Im Mai habe ich mich als Dozent selbständig gemacht. Bin im Juni 2020 in die Regelinsolvenz gegangen und arbeite als Freiberufler, mit einem Zuschuss vom Jobcenter, was mir ca. 1500 Euro (594,- davon vom Jobcenter) einbringt. Ich habe keinen Führerschein und bin auf einen Chauffeur angewiesen, den ich mit 0,30 Euro p.km in Abzug bringe. Da ich meinen Führerschein im März 2021 wieder machen möchte, möchte ich fragen, ob ich für diesen Rückstellungen bilden darf und was mit einer evtl. Steuerrückstellung ist, da meine Dozententätigkeit auf Dauer sicher mehr abwirft. Ausserdem habe ich meine alte Bankverbindung gekündigt, da auf dem dortigen P – Konto 2 Gläubiger saßen und habe nun ein neues Konto (kein P Konto) bei einer anderen Bank eröffnet. Da alle meine Gläubiger vom Insolvenzverwalter vertreten werden, benötige ich doch kein P Konto, oder doch? Was ist dann mit den o.a. Ausgaben / Rückstellungen?
Benötige ich einen Anwalt?