• UG gründen: Bundesweit vom Anwalt

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Das sind die Vorteile einer UG

Der größte Vorteil der Gründung einer UG ist ganz klar das niedrige Mindeststammkapital. Schon ab einem Euro kann es losgehen. Finanzielle Hürden sind damit praktisch nicht vorhanden. Sie können eine Gesellschaft gründen, die Ihre persönliche Haftung beschränkt, ohne 25.000 € Einlage erbringen zu müssen (§ 5a GmbHG).

Trotz der geringen Einlage ist Ihre Haftung genau wie bei der GmbH beschränkt (§§ 13, 5a GmbhG). Als Gesellschafter haften Sie also für Schulden der UG nicht mit ihrem privaten Vermögen.

Die UG wurde durch das MoMiG im Jahr 2008 geschaffen, um eine deutsche Gesellschaftsform als Alternative zur englischen Limited zu schaffen. Die Ltd. hat es bis dahin zu einer gewissen Popularität gebracht – vor allem bei kleineren Start-UPs. Mittlerweile hat sich die UG gegenüber der Limited klar durchgesetzt. Nicht zuletzt nach dem Brexit hat die Ltd. – im Gegensatz zu einer UG – einen belasteten Ruf.  Sie scheint Geschäftspartnern greifbarer und erfordert keine Verwaltung und keine Unternehmensabschlüsse in einem anderen Staat.

Die UG tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht im Namen des Gesellschafters, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Als gründender Gesellschafter können Sie so mit Ihrem Namen außen vor bleiben – nach außen tritt alleine Ihre Firma bzw. ihr Geschäftsführer in Erscheinung. Ihr Name wird nicht auf Rechnungen oder dem Impressum erwähnt. So kann Ihre Privatsphäre als Gesellschafter geschützt werden.

Das Stammkapital einer UG kann bloß einen Euro betragen. Dadurch sind die Gründungskosten sehr gering.

Ihre UG – umgangssprachlich auch „Mini-GmbH“ soll nach dem Willen des Gesetzgebers zu einer „richtigen“ GmbH werden. Die Umwandlung in die höher angesehene GmbH ist hier für Sie sehr einfach, da die meisten Schritte schon gegangen sind. Damit die 25.000 € Stammkapital angespart werden können, wird die UG verpflichtet, einen Viertel ihres Jahresgewinns zurückzulegen. Sind einmal 25.000 € zusammengekommen, dürfen Sie entscheiden, ob Sie zu einer klassischen GmbH umfirmieren (§ 5a Abs. 3 GmbHG).

Da die UG eine Sonderform der GmbH ist, wird sie auch steuerlich so behandelt (§ 1 Abs. 1 KStG). Damit unterliegt sie der Körperschaftsteuer, die im Moment lediglich 15% beträgt. Das ist ein großer Unterschied im Vergleich zur Einkommensteuer, wo sich der Spitzensatz auf 45% beläuft. Verbleiben also die Gewinne in der Gesellschaft, können Sie viel Geld sparen.

Eine weitere Möglichkeit, wie Sie mit der UG Steuern sparen können, ist die Bildung stiller Reserven. Darunter versteht man Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als ihr Zeitwert. Hier kommen dem Unternehmen die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte bei der Bilanzaufstellung sowie Preisentwicklungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände zugute.

Wenn Sie eine UG gründen und diese wieder verkaufen wollen, reicht es aus, wenn Sie Ihre UG-Anteile an den Erwerber abtreten.

Bei einer UG brauchen Sie keine weiteren Gesellschafter. Diese Konstellation dient in erster Linie dem Schutz seines privaten Vermögens.

Bei einer Neugründung einer UG können Sie Mitarbeiter mit einer Befristung von 4 Jahren einstellen. Damit kommt der Gesetzgeber Gründern entgegen. Im Normalfall ist lediglich eine Befristung von 2 Jahren erlaubt.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.