Gutachten deckt Schwachstellen beim Software Update auf

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    Abgasskandal – Das Problem mit dem Rückruf


    Bisher präsentierten VW, Audi und Co. Das Software Update gerne als ultimativen Ausweg aus dem Abgasskandal. Ein kleiner Service, eine kurze Spritztour zur Werkstatt des Vertrauens und die Luft ist rein. So lautet die offizielle Version, die zumindest beim Diesel-Gipfel im August erfolgreich verkauft wurde. Man einigte sich auf ein für den Kunden kostenloses Software Update. In der Folge wurden tausende Diesel zurückgerufen. Nun berichtet der Focus von einem Gutachten der TU München, das nahelegt, dass der bisher gegangene Weg in die falsche Richtung führt.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Dieselkunden mit billigem Software Update abgespeist

    Schon früh gab es erste Negativschlagzeilen zum Software Update. Während die Deutsche Umwelthilfe es als Placebo-Update belächelte, warnten der ADAC und die EU vor Folgeschäden durch die billige Nachrüstung. Sie sollten Recht behalten. Viele Kunden klagten über einen stotternden Motor, erhöhten Verbrauch oder andere Nachwehen der Software Nachrüstung. Trotzdem beharrten die Autobauer weiter auf Ihrem Nachrüstungsmodell.

    Forderungen nach einer teuren Hardware Lösung wurden wieder und wieder abgeschmettert. Gerüchte um einen Fonds, der die Hardware Nachrüstung finanzieren sollte und an dem die Automobilriesen maßgeblich beteiligt sein sollen, haben sich bislang nicht bestätigt. VDA-Präsident Bernhard Mattes bezeichnet eine Hardware Lösung als „sehr, sehr komplex“. Außerdem bliebe nicht genug Zeit. Obendrein würde sich der Verbrauch durch eine Hardware Nachbesserung erhöhen. Dem VDA-Präsidenten zufolge ist damit die Hardware Nachrüstung keine Lösung für das Abgasproblem. Aber ist das Software Update wirklich besser?

    Gutachten zeigt: Software Update sorgt für Verschleiß und höheren Verbrauch

    Die Antwort auf diese Frage lautet wohl Nein. Das legt zumindest das Gutachten der TU München nahe, das unterschiedliche Methoden, den Stickoxidausstoß zu senken, unter die Lupe nimmt. Zwar gibt es nicht das eine Update, sondern mehrere Lösungsansätze mit denen VW und andere Hersteller versuchen, das Problem in den Griff zu bekommen. Gemeinsam haben diese Lösungsansätze jedoch eines: sie lassen die Hardware außen vor. Abgasrückführungsventile, Einspritzdrüsen und Co. bleiben unangetastet.

    Eingriff ins AGR-System belastet Partikelfilter

    Eingegriffen wird allerdings in das sogenannte AGR-System. Hierdurch wird die Abgasrückführung gesteuert. In bestimmten Situationen setzt diese aus oder wird reduziert. Das soll negative Auswirkungen auf den Motor verhindern. Zu diesen Auswirkungen zählt beispielsweise eine Verrußung des Partikelfilters oder ein höherer Verbrauch. Ist die Abgasrückführung gestoppt, stößt der Wagen mehr Stickoxid aus. Gewollt ist aber eine Senkung des Stickoxidausstoßes, der nicht gleichzeitig zu erhöhtem Verbrauch und Verschleiß führt. Hier besteht wohl ein Zielkonflikt.

    Gutachter warnt vor Eingriffen wie VW sie vornimmt

    Der Ersteller des Gutachtens, Professor Georg Wachtmeister spricht eine deutliche Warnung vor Eingriffen in das AGR-System aus. Er prognostiziert massive Auswirkungen auf die Verbrennung und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, wie dem Einbau verbesserter AGR-Ventile und neuer Filtersysteme. VW zeigt sich davon scheinbar unbeeindruckt. Laut dem Focus gibt es bei VW zwei unterschiedliche Betriebsmodi. Der Modus 1 sorgt für eine sehr hohe Abgasrückführungsrate – also zu geringem Stickoxidausstoß bei hoher Belastung der Hardware.

    Bei Modus 0 hingegen ist die Abgasrückführung geringer. Beide Modi kommen dem aufmerksamen Leser unangenehm bekannt vor. Richtig. Es handelt sich um die Modi, die den Abgasskandal erst hervorgerufen haben. Die Schummelsoftware. Modus 1 funktionierte bislang nämlich nur auf dem Prüfstand. Das Software Update sorgt nun dafür, dass der Diesel die gesamte Fahrt im realen Verkehr im Prüfstandsmodus fährt. Welche Folgen das für den Diesel hat, kann man sich denken.

    Diesel fährt dauerhaft im Prüfstandsmodus

    Dem Kunden wird mit dem Software Update also ein Zustand aufgezwungen, den die Hersteller bewusst vermieden hatten. Sonst gäbe es den Modus 0, der bislang im normalen Straßenverkehr lief, nicht. Sonst hätte es die Abschalteinrichtung, die seit nunmehr drei Jahren für den größten Skandal in der Automobilgeschichte sorgt, nie gegeben. Inzwischen hat sich der schlechte Ruf des Software Updates herumgesprochen. Dieselautos, bei denen das Update durchgeführt wurde, verkaufen sich auf dem ohnehin angeschlagenen Dieselmarkt noch schlechter.

    Kunden, die das Software Update verweigern, müssen eine Stilllegung befürchten. Zusätzlich drohen Fahrverbote in vielen deutschen Städten. Das Gutachten, das zwar nicht explizit auf den Abgasskandal ausgerichtet ist, verdeutlicht die missliche Lage. Denn durch das Update wird das Problem nicht gelöst, sondern lediglich verlagert. Die giftigen Abgase werden umgeleitet und wirken sich nicht mehr auf die Umwelt aus. Dafür haben Sie langfristig mit großer Wahrscheinlichkeit negative Folgen für den Motor.

    Gerichte geben Kunden Recht – Software Update reicht nicht aus

    Dass das Software Update gerade kein kulantes Wiedergutmachungsangebot der Automobilindustrie ist, haben inzwischen auch einige Gerichte erkannt. Sie sprachen enttäuschten Dieselkunden Schadensersatz zu, obwohl das Software Update bereits aufgespielt war. Während die Hersteller steif und fest behaupten, das Fahrzeug sei mit Vornahme der Nachbesserung mangelfrei geworden, wurde dies durch die Richter bereits mehrfach verneint.

    Selbst die Nachrüstung mittels des Software Updates könne den vertragsgemäßen Zustand nicht wiederherstellen. Das LG Augsburg stellte fest, dass das Update sogar zu einem neuen Mangel führe (LG Augsburg, Urteil vom 30.06.2017, Az. 030 O 753/16). Das LG Regensburg konstatierte, dass negative Äußerungen in der Öffentlichkeit über mögliche Folgen des […] Updates den Fahrzeugwert beeinflussen würden- auch dann, wenn sie aus technischer Sicht unzutreffend sind (Urteil vom 04.01.2017 – 7 O 967/16).

    Ihre Rechte im Abgasskandal

    Der Kunde steht dementsprechend mit seiner Skepsis gegenüber dem Software Update nicht mehr alleine da. Auch die breite Öffentlichkeit inklusive der Justiz scheint inzwischen erkannt zu haben, dass die Verantwortlichen im Abgasskandal versuchen, sich möglichst billig aus der Affäre zu ziehen. Sie als Geschädigter sollten sich daher dem Software Update oder negativen Nachwirkungen nicht widerstandslos beugen. Denn auch Sie haben Rechte im Abgasskandal.

    Schadensersatz oder Widerruf des Autokredits

    In den USA wurde VW teilweise zu umfassenden Hardware Nachrüstungen verpflichtet. Ob und wann es hierzulande soweit kommen wird, kann niemand voraussagen. Deswegen sollten betroffene Kunden ihre Rechte im Abgasskandal kennen. Wenn Sie vom Abgasskandal betroffen sind, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zu. Sie können von ihm verlangen, dass er sie so stellt, als hätte er Ihnen ein mangelfreies Fahrzeug, das alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, verkauft. Da das Software Update es nicht schafft, den Diesel in genau diesen Zustand zu versetzen, können Sie die Neulieferung eines vergleichbaren, mangelfreien Wagens verlangen.

    Alternativ können Sie hierüber eine Rückabwicklung erreichen. Sie geben also Ihren Diesel zurück und erhalten im Gegenzug den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Abgezogen wird nur eine Pauschale als Nutzungsentschädigung. Eine andere Möglichkeit ist der Widerruf des Autokredits bei finanzierten Dieseln. Lesen Sie hier mehr dazu.

    Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal

    Als im Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei betreuen wir inzwischen viele Mandanten im Abgasskandal. Im Widerrufsrecht greifen wir auf einen großen Erfahrungsschatz von unserer Arbeit mit Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen zurück, sodass wir Ihre Verträge schnell und effizient prüfen können. Eine Prüfung Ihres Einzelfalls ist bei uns kostenlos. Sie ist Teil unserer kostenlosen Erstberatung, die Ihnen helfen soll, Ihre Rechte einzuschätzen und ihre Geltendmachung zu erleichtern. Nutzen Sie die Gelegenheit für ein Gespräch mit einem unserer versierten Mitarbeiter, um Ihre individuellen Chancen und Risiken eines Vorgehens im Abgasskandals zu besprechen.

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    2 Kommentare
    1. Künzl J.
      says:

      Wer bezahlt nach Update Date bei VW tiguan Schäden bei Ausfall des Abgasfilters?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Künzl,

        sofern VW die Kosten nicht aus Kulanz übernimmt, muss der Halter diese Kosten bezahlen.
        Allerdings können Kunden, die ein solches vom Abgasskandal betroffenes Auto gekauft haben, mit sehr guten Erfolgsaussichten auf Schadensersatz klagen. Hierzu informieren wir Sie gerne in einer kostenlosen Erstberatung.
        Wenden Sie sich gerne per E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de oder laden Sie direkt ein Foto Ihres Fahrzeugscheins bei unserer Upload-Seite hoch.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler

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