Sensationsurteil: Rückabwicklung im Abgasskandal ohne Nutzungsentschädigung

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

LG Hamburg stärkt Verbraucherrechte

Der Widerrufsjoker – ein vielversprechender Ausweg aus dem Dieselskandal für diejenigen, die ihren Diesel durch einen Autokredit finanziert haben. Im Rahmen der Rückabwicklung können Geschädigte ihren schmutzigen Diesel abgeben und erhalten ihre Anzahlung und sämtliche Raten zurück. Eine Rechnung, die beinahe immer aufgeht – wäre da nicht die sogenannte Nutzungsentschädigung. Oft wird eine solche für die Abnutzung des Fahrzeugs verlangt und der Rückzahlungsbetrag verringert sich. Ob das überhaupt rechtens ist, ist zumindest bei Verträgen von nach dem 13.06.2014 höchst umstritten. Jetzt gab es ein Sensationsurteil vom Landgericht Hamburg (Az.: 330 O 145/18) . Es sprach dem Kläger auch nach drei Jahren noch ein Widerrufsrecht zu – und das ganz ohne Nutzungsentschädigung.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Der Fall: Widerruf ohne Nutzungsentschädigung

Das Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 330 O 145/18) spendet Hoffnung für viele Geschädigte des Dieselskandals. Ein Verbraucher wollte seinen Finanzierungsvertrag widerrufen. Er hatte mit einer Hamburger Bank einen Autokredit zur Finanzierung eines Hyundai Santa Fe mit der Abgasnorm Euro 5 abgeschlossen. Dann kam der Dieselskandal. Die Folgen für Dieselfahrer sind mitunter gravierend. In Hamburg gibt es bereits erste Fahrverbote. Durch Umrüstungen drohen Folgeschäden. Nicht zuletzt der große Wertverlust trieb den Hyundai-Halter wohl dazu an, nach Alternativen zu einem Verkauf zu suchen. In der Widerrufsbelehrung seines Kreditvertrags wurden seine Anwälte schließlich fündig. Der FAZ zufolge hatten sich gleich mehrere Fehler eingeschlichen. Das Gesetz aber sieht vor, dass die Bank den Kunden vollständig und korrekt über seine Rechte aufklären muss. Ziel dieser strengen Regelungen ist es, das Machtungleichgewicht zwischen Verbraucher und Bank auszugleichen. Macht die Bank einen Fehler, drohen empfindliche Konsequenzen. Denn die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen und der Vertrag bleibt widerrufbar. Der Kunde aus Hamburg widerrief nach der Entdeckung seiner Anwälte den Autokredit – ganze drei Jahre später.

Bank verweigert Rückabwicklung

Die Folge des Widerrufs ist eine Rückabwicklung. Schließlich sind Autokaufvertrag und der Kreditvertrag miteinander verbundene Verträge. Die gegenseitig erbrachten Leistungen müssen dann zurückgegeben werden. Im Klartext: Der Kunde gibt den Wagen ab und erhält sämtliche geleistete Zahlungen zurück. Noch offene Kreditraten muss er nicht mehr zahlen. Alles zurück auf Anfang – als hätte er niemals einen schmutzigen Diesel gekauft. Derartige Fälle gibt es in der Tat regelmäßig. Ein beträchtlicher Teil der Kreditverträge enthalten grobe Fehler, die zum Widerruf berechtigen. Nähmen alle Kunden dieses Widerrufsrecht wahr, würde das für die Kreditinstitute große Verluste bedeuten. Deswegen lehnen sie den Widerruf meist ab und lassen es auf ein Verfahren ankommen. Im vorliegenden Fall verweigerte die  Hamburger Bank die Rückabwicklung. Der Streit musste gerichtlich entschieden werden.

