KBA genehmigt Software Update für Porsche

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Kann der Rückruf verweigert werden?


Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass das Kraftfahrtbundesamt den Rückruf von 60.000 Porsche Dieseln angeordnet hat. In mehreren Modellen waren illegale Abschalteinrichtungen entdeckt worden. Dass auch die Luxusmarke Teil des Abgasskandals ist, war schon länger bekannt. Inzwischen hat das Kraftfahrtbundesamt ein Software Update für bestimmte Schummel-Porsche genehmigt. Doch wann müssen die Wagen in die Werkstatt und kann der Eigentümer das Update verweigern?

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Kraftfahrtbundesamt macht Weg frei für Software Update

Bei der jetzigen Genehmigung des Software Updates geht es um Diesel Fahrzeuge des Modells Cayenne. Betroffen sind die 4,2 Liter-Motoren. Dem Magazin auto motor und sport zufolge soll es außerdem eine Erlaubnis erteilt haben, die betroffenen Wagen zur Umrüstung zurückzurufen. Von diesem Rückruf seien europaweit etwa  6750 Porsche erfasst (3900 in Deutschland). Zudem sei bei Porsche ein KBA-Bescheid über die Forderung zur Einreichung einer technischen Lösung betreffend des Porsche Macan eingegangen. Auch hier könnte demnächst der Rückruf genehmigt werden. Dieser würde noch mehr Fahrzeuge betreffen. Allein in Deutschland müssten knapp 15.000 Porsche-Diesel in die Werkstatt zum Software Update. Europaweit wären es sogar 53.000.

Schäden durch Software Update

Die Genehmigung des Software Updates erfolgte ohne eine Prüfung möglicher Alternativen. Inzwischen gibt es einige Gutachten, die nicht nur die Unwirksamkeit des Software Updates belegen.  Es gibt außerdem ein Gutachten, das die Finanzierbarkeit der viel geforderten Hardware Nachrüstung belegt und ihr ebenso eine technische Umsetzbarkeit bescheinigt. Trotzdem bleibt es vorerst beim Software Update – zum Leidwesen der Dieselkunden. Viele berichten von Störungen durch das Software Update und einem höheren Kraftstoffverbrauch. Spätschäden sind zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht auszuschließen. Die Automobilhersteller sind trotzdem auf der sicheren Seite. Schadensersatz wegen Folgeschäden oder eine Behebung der Folgen eines Software Updates zu verlangen, ist nicht ganz einfach. Es muss explizit nachgewiesen werden, dass der Mehrverbrauch oder die Störung auf dem Software Update beruht. Ein Nachweis, der nur schwer gelingt. Für Porschefahrer ist die Nachricht über die Genehmigung des Rückrufs deswegen keine gute Nachricht.

Software Update verpflichtend

Erhält der Kunde nämlich erst einmal Post von der Zulassungsbehörde, so muss er der Aufforderung nachkommen und seinen Diesel in die Werkstatt bringen. Verweigert er dies trotz mehrmaliger Aufforderung, droht ihm schlimmstenfalls die Stilllegung seines Diesels. Durch das Software Update ist der Hersteller also scheinbar aus dem Schneider, weil er seiner Nachbesserungspflicht nachgekommen ist und “Verantwortung” für den Abgas Schummel übernommen. Den schwarzen Peter hat der Kunde. Sein Diesel verbraucht mehr und könnte unter Umständen Schäden davon tragen. Außerdem sinkt der Preis auf dem Gebrauchtwagenmarkt aufgrund des schlechten Images des Software Updates. Gerade im Segment der Luxus-SUVs kann sich ein solcher Wertverlust erheblich auswirken. Auch schützt das Update unter Umständen nicht einmal vor einem Fahrverbot.

