“Non Plus Ultra-Urteil” im Abgasskandal

  • So kommen Sie ohne Schaden aus dem Abgasskandal

    Bundesweite anwaltiche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

    Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Hamburger Richter geben VW-Kunden in allen Punkten Recht

Ein Kunde eines großen VW-Händlers aus Hamburg wollte sich nicht mit der notdürftigen Ausbesserung seines vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan abfinden, den er im April 2015 als Neuwagen gekauft hatte. Volkswagen hatte ihm das Software-Update “angeboten”. Gleichzeitig drohte ihm das Kraftfahrtbundesamt mit Stilllegung für den Fall, dass er das Update nicht durchführen ließe. Das Angebot glich also eher einer Zwangsmaßnahme, auf die der Kunde schließlich einging.

Kunde forderte Neulieferung eines mangelfreien VW Tiguan

Dem Kunden reichte das Software-Update jedoch nicht aus. Insbesondere wollte er den Wertverlust des gebrauchten Schummel-Diesel infolge des Abgasskandals nicht hinnehmen. Gleichzeitig sind Fahrverbote auch für ein nachgerüstetes Diesel-Fahrzeug nicht auszuschließen. Der Kunde berief sich also darauf, dass sein Auto rechtlich gesehen mangelhaft sei und forderte, was ihm gemäß § 439 BGB zusteht: die Neulieferung eines mangelfreien Autos. VW war nicht bereit, dem Kunden mehr als das “Software-Update” anzubieten, somit ging der Fall wie viele weitere Fälle im Abgasskandal vor Gericht.

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Software-Update beseitigt Abgasskandal-Mangel nicht

Was dann folgte, dürfte alle Kunden freuen, die sich von VW betrogen und im Stich gelassen fühlen. Denn die Richter stimmten der Argumentation des Kunden in allen Punkten zu. Der Skandalmotor EA 189 stellt einen Mangel am Fahrzeug dar. Dieser Mangel lässt sich auch nicht einfach durch ein Software-Update beheben, vielmehr ist eine derartige Nachbesserung für den Kunden unzumutbar. Wie bereits zuvor vom Landgericht Augsburg entschieden, bleibt die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs auch nach dem Update bestehen. Dabei legte das Gericht dar:

“Zu berücksichtigen ist […], dass derzeit unklar ist, ob das Softwareupdate auch auf lange Dauer technisch keine Nachteile mit sich bringt. Allein die Behauptung, das Kraftfahrtbundesamt habe nach sachkundiger Überprüfung keine Bedenken gehabt, sagt dazu nichts. […] Es besteht der plausible Verdacht, dass das angebotene Softwareupdate keine ausreichende Nachbesserung ist. […] Schon diese Befürchtung, die auch in der Öffentlichkeit umfangreich und kontrovers diskutiert wird, führt nach Ansicht des Gerichts zu einem deutlichen und auf unabsehbare Zeit verbleibenden Minderwert des Fahrzeuges, der auch durch eine sachverständige Überprüfung, die eigentlich nur durch Langzeittests erfolgen kann, nicht ausgeräumt werden kann.”

Kunde erhält Neulieferung des VW Tiguan Nachfolgemodells

Selbstverständlich wollte der Kunde als Neulieferung keinen VW Tiguan derselben Baureihe, denn alle Fahrzeuge diesen Typs haben den gleichen Motor, den Abgasskandal-Motor EA 189. VW hatte argumentiert, dass eine Lieferung des Nachfolgemodells ausgeschlossen sei. Dem folgten die Richter nicht, sondern erklärten, dass auch das Nachfolgemodell Tiguan II mit einem neuen Motor als Neulieferung in Frage kommt, wenn wie hier kein älteres Modell geliefert werden kann.

Keine Nutzungsentschädigung

Ein häufiger Streitpunkt wurde nun auch positiv für den Kunden entschieden. Er erhält den neuen VW Tiguan, kann seinen alten Gebrauchtwagen zurückgeben und muss keinerlei Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen. Diese Wertung ergibt sich aus § 474 Abs.2 S.1 der damals gültigen Fassung des BGB. Somit erringt der Kunde im Abgasskandal einen Sieg auf ganzer Linie, denn natürlich muss Volkswagen auch für die Kosten des Gerichtsprozesses aufkommen.

Bedeutung des Urteils im Abgasskandal

Die Argumentation des Gerichts ist aus vielen Gründen erfreulich. Sie bedeutet, dass

  • ein Kunde seine Rechte aufgrund des Abgasskandals auch nach Aufspielen des Updates durchsetzen kann
  • das Software-Update keine Beseitigung des Mangels darstellt
  • ein Auto einer neuen Baureihe verlangt werden kann und
  • bei einer Neulieferung wegen des Abgasskandals kein Wertersatz für Nutzungen gezahlt werden muss.

Somit sind mehrere bisher fragliche Punkte im Sinne des Verbrauchers entschieden worden. Dies verbessert die Aussichten von Klägern im VW Abgasskandal weiter.

Bei aller Freude über das Urteil muss aber auch erwähnt werden, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, da VW noch Rechtsmittel einlegen kann. Außerdem müssen andere Gerichte sich nicht an das Urteil halten, sondern können im Einzelfall anders entscheiden. Somit kommt es weiterhin auf den individuellen Einzelfall an, ob ein VW-Kunde im Abgasskandal ein Non Plus Ultra-Urteil erhält und in allen Punkten recht bekommt.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Rechte im Abgasskandal

Wir möchten weiterhin alle betroffenen VW-Kunden ermutigen, sich ihrer Rechte im Abgasskandal bewusst zu sein. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen an, sich bei uns telefonisch über Ihre Rechte zu informieren. Wir beraten Sie kostenlos zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und geben Ihnen eine Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie eine e-mail an kontakt@anwalt-kg.de. Ebenso können Sie unser Upload-Formular nutzen.

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