Diesel Fahrverbot in Stuttgart kommt

  • So kommen Sie ohne Schaden aus dem Abgasskandal

    Bundesweite anwaltiche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

    Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Wer ist vom Diesel Fahrverbot betroffen?


Stuttgart ist schon lange Dreh- und Angelpunkt des Dieselskandals. Nicht nur hat dort Daimler – der neueste Beteiligte – seinen Hauptsitz. Auch das historische Fahrverbote Urteil des Bundesverwaltungsgerichts findet seinen Ursprung in Stuttgart. Denn der Streit, ob die stark von Stickoxiden belastete Stadt Fahrverbote erlassen muss, ging bis zum obersten Verwaltungsgericht. Die Grundsatzentscheidung vom Februar hatte deutschlandweit Auswirkungen. Denn durch sie wurden Fahrverbote für verhältnismäßig erklärt. In vielen deutschen Städten werden nun entsprechende Maßnahmen vorbereitet. Nachdem in Hamburg vor Kurzem das erste Diesel Fahrverbot in Kraft trat, zieht Stuttgart als eine der schmutzigsten Städte nun nach. Ab 2019 gibt es die ersten Fahrverbote. Doch wer wird davon betroffen sein? Und wie kann man einem Diesel Fahrverbot entgehen?

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Das Stuttgarter Diesel Fahrverbot

Stuttgart ist Spitzenreiter, wenn es um Luftverschmutzung geht. Ganze 82,73 µg/m³ wurden hier gemessen. Damit ist der EU-Grenzwert um mehr als 100 % überschritten. Dass hier Handlungsbedarf besteht, war schon lange klar. Anfangs dachte man noch, eine neue Verkehrsplanung und Software Updates könnten helfen, das Stickoxid-Problem in Luft aufzulösen. Als das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz einen Riegel vorschob, wusste man: An einem Diesel Fahrverbot führt kein Weg vorbei. Und genau dieses Fahrverbot kommt nun ab Januar 2019.

Diesel Fahrverbot – Betroffene Fahrzeuge

Streng genommen handelt es sich nicht um ein Diesel Fahrverbot, sondern gleich um mehrere Verbote.

  • Betroffen sind Diesel Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 4. Diese Autos dürfen nicht mehr in Stadtgebiet Stuttgarts fahren. Das betrifft rund 35 % der Autos aus dem Umkreis
  • Ab 2020 könnte dann auch die Abgasnorm Euro 5 betroffen sein. Sollte dies beschlossen werden, so sind weitere 35 % der Autos aus dem Stuttgarter Stadtraum verbannt.

Diesel Fahrverbot – die Ausnahme bestätigt die Regel

was wäre ein verbot ohne Ausnahmen? Und im Falle des Stuttgarter Diesel Fahrverbots scheint es eine ganze Reihe solcher Ausnahmen zu geben. Schließlich muss die Stadt in ihrer Infrastruktur funktionsfähig bleiben. Dementsprechend werden einige Gruppen vom Diesel Fahrverbot ausgeklammert. Wie der Spiegel berichtet, sind Lieferverkehr und Handwerk nicht umfasst. Außerdem dürfen auch Personen im Schichtdienst, Pflegedienste und Kleinbetriebe, denen sonst eine wirtschaftliche Existenznot gedroht hätte, weiter unbehelligt in Stuttgart fahren. Für Anwohner gibt es zudem eine Übergangsfrist bis April 2019. Dementsprechend scheint sich für diejenigen, für die das Fahrverbot einen besonders empfindlichen Eingriff bedeutet hätte, zunächst nichts zu ändern.

Weitere Maßnahmen neben Diesel Fahrverbot geplant

Bild von einem blauen Auto auf der Straße

Wenn Sie Ihren Diesel finanziert haben, können Sie die Rückabwicklung auch anders erreichen. Sie erklären den Widerruf Ihres Autokreditvertrags.

Doch es bleibt nicht nur bei dem stufenweise eingeführten Diesel Fahrverbot. Gleichzeitig will Stuttgart die Attraktivität des Öffentlichen Personen- und Nahverkehrs erhöhen. Zu diesem Zweck ist für April 2019 eine Tarifreform geplant. Außerdem werden diejenigen Schummel-Diesel bevorzugt behandelt, die das Software Update ihres Herstellers aufgespielt bekommen haben. Die nachgerüsteten Euro 5-Diesel sollen dann für eine Übergangszeit von zwei Jahren vom Diesel Fahrverbot ausgeschlossen sein. Eine Maßnahme, die äußerst fraglich ist, werden die Diesel-Halter damit doch dazu gedrängt, ihren Diesel umrüsten zu lassen. Angesichts anhaltender Negativschlagzeilen über die Updates, in denen es nicht nur um die Unwirksamkeit, sondern auch um erhebliche Folgeschäden geht, ist diese Maßnahme äußerst fragwürdig. Die ohnehin schon unter Druck stehenden Diesel-Halter geraten so weiter unter Handlungsdruck.

Reicht das Diesel Fahrverbot aus?

In der Tat handelt es sich bei dem angekündigten Diesel Fahrverbot zunächst um ein “Fahrverbot light”. Zwar ist -anders als in Hamburg- dieses Mal die ganze Stadt betroffen und nicht nur ein paar Straßenzüge. Trotzdem sind die eigentlichen Drecksschleudern noch immer nicht ausgeschlossen. Die Privilegierung umgerüsteter Diesel Euro 5-Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar – gibt es inzwischen doch mehrere Gutachten, die die Unwirksamkeit des Software Updates bestätigen. Stattdessen werden die Halter gezwungen, das Update ohne Rücksicht auf Folgeschäden vornehmen zu lassen, um von der Übergangsfrist zu profitieren. Die Ausnahmeregelung zugunsten derjenigen, deren wirtschaftliche Existenz durch ein Verbot bedroht würde, ist zwar denknotwendig aber nicht unbedingt zielführend. Bei einer Stickoxidreduktion um 100 % reicht ein derart geringer Eingriff wohl kaum aus. Folgemaßnahmen und Ausweitungen der Verbote sind mehr als nur wahrscheinlich. Denn die baden-württembergische Landesregierung steht unter Zugzwang. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss sie die Stickoxidbelastung erheblich senken. Sie ist hier nicht nur der Bundesregierung gegenüber handlungspflichtig. Denn die Europäische Komission hat Deutschland unlängst verklagt. Hohe Strafgelder drohen. Stuttgart als schmutzigste Stadt Deutschlands muss schnell sauberer werden – und das nicht nur ein bisschen. Eine Ausweitung der Verbote liegt deswegen nahe.

Weitere Fahrverbote drohen

Aber nicht nur in Stuttgart herrscht dicke Luft. Schenkt man den Angaben der Deutschen Umwelthilfe Glauben, so drohen in bis zu 426 deutschen Städten Diesel Fahrverbote. Immer neue Hotspots werden von dem Umweltverband aufgedeckt. Immer mehr Städte vor den Verwaltungsgerichten verklagt. Viele Städte stehen bereits auf der roten Liste, die Luftreinhaltepläne werden hektisch überarbeitet, um ein Diesel Fahrverbot doch noch abzuwenden. In den meisten Fällen wird das vergebens sein. Eine Stadt, die den Grenzwert bereits um ein Vielfaches überschreitet, wird mit neuen Ampelschaltsystemen und emissionsfreien Bussen nicht viel ausrichten können. Auch ein Diesel Fahrverbot beschränkt auf wenige Straßenzüge wird das Problem nicht auf Dauer lösen. Die Autofahrer würden sich schlicht einen anderen Weg suchen, sodass das Stickoxidproblem letztlich nicht gelöst, sondern auf einen anderen Straßenzug verlagert wäre. Dementsprechend kann nur ein flächendeckendes Diesel Fahrverbot, das auch die “Hauptsünder” umfasst, eine nachhaltige Verbesserung hervorrufen. Eine Hiobsbotschaft für alle Betroffenen im Abgasskandal.

Wie entgehe ich einem Diesel Fahrverbot?

Aber wie entgehe ich einem Diesel Fahrverbot? Die Antwort auf diese Frage ist tatsächlich sehr leicht. Am Besten können Sie einem Diesel Fahrverbot entgehen, indem Sie keinen betroffenen Diesel fahren. Was angesichts der Rekordniedrigpreise auf dem Gebrauchtwagenmarkt wie ein Witz klingen mag, ist in der Umsetzung tatsächlich um einiges praktikabler und ertragsreicher. Denn Ihnen als Geschädigter im Abgasskandal stehen Ansprüche zu.

Schadensersatz statt Diesel Fahrverbot

Jeder Hersteller, der manipulierte Diesel Fahrzeuge verkauft hat, hat sich seinen Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht. Die Manipulationssoftware hat dazu geführt, dass ein Fahrzeug mit Werten auf den Markt gekommen ist, die es im realen Betrieb niemals erreichen kann. Nicht nur die Zulassungsbehörden wurden getäuscht, auch Sie als gutgläubiger Kunde. Und nun stehen Sie mit einem “Schaden” da. Sie fahren einen Diesel, der womöglich bald in vielen deutschen Städten nicht mehr fahren darf. Sie fahren einen Diesel, der viel schmutziger ist als vereinbart. Und sie fahren einen Diesel, den sie nachrüsten lassen müssen, obwohl die Nachrüstung für Sie nur Negativkonsequenzen hat. Ansonsten wird nämlich Ihr Diesel stillgelegt. Der Hersteller muss Ihnen diesen Schaden ersetzen und das tut er am besten, indem er das Auto zurücknimmt und Ihnen den Kaufpreis erstattet. Davon wird ein geringer Betrag für die gefahrenen Kilometer abgezogen – die sogenannte Nutzungsentschädigung. Am Ende jedenfalls stehen sie um Längen besser da, als bei einem Verkauf Ihres Diesels und können sich sogar eine Neuanschaffung leisten.

Widerruf statt Diesel Fahrverbot

Wenn Sie Ihren Diesel finanziert haben, können Sie die Rückabwicklung auch anders erreichen. Sie erklären den Widerruf Ihres Autokreditvertrags. Voraussetzung ist, dass Ihre Widerrufsbelehrung Fehler enthält oder unvollständig ist. Das kommt bei einem beachtlichen Teil aller Finanzierungsverträge vor und ist eher die Regel als die Ausnahme. Aus Verbraucherschutzgründen hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an eine Belehrung gestellt, die kaum ein Kreditinstitut erfüllen kann. Davon profitieren Sie auch noch Jahre nach dem Abschluss Ihres Finanzierungsvertrags. Infolge des Widerrufs geben Sie Ihren alten Diesel ab und erhalten die Anzahlung und die bereits geleisteten Raten zurück. Außerdem entfallen sämtliche noch offenen Raten. Eine Nutzungsentschädigung fällt in den meisten Fällen jedoch an. Unsicher ist das aber bei Verträgen ab dem 13.06.2018. Hier ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist oder nicht.

Kostenlose unverbindliche Erstberatung

Sie sind betroffen vom Abgasskandal und fürchten ebenfalls, bald von einem Diesel Fahrverbot betroffen zu sein? Wurden Sie vielleicht schon zur Nachrüstung Ihres Diesels aufgefordert und sind unschlüssig, ob Sie dem Rückruf nachkommen wollen?  Versuchen Sie womöglich verzweifelt, Ihren Diesel zu verkaufen, bekommen aber nur Angebote, die für Sie einen hohen Verlust bedeuten? Lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihren Rechten im Abgasskandal beraten. Unsere versierten und erfahrenen Mitarbeiter prüfen Ihre Unterlagen innerhalb von drei Werktagen und melden sich dann bei Ihnen zurück. In einer telefonischen Erstberatung werden Sie ohne finanzielle Risiken zu Ihren individuellen Rechten im Abgasskandal beraten. Dabei zeigen wir Ihnen nicht nur Ihre wirtschaftlichen Vorteile auf, sondern beraten Sie auch gerne zu Finanzierungsmöglichkeiten durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Nutzen Sie diese Gelegenheit und machen Sie sich unabhängig von den weiteren Entwicklungen im Abgasskandal. Gehören Sie nicht zu denjenigen, die aus den Ballungsgebieten ausgesperrt werden.

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