Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkassen
Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkassen aus den Jahren lautete nämlich wie folgt:
Widerrufsbelehrung zu1 Darlehen mit anfänglichem Festzins vom ../../2008
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragerklärung innerhalb von zwei Wochen2
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: („Name, Firma und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstituts, ggf. Fax-Nr., E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine Internet-Adresse“).
Sparkasse …
1Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts
2Bitte Frist im Einzelfall prüfen
Die rechtliche Bewertung
Insbesondere die zweite Fußnote, in der es heißt, „bitte Frist im Einzelfall prüfen“ ist nicht nur im gesetzlichen Mustertext nicht vorgesehen, sondern stiftet auch alleine für sich genommen massive Verwirrung. Hier fragt man sich als Verbraucher zurecht – welche Frist soll denn nun gelten und wer soll diese Frist prüfen.
Der Ausblick
Insofern reihen sich die jüngsten Entscheidungen der Landgerichte Düsseldorf und Dortmund konsequent in die Reihe zutreffender, verbraucherfreundlicher Urteile ein. Diese Rechtsprechung ist sehr zu begrüßen und dürfte die Positionen der Banken noch weiter schwächen.
Im Hinblick auf diese flächendeckende Übereinstimmung in der Justiz, werden es sich die Sparkassen in Zukunft zwei Mal überlegen müssen, ob sie es auf einen Prozess ankommen lassen wollen. Die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung steigen erheblich.
Die Empfehlung
Wenn sich auch in Ihrem Darlehensvertrag mit einer Sparkasse die obengenannten Formulierungen und insbesondere Fußnoten wiederfinden, sollten Sie nicht zögern und die Sache fachmännisch überprüfen lassen. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand können hier Ersparnisse in fünfstelliger Höhe erzielt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte. Nutzen Sie unsere kostenfreie, umfassende und unverbindliche Erstberatung und unseren ebenso kostenfreien Prüfservice.
Guten Tag,
ich finde in unserer Widerrufsbelehrung 2 Fussnoten, jeoch nur eine mit dem von Ihnen angegebenen Inhalt. “Frühestens” ist auch nicht zu finden.
Gibt es die Möglichkeit, Ihnen die eingescannte Belehrung zuzumailen, um diese kostenfrei Ihrer Einschätzung zu unterziehen. Weitere Schritte würde man dann im Nachgang besprechen.
Danke für eine kurze Antwort per Mail.
VG
Gerd Woldmann