Der Fall:
Im Jahre 1995 nahm unser Mandant bei der Volksbank Uelzen-Salzwedel einen Immobilienkredit über umgerechnet ca. 200.000 EUR auf. Nachdem er 2012 die Raten nicht mehr bedienen konnte, kündigte die Bank das Darlehen. Anschließend konnte sich unser Mandant mit der Volksbank auf eine Ratenzahlung einigen. Allerdings verlangte die Volksbank Uelzen-Salzwedel zu der noch offenen Summe auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. 23.500 EUR. Zusätzlich wurden unserem Mandanten für den Zeitraum der Rückzahlung Verzugszinsen in Höhe von ca. 12.000,00 EUR berechnet.
Unser Mandant widersprach zunächst und wies die Volksbank Uelzen-Salzwedel darauf hin, dass es nicht sein könne, dass sie nach der Kündigung des Kredits von ihm auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlange. Denn damit schlage sie Kapital aus seiner Notsituation. Außerdem seien die geforderten Verzugszinsen zu hoch. Tatsächlich hätte die Bank lediglich einen Anspruch auf doppelt so niedrige Zinsen. Die Volksbank Uelzen-Salzwedel wies die Einwände unseres Mandanten ohne nähere Begründung zurück. Da sie überdies mit Zwangsvollstreckung drohte, blieb unserem Mandanten keine andere Wahl, er musste auf die die Forderungen der Bank eingehen. In den Folgejahren verkaufte er seine Immobilie und zahlte seine Schulden zurück samt der Vorfälligkeitsentschädigung.
Ende 2015 beauftrage er unsere Kanzlei. Nachdem einigem Hin und Her kam im April 2016 kurz vor der Einreichung der Klage bei dem Landgericht Lüneburg das Einlenken.
Die Volksbank Uelzen-Salzwedel erklärte sich bereit, unserem Mandanten die gesamte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuerstatten. Im Gegenzug verzichtete er auf die Rückforderung der zu viel vereinnahmten.
Zwar hätte vor Gericht höchstwahrscheinlich die gesamte überzahlte Summe erstritten werden können, allerdings lag unserem Mandanten an einer schnellen Lösung. Eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung wollte er vermeiden.
Inzwischen hat die Volksbank Uelzen-Salzwedel unserem Mandanten die Vorfälligkeitsentschädigung in voller Höhe zurückgezahlt.
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