Gespaltene Reaktionen auf Fahrverbot-Urteil

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Forderungen nach Hardware-Lösung werden lauter


Nicht einmal einen Monat ist es her, dass das Bundesverwaltungsgericht sein historisches Urteil im Dieselskandal gesprochen hat. Seitdem ist das Thema aus den Medien nicht mehr wegzudenken. Inzwischen dürfte jeder mitbekommen haben, was viele über Monate hinweg befürchteten: Die Fahrverbote für Diesel kommen. Zwar stehen genaue Termine, Orte und Details in den meisten Fällen noch nicht fest. Trotzdem war die Diskussion noch nie so intensiv wie in den letzten Tagen. Dabei gehen die Meinungen weit auseinander. Die Rufe nach einer Hardware-Lösung für die Diesel-Misere werden immer lauter, die Autobauer jedoch winken ab. So ist beim Abgasskandal weiterhin kein Ende in Sicht.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Verbraucherzentralen sehen Urteil als Hiobsbotschaft

Wenig überraschend trifft das Urteil die Gruppe der Verbraucher mit voller Härte. Schließlich könnten Fahrverbote für diese schlimmstenfalls eine faktische Enteignung darstellen. Dementsprechend schockiert reagiert die Verbraucherzentrale auf die richtungsweisende Entscheidung.
„Für betroffene Dieselfahrer und Besitzer älterer Benziner ist das Urteil eine Hiobsbotschaft…“, konstatiert der Vorstand des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) Klaus Müller. Er sieht nicht nur die Hersteller in der Pflicht. Auch für die Politik sei das Diesel-Urteil eine Ansage. Die Bundeskanzlerin müsse die Auswirkungen zur Chefsache machen und den betroffenen Dieselbesitzern Lösungen bieten. Dabei soll die Luftqualität einerseits verbessert werden und andererseits eine Zufahrt weiterhin gewährleistet sein. Zur Erreichung dieses Ziels fordert Müller eine Verpflichtung der Hersteller zu Hardware-Nachrüstungen. Außerdem solle der ÖPNV attraktiver, leistungsfähiger und günstiger werden. Im Rahmen der Umsetzung etwaiger Fahrverbote sieht die Verbraucherzentrale eine einheitliche Beschilderung als zwingend an. An entsprechenden Maßnahmen werde wohl aber bereits gearbeitet.

Kann die Politik Fahrverbote in letzter Minute vermeiden?

Während die Verbraucherzentrale bereits über konkrete Ausgestaltungen der Fahrverbote nachdenkt, lässt die Politik eine gemeinsame Linie hierzu vermissen. Umweltministerin Hendricks (CSU) und Verkehrsminister Schmidt (SPD) wollen nach wie vor Fahrverbote in den betroffenen 60 Kommunen vermeiden. Hendricks pocht dabei auf eine technische Nachrüstung der Motoren und möchte die Autobauer zur Verantwortung ziehen. Dahingegen fordert die FDP eine kritische Hinterfragung der EU-Grenzwerte für Stickoxid. So bezeichnete Frank Sitta diese als fragwürdig und nicht gottgegeben. Während die FDP die E-Mobilität weiter fördern möchte, verlangt die Linke kostenlosen Nahverkehr. Die Grünen fordern laut Rheinischer Post weiterhin die blaue Plakette. Obwohl man sich über Mittel und Wege noch uneinig ist, scheint die Tendenz klar zu sein. Die Politik sucht nach den letzten Möglichkeiten, Fahrverbote doch noch abzuwenden – und das zu einem Zeitpunkt, zu dem es eigentlich schon fast zu spät ist.

Umweltverbände triumphieren

Einzig und allein Umweltverbände wie der BUND und die Deutsche Umwelthilfe reagieren euphorisch auf das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Deutsche Umwelthilfe hatte dieses und viele weitere Verfahren wegen überschrittener Grenzwerte angestrengt und nun ein letztinstanzliches Urteil erstritten. Im Kampf gegen Luftverschmutzung und vorzeitige Todesfälle ist das ein großer Erfolg. Damit hat sie auch in den anderen Prozessen ihre Position deutlich verbessert. Denn obwohl das Urteil keine normative Bindungswirkung hat, ist es wahrscheinlich, dass die anderen Gerichte der Position des BVerwG folgen werden. In einer Pressemitteilung bezeichnet die DUH das Urteil als „schallende Ohrfeige für mehrjährigen Rechtsbruch“ und fordert Angela Merkel auf, sich endlich aus dem Würgegriff der Autokonzerne zu befreien. Auch der Umweltverband BUND begrüßt das Urteil. Es sei die einzige Möglichkeit, die Belastung der Bevölkerung schnellstmöglich zu senken, so NRW-Geschäftsleiter Dirk Jansen.

Autobauer – vielleicht doch Hardware-Nachrüstung?

Unabhängig davon, wie sehr die dargestellten Positionen voneinander abweichen, haben sie doch eine Gemeinsamkeit: Alle Parteien fordern stärkere Verantwortungsübernahme durch die Verantwortlichen: Die Hardware-Nachrüstung der Diesel-Autos stellt eine der vielversprechendsten Lösungen dar. Diese Diesel-Nachrüstung wurde bislang seitens der Automobilindustrie verweigert, da sie erhebliche Mehrkosten mit sich bringt. Nun aber scheint VW-Chef Müller sich in Diplomatie zu üben. Zwar bezeichnet er Hardware-Nachrüstungen nach wie vor als aufwendig und zu teuer, trotzdem schließe er sie nicht aus. Auf einer Veranstaltung des Verbandes der Automobilindustrie verglich er diese mit einer „Operation am offenen Herzen“. Außerdem seien Veränderungen der Fahreigenschaften möglich. Während Müller eine Hardware-Nachrüstung nicht verneint, bezieht VW-Markenvorstand Herbert Diess bei „Anne Will“ eine klare Position. „Wenn wir’s richtig fänden, würden wir es tun.“, sagt er in der Talkrunde. Ohne weiteres ist von VW bei der Frage nach einer Hardware-Lösung wohl kein Einlenken zu erwarten.

Wie geht es im Streit um Fahrverbote weiter?

Bild von dem BMW Logo

Die Rufe nach einer Hardware-Lösung für die Diesel-Misere werden immer lauter, die Autobauer jedoch winken ab. So ist beim Abgasskandal weiterhin kein Ende in Sicht.

Dass das Urteil von heute auf morgen Fahrverbote nach sich zieht, war von vornherein mehr als nur unwahrscheinlich. Trotzdem muss in Kürze mit Einschränkungen gerechnet werden – und das flächendeckend. Während es in Hamburg schon ab April die ersten Fahrverbote gibt, soll Stuttgart zumindest in Hinblick auf Euro 5-Diesel bis September 2019 verschont bleiben. Parallel befindet sich der Dieselmarkt auf Talfahrt. Laut mobile.de sinkt nicht nur der Kaufpreis merklich, die Fahrzeuge haben zudem eine längere Standzeit. Während sie vergangenen Januar 2017 noch 56 Tage auf dem Hof verbrachten, sind es nunmehr 62 Tage bis zum Verkauf. Die Tendenz ist steigend. Mit diesem Urteil ist für viele Dieselfahrer das „Worst-Case-Szenario“ eingetreten. Obwohl nun endlich Gewissheit besteht, sind die individuellen Folgen für den einzelnen Dieselbesitzer noch nicht abzusehen.

Dem Fahrverbot entgehen – aber wie?

Dem betroffenen Dieselkunden steht gegen ein Fahrverbot, das ihn trifft, der Klageweg offen. Ob und inwieweit eine Klage bei einem Fahrverbot Erfolg verspricht, ist abhängig vom Einzelfall. Gegebenenfalls ist sogar eine vorbeugende Unterlassungsklage möglich. Die Erfolgsaussichten sind jedoch – vor allem, solange es kein konkretes Verbot gibt – ungewiss. Auch hier muss der Dieselfahrer wieder passiv abwarten. Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, Fahrverbote individuell zu vermeiden. Eine individuelle Vermeidung lässt sich dadurch realisieren, dass der Betroffene versucht, sein Fahrzeug loszuwerden. Da ein Verkauf sich längst nicht mehr lohnt, bieten sich hier andere Optionen an. Eine Möglichkeit ist es, gegen den Hersteller zu klagen, um eine Rücknahme des Fahrzeugs zu erreichen. Auch eine Klage auf Schadensersatz ist denkbar.

Wer sein Fahrzeug finanziert hat, profitiert außerdem von einer dritten Option: Dem Widerruf. Dabei berechtigen Fehler in der Widerrufsbelehrung auch Jahre später noch zur Rückabwicklung des gesamten Vertrags, sodass der Kunde einen Großteil seiner Zahlungen zurückerhält. Im Vergleich zu einem Verkauf kann sich diese Vorgehensweise besonders rechnen – testen Sie mit unserem Rückabwicklungsrechner selbst.

Unsere Sozietät ist im Verbraucherrecht eng spezialisiert. So vertreten wir nicht nur viele Mandanten im Abgasskandal, auch greifen wir auf einen großen Erfahrungsschatz beim Kreditwiderruf zurück. Von unseren Erfolgen beim Widerruf von Immobilienkrediten profitieren somit auch Mandanten, die eine Rückabwicklung ihres Autokreditvertrags prüfen lassen wollen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung zum Abgasskandal können Sie sich unverbindlich zu Ihren Rechten im Abgasskandal beraten lassen und/oder Ihren Kreditvertrag auf Belehrungsfehler untersuchen lassen. Seien Sie sicher, dass wir Sie im anschließenden Beratungsgespräch umfassend über Ihre rechtliche Handhabe aufklären. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob und wie Sie im Dieselskandal vorgehen wollen. Machen Sie sich unabhängig von Fahrverboten und handeln Sie jetzt.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gespaltene Reaktionen auf Fahrverbot-Urteil”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei