Erneut haben Sparkassen Verbraucher falsch über das Widerrufsrecht belehrt – Widerruf möglich
So das OLG München in einem aktuellen Urteil vom 21.05.2015, Az: 17 U 334/15.
Die Banken verwendeten das gesetzliche Muster
Nachdem der BGH in den Jahren 2008-2009 viele Banken wegen Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abgestraft hatte, sind die Kreditinstitute vorsichtiger geworden. Um mögliche Fehler zu vermeiden, hielten sich die Banken im Allgemeinen wie auch die Sparkassen im Besonderen bei den Belehrungen nahezu eisern an die gesetzliche Vorlage. Damit war man vermeintlich auf der sicheren Seite – selbst wenn der Gesetzgeber, wie in der Vergangenheit, unwirksame Formulierungen gewählt hatte, konnten sich die Verwender auf den so genannten Vertrauensschutz berufen. Widerruf war dann unmöglich.
Und dennoch hatten es die Banken, insbesondere die Sparkassen, geschafft, Fehler bei den Widerrufsbelehrungen zu machen, in deren Folge falsch belehrte Verbraucher nach wie vor Ihre Darlehensverträge widerrufen können.
Sehr geehrte Frau Winter,
entschuldigen Sie bitte, dass wir erst jetzt auf Sie zurückkommen – aufgrund des erhöhten Auftragsaufkommens in den letzten Tagen sind wir nicht dazu gekommen auf die Kommentare auf unserer Seite einzugehen.
Da sich Ihre Frage auf unseren Beitrag “Widerrufsbelehrungen der Sparkassen aus den Jahren 2010-2012 sind fehlerhaft” bezieht, gehe ich davon aus, dass Ihr Kredit ebenfalls aus dieser Zeit stammt. Für Sie wäre die Widerrufsfrist daher noch nicht abgelaufen. Von der aktuellen gesetzlichen Abschaffung sind lediglich Kreditverträge betroffen, die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden.
Ich verstehe Ihre Befürchtungen. Unsere Erfahrungen mit Sparkassen sehen allerdings anders aus. Tatsächlich verhielt es sich bislang immer so, dass die Sparkassen die Widerrufe entweder ablehnten oder aber ein Vergleichsangebot machten. So konnten viele unserer Mandanten ihre Kredite zu günstigeren Zinskonditionen weiterführen. Manchmal funktioniert es außergerichtlich, manchmal muss man vor Gericht. Aber auch im Laufe des Prozesses lassen sich regelmäßig Vergleiche erzielen. Leider kann man nicht von vornherein sagen, wie die jeweilige Sparkasse reagiert. Aufgrund der dezentralen Leitung gibt es hier keine einheitliche Linie. Auch dürfen wir aufgrund von Verschwiegenheitsklauseln nicht von den konkreten Vergleichen, die wir geschlossen haben, berichten und müssen daher allgemein bleiben.
In keinem, der von uns bislang betreuten Fälle hatte eine Sparkasse den Kunden nach einem Widerruf sofort zur Zahlung aufgefordert. Denn die Banken verdienen mit der Fortführung des Kredits Geld und darauf verzichten sie nur in den seltensten Fällen.
Natürlich kann ich Ihnen nicht garantieren, dass es in Ihrem Fall genauso läuft wie von mir geschildert. Die Ausübung des Widerrufsrechts ist mit hohen Ersparnissen verbunden, jedoch nicht frei von Risiken. Die Entscheidung, ob Sie die Sache angehen möchten, kann ich Ihnen nicht abnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt
Das ist alles gut und schön mit diesem Widerspruch. Mein Vertrag ist auch falsch!!! Woher soll ich aber jetzt 100.000 euro nehmen, bin 66 jahre alt und zudem sperren sich die Banken, “Widerspruchs-Menschen” als neue Darlehensnehmer aufzunehmen! Und jetzt? Reiche ich bis Montag die Kündigung des Vertrages ein (letzte Frist) dann setzt sie Sparkasse mich vor dieTür und verlangt unverzüglich due Ablösung. Und woher soll ich die nehmen? Bin mit der Sache völlig überfordert, zumal ich jeden Monat 500 euro n u r Zinsen zahle für den vorgenannten Betrag!
Wenn Sie eine Lösung wissen, dann teilen Sie mir die auch bitte mit! Danke
M. Winter