Software Update verweigern

Betroffenen Porsche-Haltern ist nicht zu einem Software Update zu raten. Gleichzeitig kann aber auch die Verweigerung des Software Updates nicht empfohlen werden. Die Entscheidung ist nämlich eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera. Eine zufriedenstellende Lösung gibt es aktuell noch nicht. Dementsprechend sollten Betroffene sich im Vorhinein über die Konsequenzen ihrer Handlungsoptionen bewusst sein. Ein juristisches Vorgehen ist nach überwiegender Ansicht einiger Gerichte auch nach Vornahme des Software Updates noch möglich. Die Hersteller stellen sich zwar auf den Standpunkt, durch das Software Update seien sie ihrer Nachbesserungspflicht nachgekommen. Das sehen viele Zivilrichter jedoch anders. Sie vertreten den Standpunkt, dass der Diesel trotz Update noch mangelhaft sei und deswegen weitergehende Schadensersatzansprüche noch nicht ausgeschlossen seien. Teilweise wird auch vertreten, dass dem Kunden gerade keine Nachbesserung zuzumuten sei. Mit einem Software Update jedenfalls könne nicht der vertragsgemäße Zustand hergestellt werden. Sie müssen deswegen nicht besorgt sein, durch das Software Update Ihre Rechte im Abgasskandal zu beschneiden. Wenn Sie das Update verweigern, kann ein juristisches Vorgehen gegen den Hersteller ein Argument liefern, warum eine Stilllegung unzumutbar ist. So zumindest war es in einem Fall, in dem ein VW Kunde gegen die Stilllegung seines VW Touareg vorgegangen ist.

Ihre Rechte im Abgasskandal – nicht länger machtlos gegen Software Update

Wie bereits erwähnt, können Sie als Betroffener im Abgasskandal Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Im besten Fall können Sie so eine Rückabwicklung Ihres Kaufvertrags erreichen. Sie müssen sich dann nicht mehr mit der lästigen Frage auseinandersetzen, ob Sie das Software Update vornehmen lassen oder es besser verweigern. Neben dem Schadensersatzbegehren gibt es außerdem die Möglichkeit, über den Widerrufsjoker vorzugehen. Dieser gibt denjenigen, die ihren Porsche über einen Autokredit finanziert haben, ein wichtiges Instrument mit an die Hand – das praktisch ewige Widerrufsrecht. Dieses entsteht mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung durch die Herstellerbank, die den Widerruf dann auch noch Jahre später gegen sich gelten lassen muss.
Gerne beraten wir Sie kostenlos im Rahmen unserer Erstberatung zu Ihren Rechten. Anhand Ihres Kauf- (und gegebenenfalls Finanzierungsvertrags) prüfen wir, was Ihnen im Abgasskandal zusteht und durch welches Vorgehen Ihnen der größte wirtschaftliche Vorteil entsteht. Im Anschluss können Sie sich durch eine Mandatierung unabhängig von Software Updates, Stilllegungen und Co. machen.Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass das Kraftfahrtbundesamt den Rückruf von 60.000 Porsche Dieseln angeordnet hat. In mehreren Modellen waren illegale Abschalteinrichtungen entdeckt worden. Dass auch die Luxusmarke Teil des Abgasskandals ist, war schon länger bekannt. Inzwischen hat das Kraftfahrtbundesamt ein Software Update für bestimmte Schummel-Porsche genehmigt. Doch wann müssen die Wagen in die Werkstatt und kann der Eigentümer das Update verweigern?

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2 Kommentare
  1. Norbert T.
    says:

    Ich möchte einen Porsche Macan Diesel als Gebrauchtwagen
    Kaufen. Baujahr 2016 oder 2017 mit ca. 40.000 bis 50.000 km .Ist das überhaupt ratsam. Welches Risiko gehe ich ein.
    Kaufpreise liegen bei € 48.000,00 bis € 54.000,00-

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Thomas,

      hierzu können wir keine Einschätzung abgeben. Das Risiko besteht darin, dass aufgrund des Software-Updates bestimmte Schäden bzw. Verschleißerscheinungen früher auftreten werden, zumindest berichten dies unsere Mandanten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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