Pflichtverletzung bleiben weiterhin offen.

Ein Großteil der bei den Gerichten anhängigen Klagen richtet sich aber gegen den Hersteller. Vorwürfe der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung und des Betruges stehen hier im Raum. Und diese haben augenscheinlich nicht besonders viel mit der Mangelhaftigkeit des Wagens zu tun. Trotzdem könnte der Hinweisbeschluss auch die Position der Kläger, die gegen Konzerne wie Mercedes oder VW vorgehen, verbessern. Denn das Abweichen von der üblichen Beschaffenheit wirkt sich auch hier aus. Gerade bei der Frage, ob es sich vorliegend um einen Betrug handelt, ist das Verschweigen eines tatsächlich bestehenden Sachmangels von Bedeutung. Schon zuvor waren einige Landgerichte davon ausgegangen, dass es sich bei dem Dieselschummel um Betrug handelt und der Käufer deswegen einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB habe. So geht beispielsweise das Landgericht Tübingen (Urteil vom 24. Juli 2018 (Az.: 5 O 55/18)), aber auch das Landgericht Bayreuth (Urteil vom 23. Oktober 2017 (Aktz.: 23 O 227/17)) davon aus, dass das Fahrzeug aufgrund falscher Angaben über die Abgaswerte nie in den Verkehr gebracht werden durfte. Aufgrund drohender Fahrverbote unterliege der (auch hier verbaute) Motor EA 189 einer “generellen Betrugs-Bemakelung”. Dementsprechend kann sich der Hinweisbeschluss des BGHs auch für die Kläger in anderen Verfahren positiv auswirken.

Hinweisbeschluss – BGH zeigt verbraucherfreundliche Tendenz im Abgasskandal

Bild von einem Auspuff eines Autos

Der Hinweisbeschluss des BGHs hat für Geschädigte des Dieselskandals durchaus Signalwirkung.

Selbst wenn das Sensationsurteil des BGHs nicht die Signalwirkung hat, die sich viele erhofften, ist es doch eine gute Nachricht für die Geschädigten im Abgasskandal. Kunden, die bereits ein Verfahren gegen den Verkäufer führen, sind durch den Hinweisbeschluss in ihrer Position gestärkt. Die Frage nach der Mangelhaftigkeit des Wagens ist schließlich bereits geklärt. Wer gegen den Hersteller klagt, kann ebenfalls – wenn auch nicht im gleichen Ausmaß- von der Feststellung des Sachmangels profitieren. Jedenfalls lässt der Hinweisbeschluss eine verbraucherfreundliche Tendenz der Bundesrichter im Abgasskandal erahnen.
Wenn auch Sie von dieser verbraucherfreundlichen Tendenz profitieren wollen, raten wir Ihnen, nicht länger zu zögern. Deutschlandweit gibt es viele tausende betroffene Dieselhalter, nur ein Bruchteil dieser geht gegen die Hersteller vor. Zu groß ist die Angst vor einem Kostenrisiko oder großem bürokratischen Aufwand. Dabei lässt sowohl der Aufwand als auch das Risiko verhältnismäßig gering halten. Ansprüche gegen die Händler sind inzwischen mehrheitlich verjährt, sodass ein Vorgehen nur noch gegen den Hersteller in Frage kommt. Entgegen anderweitiger Informationen, die medial verbreitet wurden, ist nicht davon auszugehen, dass die Ansprüche gegen den Hersteller seit Ende 2018 verjährt sind.

Kostenlose Prüfung und Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal

Ob auch Ihr individuelles Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat, können Sie kostenlos durch uns überprüfen lassen. Unsere Mitarbeiter prüfen innerhalb weniger Tage, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Anschließend erhalten Sie telefonisch Rückmeldung und werden dabei über Ihre Rechte im Abgasskandal, den finanziellen Vorteil einer Klage und Ihre Risiken aufgeklärt. Im Rahmen des kostenfreien Beratungsgesprächs erhalten Sie sämtliche Informationen, die für Sie relevant sind. So erläutern wir Ihnen den Ablauf eines Vorgehens und die zeitlichen Rahmenbedingungen, klären Sie aber auch zu Möglichkeiten einer Finanzierung auf. Tatsächlich gibt es Rechtsschutzversicherungen, die auch zum jetzigen Zeitpunkt noch abgeschlossen werden können und die Kosten eines Klageverfahrens decken. Alternativ prüfen wir gerne, ob Ihre Rechtsschutzversicherung – sollten Sie bereits eine haben – Deckungszusage erteilen muss. Im Anschluss an unser kostenloses Erstberatungsgespräch sind Sie in der Lage anhand der mitgeteilten Informationen zu entscheiden, wie es weitergeht. Möchten Sie gegen den Hersteller vorgehen und uns als erfahrenen Partner an Ihrer Seite mandatieren? Dann ist auch ihr Aufwand recht gering. Nach einer Mandatierung kümmern wir uns um den Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, aber auch zum Hersteller Ihres Wagens. Sie selbst werden über den Verfahrensstand auf dem Laufenden gehalten und müssen sich weiter um nichts kümmern.

In jedem Fall lohnt sich eine Prüfung Ihrer Ansprüche. So können Sie die für Sie lukrativste Option wählen. Denn angesichts der Diskussion um Fahrverbote und Schäden durch die Abschalteinrichtung sinkt der Verkaufspreis für gebrauchte Diesel weiter. Der Hinweisbeschluss des BGH hat eines verdeutlicht: Sie selbst haben einen mangelhaften Diesel gekauft. Hunderttausende Dieselhalter haben einen vermeintlich sauberen Diesel gekauft und ein anstelle dieses ein Auto bekommen, das von der üblichen Beschaffenheit abweicht und dem schlimmstenfalls sogar der Entzug der Zulassung zum Straßenverkehr droht. Das Vorgehen gegen den Hersteller bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr mangelhaftes Auto nahezu verlustfrei loszuwerden und so eine Neuanschaffung zu finanzieren.

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