Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit etwa 1 Jahr in der privaten Insolvenz.
Nun habe ich in den Insolvenzbekanntmachungen nachgeschaut ob der Schlusstermin zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens ersichtlich ist.
Es gibt tatsächlich einen Eintrag. Dort steht aber nicht:”In dem Insolvenzverfahren……, sondern in dem Restschuldbefreiungsverfahren…”
Es kann doch unmöglich jetzt schon, nach gerade mal 1 Jahr über die Restschuldbefreiung verhandelt werden. Auch die Summe der angemeldeten Schulden hat sich halbiert.
Muss ich jetzt fürchten, dass mein Insolvenzverfahren abgelehnt wurde?
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen