Mercedes Abgasskandal – die ersten Urteile gegen Daimler

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    Zwei Gerichte verurteilen Daimler zu Schadensersatzzahlungen – Kunden können rückabwickeln


    Es ist keine gute Woche für Daimler. Innerhalb kürzester Zeit avancierte der Hersteller mit dem Stern zu einem der bedeutendsten Protagonisten im Abgasskandal. Neben dem großen VW Abgasskandal gibt es nun auch einen großen Mercedes Abgasskandal. Erst wurde der Zwangsrückruf von 238.000 deutschen Mercedes Dieseln angeordnet. Der Konzern bekommt die Konsequenzen jahrelanger Manipulationen erstmals zu spüren. Jetzt folgten die ersten juristischen Tiefschläge für den Automobilriesen. Gleich zwei Landgerichte haben unabhängig voneinander entschieden, dass auch den Mercedes Abgasgeschädigten Schadensersatz zusteht. Für die Kunden von Mercedes haben diese Urteile Signalwirkung. Sie könnten den Anfang einer Klagewelle Geschädigter bewirken, die bislang ohne Handhabe im Abgasskandal waren. Diese könnten so sinkenden Wiederverkaufswerten, drohenden Fahrverboten und Stilllegungen entgehen.

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    Zwei Gerichte entscheiden für Verbraucher – erstes positives Urteil im Mercedes Abgasskandal

    Tatsächlich unterscheiden sich die beiden ergangenen Urteile inhaltlich voneinander. Während die vertretenden Anwälte in Hanau einen großen Erfolg im Kampf gegen die Abgassünder verbuchen konnten, ist das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ein Versäumnisurteil. Dennoch sind beide Urteile ein deutliches Zeichen in Richtung einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher. Es könnte künftig weitere Urteile geben, die den Kunden Schadensersatz von Daimler zusprechen.

    Schadensersatz Abgasskandal Mercedes – LG Hanau

    Das LG Hanau (Az.: 9 O 76/18) verurteilte Daimler zur Rücknahme eines Mercedes Vito. Außerdem wurde der Hersteller verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro zurückzuzahlen. Die von diesem Betrag abgezogene Nutzungsentschädigung dürfte sich kaum auf den Rückzahlungsbetrag ausgewirkt haben. Das Gericht entschied nämlich ebenfalls, dass der zurückzuzahlende Kaufpreis in Höhe von 4 Prozent verzinst wird – seit dem Zeitpunkt des ersten außergerichtlichen Einigungsversuchs. Damit dürfte die Nutzungsentschädigung nahezu gänzlich kompensiert sein. Der Kläger erhält also beinahe den vollen Kaufpreis zurück. Seinen Anspruch stützte der Richter auf § 826 BGB. Schadensersatz stünde dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Auf die Norm des § 826 BGB hatten sich zuvor schon mehrere Richter im Abgasskandal berufen. Sie erkannten auf Schadensersatz gegen VW an und führten die vorsätzlichen falschen Angaben zum Stickoxidausstoß als Grundlage der Schädigung an. So wird es gleichermaßen in dieser Konstellation gewesen sein. 

    Schadensersatz Abgasskandal Mercedes – LG Karlsruhe

    Auch der Kläger in Karlsruhe (Az.:18 O 24/18) wollte eine Rückabwicklung erreichen. Er verlangte von Daimler die Rücknahme seines Mercedes-Benz C200 d T und begehrte ebenso die Rückzahlung des von ihm gezahlten Kaufpreises. Seine Forderung belief sich auf knapp 9.900 Euro. Zusätzlich zum Kaufpreis wollte der Kläger die ihm entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten ersetzt haben. Das Gericht gab dem enttäuschten Mercedes Kunden Recht. Zu dem Urteil des Landgerichts hanau gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: In Karlsruheerging ein sogenanntes Versäumnisurteil. Daimler hatte nämlich versäumt, rechtzeitig seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. In der Folge eines solchen Versäumnisses kann das Gericht dem Kläger ohne eine weitere Prüfung Recht geben. Gegen das Urteil kann Daimler allerdings noch Einspruch einlegen, um so doch noch eine entsprechende Verhandlung zu erreichen. Auch das Urteil des Landgerichts Hanau ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem ist die Signalkraft beider Urteile sehr hoch.

    Die Besonderheit am Schadensersatz Urteil gegen Daimler

    In der Vergangenheit haben schon viele Gerichte den Geschädigten aus dem Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Doch dieses Mal gibt es eine Besonderheit: Die vorherigen Urteile richteten sich gegen die Hersteller der VW-Gruppe: VW, Skoda, Seat, Porsche, aber auch gegen Audi. VW hatte die Manipulationen offen eingestanden. Deswegen war es für die Richter nicht schwer, auf Schadensersatz zu erkennen. Anders gestaltete es sich bei Daimler, beziehungsweise Mercedes. “Bei uns wird nicht betrogen.” war lange Zeit das Mantra von Mercedes-Chef Dieter Zetsche. Selbst als 2017 offiziell die Ermittlungen aufgenommen wurden und die Staatsanwaltschaft in Stuttgart viele Räumlichkeiten des Konzerns untersuchen ließ, beteuerte er weiterhin seine Unschuld. Auch die Anordnung des Rückrufs hunderttausender Mercedes Diesel vom Typ Vito, sowie der C- und G-Klasse änderte an dieser Einstellung nichts. Daimler kündigte zunächst sogar an, gegen die Entscheidung klagen zu wollen. Da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind und es bislang weder ein Schuldeingeständnis noch ein Urteil zulasten des Konzerns gibt, gilt erst einmal die Unschuldsvermutung. Die Richter, die sich also mit den Schadensersatzklagen der betroffenen Kunden auseinandersetzen müssen, haben eine weniger eindeutige Sachlage als es bei VW der Fall ist. Aus diesem Grund sind die ersten Urteile, die nun gegen Mercedes gefallen sind, eine besonders gute Nachricht. Die Schlagzeilen um die jüngst angeordneten Zwangsrückrufe könnten ebenso dazu beitragen, dass sich die juristischen Chancen enttäuschter Mercedes Kunden immer weiter verbessern.

    Ihre Rechte im Mercedes Abgasskandal – Schadensersatz von Daimler

    Selbst wenn keines der Urteile bislang rechtskräftig ist, stärken beide die Argumentationsgrundlage betroffener Mercedes Kunden. Während die Erfolgsaussichten bislang unsicher waren, bedeutet die neue Rechtsprechung einen Schritt in Richtung der Geschädigten des Abgasskandals. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung könnte sich hierdurch auch für Mercedes Kunden etablieren und eine Klagewelle gegen Daimler auslösen. Viele tausende Kunden könnten so eine Rückabwicklung erreichen und ihren schmutzigen Diesel loswerden. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte im Abgasskandal.

    Schadensersatz von Daimler

    Bild von einem Lenkrad von Mercedes

    Daimler bekommt die Konsequenzen jahrelanger Manipulationen erstmals zu spüren.

    Der Schadensersatzanspruch stützt sich auf § 826 BGB. Über Jahre hinweg haben unterschiedliche Hersteller ihre Dieselmotoren manipuliert. So kam es bei Testmessungen dazu, dass ein deutlich niedrigerer Abgaswert angezeigt wurde, als tatsächlich der Fall ist. Diese niedrigen Werte schafften es dann in die Herstellerangaben und wurden ebenso Grundlage der Zulassung zum Straßenverkehr. Kunden kauften die vermeintlich sauberen Diesel und stehen nun vor einem Dilemma. Nicht nur übersteigen die Stickoxidwerte die europäischen Grenzwerte – die Fahrzeuge erfüllen nicht einmal die Voraussetzungen, um zum Betrieb zugelassen zu werden. Der Kunde wurde durch die manipulierten Motoren dazu gebracht, ein Fahrzeug zu kaufen, das den vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht einmal im Ansatz entspricht. Deswegen erkennen viele Gerichte auf vorsätzliche sittenwidrige Schädigung an. Den daraus resultierenden Schaden muss der Hersteller dem Kunden ersetzen. Da ein Software Update nicht geeignet ist, den Schaden zu kompensieren, kommt laut einigen Richtern nur eine Rückabwicklung in Betracht.  Der enttäuschte Kunde kann also seinen dreckigen gebrauchten Diesel abgeben und bekommt sein Geld zurück Für die (jahrelange) Nutzung des Fahrzeugs muss er eine Nutzungsentschädigung zahlen. Doch auch diese ändert nichts an der Tatsache, dass sich diese Rückabwicklung deutlich mehr lohnt als ein Verkauf.

    Widerruf des Autokredits

    Das Ziel einer Rückabwicklung kann allerdings auch auf einem zweiten Weg erreicht werden. Kunden, die vom Mercedes Abgasskandal betroffen sind und gleichzeitig ihren Diesel über die Herstellerbank finanziert haben, können möglicherweise auch durch den Widerruf eine Rückabwicklung erreichen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung – wie sie tatsächlich in einem Großteil der Kreditverträge zu finden ist – ermöglicht den Widerruf des Kredits. Dadurch kann der Kunde auch Jahre später noch den Kredit und den Kauf rückabwickeln. Das Ergebnis ist damit praktisch das gleiche wie beim Schadensersatz. Je nach Umständen des Einzelfalls kann ein Vorgehen dem anderen gegenüber aber vorteilhafter sein, bessere Erfolgsaussichten haben oder sich wirtschaftlich mehr rechnen. So ist bei einem Widerruf der Finanzierung von nach dem 13. Juni 2014 möglicherweise nicht einmal eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Kunden, die ihren Mercedes Diesel finanziert haben, ist deswegen dringend zu einer umfassenden Prüfung beider Optionen zu raten.

    Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Mercedes Abgasskandal

    Eine solche Überprüfung bieten wir Ihnen kostenlos an. Wir geben Ihnen so die Möglichkeit, einen Überblick über Ihre Rechte im Abgasskandal zu erhalten, ohne ein Kostenrisiko einzugehen. Unser Service der kostenlosen Erstberatung umfasst dabei die Prüfung Ihres Kaufvertrags und Ihres Darlehensvertrag (wenn vorhanden) durch unsere erfahrenen Mitarbeiter. Innerhalb von maximal drei Werktagen erhalten Sie dann eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation. Vorab können Sie sich mit unserem Rückabwicklungsrechner einen ersten Eindruck verschaffen. Die telefonische kostenlose Erstberatung beinhaltet eine Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten eines Vorgehens. Gerne empfehlen wir Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für Sie übernimmt oder finden ein anderes Zahlungsmodell. Transparenz ist uns dabei besonders wichtig. Nutzen Sie die positive Rechtsprechung zum Mercedes Abgasskandal für sich und machen auch Sie sich abhängig von den Negativkonsequenzen des Abgasskandals. Werden Sie Ihren schmutzigen Diesel los und nutzen Sie die Rückabwicklung, um eine Neuanschaffung zu finanzieren.

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    4 Kommentare
    1. Steffen B.
      says:

      Hallo!

      Mein Auto ist betroffen und ich habe eine Aufforderung zium Update bekommen.
      Kann ich denn den Wagen zurück geben, wenn ich das Fahrzeug privat (vor 4 Jahren) gekauft habe?

      Grüße aus dem Harz

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        in der Tat könnten Ansprüche direkt gegen die Daimler AG in Betracht kommen. Es spielt also keine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder vom Händler gekauft wurde.

        Nutzen Sie gerne unseren Schnell-Check und fordern Sie im Anschluss eine kostenlose Erstberatung an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    2. Reinhard H.
      says:

      Hallo !
      Habe meinen Prozess gegen Daimler beim Landgericht kiel verloren, da ich nicht ausreichend beweisen konnte, dass eine Schummelsoftware in meinem MB CLS 350 cdi verbaut wurde. Bin jetzt in die II. Instanz gegangen. Sehr hoher finanzieller Aufwand. Hoffe diesmal auf ein positives Urteil vom OLG Schleswig.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Ratsuchender,

        das ist bedauerlich. Es kommt natürlich auf das jeweilige Auto an, insbesondere Autos, die laut dem Mercedes FIN-Check von einem Rückruf betroffen sind, haben die besten Erfolgsaussichten. Wir wünschen Ihnen natürlich viel erfolg in der zweiten Instanz.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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