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Archiv für die Kategorie: Allgemein

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Das kleine Mandanten-Lexikon

8. September 2016/0 Kommentare/in Allgemein /von Ilja Ruvinskij
  • Gesetzbuch aufgeschlagen bei § 286 Insolvenzordnung

Unsere Mandanten

Der Arbeitsalltag in einer Kanzlei ist oft alles andere als alltäglich. Das haben wir vor Allem einer bunten Vielfalt an Mandanten zu verdanken, die unsere Arbeit abwechslungsreich und aufregend gestaltet. Jeder Anwalt wird im Laufe seiner Karriere beobachtet haben, dass immer wieder ein Mandant auftaucht, der in seinem Auftreten und Verhalten vielleicht an einen anderen Mandanten erinnert. Viele Typen wiederholen sich tatsächlich und treten in regelmäßigen Abständen immer wieder auf.
Der Mandant ist eine Begriffsbezeichnung, die aus dem Lateinischen stammt, abgeleitet von dem Begriff ex manu datum. Zu Deutsch: aus der Hand gegeben.
Bei uns gibt es viele Mandanten, die erleichtert sind, ihre Sache aus der Hand zu geben. Es gibt aber auch diejenigen, die eine helfende Hand benötigen, diejenigen die ihre Hand selten zum Hörer bewegen oder aber diejenigen, die gerne die Hand zum Dank reichen.
Deswegen beschreiben wir hier in einem kleinen Gattungslexikon aus der Perspektive von Anwälten, welche Spezies sich unter anderem in unser Revier verirren.

Gefolgt wird dieser Beitrag in den nächsten Tagen von dem „Kleinen Anwaltslexikon“.


Inhalt dieser Seite:

  • Der Wikipedia-Mandant
  • Der Engagierte
  • Der Abgetauchte
  • Der Bedachte
  • Der Misstrauische
  • Der Dankbare
  • Der Gerechte
  • Der Chaotische
  • Der Routinierte
  • Der Anspruchsvolle
  • Der Sachliche
  • Der Chef
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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1) Der Wikipedia-Mandant

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus prudensus

Verbreitung und Erkennungsmerkmal:
Der Wikipedia-Mandant ist eine weit verbreitete Spezies. Er ist in nahezu allen Rechtsgebieten anzutreffen. Oft gesichtet wird er in Online-Foren zur Rechtsberatung. Markant ist die durch einen Gesetzestext ausgebeulte Manteltasche.

Verhalten der Spezies: 
Der Wikipedia-Mandant kennt seine Rechte schon bevor das erste Freizeichen ertönt. Alles, was er braucht, ist die anwaltliche Bestätigung seiner umfassenden Recherche. Die dtv-Ausgabe seines BGB ist zerlesen, er zitiert leidenschaftlich gern hieraus. Gerne gibt er dem Anwalt auch Hinweise zu der rechtlichen Situation. Die Bedeutung des Terminus „Mandant“ (s.o.) kennt er nicht oder will er nicht kennen. In der Bäckerei verlangt er Nacherfüllung, weil die Butter auf seinem Brötchen fehlt. Wenn es vor Gericht geht, verbietet er sich jeglichen Hinweis zu konformem Verhalten- die einschlägigen Vorschriften hat er schließlich hinreichend studiert.
Seinem Anwalt schlägt er eine Anpassung des Honorars vor, letztlich habe der Anwalt „Seien wir mal ehrlich“ nur den Briefkopf beigesteuert.

Typischer Satz: 
“Wissen Sie, ich habe da etwas gelesen…”

2) Der Engagierte

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus incitarus

Verbreitung und Erkennungsmerkmal:
Die Spezies der Engagierten findet ihren Ballungsraum in in den Warteräumen der Kanzleien. Man erkennt ihn an motiviert glänzenden Augen.

Verhalten der Spezies:
Der Engagierte zeichnet sich durch intermediale Präsenz aus. Er ruft im Schnitt alle zwei bis vier Tage an. Deswegen ist er auch mit den Sekretärinnen per du und weiß auch, welche ihn wann am anderen Ende der Leitung begrüßt.
Die Nummer der Kanzlei ist bei ihm unter “Favoriten” eingespeichert. Nicht selten erscheint er mit den Worten „Ich hab‘ da schonmal was aufgesetzt…“
Er ist darauf bedacht, immer alles richtig zu machen und fragt deswegen lieber einmal zu viel nach als einmal zu wenig. Vor Gericht erscheint er mindestens zwei Stunden zu früh.

Typischer Satz: 
“Wenn es sonst noch etwas gibt, das ich tun kann…”

3) Der Abgetauchte

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus discederus

Verbreitung und Erkennungsmerkmal:
Der Abgetauchte hat keinen bevorzugten Lebensraum. Er ist in der Welt zu Hause und oft gut getarnt. Meist trägt er einen Handgepäckkoffer bei sich.

Verhalten der Spezies:
Der Abgetauchte ist nur sporadisch erreichbar. Nicht selten taucht er für Monate unter. In der Regel hat man mehr Konversation mit seinem Anrufbeantworter als mit ihm. Mal erreicht man ihn auf Hawaii, mal beim Backpacking in Vietnam oder am Fuße des Tafelbergs, den er erst erklimmen muss, um guten Empfang zu haben. Sollte man ihn erwischen, ist es ratsam, ALLES abzuklären- am besten schon für die nächsten zwei Monate im Voraus.
Ein persönliches Erscheinen vor Gericht? Fehlanzeige

Typischer Satz:
„Kann man die Verhandlung nicht verschieben? Da bin ich nämlich in der Atacamawüste…”


4) Der Bedachte

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus anxius

Verbreitung und Erkennungsmerkmal: Der Bedachte findet sich oft in geschützten Gebieten wieder. Vorzugsweise trifft man diese Spezies in Verfahren an, in denen es um viel geht. Sie ist an ihren leicht zittrigen Händen zu identifizieren.

Verhalten der Spezies:
Der Bedachte befindet sich in einem stetigen inneren Konflikt. Er möchte niemandem auf den Schlips treten und zögert deswegen, ihm zustehende Ansprüche geltend zu machen. Oft braucht es aber nicht mehr als ein bisschen Ermutigung. Bei wichtigen Entscheidungen sollten mindestens zwei Tage „Über-die-Sache-schlafen“ eingeplant werden. Der Bedachte ist eine Spezies, die angenehm im Umgang ist, schließlich hat er stets alle benötigten Unterlagen in doppelter Ausführung zur Hand und diese vorsichtshalber noch auf einem USB-Stick und in einer Cloud hinterlegt.

Typischer Satz:
“Sind Sie auch wirklich sicher, dass der BGH das schon einmal genau so entschieden hat?”

5) Der Misstrauische

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus supiciosus

Verbreitung und Erkennungsmerkmal: Die Heimat des Misstrauischen ist ein weites Feld. Zur Sicherheit konsultiert er oft mehr als nur einen Anwalt. Das Rascheln seitenlanger AGB verrät ihn oft.

Verhalten der Spezies:
Den Misstrauischen zeichnet ein gesundes Zögern gegenüber Anwälten aus. Bei einem Telefonat hat er den Finger stets knapp über dem roten Hörer schweben, um es jederzeit beenden zu können. Findet das Gespräch in den Räumen der Kanzlei statt, zieht er seine Jacke gar nicht erst aus. Gegenüber kostenlosen Erstberatungsangeboten ist er skeptisch und versichert sich mehrmalig, ob auch wirklich keine Verbindlichkeit eingegangen wird. Zusätzlich lässt er sich bei jeder Mail, die seinen Fall betrifft, in den CC setzen, um die Kontrolle zu bewahren. Das Vertrauen des Misstrauischen ist jedoch leicht zu gewinnen- durch gut Arbeit.

Typischer Satz: “Und das kostet mich ganz sicher nichts?”

6) Der Dankbare

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus gratus

Verbreitung und Erkennungsmerkmal: Der Dankbare ist eine Spezies, die es sich gerne in den Räumen der Kanzlei gemütlich macht. Er fühlt sich wohl, denn hier wird ihm geholfen. Man erkennt ihn am langsam verfliegenden Duft übergebener Blumensträuße.

Verhalten der Spezies:
Der Dankbare ist durch einen besonderen Charakterzug gekennzeichnet- den tiefen Respekt. Auf eine kurze Abwesenheitsnotiz durch die Sekretärin antwortet er überschwänglich in einer langen Mail. Kurze Auskünfte werden mit einem herzlichen Dank honoriert, ob sie nun negativer oder positiver Art sind.
Es gibt ein Angebot für einen Vergleich? Tiefe Dankbarkeit für den Einsatz des Anwaltes. Wie gut oder schlecht dieses Angebot ist, spielt hier eine untergeordnete Rolle. Nach Erledigung der Sache ist mit einem aufwändigen Präsentkorb durch den Dankbaren zu rechnen- inklusive Karte!

Typischer Satz:
“Ich kann Ihnen nicht oft genug danken!”


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7) Der Gerechte

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus iustus

Verbreitung und Erkennungsmerkmal:  Die Spezies des Gerechten bevorzugt die Sozialgerichte als Lebensraum. Nicht selten wird sie durch den obligatorischen Jute-Beutel verraten.

Verhalten der Spezies:
Der Gerechte trägt oft ein mildes Lächeln auf den Lippen, kombiniert mit einer tiefenentspannten Körperhaltung, die vor Selbstbewusstsein strotzt. Er ist der felsenfesten Überzeugung, zu gewinnen, ja gewinnen zu müssen. Wenn nicht, dann wird das Karma das schon richten. Den Satz “Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.” kennt er nicht.

Typischer Satz:
“Wenn es sein muss, gehen wir bis zum Bundesverfassungsgericht!”

8) Der Chaotische

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus confusus

Verbreitung und Erkennungsmerkmal: Der Chaotische fühlt sich im gut sortierten Aktenzimmer der Kanzlei wohl. Er liebt nämlich das ihm Unbekannte. Oft sieht man ihn jedoch zwischen Aktenordnern auf der Suche nach einem wichtigen Dokument.

Verhalten der Spezies:
Der Chaotische ist immer auf der Suche. Eine Sendebestätigung des wichtigen Schreibens? Der Rückschein? Verlegt. Auf die letzten zwei Mails nicht geantwortet? Sind leider im Spam-Ordner gelandet. Zum Gerichtstermin nicht erschienen? Stand vor dem Landgericht statt dem Oberlandesgericht. Nicht zurückgerufen? Doch, aber unter der falschen Nummer bei einer anderen Kanzlei. Das Verhalten des Chaotischen ist nicht vorsätzlich und hat keine gravierenden Auswirkungen auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Oft bedarf es lediglich ein bisschen anwaltlicher Unterstützung, um das Chaos in geordnete Bahnen zu leiten.

Typischer Satz: 
” Das hatte ich doch irgendwo hier abgeheftet…”

9) Der Routinierte

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus veteratorius

Verbreitung und Erkennungsmerkmal:Der Routinierte lebt hauptsächlich in den Gerichten seines Gerichtsbezirkes. Hier liebt er die Abwechslung und Vielseitigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Sein Erkennungsmerkmal: Notizblock und Stift- jederzeit bereit, unhaltbare Rechtsverstöße zu dokumentieren.

Verhalten der Spezies:
Der Routinierte ist in seinem Wohnumfeld berüchtigt. Schließlich hat er hier schon mehrere baurechtliche Nachbarschaftsklagen erhoben. In seiner Stammkanzlei taucht er bei Word schon in der Autokorrektur auf. Er kennt jede Kanzlei in der näheren Umgebung und geht wochenends zum Spaß auf fachanwaltliche Fortbildungen. Im Gericht ist er meist besser orientiert als der Anwalt. Er ermahnt den Richter zur Einhaltung der Formalia. Fertige Schreiben schickt er grundsätzlich erst einmal korrigiert statt unterschrieben zurück.

Typischer Satz: 
“Wir sehen uns vor Gericht!”


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10) Der Anspruchsvolle

Wissenschaftliche Bezeichnung:  mandantus indignatus

Verbreitung und Erkennungsmerkmal: Auch die Spezies des Anspruchsvollen scheint weit verbreitet, sicher anzutreffen ist sie aber in jedem Fall im Büro eines Partners. Man erkennt den Anspruchsvollen schon aus einiger Entfernung an der leicht pulsierenden Halsvene.

Verhalten der Spezies: 
Der Anspruchsvolle wähnt sich an der Spitze der rechtsberaterischen Nahrungskette. Seine Bedürfnisse sind besonders. Oftmals ist er erst zu beruhigen, sobald er mit dem Partner gesprochen hat. Angestellte Anwälte können das Ausmaß der Katastrophe mangels Fachkenntnis schließlich nicht erfassen. Vor Gericht erscheint er- allein schon, um sich zu beschweren, dass alles so lang gedauert hat.

Typischer Satz:
“Was denken Sie eigentlich, wer Sie sind?”

11) Der Sachliche

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus neutrum

Verbreitung und Erkennungsmerkmal:  Das Äußere des Sachlichen ist unauffällig, er kleidet sich ohne viel Schnick Schnack. Er ist nur schwer zu finden. Schließlich hält er sich in den Räumen der Kanzlei nie länger als notwendig auf.

Verhalten der Spezies:
Der Sachliche ist ein guter Beobachter. Mit seinem ausgeprägten Realitätssinn lässt er sich nichts vormachen. Mit ihm Smalltalk zu führen, ist praktisch unmöglich. Sein Interesse beschränkt sich auf Fakten und Endergebnisse. Wenn er in der Kanzlei anruft, weiß man, dass es wichtig ist. Überflüssige Kommunikation gibt es bei ihm nämlich nicht. Emotionale Reaktionen sind von seiner Seite aus nicht zu erwarten. Freundlich aber distanziert wartet er, bis die Sache erledigt ist.

Typischer Satz:
„Ist das relevant?“

12) Der „Chef“

Wissenschaftliche Bezeichnung: mandantus imperiosus

Verbreitung und Erkennungsmerkmal: Achtung- beim Auftreten in der Kanzlei besteht Verwechslungsgefahr mit dem Partner. Die selbstbewusste Körperhaltung wird durch ein perfekt gebügeltes Hemd und eine Krawatte mit doppeltem Windsor-Knoten ergänzt.

Verhalten der Spezies:  Der Chef zeichnet sich durch besondere Dominanz aus. Er weiß, was er will und ist auf der Suche nach jemandem, der ihn auf dem schnellsten Weg zu diesem Ziel bringt. Abweichungen von seinem Plan bedürfen einer Erklärung. Seine Umgebung gestaltet er durch die Überwindung von Hindernissen. Wenn er selbst die Klageschrift aufsetzen könnte, würde er es tun. Die Zusammenarbeit mit dem Chef gestaltet sich als äußerst angenehm- solange er das Gefühl hat, ausreichend miteinbezogen zu werden. Der Chef ist immer pünktlich und gewissenhaft- schließlich erwartet er das auch von seinem Gegenüber.

Typischer Satz:
„Das sprechen Sie aber bitte vorher mit mir ab.“


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2016-09-08 14:39:552019-11-07 11:25:06Das kleine Mandanten-Lexikon
22. Juni 2015/0 Kommentare/in Allgemein /von Andre Kraus
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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2015-06-22 19:05:552015-06-22 19:05:55

Welche Vorteile bietet Ihnen eine UG?

1. Mai 2015/0 Kommentare/von Andre Kraus
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Das sind die Vorteile einer UG

Geringe Gründungskosten - 1 Euro Stammkapital der UG

Der größte Vorteil der Gründung einer UG ist ganz klar das niedrige Mindeststammkapital. Schon ab einem Euro kann es losgehen. Finanzielle Hürden sind damit praktisch nicht vorhanden. Sie können eine Gesellschaft gründen, die Ihre persönliche Haftung beschränkt, ohne 25.000 € Einlage erbringen zu müssen (§ 5a GmbHG).

Ausschluss der persönlichen Haftung der UG- Gesellschafter

Trotz der geringen Einlage ist Ihre Haftung genau wie bei der GmbH beschränkt (§§ 13, 5a GmbhG). Als Gesellschafter haften Sie also für Schulden der UG nicht mit ihrem privaten Vermögen.

Imagevorteil der UG gegenüber der Limited

Die UG wurde durch das MoMiG im Jahr 2008 geschaffen, um eine deutsche Gesellschaftsform als Alternative zur englischen Limited zu schaffen. Die Ltd. hat es bis dahin zu einer gewissen Popularität gebracht – vor allem bei kleineren Start-UPs. Mittlerweile hat sich die UG gegenüber der Limited klar durchgesetzt. Nicht zuletzt nach dem Brexit hat die Ltd. – im Gegensatz zu einer UG – einen belasteten Ruf.  Sie scheint Geschäftspartnern greifbarer und erfordert keine Verwaltung und keine Unternehmensabschlüsse in einem anderen Staat.

Eigener Firmenname der UG

Die UG tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht im Namen des Gesellschafters, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Als gründender Gesellschafter können Sie so mit Ihrem Namen außen vor bleiben – nach außen tritt alleine Ihre Firma bzw. ihr Geschäftsführer in Erscheinung. Ihr Name wird nicht auf Rechnungen oder dem Impressum erwähnt. So kann Ihre Privatsphäre als Gesellschafter geschützt werden.

Niedrige Gründungskosten einer UG

Das Stammkapital einer UG kann bloß einen Euro betragen. Dadurch sind die Gründungskosten sehr gering.

Nächster Schritt Ihrer UG: GmbH

Ihre UG – umgangssprachlich auch „Mini-GmbH“ soll nach dem Willen des Gesetzgebers zu einer „richtigen“ GmbH werden. Die Umwandlung in die höher angesehene GmbH ist hier für Sie sehr einfach, da die meisten Schritte schon gegangen sind. Damit die 25.000 € Stammkapital angespart werden können, wird die UG verpflichtet, einen Viertel ihres Jahresgewinns zurückzulegen. Sind einmal 25.000 € zusammengekommen, dürfen Sie entscheiden, ob Sie zu einer klassischen GmbH umfirmieren (§ 5a Abs. 3 GmbHG).

Steuerersparnisse von UG Gesellschaftern

Da die UG eine Sonderform der GmbH ist, wird sie auch steuerlich so behandelt (§ 1 Abs. 1 KStG). Damit unterliegt sie der Körperschaftsteuer, die im Moment lediglich 15% beträgt. Das ist ein großer Unterschied im Vergleich zur Einkommensteuer, wo sich der Spitzensatz auf 45% beläuft. Verbleiben also die Gewinne in der Gesellschaft, können Sie viel Geld sparen.

Bildung stiller Reserven einer UG

Eine weitere Möglichkeit, wie Sie mit der UG Steuern sparen können, ist die Bildung stiller Reserven. Darunter versteht man Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als ihr Zeitwert. Hier kommen dem Unternehmen die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte bei der Bilanzaufstellung sowie Preisentwicklungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände zugute.

Unkomplizierte Veräußerung einer UG

Wenn Sie eine UG gründen und diese wieder verkaufen wollen, reicht es aus, wenn Sie Ihre UG-Anteile an den Erwerber abtreten.

Ein- Mann- UG möglich

Bei einer UG brauchen Sie keine weiteren Gesellschafter. Diese Konstellation dient in erster Linie dem Schutz seines privaten Vermögens.

Vorteilhafte Mitarbeiterbeschäftigung

Bei einer Neugründung einer UG können Sie Mitarbeiter mit einer Befristung von 4 Jahren einstellen. Damit kommt der Gesetzgeber Gründern entgegen. Im Normalfall ist lediglich eine Befristung von 2 Jahren erlaubt.


Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2020/06/kgr_office.jpg 375 1020 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2015-05-01 00:51:352021-08-26 13:14:46Welche Vorteile bietet Ihnen eine UG?

Handeln Sie sofort! Gesetzlicher Schuldenerlass der Krankenkasse – nur noch bis Ende 2013

14. November 2013/0 Kommentare/in Allgemein, Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Bild Restschuldbefreiung

Falls Sie Ihre Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen konnten und deshalb nicht krankenversichert sind oder vorübergehend die Zahlungen an die Krankenversicherung eingestellt haben, sollten Sie sofort handeln!

Gesetzlicher Schuldenerlass: Schulden bei der Krankenversicherung werden noch bis Ende 2013 erlassen

Versicherte mit Schulden und Nichtversicherte profitieren ab dem 1. August 2013 von einem nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenerlass. Damit soll Menschen entgegengekommen werden, die aus finanziellen Gründen die Zahlungen an ihre Krankenversicherung einstellen mussten.


Inhalt dieser Seite:

  • Schulden bei der Krankenversicherung werden noch bis Ende 2013 erlassen
  • Durch Versicherungspflicht Schulden angesammelt
  • Vor allem Selbstständige und erwachsene Kinder
  • Handeln Sie als gesetzlich Versicherter sofort
  • Auch als privat Versicherter profitieren Sie
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Durch die Versicherungspflicht haben sich oftmals Schulden von mehreren tausend Euro bei der Krankenversicherung angesammelt

Der häufigste Grund für den nunmehr in Kraft stehenden Schuldenerlass: Seit der Einführung der  Versicherungspflicht haben sich in vielen Fällen meist mehreren tausend Euro Verbindlichkeiten bei Krankenkassen angesammelt. Dies gilt seit 2007 – jeder ist für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich und muss sich bei einer Kasse versichern. Wer über einen gewissen Zeitraum nicht versichert war, musste beim Wiedereintritt in eine gesetzliche Krankenkasse bislang Beiträge und Säumniszuschläge für die nichtversicherte Zeit nachzahlen. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Krankenversicherern.

Vor allem Selbstständige und erwachsene Kinder nach Ausbildungsabschluss profitieren vom gesetzlichen Schuldenerlass der Krankenversicherungen

Eine besonders betroffene Berufsgruppe sind Selbstständige. Diese sparen oftmals an der Pflichtversicherung und sehen sich hiernach horrenden Verbindlichkeiten gegenüberstehen.  Viele andere Menschen sind aus Unkenntnis in diese Schuldenfalle getappt:  In etwa erwachsene Kinder, die nach abgeschlossener Ausbildung oder aus Altersgründen nicht mehr über ein Elternteil versichert sind, waren von der Pflicht betroffen,  sich lückenlos weiter zu versichern.

Gesetzlicher Schuldenerlass Krankenversicherung: Handeln Sie als gesetzlich Versicherter sofort

Wenn Sie ehemaliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Erlass stellen! Ehemaligen Mitgliedern gesetzlicher Versicherungen, die noch bis Ende Dezember 2013 in ein Versicherungsverhältnis zurückkehren, werden alle Beiträge und die entfallenden Säumniszuschläge für ihre versicherungslose Zeit erlassen. Falls Sie versichert sind,  aber sich mit Ihren Beitragszahlungen im Rückstand befinden, wird der Säumniszuschlag für die nicht gezahlten Beiträge von fünf auf ein Prozent gesenkt.

Gesetzlicher Schuldenerlass Krankenversicherung: Auch als privat Versicherter profitieren Sie

Auch wenn Sie sich in einer privaten Krankenkasse bis Ende des Jahres versichern, bekommt den so genannten Prämienzuschlag und somit die Beiträge erstattet, welche sich in der versicherungsfreien Zeit angesammelt haben. Diese ergeben sich aus einem vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate und einem Sechstel für jeden weiteren Monat. Wenn Sie sich privat versichern müssen  und dabei hohe Beitragsschulden haben, können Sie ohne weitere Kosten wieder Mitglied werden.  Sollten Sie die laufenden Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht laufend aufbringen können, werden Sie auch rückwirkend in einen sog. Notlagentarif eingruppiert und so weniger zahlen müssen. Schnelles Handeln lohnt deshalb auch als Privatversicherter!



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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2013-11-14 20:38:282019-08-28 12:01:41Handeln Sie sofort! Gesetzlicher Schuldenerlass der Krankenkasse - nur noch bis Ende 2013

Regelinsolvenz

22. Juli 2012/0 Kommentare/in Allgemein /von wp_admin
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Anwaltskosten für den außergerichtlichen Schuldenvergleich

21. Juli 2012/0 Kommentare/in Allgemein /von wp_admin
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Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS - GHENDLER - RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

So gehen wir für Sie vor
  1. Ausführliche Erstberatung kostenfrei / ohne Wartezeit
  2. Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
  3. Ihre Entschuldung durch Vergleich oder Insolvenz
Unsere Prinzipien
  1. Anwaltliche Gewähr - Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen - zu einem Festpreis
  2. Vergleich vor Insolvenz - Wir geben alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen
  3. Preistransparenz - Unsere Preise sind Festpreise incl. MwSt., die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben
  4. Vier-Augen-Prinzip - Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung
  5. Schnelligkeit - Eine Wartezeit sehen wir nicht vor
Aktuelle Beiträge
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    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

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