Prüfung des Darlehensvertrages durch die Verbraucherzentrale

Verbraucherzentralen und der Widerrufsjoker

Der „Widerrufsjoker“ ist im Moment in aller Munde. Da die Zinsen noch nie so niedrig waren wie heute, suchen viele Verbraucher nach einer Möglichkeit umzuschulden. Tausende, häufig zehntausende Euro Ersparnis sind ein gewichtiges Argument und rechtfertigen schnell den Aufwand.

Die einzige rechtliche Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in dem Darlehensvertrag. Und hier spricht die Statistik für die Verbraucher. Ca. 80 % aller in den Nuller Jahren abgeschlossenen Verbraucherkredite enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und können noch heute aufgelöst werden. Mit gewissen zeitlichen Einschränkungen gilt es selbst für den Fall, dass die Darlehenssumme bereits vollständig an die Bank zurückgezahlt wurde.

Es ist aber gar nicht so einfach festzustellen, ob die Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist. Zwar kann der Vergleich mit der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Musterwiderrufsbelehrung sehr hilfreich sein, allerdings führt lange nicht jede Abweichung von dem Gesetzestext zur Unwirksamkeit und damit zum Widerrufsrecht. Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist mittlerweile nur schwer zu überschauen. Deswegen sollte man die WIderrufsbelehrung am Besten von einem Juristen prüfen lassen.

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Prüfung des Darlehensvertrages -Kosten

Zu diesem Zweck können sich Verbraucher an die Verbraucherzentralen wenden. So bietet z.B. die Verbraucherzentrale Hamburg eine entsprechende Prüfung an. Allerdings belaufen sich die Kosten für die Überprüfung auf 70 Euro pro Darlehensvertrag. Außerdem sollte man sich nach der Beauftragung gedulden. Die Verbraucherzentrale kündigt an, dass die Bearbeitungszeit etwa vier Monate beträgt.

Gerne übernehmen wir für Sie die Überprüfung Ihres Darlehensvertrages und zwar kostenfrei und unverbindlich. Bei uns beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel drei Werktage ab Eingang der Unterlagen.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Prüfung des Darlehensvertrages durch die Verbraucherzentrale”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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6 Kommentare
  1. Klausch
    says:

    Guten Tag,
    wie kann ich die Widerrufsmöglichkeit eines Immobiliendarlehens durch Sie kostenlos prüfen lassen?
    MfG
    M.K.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      Sie können uns gern unverbindlich Ihren Darlehensvertrag über unser Online-Formular zu schicken oder eine Anfrage an kontakt@anwalt-kg.de senden. Im Falle einer Widerrufsmöglichkeit machen wir Ihnen ein Angebot, worüber Sie dann entscheiden können.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt

  2. Markus
    says:

    Überprüfen Sie auch die Verträge von Arbeitgeberdarlehen? Ich bekomme bald einen erneuerten Vertrag und würde den gerne, vor Unterschrift, prüfen lassen!

    Mit freundlichem Gruß
    M. Loos

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      leider besitzt unsere Kanzlei derzeit keine Kapazität zur Vorab-Prüfung von Arbeitgeberdarlehensverträgen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  3. Heiko S.
    says:

    Ich möchte nur wissen ob die Firma Loan & Go in der Schweiz serious ist oder ein Freak. Und ob man vom Ausland aus wenn die ein Darlehen geben ein cerfa abschließen muss und für was das genau ist. Ist das für die Steuerfandung im Ausland?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr Sieb,

      hierzu kann ich in diesem Rahmen keine Auskunft geben. Auf den ersten Blick würde ich von diesem Darlehensgeber eher abraten.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt

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