Abgasskandal – Kann der Rückruf verweigert werden?

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Weiterhin Drohungen mit Stilllegung

Viele Betroffene im Abgasskandal befinden sich scheinbar in einer Zwickmühle: Das Verkehrsministerium hat beschlossen, dass die Besitzer Volkswagens Plan Folge leisten müssen. VW will an den Autos bloß ein Software-Update durchführen, die absolute Notlösung für die Schummel-Motoren. Wer sich dem Rückruf und dem Software-Update verweigert, dem droht jedoch nach Ablauf einer Frist die Stilllegung des Autos, so warnte das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Über 90% der Betroffenen Diesel-Besitzer konnte das Software-Update auf diese Art schon aufgezwungen werden.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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Update vom 04.04. zur Diesel-Nachrüstung

Das OLG Köln hat am 27.03.2018 beschlossen, dass das von VW durchgeführte Software-Update den anschließenden Rücktritt vom Kaufvertrag nicht ausschließt. Die Bedingung dazu ist, dass der Kunde das Update nicht als Nachbesserung des Mangels anerkennt, sondern lediglich deswegen durchführen lässt, weil ansonsten der Entzug der Betriebserlaubnis und somit die Stilllegung droht. Unser Rat lautet also: Verbraucher können dem Zwangs-Rückruf von VW Folge leisten. Lassen Sie ein Software-Update aber nur durchführen, wenn Sie vorher klar zu erkennen gegeben haben, dass Sie das Update nicht als Nachbesserung akzeptieren.  Gerne beraten wir Sie zum richtigen vorgehen. Kontaktieren Sie uns dazu per e-mail (widerruf@anwalt-kg.de).

Gründe gegen das Software-Update

Dabei sprechen gewichtige Gründe gegen das Software-Update. Das vom damaligen Verkehrsminister Dobrindt als Erfolg angepriesene Ergebnis des Dieselgipfels war von Anfang an zweifelhaft. Den Schadstoffausstoß kann es in vielen Fällen nicht signifikant reduzieren, zusätzlich berichten Besitzer von einem schlechteren Fahrverhalten und schnellerem Verschleiß bei höherem Spritverbrauch. Dem “Placebo-Update” konnte eine tatsächliche Wirksamkeit bisher nicht eindeutig nachgewiesen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Änderung am Motor das Auto als Beweisstück in einem möglichen Prozess gegen den Händler unbrauchbar macht. Ganz zu schweigen vom Imageschaden, den ein solches Schummelauto nie wieder los wird und der schon jetzt hohe Wertverluste zur Folge hat.

Betroffener wehrt sich gegen Stilllegung – mit Erfolg

Der VW Amarok war das erste Modell, dem eine Frist zum Update gesetzt wurde. In Euskirchen ließ ein Besitzer des Amarok die Frist verstreichen – und erhielt postwendend die Aufforderung zur Stilllegung. So dürfte es bald auch vielen anderen Dieselbesitzern gehen. Doch der Besitzer setzte sich mit Unterstützung seines Anwalts zur Wehr – mit Erfolg. Schon wenige Tage nach seinem Widerspruch gegen die Stilllegung legte das Straßenverkehrsamt nicht nur die sofortige Stilllegung auf Eis, sondern hob gleich die gesamte Verfügung restlos auf. Dabei konnte der Anwalt auch damit argumentieren, dass das Auto noch als Beweisstück in einem Prozess gegen VW gebraucht wird. Für Betroffene heißt das, auf keinen Fall dem Rückruf zu folgen und das Update nicht durchführen zu lassen, bevor man seinen Fall mit einem Anwalt besprochen hat.

Straßenverkehrsämter sind unschlüssig

Der Fall zeigt vor allem eins: Im Behördendschungel sind sich selbst die Ämter nicht sicher, wer zuständig ist und welche Reaktionen angemessen sind. Überzogene Drohungen mit Stilllegung sind jedenfalls nicht das richtige Mittel, nachdem die Politik jahrelang über die Manipulationen von VW hinweggesehen hat. Eine Stilllegung knallhart durchzusetzen käme einem Abnicken des Software-Updates gleich. Doch die Mängel des Updates sind allgemein bekannt. In personeller und fachlicher Hinsicht sind die Straßenverkehrsämter nicht die geeigneten Stellen, um die abschließende Entscheidung zu treffen.

“Wir halten uns zurück, solange es keine Vorgabe vom Gesetzgeber gibt”.

Leiter eines Straßenverkehrsamts, Quelle: Spiegel Online

Neue Dimension im Abgasskandal

Bild von einem Lenkrad

Das OLG Köln hat am 27.03.2018 beschlossen, dass das von VW durchgeführte Software-Update den anschließenden Rücktritt vom Kaufvertrag nicht ausschließt.

Der Abgasskandal hat damit eine neue Dimension erreicht. Das Kraftfahrtbundesamt lässt sich von VW bereitwillig vor den Karren spannen, indem es Geschädigte durch Drohungen dazu zwingt, das Update aufspielen zu lassen. Anscheinend soll der letzte Widerstand der Geschädigten gegen die Industrie gebrochen werden. Unliebsame Verbraucher, die nicht folgen, werden mit Stilllegung ihres Fahrzeugs abgestraft. Dem Verbraucher bleibt aber die Option, rechtlich gegen Hersteller und Händler vorzugehen. Volkswagen hat die Manipulationen offen zugegeben, damit hat Ihr Anwalt gute Argumente, um gewährleistungsrechtliche Ansprüche gegen Ihren Händler geltend zu machen.

Verbraucherrechte für Autokäufer mit Kreditverträgen

Wer sein Fahrzeug über eine Herstellerbank finanziert hat, kann unter Umständen eine weitere, attraktive Lösung nutzen: Widerrufen Sie Ihren Autokredit. Der Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die eine Rückabwicklung auch nachträglich bei sämtlichen Herstellern und Fahrzeugmodellen ermöglichen. Sie erhalten alle bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück. Gegebenenfalls wird eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer fällig – Kein Vergleich zum Wertverlust, den ein Gebrauchtwagen normalerweise erleidet, selbst wenn es kein Schummeldiesel ist. Die Experten unserer Kanzlei sind auf Verbraucherrechte im Widerrufsrecht spezialisiert. Wir überprüfen Ihren Vertrag im Rahmen einer Erstberatung. Für Sie ist diese Prüfung vollkommen kostenfrei, ebenso wie die Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

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