Keine Nutzungsentschädigung bei jüngeren Finanzierungen

Die Hamburger Richter gaben dem Kläger nicht nur Recht. Sie sprachen ihn auch von einer Verpflichtung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung frei. Bei einer Rückabwicklung über den Schadensersatz oder beim Widerruf von Kreditverträgen von vor dem 13.06.2014 muss diese immer gezahlt werden. Umstritten ist das aber bei jüngeren Autokrediten. Viele Anwälte vertreten die Auffassung, dass eine Nutzungsentschädigung in derartigen Konstellationen nach dem neuen Widerrufsrecht nicht mehr vorgesehen ist. Mit dem landgerichtlichen Urteil wird die Position der Verbraucher in dieser Hinsicht gestärkt.

Was bedeutet der Wegfall der Nutzungsentschädigung?

Für Kunden, deren Autokredit jünger ist, könnte sich das Urteil erheblich auswirken. Während andere Kunden bei der Rückabwicklung für die Abnutzung des Fahrzeugs bezahlen müssen, haben sie ihren Diesel über Jahre hinweg kostenlos gefahren. Wird die Nutzungsentschädigung nicht mehr abgezogen, lohnt sich die Rückabwicklung über den Widerruf noch mehr als ohnehin schon. Der Neufinanzierung eines Fahrzeugs, das nicht vom Abgasskandal betroffen ist, steht nichts mehr im Wege. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Wünschenswert wäre ein höchstrichterliches Urteil, das Verbrauchern Rechtssicherheit gibt und die Frage der Nutzungsentschädigung abschließend klärt.

Ihre Rechte im Abgasskandal – ob mit oder ohne Nutzungsentschädigung

Auch wenn eine Nutzungsentschädigung anfallen sollte, ist ein rechtliches Vorgehen im Abgasskandal einem Verkauf fast immer vorzuziehen. Schließlich bestimmt sich die Nutzungsentschädigung nach der Anzahl der zurückgelegten Kilometer. Der enorme Wertverlust, den Diesel seit Bekanntwerden des Abgasskandals verzeichnen, ist meist deutlich höher als die Nutzungsentschädigung. Eine Nutzungsentschädigung fällt auch dann an, wenn Sie gegen den Hersteller vorgehen und Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen. Im Falle einer Rückabwicklung erhalten Sie dann den Kaufpreis abzüglich einer pauschalen Nutzungsentschädigung zurück. Auch bei einem Autokreditwiderruf fällt bei älteren Verträgen (vor dem 13.06.2014) eine Nutzungsentschädigung an. Hier gilt eine Faustformel: Je weniger sie das Fahrzeug genutzt haben, desto mehr lohnt sich eine Rückabwicklung. Sollten Sie sich unsicher sein, holen Sie ein Verkaufsangebot ein und vergleichen Sie es mit dem wirtschaftlichen Vorteil einer Rückabwicklung.

Unser Vorgehen – Kalkulation mit und ohne Nutzungsentschädigung

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist in der Tat ein Durchbruch und verbessert die Position vieler tausender Verbraucher enorm. Trotzdem sollte bei einem Vorgehen eine eventuelle Nutzungsentschädigung vorsichtshalber einkalkuliert werden. In unserer kostenlosen Erstberatung analysieren unsere versierten Mitarbeiter Ihren individuellen Fall. Sollte Ihr Finanzierungsvertrag jünger sein, berechnen wir den wirtschaftlichen Vorteil sowohl mit als auch ohne Nutzungsentschädigung. Unserer Rechtsauffassung nach gibt es für die Nutzungsentschädigung beim Widerruf jüngerer Autokredite keine rechtliche Grundlage. Das Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt uns in dieser Rechtsauffassung. Ohne ein höchstrichterliches Urteil hierzu, ist es uns aber ein besonderes Anliegen, transparent alle Möglichkeiten des Verfahrensausgangs in unsere Beratung einzubeziehen und Sie diesbezüglich umfassend zu beraten. Ihren finanziellen Vorteil -mit und ohne Nutzungsentschädigung – können Sie in unserem Rückabwicklungsrechner schon vorab einmal berechnen.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Sensationsurteil: Rückabwicklung im Abgasskandal ohne Nutzungsentschädigung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei