Anfrage rechtssichere Umsetzung SaaS-Anwendung Quatego
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane den Launch meiner SaaS-Anwendung Quatego. Eine Plattform für interaktive Quiz-Erstellung im Bildungs-, Trainings- und Teamevent-Kontext – und suche vor dem Marktstart anwaltliche Begleitung für die rechtssichere Umsetzung im DACH-Markt.
Bevor ich ein konkretes Angebot anfrage, würde ich gerne kurz klären, ob mein Vorhaben in Ihrer Kanzlei grundsätzlich umsetzbar ist.
Benötigt werden:
AGB (B2C und B2B), DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung
ggf. AV-Vertrag für Schulen als B2B-Kunden
Zwei Themen, bei denen ich individuelle Beratung wünsche:
Bildungskontext: Die Anwendung soll auch im Schulunterricht eingesetzt werden. Es ist kein Schüler-Login vorgesehen, jedoch können Lehrkräfte Freitextfelder für Team- und Spielernamen nutzen, die theoretisch Schülernamen enthalten könnten. Diese werden in Supabase (EU-Region Frankfurt) gespeichert und per Realtime zwischen Endgeräten übertragen.
KI-Funktionen und EU AI Act: Für die Inhaltegenerierung sind Google Gemini API und Tavily eingebunden. Ich möchte einschätzen lassen, welche Pflichten sich aus dem EU AI Act ergeben und wie diese in AGB und Datenschutzerklärung abzubilden sind.
Setup im Überblick:
Rechtsform / Sitz: Einzelunternehmen / Hamm, Deutschland
Zielmarkt: DE (primär), AT/CH
Nutzer: B2C (Lehrkräfte) und B2B (Schulen, Unternehmen)
Modell: Abo (monatlich/jährlich) über Stripe Checkout und Customer Portal
Infrastruktur (EU): Supabase, Vercel
KI: Google Gemini API, Tavily
Meine Fragen an Sie:
Ist ein Mandat in diesem Umfang in Ihrer Kanzlei grundsätzlich umsetzbar?
Falls ja: Können Sie mir ein Angebot (bevorzugt Fixpreis, alternativ Stundensatz-Schätzung) unterbreiten und eine realistische Bearbeitungsdauer einschätzen?
Wären die beiden Beratungsthemen (Bildungskontext, EU AI Act) im gleichen Mandat mit abgedeckt?
Können Sie kurz einschätzen, ob die AV-Verträge der eingesetzten Dienstleister (Google Gemini, Tavily, Supabase, Vercel, Stripe) durch die Standardvereinbarungen ausreichend abgedeckt sind?
Vielen Dank vorab für Ihre Zeit und Ihre Einschätzung. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Justin Schneider



